Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 13.03.1997 | OLG Frankfurt, 26.05.1997

Rechtsprechung
   OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2415
OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95 (https://dejure.org/1996,2415)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.1996 - 27 U 502/95 (https://dejure.org/1996,2415)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 27 U 502/95 (https://dejure.org/1996,2415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Wertungspflichten des Bauherrn bei VOB-Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung der Gleichwertigkeit einer angebotenen Alternative (IBR 1998, 1)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 3 O 327/92
  • OLG München, 31.01.1996 - 27 U 502/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Wenngleich diese inhaltlichen Versäumnisse der Beschwerdeführerin bei der Erläuterung ihrer Nebenangebote 1 bis 3 aus zutreffender Sicht der Vergabestelle nicht ausreichten, die Nebenangebote als unvollständig auszuschließen - die Vorschrift des § 25 Nr. 1 VOB/A nimmt nur Bezug auf Pflichten nach § 21 Nr. 1 VOB/A, nicht auf solche nach § 21 Nr. 2 VOB/A - musste sich die Vergabestelle hier - entgegen der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin - nicht auf eine weitere Aufklärung, als geschehen, einlassen (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514 f).

    Zur Ermittlung der relevanten Haupt- und Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge sowie insbesondere der Gleichwertigkeit der eingereichten Nebenangebote gegenüber dem eigenen Verwaltungsentwurf muss der öffentliche Auftraggeber sorgfältige Nachforschungen nur im Rahmen der ihm verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlag- und mithin Angebotsbindungsfrist mit dem Ziel anstellen, möglichst sichere Erkenntnisse und Entscheidungsgrundlagen zu erlangen (vgl. OLG München NJW-RR 1997, 1514, 1515; Franke/Höfler/Bayer, a. a. O., Abschnitt II 10., Rn. 58).

    Angesichts der Kompliziertheit und Komplexität des Bauvorhabens sowie der Vielzahl und der Verschiedenheit der zu prüfenden Haupt- und Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge sowie angesichts der relativen Kürze der ihr für die notwendigen umfangreichen Prüfungen zur Verfügung stehenden Zeiträume war ihr eine generelle Beauftragung weiterer externer Sachverständiger nicht zuzumuten (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kommt es für die vorgenannte Auswahlentscheidung nicht auf die objektive Richtigkeit der Auswahlentscheidung des Auftraggebers an (vgl. OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515; Franke/Höfler/Mayer, a. a. O., Abschnitt II 10. Rn. 62).

  • OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 4/06

    Vergabeverfahren: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Bieters auf die Einhaltung

    Aus dem Wortlaut von § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A ("erscheint") folgt, dass es für die Erteilung des Zuschlages nicht auf die objektiven Verhältnisse ankommen kann, d. h. keine restlose Aufklärung aller Zweifelsfragen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber vorzunehmen ist, sondern lediglich eine innerhalb der Zuschlagsfrist vorzunehmende Prüfung mit der den Umständen angemessenen Sorgfalt und Genauigkeit, womöglich nach Hinzuziehung von Beratern und Sachverständigen entsprechend § 7 VOB/A (OLG München NJW-RR 1997, 1514 mit weiteren Nachweisen).

    Es ist dabei allein Sache des Bieters, den Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen; er trägt hierfür die volle Beweislast (BayObLG IBR 2000, 583; OLG München NJW-RR 1997, 1514; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., RN 85 zu § 9 VOB/A; Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, 10. Aufl., RN 118 zu § 9 VOB/A).

    Zur Einschaltung eines Sachverständigen besteht nur dann Veranlassung, wenn konkrete Nachweise zur Gleichwertigkeit bereits vorgelegen und zur Überprüfung angestanden hätten (OLG München NJW-RR 1997, 1514).

    (3) Im Übrigen hätte der Beklagte als Ausschreibender für Fehler von Fachleuten, die er zur Begutachtung der Gleichwertigkeit zuzieht, nicht nach § 278 BGB einzustehen, weil er zur Überprüfung der Gleichwertigkeit nicht gehalten ist (OLG München NJW-RR 1997, 1514; Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, 10. Aufl., RN 118 zu § 9 VOB/A).

  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

    Der Begriff "technische Spezifikation" wird, worauf das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Beschluss vom 20. August 2002 Verg W 6/02 (NZBau 2002, 694) zutreffend hingewiesen hat, unterschiedlich verwendet: Teilweise werden die konkreten technischen Anforderungen im Leistungsverzeichnis als "technische Spezifikationen" angesehen (vgl. etwa OLG München NJW-RR 1997, 1514 f; wohl auch BayObLG, Beschluss vom 21. November 2001 Verg. 17/01), teilweise werden darunter nur die technischen Regelwerke verstanden (vgl. etwa Dähne/Scheller, 3. Aufl., Stichwort: "Technische Spezifikationen").
  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 6/02

    Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

    Teilweise werden die konkreten technischen Anforderungen im Leistungsverzeichnis als "technische Spezifikationen" angesehen (vgl. z.B. OLG München, NJW-RR 1997, 1514 f; wohl auch BayObLG, Beschluss vom 21. November 2001 - Verg 17/01); teilweise werden allerdings darunter nur die technischen Regelwerke verstanden (vgl. z.B. Dähne-Schelle, 3. Aufl., Stichwort: "technische Spezifikationen").

    Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind vielmehr Nachforschungen nur im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsbindungsfrist anzustellen (OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Dezember 1999, 1 Verg 4/99; BayOblG, Beschluss vom 21. November 2001, Verg 17/01, vgl. auch OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Verg 56/04

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen

    Gegenstand der Ausschreibung war ein Falttor eines bestimmten Fabrikates (Typ G) oder gleichwertig; der Kläger hatte seiner Meinung nach ein technisch gleichwertiges Fabrikat angeboten (OLG München NJW-RR 1997, 1514 f.).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2011 - 1 Verg 5/10

    Stahlschutzplankensystem - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit und

    Hierzu ist sie bei Fehlen eines Nachweises gerade nicht verpflichtet (vgl. auch OLG München, Urteil vom 31. Januar 1996 - 27 U 502/95 -, NJW-RR 1997, S. 1514, 1515).
  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind aber ,,nur" Nachforschungen im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsbindungsfrist anzustellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002, Verg W 6/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999, 1 Verg 4/99; BayObLG Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01; OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

    Fehlt der Nachweis im Angebot, so ist die Vergabestelle zu eigenen Nachforschungen über die technische Gleichwertigkeit regelmäßig nicht verpflichtet (BayObLG VergabeR 2002, 286; OLG München NJW-RR 1997, 1514).
  • VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08

    Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter

    Es ist dabei allein Sache des Bieters, den Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen; er trägt hierfür die volle Beweislast (BayObLG IBR 2000, 583; OLG München NJW-RR 1997, 1514).
  • BayObLG, 21.11.2001 - Verg 17/01

    Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Zu eigenen weiteren Nachforschungen war die Antragsgegnerin bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. auch OLG München NJW-RR 1997, 1514).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2002 - 2 VK 17/01

    Ersatzneubau Brücke, über die Gleise der DB AG und eine Stadtstraße

  • VK Brandenburg, 29.05.2002 - VK 24/02

    Ausschreibung der Ausführung von Bauleistungen für den Neubau der

  • VK Südbayern, 30.08.2002 - 29-07/02

    Inhaltliche Gestaltung eines Nebenangebots

  • VK Südbayern, 21.11.2001 - Verg 17/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Beschwerdeantrags; Notwendigkeit der

  • VK Sachsen, 23.05.2001 - 1/SVK/34-01

    Absendung der Vorinformation noch kein Verfahrensbeginn

  • OLG Frankfurt, 14.04.2000 - 10 U 145/99

    Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Auftraggeber für Fehler im

  • VK Thüringen, 07.03.2001 - 216-4002.20-001/01-SCZ

    Anforderungen an die Darlegung eines drohenden Schadens; Erfordernis der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 10 U 55/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5250
OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 10 U 55/96 (https://dejure.org/1997,5250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.1997 - 10 U 55/96 (https://dejure.org/1997,5250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 1997 - 10 U 55/96 (https://dejure.org/1997,5250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9; BGB §§ 535 ff.
    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Vertragslaufzeit für die Vermietung von Telekommunikationsanlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mehr als 10-jährige Miete von Telekommunikationsanlage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vertragslaufzeit für Telefonanlagen

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 10 U 55/96
    Eine derartige Regelung innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.02.1985 (NJW 1985, 2328 ) mit eingehender Begründung ausdrücklich gebilligt.
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 10 U 55/96
    Die dabei angestellten Erwägungen sind entgegen der Auffassung von Löwe (NJW 1995, 1226) nach Ansicht des Senats auch weiterhin maßgebend, zumal der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.02.1993 (NJW 1993, 1133 ) seine vorgenannte Entscheidung zur Begründung herangezogen und dadurch bestätigt hat (ebenso zum Beispiel auch OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 957 zur Frage der Wirksamkeit von Wartungsformularverträgen mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren sowie Strauß NJW 1995, 697).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Dem entspricht es, daß - soweit bisher für Verstöße gegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Beweisverwertungsverbot als Sanktion befürwortet wird - stets vom gleichzeitigen Vorliegen eines unzulässigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht ausgegangen wird (vgl. etwa FKHES BetrVG 21. Aufl. § 87 Rn. 256; LAG Baden-Württemberg 6. Mai 1999 - 12 Sa 115/97 - BB 1997, 1439), woran es hier gerade fehlt.
  • AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02

    Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines sog. Fernüberwachungsvertrages und

    Unter der Berücksichtigung hoher Entwicklungs- und Vorhaltekosten hat die Rechtsprechung insofern teilweise eine 10-jährige Vermietung einer Fernsprechnebenanlage bzw. Telefonanlage (BGH NJW 1997, 3022 ff. [=WM a. a. O.]; BGH NJW 1993, 1133 f.; BGH NJW 1985, 2328 f. [=WM 1986, 58]; OLG Celle MDR 2000, 19 f.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 953; OLG Düsseldorf OLG-Report 1997, 218 = BB 1997, 1439; LG Mönchengladbach NJW-RR 2001, 1351), eine 12-jährige Vertragsbindung für Breitkabelanschlüsse (BGH NJW 1993, 1133) und eine 10-jährige Laufzeit für Telefonanlagenwartungs-Verträge (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 952 f.; LG Berlin NJW-RR 1999, 1436 f.; Dr. Jürgen Strauß, NJW 1995, 697 f.) gerade noch für unbedenklich angesehen, wobei jedoch in der Rechtsprechung auch andere Auffassungen vertreten wurden (LG Hildesheim NJW-RR 1989, 56 f.; LG Mainz CR 1990, 595 f.).
  • OLG Celle, 21.07.1999 - 2 U 216/98
    Die Auffassung des Senats, zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren in einem Mietvertrag über eine Fernsprechnebenstellenanlage steht nicht nur in Einklang mit; der von der Klägerin zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung des OLG ... (Urteil vom 17. Januar 1996 - 1 U 128/95) und des OLG ... (BB 1997, 1439), das die in dem angefochtenen Urteil in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts ... (NJW-RR 1997, 1082) abgeändert hat.
  • LG Düsseldorf, 04.11.2002 - 37 O 34/99

    Anspruch auf Zahlung des Mietzinses für eine Telekommunikationsanlage;

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1133; OLG Düsseldorf, BB 1997, 1439; Palandt - Heinrichs BGB - Kommentar, 61. Aufl., § 9 AGBG, RdNr. 117 m.w.Nw.) - der die Kammer folgt - ist deshalb - auch nach Wegfall des § 22 Abs. 2 Nr. 2 Fernmeldeordnung - anerkannt, dass die Vereinbarung einer zehnjährigen Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht gegen § 9 AGBG verstößt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.05.1997 - 5 U 93/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9833
OLG Frankfurt, 26.05.1997 - 5 U 93/97 (https://dejure.org/1997,9833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.05.1997 - 5 U 93/97 (https://dejure.org/1997,9833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - 5 U 93/97 (https://dejure.org/1997,9833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 689
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 10.09.2002 - 16 U 80/02

    Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der

    Auch würde für diesen Fall ein Gläubiger, dessen im Beschlusswege angeordneter Arrest auf einen Widerspruch hin nach mündlicher Verhandlung aufgehoben wird, bessergestellt werden als ein Gläubiger, dessen Arrestantrag nach mündlicher Verhandlung von vornherein abgelehnt wird (KG MDR 1998, 1066; OLG Bremen MDR 1998, 677 = OLGReport 1998, 112; OLG Frankfurt MDR 1997, 1060; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 511;vgl. Schuschke/Walker a.a.O. § 925 Rdn. 13.; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 925 Rdn. 11; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 925 Rdn. 2; Musielak/Huber, ZPO, 2. Auflage, § 925 Rdn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht