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Rechtsprechung
   OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96   

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OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96 (https://dejure.org/1997,11577)
OLG München, Entscheidung vom 04.03.1997 - 25 U 3620/96 (https://dejure.org/1997,11577)
OLG München, Entscheidung vom 04. März 1997 - 25 U 3620/96 (https://dejure.org/1997,11577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
    Wirksamkeit eines Maklernachweises - Abschlußbereitschaft eines Grundstücksverkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 6 O 182/96
  • OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96
    Ein wirksamer Nachweis setzt nämlich voraus, daß der Maklerkunde die "Chance" hat, den gewünschten Vertrag zu schließen (BGH NJW-RR 1991, 950 ), daß der Verkäufer "abstrakt" (Staudinger/Reuter, 13. Bearbeitung; §§ 652, 653 BGB RN 36) bzw. "generell" (OLG München, OLG-Report 1992, 33; Wegener, Der Makler und sein Auftraggeber, 5. Aufl., Seite 59 f) vertragsbereit ist.

    Dem Abbruch der Vertragsverhandlungen im September 1993, wie er im Schreiben des ... vom 18.9.1993 (Anlage zu Bl. 99 d. A.) zum Ausdruck kommt, lag seitens der Eigentümer weder die Aufgabe der Verkaufsbereitschaft im oben dargestellten Sinne (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1008 f; 1991, 950), noch eine Ablehnung der Beklagten als Käufer zugrunde.

  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96
    Dem Abbruch der Vertragsverhandlungen im September 1993, wie er im Schreiben des ... vom 18.9.1993 (Anlage zu Bl. 99 d. A.) zum Ausdruck kommt, lag seitens der Eigentümer weder die Aufgabe der Verkaufsbereitschaft im oben dargestellten Sinne (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1008 f; 1991, 950), noch eine Ablehnung der Beklagten als Käufer zugrunde.
  • OLG München, 06.05.1992 - 30 U 961/91

    Nachweis der "Gelegenheit zum Abschluß des Vertrags" genügt der Nachweis einer

    Auszug aus OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96
    Ein wirksamer Nachweis setzt nämlich voraus, daß der Maklerkunde die "Chance" hat, den gewünschten Vertrag zu schließen (BGH NJW-RR 1991, 950 ), daß der Verkäufer "abstrakt" (Staudinger/Reuter, 13. Bearbeitung; §§ 652, 653 BGB RN 36) bzw. "generell" (OLG München, OLG-Report 1992, 33; Wegener, Der Makler und sein Auftraggeber, 5. Aufl., Seite 59 f) vertragsbereit ist.
  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96
    Von einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs kann danach keine Rede sein (vgl. BGH NJW-RR 1996, 691).
  • BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95

    Provisionspflicht bei Teilanmietung und Maklernachweis für Gesamtvermietung

    Auszug aus OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96
    Der Vorbehalt eines Vermieters, nach Möglichkeit das gesamte Objekt einheitlich zu vermieten, steht der Wirksamkeit eines Nachweises über die Vermietung einer Teilfläche nicht entgegen (BGH NJW-RR 1996, 113 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.1996 - 22 U 91/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7071
OLG Hamm, 14.11.1996 - 22 U 91/95 (https://dejure.org/1996,7071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.1996 - 22 U 91/95 (https://dejure.org/1996,7071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 1996 - 22 U 91/95 (https://dejure.org/1996,7071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1156
  • NJW-RR 1998, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei

    Auch wenn ein Streithelfer einen weitergehenden Berufungsantrag als die durch ihn unterstützte Partei stellen kann, wenn diese den weitergehenden Antrag in der ersten Instanz verfolgt und der Streithelfer Berufung eingelegt hat (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1156; Zöller/Althammer, 34. Aufl., § 67 Rz. 9b), setzt auch ein solches Vorgehen voraus, dass die Partei mit dem weitergehenden Antrag des Streithelfers einverstanden ist.
  • OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09

    Keine Haftung des Mittierhalters gegen den anderen Halter

    Dass die Hauptpartei selbst - wie hier die Beklagte - auf Berufungseinlegung verzichtet, begründet keinen vorrangigen Willen, dem sich der Streithelfer nicht widersetzen darf (§ 67 ZPO); nur ein ausdrücklich erklärter Widerspruch führt zur Unzulässigkeit der vom Streithelfer eingelegten Berufung (BGH NJW 1980, 1693; NJW-RR 1999, 285; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1156; OLG Hamburg NJW 1989, 1362).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 23 U 90/10

    Zulässigkeit der Berufung des Streithelfers; Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung

    Hat die unterstützte Partei in der ersten Instanz einen höheren Antrag verfolgt, als mit dem eigenen Rechtsmittel verfolgt, dann ist die weitergehende Berufung des Streithelfers zulässig, sofern die unterstützte Partei mit diesem Vorgehen einverstanden ist (zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 14.11.1996, 22 U 91/95, NJW-RR 1997, 206).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 6 UF 46/06
    So liegt der Fall auch hier, zumal die Klägerin und die Streithelferin in der Berufungsverhandlung übereinstimmende Anträge gestellt haben ( OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1156 [OLG Hamm 14.11.1996 - 22 U 91/95] ; Zöller/Vollkommer, ZPO , 26. Aufl., § 67, Rz. 5).
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