Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97   

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https://dejure.org/1997,3145
OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97 (https://dejure.org/1997,3145)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1997 - 3 U 111/97 (https://dejure.org/1997,3145)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 3 U 111/97 (https://dejure.org/1997,3145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstücksübertragung Vorbehalt Nießbrauch Schenkung Auflage Anfechtung Wertersatzanspruch Grundstück Bewertung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AnfG § 7; BGB § 1030
    Grundstücksübertragung Vorbehalt Nießbrauch Schenkung Auflage Anfechtung Wertersatzanspruch Grundstück Bewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs als eine Schenkung unter Auflage; Bestellung des Nießbrauchs von dem bisherigen Eigentümer für sich selbst; Berechnung des Wertes eines lebenslänglichen Nießbrauchs

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AnfG § 7; BGB § 1030
    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist Schenkung unter Auflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 7; BGB § 1030
    Nießbrauch an einem Grundstück: Übertragung - Bestellung - Wertersatzanspruch - Wertberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 239
  • NZM 1998, 1023
  • VersR 1999, 764
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1987 - IX ZR 167/86

    Berechnung des Wertersatzes bei einer Konkursanfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGHZ 101, 286 = NJW 87, 2821 f) ist dagegen bei der Konkursanfechtung für den Wertersatzanspruch auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzustellen, wenn schon zu diesem Zeitpunkt eine Rückgewähr in Natur nicht mehr möglich war (so auch Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, § 54 Rn. 8).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Nießbrauch nicht als Gegenleistung anzusehen; vielmehr handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage (vgl. BGH NJW 89, 2122; OLG Köln FamRZ 94, 1242; Palandt-Putzo, BGB 56. Aufl., § 525 Rn. 7; Münchener Kommentar-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 525 Rn. 5).
  • OLG Köln, 10.11.1993 - 27 U 220/92

    Schenkung Bereicherung Zweckverfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Nießbrauch nicht als Gegenleistung anzusehen; vielmehr handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage (vgl. BGH NJW 89, 2122; OLG Köln FamRZ 94, 1242; Palandt-Putzo, BGB 56. Aufl., § 525 Rn. 7; Münchener Kommentar-Kollhosser, BGB 3. Aufl., § 525 Rn. 5).
  • RG, 09.01.1923 - VII 85/22

    Geschäftsaufsicht; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1997 - 3 U 111/97
    Für die Höhe des Wertersatzanspruchs, der wegen der nicht anfechtbaren Verfügung der Mutter der Beklagten allein in Betracht kommt (vgl. Kilger/Huber, AnfG, 8. Aufl., § 9 III 3), kommt es nach herrschender Meinung auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (vgl. Kilger/Huber aa0., § 7 III 10 d; Jaeger, KO, 9. Aufl., § 37 Rn. 111 f; RGZ 106, 163 f (167)).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    2 Z 29/78">MittBayNot 1979, 6, 8; OLG Köln, NJW-RR 1999, 239; Staudinger/Frank, BGB [2009], § 1030 Rn. 33; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Pohlmann, 5. Aufl., § 1030 Rn. 22; Erman/Michalski, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 6; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1030 Rn. 3; NK-BGB/Lemke, 2. Aufl., § 1030 Rn. 63; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 2. Aufl., § 1030 Rn. 12; PWW/Eickmann, 6. Aufl., § 1030 Rn. 9; Wieling, Sachenrecht, Bd. 1, 2. Aufl., § 1 II 3 b; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Aufl., § 32 I 3 c; Weitnauer, DNotZ 1958, 352; 1964, 716; v. Lübtow, NJW 1962, 275; Harder, DNotZ 1970, 267, 269 f.; aA noch die ältere Judikatur: RGZ 47, 202, 208 ff.; KGJ 51, 291, 292; OLG Düsseldorf, NJW 1961, 561; vgl. aber auch RGZ 142, 231, 235).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e.

    Nichts anderes ergibt sich aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Köln (Urt. v. 16.12.1997 - 3 U 111/97 = NJW-RR 1999, 239).

    Zwar erwarben die Beklagten zu 1) und 2) das Eigentum nur belastet mit dem Nießbrauch zugunsten der Beklagten zu 3), wodurch der Wert der Zuwendung gemindert wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27.09.1990 - IX ZR 67/90, zitiert nach juris Rdnr. 20; ebenso OLG Köln, Urt. v. 16.12.1997 - 3 U 111/97 = NJW-RR 1999, 239).

  • OLG Oldenburg, 03.03.2022 - 1 W 37/21

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem AnfG; Sofortige Beschwerde

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Köln vom 16.12.1997 (Az.: 3 U 111/97) der dem Beklagten zu 2) jeweils eingeräumte Nießbrauch wertmäßig doch zu berücksichtigen bei der Frage der wertausschöpfenden Belastung.

    Der Verweis auf die Entscheidung des OLG Köln ( Urteil vom 16.12.1997 - 3 U 111/97 - veröffentlicht bei juris) ist dabei nicht zielführend, weil in der dort zu beurteilenden Sachverhaltskonstellation das Nießbrauchsrecht der Ehefrau des Schuldners, die ihrerseits nicht Schuldnerin war und deren Verfügung folglich nicht der Anfechtung unterlag (vgl. OLG Köln aaO, Rn. 33 und 41), in Abzug zu bringen war.

  • OLG Stuttgart, 11.10.2010 - 8 W 437/10

    Beschwerde gegen originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an einem

    Denn heute ist es nicht mehr umstritten, dass auch die originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an Grundstücken zulässig ist (Pohlmann in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 1030 BGB Rn. 21 ff; Jauernig, BGB, 13. Aufl. 2009, § 1030 BGB Rn. 3; Wegmann in Bamberger/Roth, Beck'scher online-Kommentar, Stand 1. Februar 2010, § 1030 BGB Rn. 12; Frank in Staudinger, BGB, 2009, § 1030 BGB Rn. 31 ff; BGH NJW 1964, 1226 zur Zulässigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am eigenen Grundstück; OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204; OLG Köln NJW-RR 1999, 239; je m.w.N.).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2338/17

    Wertersatz bei Weiterveräußerung des anfechtbar Erlangten

    Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 AnfG, § 818 Abs. 4, § 292 Abs. 1, §§ 989, 990 BGB kann der Anfechtende Schadensersatz in Höhe des im Rahmen einer Zwangsversteigerung erzielbaren Wertes des anfechtbar Erlangten im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung verlangen (BGH-Urteil vom 20. Oktober 2005 IX ZR 276/02 ZIP 2006, 387; OLG Köln, Urteil vom 16. Dezember 1997 3 U 111/97, NJW-RR 1999, 239; Kirchhof, Münchener Kommentar zum Anfechtungsgesetz, Stand 2012, § 11 Rn. 120 und 127; Huber, Anfechtungsgesetz, Stand 2016, § 11 Rn. 43; zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eines Anfechtungsprozesses; bei Duldungsbescheiden entspricht der Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eines Anfechtungsprozesses, vgl. Hessisches FG, Urteil vom 9. November 2011 3 K 1122/07, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3815
OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97 (https://dejure.org/1997,3815)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.06.1997 - 5 U 21/97 (https://dejure.org/1997,3815)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 5 U 21/97 (https://dejure.org/1997,3815)
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Versteifung der Großzehe II

§ 823 Abs. 1 BGB, zum Umfang der Aufklärungspflicht bei Hallux-valgus-Operation);

§ 249 BGB, keine abstrakte Erwerbsschadensberechnung bei Selbständigen (sondern konkrete Ermittlung der Gewinnminderung)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 831 BGB; § 823 BGB; § 847 BGB
    Aufklärungspflicht eines Arztes bei einer Hallux-valgus-Operation; Aufkärungspflicht hinsichtlich eines Versteifungsrisikos; Geltendmachung des Erwerbsschadens eines Selbstständigen abstrakt in Höhe des Gehalts einer gleichwertigen Ersatzkraft

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 847; BGB § 252
    Umfang der Risikoaufklärung vor Operation der Großzehe

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 823 847 252
    Arzthaftung: Aufklärung über Folgen einer Operation - Haftung des Chefarztes - Schmerzensgeldhöhe - Erwerbsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht eines Arztes bei einer Hallux-valgus-Operation; Aufkärungspflicht hinsichtlich eines Versteifungsrisikos; Geltendmachung des Erwerbsschadens eines Selbstständigen abstrakt in Höhe des Gehalts einer gleichwertigen Ersatzkraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1285
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97
    Da aber nicht bereits der Wegfall der Arbeitskraft als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls der Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn darstellt, ist der Selbstständige nicht berechtigt, seinen Erwerbsschaden abstrakt in Höhe des Gehalts einer gleichwertigen Ersatzkraft geltend zu machen (BGHZ 54, 45, 53 ff [BGH 05.05.1970 - VI ZR 212/68] ; BGH NJW-RR 1992, 852; a.A. Staudinger-Medicus, 12. Aufl., 1982, § 252 Rn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1992 - VI ZR 143/91

    Erwerbsschaden des Unternehmers bei unfallbedingtem Einsatz zusätzlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97
    Da aber nicht bereits der Wegfall der Arbeitskraft als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls der Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn darstellt, ist der Selbstständige nicht berechtigt, seinen Erwerbsschaden abstrakt in Höhe des Gehalts einer gleichwertigen Ersatzkraft geltend zu machen (BGHZ 54, 45, 53 ff [BGH 05.05.1970 - VI ZR 212/68] ; BGH NJW-RR 1992, 852; a.A. Staudinger-Medicus, 12. Aufl., 1982, § 252 Rn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 56/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97
    Denn die Wahl der richtigen Behandlungsmethode ist grundsätzlich allein Sache des Arztes (BGH NJW 1988, 1516).
  • OLG Celle, 11.07.1990 - 9 U 197/89

    Gefährdungshaftung; Öffentlicher Straßenraum; Gullydeckel; Kanalisationsanlage

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.06.1997 - 5 U 21/97
    Bei gleichwertigen und anerkannten Operationsmethoden, die hier vorlagen, ist der Arzt nicht verpflichtet, über einen Schulenstreit hinsichtlich der Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Methoden aufzuklären (KG VersR 1992, 189, bei Hallux-valgus-Operation keine Notwendigkeit, auf die Methoden nach Hueter/Mayo und Keller/Brandes hinzuweisen).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 7 U 159/01

    Arzthaftung: Ärztliche Pflicht zur Aufklärung über Materialkombinationen bei der

    Über verschiedene zur Wahl stehende Operationsverfahren muss der Arzt nicht von sich aus aufklären (BGH VersR 1982, 771, 772; OLG Oldenburg OLGR 1998, 129, 130 = VersR 1998, 1285, 1286; OLG Hamm VersR 1992, 834).
  • OLG München, 29.11.2001 - 1 U 2554/01

    Zur freien Auswahlmöglichkeit eines Operateurs unter mehreren praktisch

    Nicht aber muß der Arzt den Patienten ungefragt und ohne einen konkreten Anlaß die vielerlei, im einzelnen unterschiedlichen operativen Zugangsarten zur Eröffnung des Bereichs, in dem ein Knochen entfernt und die Totalendoprothese eingesetzt werden soll, schildern (vgl. die Senatsentscheidung vom 4.3.1993, OLG München, VersR 1993, 752, und OLG Oldenburg, VersR 1997, 978 sowie VersR 1998, 1285).
  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 U 14/10

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über eine alternative Operationsmethode

    Wie der Senat bereits im Hinweis vom 23.03.2010 ausgeführt hat, ist eine Aufklärung über eine abweichende Operationsmethode nicht erforderlich, wenn der Arzt zwar ein anderes, jedoch nicht mit höheren Risiken behaftetes Operationsverfahren wählt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1998, 1285).
  • OLG Hamm, 19.05.2004 - 3 U 269/03

    Bestehen verschiedener Operationsmethoden und Varianten von Methoden innerhalb

    Dies ist speziell für Fälle aus der Fußchirurgie wiederholt entschieden worden (KG VersR 1993, 189; OLG Oldenburg VersR 1998, 1285).
  • OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 65/97

    Mitentscheidungsbefugnis eines Patienten über eine operative Behandlung eines

    Die operative Behandlung seiner Fußdeformitäten nach Helal oder in einer Helal-Variante bzw. in einem ein- oder zweizeitigen Vorgehen stellte für den Kläger keine echte Alternative dar, über welche er vernünftiger Weise hätte mitentscheiden müssen (vgl. BGH v. 22.12.87 - VI ZR 32/87 = VersR 1988, 493 = NJW 1988, 1514 = AHRS 5000/22; Senk-Spreizfuß-Versteifungsoperation - Eingriffsalternativen nicht ungefragt aufklärungspflichtig; KG VersR 1993, 189 [KG Berlin 30.01.1992 - 20 U 2872/88] und OLG Oldenburg VersR 1998, 1285, 1286 - beide zu Varianten bei Hallux valgus Operationen).
  • LG Osnabrück, 05.12.2001 - 1 S 28/01

    Arbeitskraftausfall; Arbeitsunfähigkeit; Betriebsergebnisvergleich; entgangener

    Konkret festgestellt werden kann eine Gewinnminderung durch einen Vergleich der Betriebsergebnisses vor und nach dem Arbeitsunfall (OLG Oldenburg VersR 1998, 1285, 1286; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 608, 609),.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2396
OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97 (https://dejure.org/1997,2396)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.10.1997 - 8 U 1741/97 (https://dejure.org/1997,2396)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 8 U 1741/97 (https://dejure.org/1997,2396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund schwerwiegender unfallbedingter Verletzungen; Langwierige und tiefgreifende Heilbehandlung des Unfallopfers; Verbleib von erheblichen Einschränkungen, Beeinträchtigungen und körperlichen Dauerschäden; Widerklage des ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 847
    Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1040 (Ls.)
  • NZV 1998, 414 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97
    Eine über mehrere (hier: 6) Jahre betriebene, unzureichende Schadensregulierung durch die beklagte Haftpflichtversicherung [Regulierungsverzögerung], bei der trotz rechtskräftig festgestellter Haftung dem Grunde nach sogar ein Teil des vorprozessual bezahlten, unangemessen niedrigen Schmerzensgeldes über eine Widerklage zurückverlangt wurde, ist als psychisch belastend durch Erhöhung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (Fortführung von OLG Nürnberg Az. 11 U 267/95 ; 6 U 3535/96 ; 6 U 4215/96).«.

    Dieses den Kläger psychisch belastende Verhalten insbesondere der Beklagten zu 2) erfordert eine Heraufsetzung des Schmerzensgeldes (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.1997 - 6 U 3535/96).

  • OLG Nürnberg, 19.12.1996 - 8 U 1795/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97
    Schon die verbliebenen Einschränkungen, Beeinträchtigungen und körperlichen Dauerschäden erfordern aus Billigkeitsgründen ein beträchtliches Schmerzensgeld (vgl. Urteile des OLG Nürnberg vom 11.05.1995 - 8 U 4269/95; 19.12.1996 - 8 U 1795/96).

    Außerdem ist erhöhend zu berücksichtigen, daß die Beklagten den Kläger in den mehr als 6 Jahren seit dem Unfall nicht nur unzureichend entschädigt haben, sondern trotz des Urteils des BGH vom 11.11.1994 noch in der Verhandlung vom 12.03.1996 Antrag auf Widerklage zur (teilweisen) Rückzahlung des Schmerzensgeldes gestellt haben (vgl. BGH WM 1989/1481; OLG Nürnberg, Urteil vom 8 U 1795/96).

  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93

    Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97
    Unter zutreffender Würdigung der Sach- und Rechtslage entsprechend dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.10.1994 (NJW 1995/452) hat das Landgericht einen Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld gegen den pflichtversicherten Alleinverursacher des Unfalls und dessen Haftpflichtversicherer rechtskräftig bejaht (§ 829 BGB ).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 11 U 267/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97
    Eine über mehrere (hier: 6) Jahre betriebene, unzureichende Schadensregulierung durch die beklagte Haftpflichtversicherung [Regulierungsverzögerung], bei der trotz rechtskräftig festgestellter Haftung dem Grunde nach sogar ein Teil des vorprozessual bezahlten, unangemessen niedrigen Schmerzensgeldes über eine Widerklage zurückverlangt wurde, ist als psychisch belastend durch Erhöhung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (Fortführung von OLG Nürnberg Az. 11 U 267/95 ; 6 U 3535/96 ; 6 U 4215/96).«.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97
    Im übrigen folgt das Berufungsgericht den Gründen der angefochtenen Entscheidung, die, vom Kläger rechnerisch nicht angegriffen, durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet werden, weil möglicherweise auf den Kläger noch zukommende Schadensbeträge über den rechtskräftigen Feststellungstenor des Urteils vom 02.04.1996 durch die Beklagte auszugleichen sind (vgl. auch BGH NJW 1995/389).
  • OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97
    Eine über mehrere (hier: 6) Jahre betriebene, unzureichende Schadensregulierung durch die beklagte Haftpflichtversicherung [Regulierungsverzögerung], bei der trotz rechtskräftig festgestellter Haftung dem Grunde nach sogar ein Teil des vorprozessual bezahlten, unangemessen niedrigen Schmerzensgeldes über eine Widerklage zurückverlangt wurde, ist als psychisch belastend durch Erhöhung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (Fortführung von OLG Nürnberg Az. 11 U 267/95 ; 6 U 3535/96 ; 6 U 4215/96).«.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Verstoßen sie hiergegen unter Verletzung von Treu und Glauben in der Weise, dass diese auf den Geschädigten als ein Zermürbungsversuch wirken kann, so sind die Gerichte nach Gesetz und Verfassung verpflichtet, einem Missbrauch wirtschaftlicher Macht dadurch entgegen zu wirken, dass sie dem Geschädigten als Genugtuung ein erhöhtes Schmerzensgeld zusprechen (Senatsurteil vom 23. Februar 1981 - 5 U 3025/80; OLG Karlsruhe NJW 1973, 851; OLG Nürnberg VersR 1998, 731; OLGR 1998, 129; VersR 1997, 502; OLG Naumburg NZV 2002, 459; OLG Brandenburg vom 25. Februar 2004 - 7 U 36/03; OLG Köln PVR 2002, 15; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 253 Rdnr. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 216/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9807
OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 216/97 (https://dejure.org/1998,9807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.1998 - 6 U 216/97 (https://dejure.org/1998,9807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 6 U 216/97 (https://dejure.org/1998,9807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuläsigkeit der Verbandsklage; Unzulässigkeit vergleichender kritisierender Werbung; Verstoß gegen die guten Sitten; Werbung einer Krankenkasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 849
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2003 - L 4 KR 1365/02

    Verlangen der Unterlassung einer Maßnahme der Mitgliederwerbung der TAUNUS BKK;

    Schließlich sei es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 22. Januar 1998 (6 U 216/97) auch nicht verwerflich, wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Hinweis auf günstige Konditionen einer Betriebskrankenkasse gebe, damit der Mitarbeiter diese Konditionen mit den Versicherungsbedingungen seiner Krankenkasse vergleichen könne.

    Nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 22. Januar 1998 (aaO) sei es auch nicht verwerflich, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Hinweis auf günstige Konditionen einer Betriebskrankenkasse gebe und der angesprochene Mitarbeiter diese Konditionen mit seinen Versicherungsbedingungen vergleichen könne.

  • LG Dresden, 29.06.2001 - 41 O 34/01

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Empfehlung zum Wechsel der Krankenkasse;

    Die von den Parteien mehrfach zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 22.01.1998 - 6 U 216/97) bietet insofern keine andere Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.01.1998 - 9 U 152/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15697
OLG Hamm, 27.01.1998 - 9 U 152/97 (https://dejure.org/1998,15697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.1998 - 9 U 152/97 (https://dejure.org/1998,15697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 9 U 152/97 (https://dejure.org/1998,15697)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 2 § 17 Abs. 1; StVO § 38 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem ins Schleudern geratenen Einsatzfahrzeug der Polizei

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 01.07.2011 - 13 S 61/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen

    Die Erstbeklagte hätte danach beiseite oder rechts heran oder scharf rechts ganz langsam fahren und ggf. anhalten müssen, bis sie hätte beurteilen können, ob sie das Einsatzfahrzeug behindern würde (vgl. OLG Hamm, ZfS 1999, 51; Hentschel aaO § 38 Rn. 11 mwN.).
  • AG Helmstedt, 21.06.2018 - 15 OWi 903 Js 26543/18

    Absehen vom Regelfahrverbot nach Unfall mit Rettungsfahrzeug

    Das bedeutet, dass alle Fahrzeuge beiseite oder rechts heran oder scharf rechts ganz langsam fahren und ggf. anhalten müssen, bis sie beurteilen können, ob sie das Wegerechtsfahrzeug behindern, auch wenn dieses noch nicht sichtbar ist (OLG Hamm, Urteil vom 27. Januar 1998 - 9 U 152/97 -, Rn. 5, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.12.1997 - 3 W 103/97   

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https://dejure.org/1997,22659
OLG Bremen, 22.12.1997 - 3 W 103/97 (https://dejure.org/1997,22659)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.12.1997 - 3 W 103/97 (https://dejure.org/1997,22659)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 3 W 103/97 (https://dejure.org/1997,22659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde; Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an den Prozessbevollmächtigten; Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses hinsichtlich der Kosten der Zweiten Instanz; Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses hinsichtlich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 5 O 480/95
  • OLG Bremen, 22.12.1997 - 3 W 103/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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