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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1996 - 12 WF 219/96   

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https://dejure.org/1996,2724
OLG Hamm, 09.12.1996 - 12 WF 219/96 (https://dejure.org/1996,2724)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1996 - 12 WF 219/96 (https://dejure.org/1996,2724)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - 12 WF 219/96 (https://dejure.org/1996,2724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1018
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    Geht das Gesuch rechtzeitig ein, dann kann bei einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Antrag der bedürftigen Partei auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • OLG Hamm, 11.05.2011 - 8 WF 310/10

    Verfahrenskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat die Rechtsverteidigung in einem nicht mehr anhängigen Verfahren keine Aussicht auf mehr (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2009, S. 1427; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, S. 1219; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 1018; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 Rz. 50).

    Jedenfalls dürfen die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht mehr abweichend von der Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache beurteilt werden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, S. 1219; OLG Naumburg, FamRZ 2009, S. 1427; OLG Hamm, FamRZ 1997, S. 1018; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 127 Rz. 50 - anders wohl Zöller-Geimer, a.a.O., § 119 Rz. 47; Münchener Kommentar-Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rz. 113).

  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

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  • LAG Hamm, 11.12.2003 - 4 Ta 95/03

    Keine PKH-Bewilligung für ein unterbrochenes Verfahren

    Geht das Gesuch rechtzeitig ein, dann kann bei einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Antrag dem Antragsteller auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig

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  • LAG Hamm, 27.01.2005 - 4 Sa 498/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Geht das Gesuch rechtzeitig ein, dann kann bei einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Antrag dem Antragsteller auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Hamm, 14.04.2003 - 4 Ta 259/02

    Keine PKH-Bewilligung für ein nicht mehr betriebenes Verfahren

    Geht das Gesuch rechtzeitig ein, dann kann bei einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Antrag dem Antragsteller auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann dem Antragsteller auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG HAMM v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018 ) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249 ).
  • LAG Hamm, 17.05.2005 - 4 Sa 498/04
    Geht das Gesuch rechtzeitig ein, dann kann bei einem sog. ¹stecken gebliebenen" PKH-Antrag dem Antragsteller auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 9.12.1996 ... 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.6.1997 ... 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Hamm, 28.11.2002 - 4 Ta 127/02

    Keine PKH-Ablehnung bei Einreichung der PKH-Unterlagen im Parallelverfahren

    Ist das PKH-Gesuch zwar rechtzeitig eingegangen, hat es aber vom Gericht vor Instanzbeendigung nicht verbeschieden werden können (LAG Hamm v. 06.02.2002 - 4 Ta 49/02, LAGReport 2002, 88, 89; LAG Hamm v. 02.02.2002 - 4/14 Ta 24/02, LAGReport 2002, 117 = ZInsO 2002, 344 = ZIP 2002, 579) oder ist hierüber infolge nichtordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91), dann kann bei einem solchen "steckengebliebenem" PKH-Gesuch nachträglich und rückwirkend Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249).
  • LAG Hamm, 25.11.2002 - 4 Ta 180/02

    Rückwirkende PKW-Bewilligung nach dem Tod des Antragstellers

  • LAG Hamm, 06.02.2002 - 4 Ta 49/02

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Vervollständigung der Unterlagen nach

  • LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01

    Kein Beschwerderecht des nicht beigeordneten Korrespondenzanwalts

  • LAG Hamm, 08.08.2002 - 4 Ta 489/02

    Ablehnung eines PKH-Gesuchs wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks

  • LAG Hamm, 04.12.2002 - 4 Ta 808/02

    Keine rückwirkende Neubewilligung nach Ablehnung der PKH-Bewilligung wegen

  • OLG Rostock, 23.06.2004 - 10 UF 266/03

    Verkürzung der Berufungsfrist nach Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung

  • LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 693/00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Nachreichen des Vordrucks nach

  • LAG Hamm, 12.02.2001 - 4 Ta 601/00

    Erforderlichkeit der Verwendung eines amtlichen Vordrucks für die Erklärung über

  • VG München, 26.07.2019 - M 31 K 18.5116

    PKH-Entscheidung nach Vergleich in Streitverfahren wegen Subventionsrückforderung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 74/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7873
OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 74/96 (https://dejure.org/1997,7873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1997 - 20 U 74/96 (https://dejure.org/1997,7873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1997 - 20 U 74/96 (https://dejure.org/1997,7873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 119
    Rechtsfolgenirrtum bei Unkenntnis einer Führungsklausel

  • rechtsportal.de

    BGB § 119 Abs. 1
    Unbeachtlichkeit eines Rechtsfolgenirrtums bei Abschluß eines Vergleichs im Rahmen der Abwicklung eines Versicherungsfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 150/95
  • OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 74/96

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1440
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 74/96
    Ein solcher Irrtum ist unbeachtlich, wenn er sich auf Rechtsfolgen bezieht, die nicht selbst Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärung sind (BGH NJW 95, 1484, 1485; BAG NJW 83, 2958; Palandt, BGB , 55. Aufl., § 119 Rdnr. 15; MünchKomm, BGB , 3. Aufl., § 119 Rdnr. 70), sondern etwa ex lege (BGH a. a. O.), oder kraft Richterrechts (Medicus, Allgemeiner Teil des BGB , 6. Aufl., 1994, Rdnr. 751) oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung (MünchKomm a. a.O.) eintreten.
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 74/96
    Ein solcher Irrtum ist unbeachtlich, wenn er sich auf Rechtsfolgen bezieht, die nicht selbst Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärung sind (BGH NJW 95, 1484, 1485; BAG NJW 83, 2958; Palandt, BGB , 55. Aufl., § 119 Rdnr. 15; MünchKomm, BGB , 3. Aufl., § 119 Rdnr. 70), sondern etwa ex lege (BGH a. a. O.), oder kraft Richterrechts (Medicus, Allgemeiner Teil des BGB , 6. Aufl., 1994, Rdnr. 751) oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung (MünchKomm a. a.O.) eintreten.
  • OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich

    Der Kläger verkannte nicht nur zusätzlich und mittelbar - etwa ex lege, kraft Richterrechts oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - eintretende Rechtswirkungen der Vereinbarung, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutraten (vgl. jeweils m. w. N. BGH, Urt. v. 05.06.2008, V ZB 150/07, juris, Rn. 19, BGHZ 177, 62; Senat, Urt. v. 13.06.1997, 20 U 74/96, juris, Rn. 29 f., VersR 1998, 1440) , vielmehr wollte er gerade eine andere als die vereinbarte Rechtsfolge.
  • OLG Hamm, 17.05.2011 - 28 U 60/10

    Prozesskostenhilfe, Vergleich, Irrtumsanfechtung, Rechtsfolgenirrtum,

    Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung in anderen Fällen die Irrtumsanfechtung eines Prozessvergleichs abgelehnt (OLG Hamm, VersR 1998, 1440 = juris, Rn. 29 ff., unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - IX ZR 252/93, NJW 1995, 1484 = juris, Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4528
OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95 (https://dejure.org/1996,4528)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.02.1996 - 8 U 1636/95 (https://dejure.org/1996,4528)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 8 U 1636/95 (https://dejure.org/1996,4528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 6 O 590/94
  • OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95
    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Massegläubiger gem. § 61 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 KO entschieden, daß diese zu einer Bevorschussung von Prozeßkosten generell nicht herangezogen werden können (BGH, Beschluß vom 20.09.1994; NJW 1994, 3171 und Beschluß vom 27.09.1990; NJW 1991, 40 ).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus OLG Dresden, 26.02.1996 - 8 U 1636/95
    Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der Massegläubiger gem. § 61 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 KO entschieden, daß diese zu einer Bevorschussung von Prozeßkosten generell nicht herangezogen werden können (BGH, Beschluß vom 20.09.1994; NJW 1994, 3171 und Beschluß vom 27.09.1990; NJW 1991, 40 ).
  • OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit der Heranziehung privater

    e) Es ist daher zu beanstanden, dass der Antragsteller es unterlassen hat, zumindest diejenigen Gläubiger zur Prozessfinanzierung heranzuziehen, denen erhebliche Forderungsbeträge zustehen (vgl. hierzu Senat, OLG-Report Dresden 1997, 336).
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