Rechtsprechung
OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 241 276 665 666
Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers einer als Treuhänder beauftragten Steuerberatungsgesellschaft nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
Prospekt- und Treuhänderhaftung nach Scheitern eines Anlagemodells
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung der Treuhandgesellschaft bzw. deren Geschäftsführer im Bauherrenmodell für Prospektinhalt? (IBR 1997, 476)
Verfahrensgang
- LG München I - 29 O 280/96
- OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Auch für die zusätzliche Funktion der Beklagten zu 1), die sog. Mittelverwendungskontrolle, hat sich der BGH, dem der Senat folgt, geäußert und zwar sogar für einen namentlich genannten Treuhänder (BGH NJW 1995, 1025 ff.).Eine Gefahr für die einbezahlten Gelder der Gesellschafter war also im Gegensatz zu den Fällen der BGH-Entscheidungen, auf die sich die Kläger berufen (BGH WM 1986, 583 ff. und 904 ff., BGH WM 1995, 344 ff. = BGH NJW 1995, 1025 'ff.) nicht erkennbar.
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82
Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer …
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Diese Pflicht zur Warnung als Pflicht aus dem übernommenen Treuhandverhältnis setzt voraus, daß die Beklagte zu 1) über vollständige und bessere Informationen verfügte als die abstimmenden Gesellschafter und sie einen Nachteil für die Gesellschafter erkennen konnte, den abzuwenden sie Kraft ihres Treuhandauftrages verpflichtet war (BGH NJW 1985, 42 für den vergleichbaren Fall eines beratenden Rechtsanwalts). - BGH, 17.02.1986 - II ZR 238/84
Haftung der Gründer einer GmbH & Co. KG aus Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Eine Gefahr für die einbezahlten Gelder der Gesellschafter war also im Gegensatz zu den Fällen der BGH-Entscheidungen, auf die sich die Kläger berufen (BGH WM 1986, 583 ff. und 904 ff., BGH WM 1995, 344 ff. = BGH NJW 1995, 1025 'ff.) nicht erkennbar.
- BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88
Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen: …
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Eine Haftung aus Prospekt würde aber gerade dies erfordern, wie der BGH fortlaufend entschieden hat (so in der Grundlagenentscheidung BGHZ 22, 230/231 und folgend in BGH NJW 1990, 506/rechte Spalte; BGH NJW-RR 1991, 1241/1242 und 1312/1313/1314 2. Absatz; BGH NJW-RR 1992, 605/606). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Personen und Unternehmen, die mit Rücksicht auf ihre besondere berufliche und wirtschaftliche Stellung oder auf ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen (wie Wirtschaftsprüfer und Anlageberater) können Kapitalanlegern im Rahmen eines Bauherrnmodelles haften, wenn sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (so der BGH in BGHZ 111, 314 /318-320). - BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90
Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von …
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Eine Haftung aus Prospekt würde aber gerade dies erfordern, wie der BGH fortlaufend entschieden hat (so in der Grundlagenentscheidung BGHZ 22, 230/231 und folgend in BGH NJW 1990, 506/rechte Spalte; BGH NJW-RR 1991, 1241/1242 und 1312/1313/1314 2. Absatz; BGH NJW-RR 1992, 605/606). - BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91
Eigenhaftung eines Vertreters
Auszug aus OLG München, 24.01.1997 - 21 U 5097/96
Eine Haftung aus Prospekt würde aber gerade dies erfordern, wie der BGH fortlaufend entschieden hat (so in der Grundlagenentscheidung BGHZ 22, 230/231 und folgend in BGH NJW 1990, 506/rechte Spalte; BGH NJW-RR 1991, 1241/1242 und 1312/1313/1314 2. Absatz; BGH NJW-RR 1992, 605/606).
- OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
Haftung eines Prokuristen bei Auftrag zur Darlehensauszahlung durch die …
Eine eigene Haftung des Auftragnehmers, der eine erhaltene Weisung ausführt, zieht die Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer im Verhältnis zum Auftraggeber über ein überlegenes Wissen verfügt oder sonst eine besondere auf Schutz und Fürsorge ausgerichtete Beziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber besteht, so dass der Auftraggeber erwarten darf, vor etwaigen Gefahren durch den Auftragnehmer gewarnt zu werden (BGH JZ 1984, 682; OLG München OLGR 1997, 125; OLG Frankfurt BB 1976, 758).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.02.1997 - 11 UF 99/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 313