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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5441
OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96 (https://dejure.org/1996,5441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.10.1996 - 20 W 355/96 (https://dejure.org/1996,5441)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 20 W 355/96 (https://dejure.org/1996,5441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen der Erwachsenen-Adoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption ; Adoption eines volljährigen Ausländers aus Versorgungsgesichtspunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 638
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81

    Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96
    Die dafür sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (Senatsbeschluß 20 W 386/94 vom 25.10.1994; OLG Frankfurt FamRZ 80, 503; KG FamRZ 82, 641; OLG Zweibrücken FamRZ 83, 533; BayObLG NJW 85, 2094; OLG Düsseldorf FamRZ 85, 832).
  • BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85

    Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96
    Die dafür sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (Senatsbeschluß 20 W 386/94 vom 25.10.1994; OLG Frankfurt FamRZ 80, 503; KG FamRZ 82, 641; OLG Zweibrücken FamRZ 83, 533; BayObLG NJW 85, 2094; OLG Düsseldorf FamRZ 85, 832).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1985 - 3 W 61/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 20 W 355/96
    Die dafür sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen; verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Antragsteller (Senatsbeschluß 20 W 386/94 vom 25.10.1994; OLG Frankfurt FamRZ 80, 503; KG FamRZ 82, 641; OLG Zweibrücken FamRZ 83, 533; BayObLG NJW 85, 2094; OLG Düsseldorf FamRZ 85, 832).
  • KG, 27.03.2013 - 17 UF 42/13

    Kindesannahme: Maßgebliche Gesichtspunkte für die Voraussetzungen einer

    Eine Volljährigenadoption kann danach nur ausgesprochen werden, wenn aufgrund aller erheblichen Umstände des Einzelfalles anzunehmen ist, dass sich die Freundschaft und die innere Verbundenheit im Sinne einer seelisch-geistigen Bindung zwischen Angehörigen verschiedener Generationen in einem Maße verdichtet hat, dass von einer Eltern/Kind ähnlichen Beziehung gesprochen werden kann, die es dann auch rechtfertigt, dass sie durch den Ausspruch der Annahme zu einer rechtlich bindenden Wahlverwandtschaft verfestigt wird (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 20 W 355/96 -, FamRZ 1997, 638 [bei juris Rz. 2] sowie MünchKommBGB/Maurer [6. Aufl. 2012], § 1767 Rn. 1, 2, 7, 14f.; Palandt/Götz, BGB [72. Aufl. 2013], § 1767 Rn. 5).
  • KG, 10.01.2024 - 16 UF 98/23

    Zurückweisung eines Antrags der Annehmenden eine volljährige Ukrainerin als Kind

    Eine Volljährigenadoption kann danach nur ausgesprochen werden, wenn aufgrund aller erheblichen Umstände des Einzelfalles anzunehmen ist, dass sich die Freundschaft und die innere Verbundenheit im Sinne einer seelisch-geistigen Bindung zwischen Angehörigen verschiedener Generationen in einem Maße verdichtet hat, dass von einer Eltern-Kind ähnlichen Beziehung gesprochen werden kann, die es dann auch rechtfertigt, dass sie durch den Ausspruch der Annahme zu einer rechtlich bindenden Wahlverwandtschaft verfestigt wird (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 2 W 355/96, FamRZ 1997, 638 [Rz. 2] sowie Grüneberg/Götz, BGB [83. Aufl. 2024], § 1767 Rn. 5).
  • AG Dachau, 14.06.2019 - 1 F 162/18

    Volljährigenadoption eines mit den Annehmenden Verwandten, Bemessung des

    Eine Volljährigenadoption kann danach nur ausgesprochen werden, wenn aufgrund aller erheblichen Umstände des Einzelfalles anzunehmen ist, dass sich die Freundschaft und die innere Verbundenheit im Sinne einer seelisch-geistigen Bindung zwischen Angehörigen verschiedener Generationen in einem Maße verdichtet hat, dass von einer Eltern-Kindähnlichen Beziehung gesprochen werden kann, die es dann auch rechtfertigt, dass sie durch den Ausspruch der Annahme zu einer rechtlich bindenden Wahlverwandtschaft verfestigt wird (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 24. Oktober 1996 - Aktenzeichen 20 W 355/96; Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1767 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 11.02.1999 - 20 W 190/98

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7283
OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96 (https://dejure.org/1996,7283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.1996 - 18 U 30/96 (https://dejure.org/1996,7283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 18 U 30/96 (https://dejure.org/1996,7283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ
    Berufsunfähigkeit eines ausschließlich im Innendienst tätigen Radio- und Fernsehtechnikers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 (20) O 790/91
  • OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 13.06.1995 - 6 U 1067/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96
    Es muß vielmehr von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, daß er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. BGH VersR 1992, 1386, 1387; KG VersR 1995, 1473, 1475).

    Die Prüfung der Berufsunfähigkeit in der BUZ erfolgt unabhängig von einem etwaigen parallelen Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung; gegenseitige Bindungswirkung besteht nicht; die Begrifflichkeit der Berufsunfähigkeit nach BUZ kann und darf nicht gleichgesetzt werden mit derjenigen im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts (BGH VersR 1992, 1386, 1387; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; KG VersR 1995, 1473; OLG Hamm, VersR 1987, 899, 900; Prölls/Martin, a.a.O., § 2 Anm. 3 h).

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96
    Es muß vielmehr von dem Versicherten, der hierzu unschwer imstande ist, verlangt werden, daß er eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung gibt, mit der die für ihn anfallenden Leistungen ihrer Art, ihres Umfangs wie ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (vgl. BGH VersR 1992, 1386, 1387; KG VersR 1995, 1473, 1475).

    Die Prüfung der Berufsunfähigkeit in der BUZ erfolgt unabhängig von einem etwaigen parallelen Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung; gegenseitige Bindungswirkung besteht nicht; die Begrifflichkeit der Berufsunfähigkeit nach BUZ kann und darf nicht gleichgesetzt werden mit derjenigen im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts (BGH VersR 1992, 1386, 1387; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; KG VersR 1995, 1473; OLG Hamm, VersR 1987, 899, 900; Prölls/Martin, a.a.O., § 2 Anm. 3 h).

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96
    Die Prüfung der Berufsunfähigkeit in der BUZ erfolgt unabhängig von einem etwaigen parallelen Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung; gegenseitige Bindungswirkung besteht nicht; die Begrifflichkeit der Berufsunfähigkeit nach BUZ kann und darf nicht gleichgesetzt werden mit derjenigen im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts (BGH VersR 1992, 1386, 1387; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; KG VersR 1995, 1473; OLG Hamm, VersR 1987, 899, 900; Prölls/Martin, a.a.O., § 2 Anm. 3 h).
  • OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 15 U 107/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96
    Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen liegt nur vor, wenn der Versicherte nicht nur in "seinem" Beruf, d.h. dem zuletzt tatsächlich ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 349, 350; Prölls-Martin, VVG , 25. Aufl., § 2 BUZ Anm. 2 a; Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rdnr. 249), gesundheitsbedingt zur Ausführung der prägenden, wesentlichen Einzelverrichtungen seiner Tätigkeit nicht mehr in der Lage ist, sondern wenn diese gesundheitsbedingte Unfähigkeit auch für eine ähnliche Tätigkeit zu bejahen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 22 W 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9016
OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 22 W 11/97 (https://dejure.org/1997,9016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.1997 - 22 W 11/97 (https://dejure.org/1997,9016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 22 W 11/97 (https://dejure.org/1997,9016)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 956
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 22.02.2012 - 3 Ss OWi 100/12

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiskraft einer

    Von der Beweiskraft wird demgemäß erfasst, dass der zustellende Beamte unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer (vorrangigen) Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen und das Schriftstück in einen zu der Wohnung (oder dem Geschäftsraum) gehörenden Briefkasten (oder in eine ähnliche Vorrichtung) eingelegt hat (Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 182 Rn. 8, 14; vgl. aus der Rspr. neben BVerfG NJW 1992, 224 ff. und BVerfG NJW-RR 1992, 1084 f. u.a. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 956 f.; OLG Köln FamRZ 1992, 1082 und OLG Saarbrücken MDR 2004, 51 f.).
  • OLG Celle, 21.04.2006 - 11 W 17/06

    Pflicht zur Klärung schwieriger Rechtsfragen durch das Gericht bei der

    Denn sie hätte ausweislich ihres noch am 7. September mit dieser Anschrift benutzten Geschäftspapiers sowie aufgrund der Tatsache, dass auch der Postzusteller insoweit keine durchgreifenden Zweifel hatte (vgl. insoweit OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 956), jedenfalls den Anschein gesetzt, dort aufhältlich zu sein und ihren Geschäftssitz dort zu haben (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 178 Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Die Erklärung des Postzustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist lediglich beweiskräftiges Indiz dafür, dass dieser unter der Zustellanschrift wohnt, weil die Post eine Ersatzzustellung der Erfahrung nach unter der ihr angegebenen Adresse nur dann vornimmt, wenn der Postzusteller Anlass zu der Annahme hat, der Adressat wohne dort tatsächlich (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 956; Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 13 AS 40/18
    Diese Indizwirkung ist nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung gegenteiliger Tatsachen zu entkräften, sodass es regelmäßig nicht ausreichend ist, wenn der Betroffene die indizierte Annahme schlicht bestreitet (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, NJW 1992, 224; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 84).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.1999 - 6 WF 58/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    Diese Indizwirkung ist nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung gegenteiliger Tatsachen zu entkräften, sodass es regelmäßig nicht ausreichend ist, wenn der Betroffene die indizierte Annahme schlicht bestreitet (BVerfG, NJW 1992, 224 ; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 84).
  • BPatG, 11.11.2021 - 30 W (pat) 805/20
    Hat die Designabteilung aber wie hier nach einseitiger Erledigungserklärung durch den Antragsteller seinem Antrag stattgegeben und die Erledigung in der Hauptsache festgestellt, über die Kosten jedoch nach den Grundsätzen des § 93 ZPO - unter Annahme eines "sofortigen Anerkenntnisses" des Designinhabers - entschieden und dadurch den Antragsteller im Kostenpunkt beschwert, so muss diesem hiergegen - und losgelöst von der Hauptsacheentscheidung - ein Rechtsmittel eröffnet werden, zumal sich für ihn die Anfechtung der in der Hauptsache zu seinen Gunsten ergangenen Feststellung verbietet (vgl. Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 91a Rn. 49 unter Hinweis auf die Grundsätze zur Anfechtung einer fehlerhaften Entscheidung; siehe auch OLG Oldenburg NJW-RR 1993, 1340; OLG Köln NJW-RR 1997, 956; OLGR Köln 98, 151).
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