Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.11.1997 - 20 U 177/97   

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https://dejure.org/1997,3999
OLG Hamm, 26.11.1997 - 20 U 177/97 (https://dejure.org/1997,3999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.1997 - 20 U 177/97 (https://dejure.org/1997,3999)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 1997 - 20 U 177/97 (https://dejure.org/1997,3999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 ; AUB 88 § 2
    Bandscheibenvorfall beim Herausreißen eines Strauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB (88) § 1 § 2
    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls aufgrund einer Kraftanstrengung bei Gartenarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1984 - IVa ZR 88/83

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1997 - 20 U 177/97
    Der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VersR 85, 177) geht fehl.
  • OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1997 - 20 U 177/97
    Der Kläger hat vielmehr bei einer gezielten, von ihm in vollem Umfang gesteuerten Kraftanstrengung die Verletzung erlitten, also aufgrund eines inneren, nicht von außen auf seinen Körper einwirkenden Ereignisses (OLG Hamm VersR 88, 242; r+s 95, 79; Prölss-Martin § 1 AUB 88 Anm. 3 a).
  • OLG Hamm, 21.09.2012 - 20 U 92/12

    Begriff des Unfallereignisses i.S. von Nr. 1.3 AUB 2000

    Eigene Bewegungen und Anstrengungen des Verletzten können nur dann Unfälle bewirken, wenn sie nicht gänzlich willensgestört ablaufen und im Ergebnis die Gesundheitsbeschädigung zusammen mit einer äußeren (störenden) Einwirkung ausgelöst haben (Senat, VersR 1999, 44, Juris-Rdn. 4; OLG Frankfurt, RuS 2009, 32, Juris-Rdn. 27).
  • OLG Jena, 22.02.2019 - 4 U 536/16

    Belastung beim Auftreten des Fußes auf einen Spaten ist keine Einwirkung von

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der versicherungsrechtlichen Literatur, wonach Bandscheibenschäden allein deshalb nicht unter § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 fallen, da sie histologisch nicht zu den in § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 aufgeführten Geweben zählen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 5 U 412/99 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 10 U 1477/97 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteile vom 26. November 1997 - 20 U 177/97 -, Rn. 6, juris; vom 31. August 1994 - 20 U 536/16.
  • OLG Jena, 22.02.2019 - 4 U 536/19

    Voraussetzungen eines Unfallereignisses im Sinne der privaten Unfallversicherung

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der versicherungsrechtlichen Literatur, wonach Bandscheibenschäden allein deshalb nicht unter § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 fallen, da sie histologisch nicht zu den in § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 aufgeführten Geweben zählen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 5 U 412/99 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 10 U 1477/97 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteile vom 26. November 1997 - 20 U 177/97 -, Rn. 6, juris; vom 31. August 1994 - 20 U 87/94 -, Rn. 26, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Juli 1995 - 5 U 33/95 -, juris [Kurztext]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Mai 1994 - 12 U 33/94 -, juris [Kurztext]; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, AUB 2010 Ziff. 1 Rn. 12 [S. 2826]; offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 7 U 102/10 -, Rn. 15, juris).
  • LG Bayreuth, 08.04.2008 - 34 O 815/07

    Private Unfallversicherung: Vorliegen eines Unfallereignisses bei einem

    Bei Arbeiten mit oder an einem Gegenstand liegt kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis vor, wenn dieser Gegenstand ausschließlich Objekt der Bemühungen des Versicherten bleibt und keine Eigendynamik entwickelt (vgl. OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2000, 45; OLG Frankfurt r+s 2001, 345; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 44 m. w. N.).
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   OLG Brandenburg, 16.01.1997 - 8 U 22/96   

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https://dejure.org/1997,10863
OLG Brandenburg, 16.01.1997 - 8 U 22/96 (https://dejure.org/1997,10863)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.1997 - 8 U 22/96 (https://dejure.org/1997,10863)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 8 U 22/96 (https://dejure.org/1997,10863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 2 O 196/95
  • OLG Brandenburg, 16.01.1997 - 8 U 22/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1584
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 193/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10508
OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 193/97 (https://dejure.org/1998,10508)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.1998 - 2 U 193/97 (https://dejure.org/1998,10508)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 1998 - 2 U 193/97 (https://dejure.org/1998,10508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Ausnahmetatbestand und Entbehrlichkeit einer Widerrufsbelehrung bei Aufforderung zum Hausbesuch; Wettbewerbswidrigkeit bei Vertragsabschlüssen in Privatwohnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 956
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96   

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https://dejure.org/1997,11722
OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96 (https://dejure.org/1997,11722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.1997 - 3 U 203/96 (https://dejure.org/1997,11722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 1997 - 3 U 203/96 (https://dejure.org/1997,11722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführung durch Angabe von Abholpreisen für sperrige, nicht problemlos selbst zu transportierende Stücke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96
    Die Beurteilung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde setzt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Vgl. z.B. das Urteil vom 19.01.1995 "Rügenwalder Teewurst II" - GRUR 1995, 354, 357; Piper, Neuere Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht, GRUR 1996, 147, 164) voraus, dass die Mitglieder des Richterkollegiums zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und dass es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11

    Angemessene Frist vor Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

    Die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" sind vielmehr dahingehend zu verstehen, dass die Schriftform lediglich Beweiszwecken dient, so dass auch eine Erklärung per E-Mail oder per (nicht unterzeichneter) Auftragsbestätigung wirksam ist (vgl. zur Bedeutung der Schriftform in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen OLG Köln, OLGR 1995, 140;  OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 153, 154; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 13; Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht für Neu- und Gebrauchtwagen, 3. Auflage 2007, § 1, Rdnr. 109).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.05.1997 - 4 U 118/97   

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https://dejure.org/1997,13327
OLG Koblenz, 06.05.1997 - 4 U 118/97 (https://dejure.org/1997,13327)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.05.1997 - 4 U 118/97 (https://dejure.org/1997,13327)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 4 U 118/97 (https://dejure.org/1997,13327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gegendarstellungsanspruch eines Arztes in der Presse über von ihm angeblich begangene ärztliche Behandlungsfehler; Auswirkungen eines Einstellungsbeschlusses nach § 707 Zivilprozessordnung (ZPO) auf das Erfordernis der Unverzüglichkeit im Gegendarstellungsverfahren; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 24 RhPfRundfG

  • rechtsportal.de

    LRG-Rheinland-Pfalz § 24
    Gegendarstellungsanspruch eines Arztes in der Presse über von ihm angeblich begangene ärztliche Behandlungsfehler; Auswirkungen eines Einstellungsbeschlusses nach § 707 Zivilprozessordnung ( ZPO ) auf das Erfordernis der Unverzüglichkeit im Gegendarstellungsverfahren; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 23
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 17.02.1977 - 3 U 148/76
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1997 - 4 U 118/97
    Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Hamburg hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 1977 (AfP 1978, 158 f.) die Auffassung vertreten, ein Einstellungsbeschluß gebe noch keine Veranlassung zur Zuleitung einer neuen Gegendarstellung, Die gegenteilige Auffassung hat er dann in einer Entscheidung vom 5. April 1979 (AfP 1979, 405/406) angenommen, ohne die vorherige Rechtsprechung insoweit ausdrücklich aufzugeben.

    Während Seitz/Schmidt/Schoener (a.a.O., Rdnr. 136) unter Hinweis auf OLG Hamburg Afp 1978, 158 auf dem Standpunkt stehen, aufgrund eines Einstellungsbeschlusses nach § 707 ZPO sei der Anspruchsberechtigte wegen der nur summarisch erfolgten Prüfung noch nicht gehalten, eine neue Gegendarstellung zu verlangen, meint Wentzel (Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rdnr. 11.163) unter Bezugnahme auf OLG Hamburg Afp 1979, 405/406, das Unterlassen der Zuleitung einer nachgebesserten Fassung könne schuldhaft sein, wenn das Landgericht die Vollstreckung aufgrund berechtigter Rügen im Widerspruchsschriftsatz einstweilen einstelle.

  • OLG Hamburg, 05.04.1979 - 3 U 209/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1997 - 4 U 118/97
    Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Hamburg hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 1977 (AfP 1978, 158 f.) die Auffassung vertreten, ein Einstellungsbeschluß gebe noch keine Veranlassung zur Zuleitung einer neuen Gegendarstellung, Die gegenteilige Auffassung hat er dann in einer Entscheidung vom 5. April 1979 (AfP 1979, 405/406) angenommen, ohne die vorherige Rechtsprechung insoweit ausdrücklich aufzugeben.

    Während Seitz/Schmidt/Schoener (a.a.O., Rdnr. 136) unter Hinweis auf OLG Hamburg Afp 1978, 158 auf dem Standpunkt stehen, aufgrund eines Einstellungsbeschlusses nach § 707 ZPO sei der Anspruchsberechtigte wegen der nur summarisch erfolgten Prüfung noch nicht gehalten, eine neue Gegendarstellung zu verlangen, meint Wentzel (Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rdnr. 11.163) unter Bezugnahme auf OLG Hamburg Afp 1979, 405/406, das Unterlassen der Zuleitung einer nachgebesserten Fassung könne schuldhaft sein, wenn das Landgericht die Vollstreckung aufgrund berechtigter Rügen im Widerspruchsschriftsatz einstweilen einstelle.

  • OLG Hamburg, 12.03.1981 - 3 U 150/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.1997 - 4 U 118/97
    Das gilt auch für das Berufungsverfahren (OLG Hamburg AfP 1981, 408, 409).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    aa) Ob diesem Erfordernis entsprochen wird, beurteilt die herrschende Auffassung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls ohne Bindung an eine starre Frist (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; OLG Hamburg, NJW 2001, 186; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 132; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., § 11, Rn. 159; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl., Kapitel 25, Rn. 26; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 568; Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rn. 29.36; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kapitel 11, Rn. 168).

    Der damit verbundene Zeitverlust soll in diesen Fällen selbst dann nicht als schuldhaftes Zögern angesehen werden, wenn die Gegendarstellung in ihrer ursprünglichen Fassung durch Urteil zurückgewiesen worden ist, sofern nur alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden, insbesondere jede Fassung für sich betrachtet unverzüglich nach der Zurückweisung zugeleitet wird (OLG Hamburg, AfP 1978, 159, AfP 1981, 408 und 410, NJW-RR 2001, 186; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/-Schoener, a.a.O., Rn. 137; Löffler/Ricker, a.a.O., Rn. 26; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 571; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 173, a. A. OLG München, NJW-RR 2002, 1271).

    Die mit der notwendigen inhaltlichen Änderung und der Zuleitung einer Zweitfassung verbundene Zeitverzögerung ist jedenfalls dann nicht mehr unverschuldet, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet (OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 98, S. 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 137).

    Um nach der gerichtlichen Zurückweisung von Gegendarstellungsverlangen Neufassungen zu ermöglichen, geht die herrschende Auffassung bei Gegendarstellungen davon aus, dass grundsätzlich jede neue Fassung einen neuen Streitgegenstand bildet (OLG Hamburg, AfP 1978, 158, AfP 1981, 408, AfP 1984, 155; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 615; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 221; Soehring, a.a.O., Nr. 29.38; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 262).

  • OLG Köln, 25.07.2013 - 15 U 87/13

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung

    Allerdings entschuldigt dies die dadurch eintretende Zeitverzögerung nach zutreffender Ansicht jedenfalls dann nicht, wenn die Erstfassung inhaltlich an groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln leidet und der Betroffene die zunächst übersandte Gegendarstellung daher vernünftigerweise nicht für zulässig halten konnte (vgl. OLG Stuttgart, AfP 2006, 252 ff.; OLG München, AfP 1988, 373; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 23; Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch, 4. Auflage, 2010, 5. Kap., Rd. 45).

    Soweit der Antragsteller sich auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 06.05.1997 (NJW-RR 1998, 23 ff.) beruft, steht diese der Ansicht des Senates schon deshalb nicht entgegen, weil es dort um eine irreführende Erwiderung, nicht aber um eine irreführende Wiedergabe der Erstmitteilung geht, und die zutreffende Wiedergabe der Erstmitteilung, die für den Anspruchsgegner unerlässlich ist, bereitet dem Betroffenen weniger Schwierigkeiten als eine zulässige Entgegnung.

  • LG Hamburg, 15.02.2016 - 324 O 16/16

    Presserecht: Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

    Die um eine weitere Äußerung aus der Erstmitteilung geänderte Fassung der Zuleitung vom 23.12.2015 (4. Zuleitungsschreiben) stellt nach Auffassung der Kammer keinen schweren Fehler dar, der die Kette der fristgerechten Zuleitungen unterbrochen hat, da kein grober, von der Antragstellerin ohne weiteres erkennbarer Mangel vorliegt (OLG Koblenz, Urteil v. 6.05.1997, 4 U 118/97 - Juris).
  • LG Hamburg, 19.06.2007 - 324 O 441/07
    Es fehlt der Antragstellerin insbesondere nicht deswegen an einem berechtigten Interesse am Abdruck der begehrten Gegendarstellung, weil diese irreführend wäre (vgl. dazu OLG Koblenz. Urt.v. 6.5.1997, NJW-RR 1998, S. 23 ff., 23 f.).
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