Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe von Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung bei Eheende
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587a Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4
Versorgungsausgleich - Barwertfaktor - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Baden-Baden, 24.01.1997 - 3 F 47/96
- OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.10.1995 - XII ZB 156/93
Bestimmung des Ehezeitanteils einer bei Ehezeitende bereits gezahlten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97
Diese hätte als Differenzrente zwischen Gesamtversorgung und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der maßgeblichen Bewertung nach der sog. VBL-Methode (vgl. BGH, FamRZ 1994, 92, 93) unter Abzug der fiktiven ehezeitlichen Altersrente (vgl. BGH, FamRZ 1996, 157, 159) für die Ehezeit null betragen.Daß die Rente (nur) für den eingeschränkten Fall der Erwerbsunfähigkeit (der Berufsunfähigkeit) geleistet wird, die als solche nicht lebenslang gewährt wird, sondern im Falle eintretender Erwerbsunfähigkeit in eine Versorgungsrente wegen Erwerbsunfähigkeit und nach Erreichen der Altersgrenze in eine Versorgungsrente wegen Alters umgewandelt wird, steht nicht entgegen, weil sich das insoweit versicherte Risiko bereits verwirklicht hat (vgl. BGH, a.a.O.. [FamRZ 1996, 157, 159]).
- BGH, 13.10.1993 - XII ZB 138/91
Neuermittlung der Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97
Diese hätte als Differenzrente zwischen Gesamtversorgung und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der maßgeblichen Bewertung nach der sog. VBL-Methode (vgl. BGH, FamRZ 1994, 92, 93) unter Abzug der fiktiven ehezeitlichen Altersrente (vgl. BGH, FamRZ 1996, 157, 159) für die Ehezeit null betragen. - OLG Karlsruhe, 04.05.1997 - 2 UF 236/96
Abrunden - Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97
Ein weitergehender Ausgleich (nämlich in Höhe von 51, 11 DM monatlich) wäre ein Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz (Senatsrechtsprechung, B. v.04.05.1997 - 2 UF 236/96). - OLG Karlsruhe, 13.04.1994 - 2 UF 228/93
Formbedürftigkeit; Aufhebung; Rechtsgeschäft; Parteivereinbarung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97
§ 13a FGG gilt hier nicht (vgl. Senat, FamRZ 1995, 361). - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 185/87
Beschwerderecht des Versicherungs- oder Versorgungsträgers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.1997 - 2 UF 51/97
Die ZVK ist durch die Entscheidung in ihren Rechten betroffen und daher gemäß § 20 FGG beschwerdebefugt (vgl. BGH, FamRZ 1989, 41 ).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.09.1997 - 14 W 525/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anwaltsgebühren des Gegneranwaltes im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung; Anfallen einer Prozessgebühr bei bloßer Weiterleitung der rechtskräftigen Entscheidung über die versagte Richterablehnung an die Partei zu Informationszwecken
- Anwaltsblatt
§ 61 BRAGebO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 27.02.1997 - 2 HO 73/95
- OLG Koblenz, 08.09.1997 - 14 W 525/97
Papierfundstellen
- AnwBl 1999, 124
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 31.05.1991 - 14 W 250/91
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten in einem Beschwerdeverfahren …
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Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 04.08.1997 - 5 WF 34/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 429
- FamRZ 1998, 446
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15
Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der …
Aus diesem Grunde ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht mit dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Beschluss vom 4.8.1997, abgedruckt in NJW-RR 1998, 429 zu Grunde liegenden Sachverhalt vergleichbar. - OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 7 WF 940/99
Rechtshängigkeit bei Verzicht auf Zustellung der Klage
Eine - die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO rechtfertigende - Rechtshängigkeit der Klage, die gemäß §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO grundsätzlich durch die förmliche Zustellung der beglaubigten Abschrift der Klageschrift herbeigeführt wird, ist jedoch nicht begründet worden (in diesem Sinne etwa auch OLG Celle, Anwaltsblatt 1983, 92 mit ablehnender Anmerkung Riemer; offengelassen von OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 429 ; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1994, 63).