Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.10.1997 - 11 U 16/97   

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https://dejure.org/1997,6962
OLG Köln, 22.10.1997 - 11 U 16/97 (https://dejure.org/1997,6962)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.1997 - 11 U 16/97 (https://dejure.org/1997,6962)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 11 U 16/97 (https://dejure.org/1997,6962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97   

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https://dejure.org/1997,10158
OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97 (https://dejure.org/1997,10158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.1997 - 22 U 113/97 (https://dejure.org/1997,10158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 22 U 113/97 (https://dejure.org/1997,10158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 221/96
  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1981 - 21 W 62/81

    Beweissicherungsverfahren; Sachverständiger; Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Das Ablehnungsgesuch im Beweissicherungsverfahren ist nicht nur zulässig, sondern auch geboten (OLG Düsseldorf MDR 1982, 414 = Baurecht 1982, 306/307, NJW-RR 1986, 63 ).
  • BGH, 01.02.1972 - VI ZR 134/70

    Beweisführer - Hindernis - Ärzliche Untersuchung - Sachverständiger -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Zweifel an der Unparteilichkeit ergeben sich regelmäßig nur dann, wenn ein Sachverständiger bereits für eine Partei in dieser Sache tätig war (vgl. insoweit auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung BGH NJW 1972, 1133, 1134).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1985 - 23 W 31/85

    Beweissicherungsverfahren; Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Das Ablehnungsgesuch im Beweissicherungsverfahren ist nicht nur zulässig, sondern auch geboten (OLG Düsseldorf MDR 1982, 414 = Baurecht 1982, 306/307, NJW-RR 1986, 63 ).
  • BGH, 06.06.1984 - VIII ZR 83/83

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Haftet der Verkäufer wegen unrichtiger Beratung des Käufers über die Verwendungsmöglichkeit der Kaufsache für einen bestimmten Zweck, so unterliegt der Schadensersatzanspruch des Käufers ebenso der kurzen Verjährung des § 477 Abs. 1 BGB , soweit sich die Beratung auf Eigenschaften des Kaufgegenstandes bezogen hat (BGH MDR 1965, 39; NJW 1984, 2938, 2939).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Zwar kann ein Instruktionsfehler bestehen in einer mangelhaften Gebrauchsanweisung und/oder nicht ausreichenden Warnung vor gefahrbringenden Eigenschaften, die in der Wesensart der als solcher fehlerfreien Sache begründet sind (vgl. Senat, NJW 1997, 2333, 2334 = OLGR Düsseldorf 1997, 242 (nur LS)).
  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 233/71

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Es ist allgemein anerkannt, daß Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden wegen schuldhafter Schlechtlieferung entsprechend § 477 Abs. 1 BGB in sechs Monaten nach Ablieferung verjähren (BGH NJW 1973, 276, 277; 1980, 1950, 1951).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Es ist allgemein anerkannt, daß Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden wegen schuldhafter Schlechtlieferung entsprechend § 477 Abs. 1 BGB in sechs Monaten nach Ablieferung verjähren (BGH NJW 1973, 276, 277; 1980, 1950, 1951).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77

    Auslegung einer Garantieerklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Diese unselbständige Garantievereinbarung ist dahingehend auszulegen, daß alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche auslösen können und die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche erst mit der Entdeckung des Mangels beginnt (BGH NJW 1979, 645 ).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Die Instruktionen müssen deutlich, ausreichend und vollständig sein, d.h. die Art der drohenden Gefahr ist deutlich herauszustellen (BGH NJW 1992, 560 ).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 13/89

    Zusicherung des Bierumsatzes einer Gaststätte; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 113/97
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in der Berufungsbegründung (Bl. 175, 2. Abs. GA) zitierten Entscheidung BGH NJW 1990, 1658, 1659, weil diese nicht einschlägig ist.
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 238/96

    Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht

  • OLG Köln, 13.03.1974 - 2 U 55/73
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97   

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https://dejure.org/1997,10528
OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97 (https://dejure.org/1997,10528)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.11.1997 - 6 WF 63/97 (https://dejure.org/1997,10528)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 (https://dejure.org/1997,10528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Saarbrücken - 41 F 439/97
  • OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.08.1996 - 15 WF 162/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Es kann daher dahinstehen und bedarf hier keiner Entscheidung der umstrittenen Frage, ob nicht in Anbetracht der treuhänderischen Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin ggf. ein - der prozeßkostenhilferechtlichen Bedürftigkeit entgegenstehender - Anspruch auf Vorschuß und Ersatz der Prozeßkosten gegen den Sozialhilfeträger nach Auftragsrecht (§§ 669, 670 BGB ) zustehen kann (vgl. zu dieser Frage: einerseits OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 ; andererseits: OLG Köln, FamRZ 1997, 297 ; OLG Celle, FamRZ 1997, 1088 ; zum Problem auch: Finger, FuR 1997, 287 ff).
  • OLG Hamm, 03.07.1996 - 6 UF 551/95

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen aufgrund der Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Die angefochtene Verweigerung der Prozeßkostenhilfe würde - unbeschadet der vorstehenden Erwägungen - auch deswegen den Angriffen der Beschwerde standhalten, weil es - worauf die Nichtabhilfeentscheidung des Familiengerichts zu Recht hinweist - an der für die Schlüssigkeit der Klage vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung fehlt (vgl. hierzu: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff.; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
  • OLG Koblenz, 03.04.1997 - 15 UF 1327/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Es kann daher dahinstehen und bedarf hier keiner Entscheidung der umstrittenen Frage, ob nicht in Anbetracht der treuhänderischen Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin ggf. ein - der prozeßkostenhilferechtlichen Bedürftigkeit entgegenstehender - Anspruch auf Vorschuß und Ersatz der Prozeßkosten gegen den Sozialhilfeträger nach Auftragsrecht (§§ 669, 670 BGB ) zustehen kann (vgl. zu dieser Frage: einerseits OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 ; andererseits: OLG Köln, FamRZ 1997, 297 ; OLG Celle, FamRZ 1997, 1088 ; zum Problem auch: Finger, FuR 1997, 287 ff).
  • OLG Köln, 31.10.1996 - 14 WF 190/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Es kann daher dahinstehen und bedarf hier keiner Entscheidung der umstrittenen Frage, ob nicht in Anbetracht der treuhänderischen Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin ggf. ein - der prozeßkostenhilferechtlichen Bedürftigkeit entgegenstehender - Anspruch auf Vorschuß und Ersatz der Prozeßkosten gegen den Sozialhilfeträger nach Auftragsrecht (§§ 669, 670 BGB ) zustehen kann (vgl. zu dieser Frage: einerseits OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 ; andererseits: OLG Köln, FamRZ 1997, 297 ; OLG Celle, FamRZ 1997, 1088 ; zum Problem auch: Finger, FuR 1997, 287 ff).
  • OLG Saarbrücken, 18.09.1997 - 6 UF 15/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Die angefochtene Verweigerung der Prozeßkostenhilfe würde - unbeschadet der vorstehenden Erwägungen - auch deswegen den Angriffen der Beschwerde standhalten, weil es - worauf die Nichtabhilfeentscheidung des Familiengerichts zu Recht hinweist - an der für die Schlüssigkeit der Klage vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung fehlt (vgl. hierzu: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff.; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97

    Schlüssigkeit der Klage des Sozialhilfeträgers bei Anspruchsübergang

    Für die Schlüssigkeit einer Klage, mit welcher der Träger der Sozialhilfe übergegangene Unterhaltsansprüche gemäß § 91 BSHG gegen den Unterhaltsschuldner geltend macht, ist daher nach Maßgabe der Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts eine öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung vorausgesetzt (vgl.: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 - und Senatsurteil vom 29. Januar 1998 - 6 UF 84/97; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 11. Februar 1998 - 9 UF 34/97; ferner: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97
    Der Klage fehlte es bis zum 14. Dezember 1997 an der für ihre Schlüssigkeit vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung (vgl. hierzu zuletzt: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.07.1997 - 1 U 5931/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21106
OLG München, 10.07.1997 - 1 U 5931/96 (https://dejure.org/1997,21106)
OLG München, Entscheidung vom 10.07.1997 - 1 U 5931/96 (https://dejure.org/1997,21106)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 1 U 5931/96 (https://dejure.org/1997,21106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsanspruch wegen Amtspflichtverletzung bei der Festsetzung des Preises für die Übernahme eines Grundstücks im Erbauseinandersetzungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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