Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96   

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OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96 (https://dejure.org/1997,6663)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.07.1997 - 2 U 70/96 (https://dejure.org/1997,6663)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 2 U 70/96 (https://dejure.org/1997,6663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zahlung von Schadensersatz wegen der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe eines Pkw aus positiver Vertragsverletzung (pVV); Verzicht auf die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen wegen des Zustandes des Fahrzeugs auf Grund der Unterzeichnung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Schadensersatz wegen der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe eines Pkw aus positiver Vertragsverletzung (pVV); Verzicht auf die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen wegen des Zustandes des Fahrzeugs auf Grund der Unterzeichnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535 ff. 556
    Schadensersatzansprüche bei vorbehaltloser Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls im Leasing

Verfahrensgang

  • LG Bückeburg - 2 O 373/95
  • OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 149
  • DB 1997, 2215
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Münster, 24.05.1989 - 7 C 109/89
    Auszug aus OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96
    Auch im Leasingvertragsrecht gelten die Grundsätze für die vorbehaltlose Rücknahme der Mietsache, denen zufolge der Vermieter mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen ist, wenn er bei Rücknahme des Leasingsgutes dessen Zustand als vertragsgemäß akzeptiert und insoweit eine schriftliche Anerkenntniserklärung abgibt (vgl. zu den Wirkungen eines Abnahmeprotokolls im Mietrecht Scheuer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kap. V Rn. 192 f.; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 1050 f.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. IV. Rn. 611 ff.; BGH, NJW 1993, 446, 448; AG Wesel WuM 1987, 84 [AG Wesel 04.11.1986 - 4 C 544/86] ; AG Münster, WuM 1989, 375 [AG Münster 24.05.1989 - 7 C 109/89] ; einschränkend AG Köln, WuM 1986, 85 [AG Köln 07.01.1986 - 210 C 305/85] ).
  • AG Köln, 07.01.1986 - 210 C 305/85
    Auszug aus OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96
    Auch im Leasingvertragsrecht gelten die Grundsätze für die vorbehaltlose Rücknahme der Mietsache, denen zufolge der Vermieter mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen ist, wenn er bei Rücknahme des Leasingsgutes dessen Zustand als vertragsgemäß akzeptiert und insoweit eine schriftliche Anerkenntniserklärung abgibt (vgl. zu den Wirkungen eines Abnahmeprotokolls im Mietrecht Scheuer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kap. V Rn. 192 f.; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 1050 f.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. IV. Rn. 611 ff.; BGH, NJW 1993, 446, 448; AG Wesel WuM 1987, 84 [AG Wesel 04.11.1986 - 4 C 544/86] ; AG Münster, WuM 1989, 375 [AG Münster 24.05.1989 - 7 C 109/89] ; einschränkend AG Köln, WuM 1986, 85 [AG Köln 07.01.1986 - 210 C 305/85] ).
  • AG Wesel, 04.11.1986 - 4 C 544/86
    Auszug aus OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96
    Auch im Leasingvertragsrecht gelten die Grundsätze für die vorbehaltlose Rücknahme der Mietsache, denen zufolge der Vermieter mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen ist, wenn er bei Rücknahme des Leasingsgutes dessen Zustand als vertragsgemäß akzeptiert und insoweit eine schriftliche Anerkenntniserklärung abgibt (vgl. zu den Wirkungen eines Abnahmeprotokolls im Mietrecht Scheuer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Kap. V Rn. 192 f.; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 1050 f.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Kap. IV. Rn. 611 ff.; BGH, NJW 1993, 446, 448; AG Wesel WuM 1987, 84 [AG Wesel 04.11.1986 - 4 C 544/86] ; AG Münster, WuM 1989, 375 [AG Münster 24.05.1989 - 7 C 109/89] ; einschränkend AG Köln, WuM 1986, 85 [AG Köln 07.01.1986 - 210 C 305/85] ).
  • OLG Dresden, 28.06.2000 - 8 U 339/00

    Überraschende Klausel in Kfz-Leasingvertrag - Restwertgarantie

    Zutreffend ist zwar, dass ein im Auftrag des Leasinggebers vom Lieferanten aufgenommenes Rücknahmeprotokoll ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bezüglich des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins von Schäden darstellt (vgl. OLG Celle, MDR 1998, 149).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09

    Leasingvertrag: Ausgleich des Minderwerts eines geleasten Fahrzeugs nach

    Zwar wird die Ansicht vertreten, dass für den Leasinggeber die vorbehaltlose Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls bedeute, er verzichte auf weitergehende, im Protokoll nicht festgehaltene, Ansprüche, wobei die Rechtsfolge auch eintrete, wenn ein vom Leasinggeber eingeschalteter Händler das Protokoll unterschrieben habe (so OLG Celle, OLGR 1997, S. 224).
  • LG Lüneburg, 10.05.2006 - 6 S 18/06
    Nimmt der Vermieter aber die Wohnung vorbehaltlos und als vertragsgemäß zurück, ist es ihm verwehrt, Ansprüche wegen erst später erkannten Mängeln geltend zu machen (SchmidtFutterer, § 538, Rdnr. 394; Sternel, 3. Auflage. II 434; KG Berlin, MM 2003, 358; so auch im Leasingrecht OLG Celle DB 1997, 2215).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96   

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https://dejure.org/1997,2702
OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96 (https://dejure.org/1997,2702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.1997 - 22 U 232/96 (https://dejure.org/1997,2702)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 22 U 232/96 (https://dejure.org/1997,2702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 12 Nr. 3, 5
    Bauvertrag: Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung; wesentlicher Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOB-Vertrag: Abnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn: Übersendung einer Rechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Über der Schlußrechnung muß nicht "Schlußrechnung" stehen! (IBR 1997, 321)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist ein wesentlicher Mangel? (IBR 1997, 326)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 415/95
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1178
  • BauR 1997, 842
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1980 - VII ZR 109/79

    Folgen eingetretener Abnahmewirkung beim VOB-Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96
    Dies ist in der Rechtsprechung insbesondere für den Fall der Übersendung der Schlußrechnung anerkannt (vgl. BGH BauR 1980, 357, 358).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 22 U 232/96
    Für die Beurteilung der Wesentlichkeit eines Mangel ist darauf abzustellen, ob er so bedeutsam ist, daß der Auftraggeber die zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses aufhalten darf, oder ob es ihm zuzumuten ist, sich trotz des Mangels mit dessen Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohns zu begnügen (BGH NJW 1981, 1448, 1449).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Mai 1997 - 22 U 232/96 - zitiert nach juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 4. Teil Rn. 4) und ihm deswegen zugemutet werden kann, letztlich auf Gewährleistungsansprüche verwiesen zu sein (vgl. Havers, in: Kapellmann/Messerschmidt VOB-Kommentar, Teil A/B, 6. Auflage 2018, § 12 VOB/B Rn. 85).

    Beachtlich ist bei der Abwägung, dass dem Auftraggeber ein etwaig vorhandenes Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB erhalten bleibt, mit der Folge, dass er seine eigene Leistungspflicht bis zur Beseitigung des Mangels ohnehin insoweit zurückstellen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Mai 1997 - 22 U 232/96 - NJW-RR 1997, 1178).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 143/11

    Auftragnehmer entscheidet über Art und Weise der Mängelbeseitigung!

    Das LG hat zutreffend festgestellt, dass mit der - auch ohne die Bezeichnung als Schlussrechnung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.1997, 22 U 232/96, BauR 1997, 842) - ersichtlich abschließenden Rechnung der Klägerin vom 31.03.2009 zugleich deren Erklärung der Fertigstellung der in diesem Zeitpunkt auch tatsächlich zumindest im Wesentlichen fertiggestellten, im Wesentlichen mangelfreien und daher abnahmefähigen Werkleistung i.S.v. § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B verbunden war (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1854/1859 mwN; Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB, 17. Auflage 2010, § 12 Abs. 5, Rn 6/8-11 mwN), ohne dass die Beklagte binnen 12 Werktagen noch zeitnah anschließend irgendwelche Mängel gerügt hat.
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Unwesentlich ist ein Mangel, wenn er an Bedeutung so weit zurücktritt, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Mai 1997 - 22 U 232/96 - zitiert nach juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 4. Teil Rn. 4) und ihm deswegen zugemutet werden kann, letztlich auf Gewährleistungsansprüche verwiesen zu sein (vgl. Havers, in: Kapellmann/Messerschmidt VOB-Kommentar, Teil A/B, 6. Auflage 2018, § 12 VOB/B Rn. 85).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 7 U 185/04

    Einspruch gegen Versäumnisurteil: Wahrung der Schriftform durch anwaltliche

    Denn dann kann auch der Auftraggeber die Rechnung nur als Schlussrechnung i.S. der VOB/B verstehen (so auch OLG Düsseldorf BauR 1997, 842).

    des Verhandlungsprotokolls an den Architekten zu erfolgen hatte, hat die Klägerin die Fertigstellung der Arbeiten i.S. von § 12 Nr. 5 (1) VOB/B angezeigt (vgl. BGH BauR 1989, 603, 604 und OLG Düsseldorf BauR 1997, 842).

  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohnes und das Interesse des Auftragnehmers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH, BauR 1981, 284 ; BGH, NJW 1992, 2481 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Geht die Initiative zur Kontaktaufnahme mittels Internetinserat vom Makler aus, hat die Rechtsprechung für die Übermittlung einer Ankaufsmöglichkeit mit Provisionshinweis folgende Grundsätze aufgestellt (vgl. BGHZ 95, 393 = NJW 1986, 177 ; BGH, NJW 1981, 2295; BGH, NJW 1986, 1165 ; Senat NJW-RR 1997, 368; OLGR Düsseldorf 1997, 224; OLGR Düsseldorf 1999, 370, 371): Hat der Makler in seinem Inserat seine Provisionserwartung nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, darf der Kaufinteressent davon ausgehen, der Makler sei bereits von dem Verkäufer mit Maklerdiensten betraut und werde von diesem für seine Tätigkeit entlohnt.
  • OLG Koblenz, 17.03.2017 - 4 U 1307/16

    Abschlagsrechnung kann Schlussrechnung sein!

    Um eine Schlussrechnung handelt es sich dann, wenn die Rechnung - aus Sicht des Auftraggebers - abschließenden Charakter hat, das heißt, wenn sich aus ihr ergibt, dass die gesamten Leistungen abgerechnet werden sollen (so auch OLG Köln, Urteil vom 7. März 2001 - 17 U 34/00, BeckRS 2001, 30166221, beck-online; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1178).

    Selbst wenn somit bei Rechnungsstellung am 10. März 2011 noch nicht der gesamte Abtransport der zu entsorgenden Baumaterialien erledigt war, handelte es sich hierbei, gemessen an dem Umfang des Auftrags, um eine Geringfügigkeit, die der Erstellung der Schlussrechnung nicht entgegenstand (so auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1178).

  • OLG Dresden, 13.12.2006 - 6 U 946/06

    Mangelhaftigkeit eines Schwimmbades: Minderung oder Nacherfüllung?

    Bei dieser Abwägung stehen sich das Interesse des Auftraggebers an möglichst vollständiger vertragsgerechter Erfüllung der geschuldeten Leistung vor Zahlung des Werklohns und das Interesse des Auftraggebers an der möglichst baldigen Herbeiführung der mit der Abnahme verbundenen Rechtsfolgen gegenüber (vgl. BGH BauR 1981, 284, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1178, OLG Dresden, BauR 2001, 949).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 7 U 156/06
    Das Interesse des Kaufinteressenten ist ausschließlich auf die Erlangung einer Sachinformation gerichtet (OLGR Düsseldorf 1999, 370, 371; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368; OLGR Düsseldorf 1997, 224).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.04.1997 - 10 WF 105/97   

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https://dejure.org/1997,7247
OLG Dresden, 14.04.1997 - 10 WF 105/97 (https://dejure.org/1997,7247)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.04.1997 - 10 WF 105/97 (https://dejure.org/1997,7247)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. April 1997 - 10 WF 105/97 (https://dejure.org/1997,7247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 126 Abs. 1 S. 2
    Kostenerstattung: Gebühren und Auslagen des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Gera, 21.02.1996 - 1 C 52/92
    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.1997 - 10 WF 105/97
    Die Erstattung derartiger Mehrkosten, zu denen die von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Auslagen zählen, kommt nur in Betracht, wenn der hilfebedürtigen Partei ein Rechtsanwalt (uneingeschränkt) beigeordnet wurde, der weder bei dem Prozeßgericht noch bei einem Gericht, das sich am selben Ort wie das Prozeßgericht befindet, zugelassen ist (vgl. AG Gera, FamRZ 1997, 378 ; OLG Brandenburg OLG-Report 1996, 279; OLG Celle, JurBüro 1989, Sp. 839; Senat, Beschluß vom 10. August 1996 - 10 W 665/96).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.1997 - 10 WF 105/97
    Diejenige des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 29. Januar 1996 - 6 F 56/94 - ist unrichtig; diejenige des Amtsgerichts Senftenberg vom 11. Oktober 1996 - 1 F 26/92 - betrifft einen hier nicht zur Entscheidung anstehenden abweichenden Sachverhalt, nämlich den des Auftretens eines nicht bei dem dem betreffenden Amts-(Familien)gericht vorgeordneten Landgericht zugelassenen Anwalts aufgrund der durch Einigungsvertrag (§ 22 RPflAnpG) und Entscheidung des Bundesverassungsgerichts (Beschluß vom 5. Dezember 1995 - NJW 1996, 1883) erweiterten Postulationsfähigkeit eines in den neuen Bundesländern residierenden Anwalts vor allen Amts- und Landgerichten des Beitrittsgebietes.
  • OLG Hamm, 27.03.1981 - 6 WF 13/81
    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.1997 - 10 WF 105/97
    Nach ganz überwiegender Meinung beinhaltet dies gleichzeitig die (eingeschränkte) Zulassung des Rechtsanwalts bei allen weiteren Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks als Familiengerichte (vgl. Feurich, BRAO , 3. Auf 1., § 23 Rz 6; BGH, NJW 1979, 929 ; OLG Hamm Rpfleger 1981, 369; OLG Celle, NdsRpfl.
  • OLG Rostock, 23.11.2000 - 10 UF 98/00

    Reisekosten bei Beiordnung " zu den Bedingungen eines ortsansässigen

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  • OLG Dresden, 08.07.1999 - 10 WF 262/99

    Reisen des beigeordneten Rechtsanwalts - Erstattung von Mehrkosten -

    Gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2, Halbs. 1 BRAGO sind in einer Ehesache Reisekosten des Anwalts zur Wahrnehmung auswärtiger Termine vor einem Familiengericht, das in demjenigen Landgerichtsbezirk liegt, in welchem er zugelassen ist, nicht erstattungsfähig (OLG Dresden, 20. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1997 - 20 WF 287/97 - Senat, Beschluss vom 14. April 1997 - 10 WF 105/97 - Hartmann, aaO., § 126 Rdn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.05.1997 - 11 U 121/94   

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https://dejure.org/1997,17995
OLG Schleswig, 15.05.1997 - 11 U 121/94 (https://dejure.org/1997,17995)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.05.1997 - 11 U 121/94 (https://dejure.org/1997,17995)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 11 U 121/94 (https://dejure.org/1997,17995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftungsansprüche bei verzögerter Bearbeitung einer Bauvoranfrage? (IBR 1998, 123)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 6
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12

    Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der

    OLG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 11 U 121/94 -, NVwZ-RR 1998, 6 = juris Rn. 15.
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

    Ergänzend kann sich die Frage stellen, ob § 15 BauNVO weitere bauplanungsrechtliche Zulässigkeitshürden im konkreten Einzelfall aufstellt (vgl. NdsOVG, B.v. 8.5.1987 - 6 B 10/87 - BRS 47 Nr. 199; Schl.Holst. OLG, U.v. 15.5.1997 - 11 U 121/94 - NVwZ-RR 1998, 6 = juris Rn. 16 f.).
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