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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 79/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2980
OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 79/96 (https://dejure.org/1997,2980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.1997 - 22 W 79/96 (https://dejure.org/1997,2980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - 22 W 79/96 (https://dejure.org/1997,2980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Reihen-Fertiggarage mangelhaft, bei der die Garagen nur durch Gitterwände getrennt sind? (IBR 1997, 237)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 266/96
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 79/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1039
  • BauR 1997, 653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 19/94

    Verpflichtung zur Herstellung eines Hauses einschließlich Erschließungskosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 79/96
    Ohnehin ist die Schiedsgutachterklausel - wenn es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt - gemäß § 9 AGBG unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 18.6.1993 - 22 U 293/92, Baurecht 1994, 128, und vom 20.7.1994 - 22 U 19/94, OLG Report 1995, 55).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 293/92

    AGBG: Schiedsgutachterklausel in Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 22 W 79/96
    Ohnehin ist die Schiedsgutachterklausel - wenn es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handelt - gemäß § 9 AGBG unwirksam (vgl. Senatsurteile vom 18.6.1993 - 22 U 293/92, Baurecht 1994, 128, und vom 20.7.1994 - 22 U 19/94, OLG Report 1995, 55).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - 18 U 95/15

    Honoraransprüche eines Zahnarztes wegen der Anfertigung und Eingliederung von

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die bloße erste Anpassung eines Zahnersatzes, bei der sich Mängel insbesondere im Sitz herausstellen, noch keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten bedeutet, sondern lediglich belegt, dass das geschuldete prothetische Werkstück mit seiner Eingliederung noch nicht frei von Mängeln ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.01.2008 - 4 W 28/08, NJW-RR 2009, 30 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.1967- 5 U 164/96, OLGR 1997, 173 f.).
  • LG Köln, 03.04.2012 - 5 O 367/09

    Prüfung des Verdienstausfalls i.R.d. Schadensersatzes nach unberechtigter

    Dies gilt auch für wechselnde, auch vorübergehende Beschäftigungsverhältnisse vor einem Unfall (BGH, NJW-RR 1997, 1039) bzw. bei bislang wenig strukturiertem Erwerbsleben (BGH, NJW 1995, 1023).

    Insofern ist auf die Verantwortlichkeit des Schädigers abzustellen, so dass die Anforderungen an die Darlegungen des Geschädigten nicht hoch anzusetzen sind (BGH, NJW-RR 1997, 1039).

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Rechtsprechung
   OLG München, 11.04.1997 - 23 U 5702/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4031
OLG München, 11.04.1997 - 23 U 5702/96 (https://dejure.org/1997,4031)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.1997 - 23 U 5702/96 (https://dejure.org/1997,4031)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 1997 - 23 U 5702/96 (https://dejure.org/1997,4031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer gezahlten Ablösesumme durch einen Handelsvertreter nach Kündigung; Vertragsauslegung nach § 133, § 157 BGB; Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 HGB; Aufhebungsvertrag durch Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de

    HGB § 84 ff. §§ 89a 89b; BGB § 242
    Rückzahlung einer Einstandssumme an den Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses "ohne Verschulden des Vertreters"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abwälzungsvereinbarung, Einstandsvereinbarung, Rückzahlung einer Einstandssumme bei Vertragsbeendigung ohne Verschulden des HV, wichtiger Grund, Darlegungs- und Beweislast, venire contra factum proprium, widersprüchliches Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 174
  • BB 1997, 1553
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 26.04.2006 - 7 U 5350/05

    Rechtstellung des Unternehmers in der Insolvenz des

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist hinsichtlich der Schuldhaftigkeit des Verhaltens der Insolvenzschuldnerin die Beklagte vortrags- und beweisbelastet (vgl. Senat, Urteil vom 24.11.2004, 7 U 1518/04, Seite 11 ff.; OLG München BB 1997, 1553; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Auflage, RN 65 zu § 89 b HGB).
  • OLG München, 24.11.2004 - 7 U 1518/04

    Zur außerordentlichen Kündigung eines Kfz-Händler-Vertrags aus wichtigem Grund

    Die Beweislast für den schuldhaften, zum Ausschluss des Ausgleichsanspruchs führenden Vertragsverstoß liegt bei der Beklagten (vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl. § 89b, Rn 65, 0LG München BB 1997, 1553).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Die insoweit beweisbelastete (OLG München BB 1997, 1553) Beklagte hat diesbezüglich die Zeugen B, C und D angeboten.
  • KG, 22.02.2021 - 2 U 13/18

    Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs auch bei Überschreitung der

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens des Handelsvertreters an der Vertragsbeendigung trifft dabei den Unternehmer (vgl. OLG München, Urteil vom 11. April 1997 - 23 U 5702/96, OLGR 1997, 173 = NJW-RR 1998, 174, Rn. 10 nach juris; Hopt in: Baumbach/ders., HGB, 40. Auflage 2021, § 89b, Rn. 65).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2013 - 16 W 64/12

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters wegen Kündigung aus

    Dies lässt sich aus der Insolvenz des Handelsvertreters nicht per se ableiten (vgl. Wagner/Wexler-Uhlich, Vertriebsmittlerverträge in der Insolvenz-Handelsvertreterverträge, BB 2010, 2454, OLG München, Urteil vom 26.04.2006, 7 U 5350, ZIP 2006, 1916 ) Die Beweislast für den schuldhaften, zum Ausschluss des Ausgleichsanspruchs führenden Vertragsverstoß liegt - was das Landgericht nicht verkennt - bei der Antragsgegnerin (Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl., § 89b Rz. 65, OLG München v. 11.4.1997 - 23 U 5702/96, OLGReport München 1997, 173 = BB 1997, 1553).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96   

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https://dejure.org/1997,3702
OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96 (https://dejure.org/1997,3702)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.1997 - 4 U 90/96 (https://dejure.org/1997,3702)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 1997 - 4 U 90/96 (https://dejure.org/1997,3702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gewährleistung für Grundstücksmängel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 459 Abs. 2 463
    Haftung nach Objektbeschreibung eines Hausgrundstücks im Makler-Exposé

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf eines Wohnhauses: Welche Aufklärungspflichten? (IBR 1998, 39)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 926
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 2243) allein die Tatsache der Ausführung von Handwerkerleistungen im Wege der Schwarzarbeit allein kein Mangel, über den der Verkäufer aufzuklären hat.
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Der Beklagte hat mit dieser Formulierung lediglich eine Erklärung über seine Kenntnis abgegeben, nicht jedoch eine garantieähnliche Haftung übernehmen wollen (BGH NJW 1991, 1181; NJW-RR 1992, 393; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Der Beklagte hat mit dieser Formulierung lediglich eine Erklärung über seine Kenntnis abgegeben, nicht jedoch eine garantieähnliche Haftung übernehmen wollen (BGH NJW 1991, 1181; NJW-RR 1992, 393; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 8/91

    Belehrung der Miteigentümer bei lastenfreiem Grundstücksverkauf trotz Belastung

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Der Beklagte hat mit dieser Formulierung lediglich eine Erklärung über seine Kenntnis abgegeben, nicht jedoch eine garantieähnliche Haftung übernehmen wollen (BGH NJW 1991, 1181; NJW-RR 1992, 393; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Hiervon kann nach der Rechtsprechung nur dann ausgegangen werden, wenn der Makler - vom Verkäufer zurechenbar veranlaßt - Aufgaben übernommen hat, die dem Pflichtenkreis des Verkäufers zuzuordnen sind, insbesondere wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer des Verkäufers aufgetreten ist und zu diesem erkennbar in engen Geschäftsbeziehungen steht (BGH NJW 1996, 451).
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99

    Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn aus der Sicht des Empfängers dem Exposé die Erklärung zu entnehmen ist, dass der Verkäufer über die normale Haftung hinaus für bestimmte Umstände einstehen will (vgl. OLG Celle, MDR 1997, 926).
  • OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03

    Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein

    Zwar sind bloße Beschreibungen des Kaufobjekts in Zeitungsannoncen oder im Maklerexposé keine Zusicherungen nach § 459 BGB a. F. und wohl auch nicht verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen i. S. v. § 434 BGB n. F. (OLG Celle - erkennender Senat - MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564).
  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ;

    Denn da die fragliche Angabe bezüglich einer Bauvoranfrage lediglich im Exposé, nicht aber im Kaufvertrag enthalten war, stellt sie nach fester Rechtsprechung keine Zusicherung des Verkäufers dar (OLG Celle MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564).
  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 70/98

    Begründet Angabe eines falsches Baujahres einen Mangel?

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn aus der Sicht des Empfängers dem Exposé die Erklärung zu entnehmen ist, daß der Verkäufer über die normale Haftung hinaus für bestimmte Umstände einstehen will (vgl. OLG Celle, MDR 97, 926).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 14 U 18/02

    Anforderungen an die Zusicherung einer Eigenschaft eines Hausgrundstücks

    Die Beschreibung des Objekts in einem Expose des Maklers ist keine Zusicherung (ebenso OLG Celle, MDR 1997, 926 f.; Palandt/Putzo, BGB , 61. Aufl., § 459 Rdn. 26).
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