Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96   

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https://dejure.org/1997,4779
OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96 (https://dejure.org/1997,4779)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.1997 - 4 U 178/96 (https://dejure.org/1997,4779)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 4 U 178/96 (https://dejure.org/1997,4779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäude- und Fundamentschäden durch Straßenbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • bau-gewerbe.de (Kurzanmerkung)

    Haftung des Bauherrn für Nachbarschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet der Bauherr für Nachbar- und Anliegerschäden? (IBR 1998, 347)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73

    Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
    Zwar ist für eine Schadensersatzpflicht nach diesen Vorschriften die Feststellung eines schuldhaften Verhaltens erforderlich, ein derartiges Verschulden im Sinne dieser Vorschriften ist aber bereits dann zu bejahen, wenn der Störer bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte vorhersehen können, daß gerade dem Grundstück des geschädigten Grundstückseigentümers durch die Vertiefung die erforderliche Stütze entzogen werden könnte und er gleichwohl nicht die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen trifft, um diese Vertiefungsfolgen zu vermeiden (BGH NJW 1977, 763) .
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
    Die Beklagte zu 1 haftet hier jedenfalls nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs in Verbindung mit § 909 BGB, da von dem im Eigentum der Beklagten zu 1 stehenden Straßengrundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf das Grundstück der Beklagten ausgegangen sind, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, gegen die gemäß § 1004 BGB vorzugehen dem betroffenen Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen versagt war (BGHZ 48, 98).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1971 - 18 U 191/69
    Auszug aus OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
    a) Obwohl der Ausbau der in ihrem Eigentum stehenden Straßen zu den öffentlich-rechtlichen Pflichten der Beklagten zu 1 gehört (OLG Düsseldorf, VersR 1972, 158), bedeutet dies noch nicht, daß die Beklagte zu 1 bei der Durchführung der Straßenbauarbeiten hoheitlich tätig geworden ist.
  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    Dieser Auffassung haben sich das juristische Schrifttum und die Instanzgerichte nahezu einhellig angeschlossen (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Teplitzky GRUR 1999, 108, dort Fußnote 6) einerseits und zum Beispiel OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.02.1998, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105, 106; KG, Urteil vom 16.08.1996, AfP 1997, 726, 727 = KGR 1997, 29, 30; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.04.1998, OLGR 1998, 319; OLG Hamm, Urteil vom 09.07.1992, OLGR 1993, 59 und das noch nicht veröffentlichte Urteil des Kammergerichts vom 11.02.2000 in dem die Zeitung der Antragsgegnerin betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 103/00 andererseits).

    Dass die vorstehend wiedergegebene Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Stumme Verkäufer", eine kostenlose Abgabe der dort in Rede stehenden Sonntagszeitungen könne nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich unbedenklich sein, entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Urteil vom 19.02.1998 (WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105) nicht auf einem Versehen beruht oder gar bedeutet, dass der Bundesgerichtshof damit seine frühere Rechtsprechung hat aufgeben wollen, hat Teplitzky (GRUR 1999, 108 ff.) überzeugend dargelegt.

    Mit der angefochtenen Entscheidung und auch der Rechtsprechung namentlich des Kammergerichts (Urteil vom 16.08.1996, AfP 1997, 726, 727 = KGR 1997, 29, 30 und Urteil vom 11.02.2000 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 103/00) sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 19.02.1998, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105, 106) ist der Senat deshalb der Auffassung, dass der Vertrieb einer (Tages-) Zeitung nicht bereits deshalb wegen Bestandsgefährdung des Wettbewerbs grundsätzlich wettbewerbswidrig ist, weil der Leser sie nicht bezahlen muss.

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Dieser Gesichtspunkt kann aber dann keine Rolle spielen, wenn der Hersteller nach seinem Vertriebskonzept überhaupt nicht die Absicht hat, sein Blatt später entgeltlich abzugeben (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 527; Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111, Fn. 31).

    Es geht aber nicht an, aufgrund bloßer Vermutungen ein Presseerzeugnis zu verbieten (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 529).

  • OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99

    TV-Werbeblocker

    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass im Rahmen von § 1 UWG auch zu berücksichtigen ist, ob und in welchem Ausmaß die beanstandete Maßnahme eine verfassungsrechtlich garantierte Institution in ihrem Bestand gefährdet (z.B. den Bestand der Tagespresse durch "zeitungsähnliche" Anzeigenblätter, vgl. hierzu die Nachweise aus der Rechtsprechung des BGH bei Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, UWG, 21. Aufl., § 1 Rz. 865 UWG, aber auch - insoweit eher zurückhaltend - die Entscheidung OLG Stuttgart WRP 1998, 525 - Zeitung zum Sonntag).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.01.1998 - 9 WF 143/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6260
OLG Brandenburg, 12.01.1998 - 9 WF 143/97 (https://dejure.org/1998,6260)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.1998 - 9 WF 143/97 (https://dejure.org/1998,6260)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 1998 - 9 WF 143/97 (https://dejure.org/1998,6260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 434
  • FamRZ 1998, 1177
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

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  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

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  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Damit folgt das Landgericht Koblenz der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (OLG-NL 1994, 96 = JurBüro 1994, 218), Dresden (NJ 1998, 434; OLG-NL 1999, 24; NJW-RR 1999, 147 und JurBüro 2000, 138), Stuttgart (AnwBl. 1988, 414; FamRZ 2000, 1381 = NJW-RR 2000, 1726 = Die Justiz 1999, 396 sowie JurBüro 2000, 247 und Die Justiz 2000, 342), Rostock (OLGR Rostock 1999, 334), Bamberg (OLGR Bamberg 1999, 264) sowie des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (DÖV 2000, 607).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2003 - 9 UF 6/03

    Vermögensauseinandersetzung nach § 40 FGB-DDR bei Ehescheidung

    Es handelt sich bei dem Anspruch aus § 40 FGB-DDR um einen schuldrechtlichen Anspruch, der neben dem Zugewinn gesondert geltend gemacht werden kann (BGH, FamRZ 1999, 1197, 1198; BGH, FamRZ 1993, 1048, 1050; OLG Naumburg, OLG-NL 2003, 14 ; OLG Dresden, FamRZ 2001, 761, 762; OLG Dresden, FamRZ 2000, 885, 886; OLG Rostock, FamRZ 1999, 1074, 1075; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 670; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1177; OLG Brandenburg, OLG-NL 2003, 16, 17; Götsche, Die Anwendung der §§ 39, 40 FGB-DDR bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsfall, FamRB 2003, 189, 190 f).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 UF 39/01

    Vermögensauseinandersetzung nach Ehescheidung

    Aber auch Alleinvermögen eines Ehegatten ist insoweit bei der Auseinandersetzung zu berücksichtigen, und zwar gegebenenfalls durch Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs nach § 40 FGB/DDR; an der Anwendbarkeit dieser Vorschrift bestehen keine Bedenken (vgl. auch BGH FamRZ 1999, 1197 ff.; zuletzt OLG Dresden FamRZ 2001, 761, 762), wie der Senat auch bereits früher vertreten hat (FamRZ 1998, 1177).
  • OLG Rostock, 29.06.1999 - 3 UF 61/98

    DDR-Güterrecht bei Ehescheidung - Umwandlung der Eigentums- und

    Dieses Ergebnis entspräche weder dem FGB noch dem BGB und kann daher vom Gesetzgeber nicht gewollt sein (i.E. ebenso OLG Brandenburg, VIZ 1998, 232 = OLGZ 1998, 81; wohl auch Palandt/Diederichsen, 58. Aufl., Art. 234 § 4 EGBGB Rdn. 17; a.A. OLG Jena, FamRZ 1997, 1014 ; Staudinger/Rauscher, 13. Bearb. 1996, Art. 234 § 4 EGBGB Rdn. 90).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.08.1997 - 19 U 52/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6122
OLG Köln, 18.08.1997 - 19 U 52/97 (https://dejure.org/1997,6122)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.1997 - 19 U 52/97 (https://dejure.org/1997,6122)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 1997 - 19 U 52/97 (https://dejure.org/1997,6122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wirksamkeit befreiende Schuldübernahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 313, 362, 421, 607; HGB § 128
    Wirksamkeit befreiende Schuldübernahme

  • Wolters Kluwer

    Ersetzen einer Kaufpreisverbindlichkeit durch eine Darlehensschuld bei Vereinbarung eines Kapitalanlagevertrages zwischen Verkäufer und Käufer eines Grundstücks; Einverständnis des Verkäufers mit der Übernahme der Darlehensverbindlichkeit durch einen Dritten und mit dem ...

Kurzfassungen/Presse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Alter Schuldner haftet nicht für neuen Schuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1971 - V ZR 62/69

    Fehlerhafte notarielle Beurkundung

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1997 - 19 U 52/97
    Die Ersetzung der Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 100.000,00 DM durch eine Darlehensschuld der Beklagten zu 1) in gleicher Höhe gegenüber der Klägerin stellte zwar eine nach § 313 Satz 1 BGB formbedürftige Vereinbarung einer Leistung an Erfüllung statt (BGHZ 56, 159, 162 = NJW 1971, 1459, 1460) dar.
  • BGH, 16.10.1990 - XI ZR 165/88

    Zustandekommen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages aufgrund Erkundigung

    Auszug aus OLG Köln, 18.08.1997 - 19 U 52/97
    Zwar neigt die Rechtsprechung (BGH NJW 1991, 352) zu der Auffassung, den konkludenten Abschluß eines Auskunftsvertrages anzunehmen, wenn die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zu lassen, daß beide Vertragsteile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärung die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben, wobei ein wesentliches Indiz hierfür ist, daß die Auskunft für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will.
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.09.1997 - 6 U 5651/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13166
OLG München, 25.09.1997 - 6 U 5651/95 (https://dejure.org/1997,13166)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.1997 - 6 U 5651/95 (https://dejure.org/1997,13166)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 1997 - 6 U 5651/95 (https://dejure.org/1997,13166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Welt-Film-Urheberrechten (Fernsehverwertungsrechten) für die Verwertung eines Romans; Übertragung vertraglich verlängerter Stoffrechte zur weiteren Auswertung auf Dritte ; Höchstpersönliche Natur eines eingeräumten Optionsrechts über Verwertungsrechte; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Stoffrechte

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, 20, 88, 97 Abs. 1, Abs. 3 UrhG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 18.09.2008 - 6 U 2466/07

    Urheberrecht: Auslegung eines "Käuferbenennungsvertrages" über die

    Der Kläger hat den Vergleich indes wegen arglistiger Täuschung über die kommerzielle Verwertbarkeit des Filmpakets mit Anwaltsschreiben vom 24. April 1996 - gemäß der inzidenten Feststellung des OLG München im Verfahren 6 U 5651/95, Anlage K 2, bzw. des KG Berlin, Az. 5 U 693/99, Anlage K 3, wirksam - angefochten. Denn die Eheleute J. hatten schon mit Vertrag vom 03. August 1984 (Anlage B 28) die von dem Grundvertrag (Anlage K 62a) erfassten Rechte an den in der Anlage aufgeführten Filmen - darunter die streitgegenständlichen - zum Preis von DM 2, 3 Mio. auf die Fa. TSC übertragen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.1998 - 19 U 144/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10480
OLG Köln, 16.01.1998 - 19 U 144/97 (https://dejure.org/1998,10480)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.1998 - 19 U 144/97 (https://dejure.org/1998,10480)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 1998 - 19 U 144/97 (https://dejure.org/1998,10480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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