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   OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95   

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OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95 (https://dejure.org/1996,3290)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.1996 - U (K) 3424/95 (https://dejure.org/1996,3290)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 1996 - U (K) 3424/95 (https://dejure.org/1996,3290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 25 26 35; ZPO §§ 21 25 32
    Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband - Gerichtsstand - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot - Bindung an Verbandsregeln - Verhängung einer Wettkampfsperre - Katrin Krabbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95

    Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband -

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Katrin Krabbe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2382 (Ls.)
  • SpuRt 1996, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
    Zutreffend hat sich das Landgericht auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der "Reitsport"-Entscheidung (NJW 1995, 583 ff.) bezogen.

    Da Doping in der Trainingsphase und andere unlautere Trainingsmethoden in einem engen Zusammenhang zum Wettkampf selbst stehen und die Regelwerke, vor allem auch der Herstellung gleicher Start- und Wettkampfbedingungen, der Gewährleistung der körperlichen Integrität der Teilnehmer und dem Ansehen der jeweiligen Sportart in der Öffentlichkeit dienen (BGH, NJW 1995, 583, 584), ist nicht einzusehen, warum der Sportler außerhalb des Wettkampfs in der Vorbereitungsphase nicht auch an das Verbandsregelwerk gebunden sein soll, wenn er sich ihm durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung unterwirft.

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

    Auszug aus OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
    Nach deutschem Recht, das hier anzuwenden ist, stellt eine verbandsinterne Gerichtsbarkeit grundsätzlich keine Schiedsgerichtsbarkeit i.S. der §§ 1025 ff. ZPO dar, die die Klägerin binden und der Anrufung des staatlichen Gerichts entgegenstehen würde (BGH, NJW 95, 587).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 47, 172, 174; NJW 96, 583 ff.) ist zwar, wie bereits ausgeführt, die gerichtliche Nachprüfung einer vereins- oder verbandsrechtlichen Sanktion grundsätzlich nur zulässig, wenn die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind; denn es muß vermieden werden, daß die Gerichte unnötig angerufen werden und daß sie in die Selbstverwaltung des Vereins oder Verbands eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereins- oder Verbandsorgane zustandegekommen ist.
  • LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17

    Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000

    Zudem sind keine Gründe für die Übertragung dieser Auslegung und damit für eine Abkehr von der gefestigten Rechtsprechung zu § 32 ZPO (z.B. BGH, Urt. v. 23.10.1979, KZR 21/78 -juris; OLG München, Urt. v. 28.03.1996 U (K) 3424/95 - juris; LG Köln, Urt. v. 13.09.2006, 28 O (Kart) 38/05, juris Rn. 86) ersichtlich.
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Ob die Beklagte zu 1) die Wahl hatte, die Sperre umzusetzen oder sie zu ignorieren, ist eine Frage der Vorwerfbarkeit, die vom Gericht zu bewerten ist (vgl. OLG München, 28.3.1996, U (K) 3424/95), die jedoch nicht den gegebenen tatsächlichen Zusammenhang entfallen lässt.

    Die Beklagten sind aufgrund des im Eisschnelllauf geltenden Ein-Platz-Prinzips marktbeherrschende Unternehmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB (OLG München, 28.3.1996, U (K) 3424/95; OLG München, 10.10.2002, U (K) 1651/01; Hannamann/Vieweg, in: Sport, Kommerz und Wettbewerb, 1997, S. 50, 55 ff.).

  • LG Köln, 13.09.2006 - 28 O (Kart) 38/05

    Sportliche Regelwerke als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d.

    Er ist als Berufssportler bereits im eigenen Interesse gehalten, von diesen Regeln Kenntnis zu haben um sich zu informieren und nicht wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile zu erleiden (vgl. hierzu auch: OLG München NJWE-VHR 1996, 96, 98).

    Aus der Nichtanwendbarkeit des EuGVVO ergibt sich, dass sich der internationale Gerichtsstand nach deutschem Recht richtet (BGH NJW 1996, 1411, 1412; OLG München, NJWE-VHR 1996, 96, 101).

    Begehungsort im Sinne von § 32 ZPO ist nicht nur der Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten, sondern jeder Ort, an dem ein wesentliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht wurde, insbesondere der tatbestandsmäßige Erfolg eingetreten ist (OLG München NJW 1996, 2382; Immenga/Mestmäcker-Schmidt, GWB, 3. Auflage, § 87, Rn. 40).

    Zwar hat der Kläger zu dieser Frage wenig vorgetragen, jedoch konnte - nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG München (NJWE-VHR 1996, 96 - Katrin Krabbe) davon ausgegangen werden, dass angesichts der bedeutenden Stellung der Beklagten zu 2) eine Marktbeherrschung zumindest auf dem angesprochenen Markt anzunehmen ist.

  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2011 - 13 O 302/10

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz

    Dass der Vortrag der Parteien zur Schadenshöhe im Einzelnen noch ergänzungs- und beweisbedürftig ist, steht der Entscheidung über den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach nicht entgegen (vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 96, 103).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

    Im Rahmen der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt dabei die Richtigkeit der Tatsachenfeststellung ebenso wie die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, während die Tatsachenwürdigung nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die getroffenen Feststellungen auf fehlerfrei ermittelter Tatsachengrundlage beruhen und vertretbar sind (vgl. BGH, NJW 1997, 3368 (3370); OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1117 "Baumann", juris-Rn. 42, 56; OLG München, NJWE-VHR 1996, 96 (99) "Katrin Krabbe I").

    Das zu ahndende Verhalten darf bei einer Vereinsstrafe in dieser Weise beschrieben werden (vgl. BGHZ 47, 381 (384); OLG München NJWE-VHR 1996, 96 (99) "Katrin Krabbe I"; OLG München, SpuRt 2001, 64, 67; Haas, in: Haas/Haug/Reschke, a.a.O., Teil B, Kap. 2, Rn. 13, 100b; jew. m.w.N.).

    Er war nach Ziffer 4.4.5 Abs. 3 der SportO bzw. aufgrund eines Nominierungsvertrages (vgl. Fritzweiler/Pfister/Summerer, a.a.O., 2. Kap., Rn. 160) bzw. der Inanspruchnahme der Sporthilfe (vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 96 (98) "Katrin Krabbe I") zur Teilnahme am Wettkampf verpflichtet.

  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

    Aus der Nichtanwendbarkeit des EuGVÜ folgt weiter, dass sich der internationale Gerichtsstand nach deutschem Recht richtet, so dass das örtlich zuständige Gericht auch international zuständig ist (so auch OLG München, SpuRt 1996, 133, 136; s. auch Pfister, Hdb. d. Sportrechts, S. 461 Rz. 89 bei FN 270)).
  • LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Das OLG München bestätigte dann in 2. Instanz mit Urteil vom 28.03.1996 (Az.: U [K] 3424/95: nachfolgend: "Krabbe"-Urteil) das Teilend- und Teilgrundurteil des Landgerichts München I vom 17.05.1995 (Az.: 7 HKO 1659/94, veröffentlicht in: SpuRt 1995, S. 161ff), das festgestellt hatte, dass die vom Council der Beklagten verhängte Wettkampfsperre von zwei Jahren unwirksam sei, die Schadenersatzansprüche der Athletin Krabbe dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und weiter festgestellt hatte, dass die (hiesige) Beklagte verpflichtet sei, der Athletin Krabbe allen künftigen, durch die Sperre verursachten Schaden zu ersetzen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3975
OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95 (https://dejure.org/1996,3975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.1996 - 20 W 53/95 (https://dejure.org/1996,3975)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 20 W 53/95 (https://dejure.org/1996,3975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wahl eines nach dem ab 01.04.1994 geltenden Recht nicht mehr bestimmbaren Doppelnamens des älteren Geschwisterteils als Geburtsnamen für ein Kind; Bestimmung eines Familiennamens für ein nach Inkrafttreten des Familiennamenrechtsgesetzes (FamNamRG) ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1355 Abs. 3 § 1616 Abs. 2 § 1616a
    Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1030 (Ls.)
  • FGPrax 1996, 103
  • FamRZ 1996, 816
  • Rpfleger 1996, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97

    Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem

    Sie entspricht auch der inzwischen einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, wonach § 1616 Abs. 3 BGB die Eintragung eines aus den Geburtsnamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamens für ein Kind, das nach dem Inkrafttreten des Familiennamensrechtsänderungsgesetzes zum 01.04.1994 geboren worden ist, auch dann nicht erlaubt, wenn ein zuvor geborenes Geschwisterkind diesen (Doppel-)Namen bereits trägt (BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 19.11.1997 - 16 Wx 261/97

    Vorläufig kein aus den Nachnamen der beiden Eltern zusammengesetzter Doppelname

    Die landgerichtliche Entscheidung entspricht der derzeitigen Rechtslage (Senatsbeschlüsse vom 22.08.1997 - 16 Wx 230/97, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97; BayObLG StAZ 1996, 15; OLG Celle StAZ 1996, 116; OLG Düsseldorf StAZ 1996, 134; OLG Frankfurt StAZ 1996, 135; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 174 jeweils m.w.N.).
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