Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.1997 - 6 U 74/97   

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https://dejure.org/1997,14531
OLG Karlsruhe, 12.11.1997 - 6 U 74/97 (https://dejure.org/1997,14531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.1997 - 6 U 74/97 (https://dejure.org/1997,14531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 1997 - 6 U 74/97 (https://dejure.org/1997,14531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärung und Beratung bei der Vermittlung eines Darlehens ; Erstattung von Auskunftsgebühren

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2012 - III ZR 234/11

    Darlehensvermittlungsvertrag: Pflicht zur Angabe der einem weiteren Vermittler

    Die Aufwendungen sind zudem konkret darzulegen und nachzuweisen, so dass jegliche Pauschalierung durch vorherige Festlegung bestimmter Beträge unzulässig ist (MünchKomm-BGB/Habersack aaO Rn. 9; Staudinger/Kessal-Wulf aaO Rn. 2 f; Palandt/Sprau aaO; s. zur Vorgängerbestimmung des § 17 VerbrKrG: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 1451, 1542 und OLGR 1998, 192, 193; OLG Zweibrücken, MDR 1999, 1491).
  • AG Hameln, 17.12.2007 - 23 C 278/07

    Abstraktes Schuldanerkenntnis; abstraktes Schuldversprechen; Abweisung; AGB;

    Mit dem OLG Karlsruhe (VuR 1998, 83 ff. ebenso AG Daun VuR 2003, 187, beide zitiert nach juris-online sowie Palandt, BGB, 66. Auflage Rdnr. 2 zu § 635 BGB) ist der Begriff der Auslagen jedoch angesichts des in dem 1. Satz des § 655 Abs. 1 BGB deutlich werdende Gesetzeszweckes dahingehend auszulegen, dass darunter allgemeine Aufwendungen des Kreditvermittlers im Zusammenhang mit Kundenbesuchen (Arbeitsstunden und Fahrtkosten) nicht fallen, weil es sich insoweit um eigene Betriebskosten des Vermittlers handelt.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.03.1998 - 5 U 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7026
OLG Oldenburg, 10.03.1998 - 5 U 2/98 (https://dejure.org/1998,7026)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.03.1998 - 5 U 2/98 (https://dejure.org/1998,7026)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. März 1998 - 5 U 2/98 (https://dejure.org/1998,7026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 539 ZPO; § 540 ZPO; § 852 BGB; § 242 BGB
    Verjährungsbeginn bei unzureichender Eingriffsaufklärung; Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle Schäden im Zusammenhang mit einer Kniegelenksoperation; Kenntnis der Klägerin vom Misserfolg einer Behandlung als Beleg für ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; BGB § 823 Abs. 1
    Verjährungsbeginn bei unzureichender Eingriffsaufklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährungsbeginn bei unzureichender Eingriffsaufklärung; Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle Schäden im Zusammenhang mit einer Kniegelenksoperation; Kenntnis der Klägerin vom Misserfolg einer Behandlung als Beleg für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 852 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1245
  • MDR 1998, 656
  • VersR 1999, 367
  • VersR 1999, 367 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 26.03.1987 - 7 U 320/86

    Pneumothorax; Pneu; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldhöhe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.1998 - 5 U 2/98
    Dazu gehört wiederum das Wissen, dass die eingetretene Komplikation ein dem Eingriff eigentümliches Risiko und nicht nur ein unvorhersehbarer unglücklicher Zufall war (vgl. BGH VersR 1976, 293; OLG Düsseldorf VersR 1986, 1194; OLG Köln VersR 1988, 744 [OLG Köln 26.03.1987 - 7 U 320/86] ).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.1998 - 5 U 2/98
    Dazu gehört wiederum das Wissen, dass die eingetretene Komplikation ein dem Eingriff eigentümliches Risiko und nicht nur ein unvorhersehbarer unglücklicher Zufall war (vgl. BGH VersR 1976, 293; OLG Düsseldorf VersR 1986, 1194; OLG Köln VersR 1988, 744 [OLG Köln 26.03.1987 - 7 U 320/86] ).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.03.1998 - 2 W 13/98   

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https://dejure.org/1998,14321
OLG Bremen, 13.03.1998 - 2 W 13/98 (https://dejure.org/1998,14321)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.03.1998 - 2 W 13/98 (https://dejure.org/1998,14321)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. März 1998 - 2 W 13/98 (https://dejure.org/1998,14321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenstreitwertberechnung bei Stufenklage; Fehlende Bezifferung des zunächst unbestimmten Leistungsantrages; Klage auf Auskunft oder Rechnungslegung und Leistung; Bindung des Gerichts an Streitwertangabe des Klägers; Änderung des Streitgegenstandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 386/05

    Streitwertbemessung: Zum Streitwert einer "hängengebliebenen" Stufenklage

    Zur Bewertung des noch unbezifferten Leistungsbegehrens hat sich der Senat in einer früheren Entscheidung (MDR 1993, 696) der in Rechtsprechung und Literatur ganz vorherrschenden Auffassung angeschlossen, wonach dieser Wert gemäß § 3 ZPO und §§ 4 ZPO, 40 GKG nach objektiven Anhaltspunkten unter Berücksichtigung der Erwartungen des Klägers bei Klageeinreichung zu schätzen ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664; OLG Celle MDR 2003, 55 und FamRZ 1997, 99; OLG Schleswig, JurBüro 2002, 80; OLG Bremen, OLGR 1998, 192; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4256; Hartmann, KostG 36. Aufl., GKG, § 44, Rn. 4; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: 2003, Stufenklage; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: Stufenklage; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 3 Rn. 32, Stufenklage; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 5, Rn. 22).

    Dies folgt aus dem Grundsatz, dass der Streitwert sich nach dem Interesse des Klägers bestimmt (Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 2; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen, 9. Aufl., § 15 A V a; OLG Bremen, OLGR 1998, 192, 193), wobei die Bemessung dieses Interesses allerdings nicht im Belieben des Klägers steht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten zu erfolgen hat (OLG Bremen, ebenda).

    Auch in einem solchen Fall muss es bei der Bewertung des unbeziffert gebliebenen Antrags mit dem Ergebnis der anfänglichen Schätzung des Umfangs des zu erwartenden Leistungsanspruchs sein Bewenden haben (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664; OLG Celle, MDR 2003, 55; OLG Schleswig, JurBüro 2002, 80; OLG Bremen, OLGR 1998, 192).

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

    Der Senat (MDR 1993, 696 ) hat in einer früheren Entscheidung im Anschluss an die vorherrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass sich der Streitwert der Stufenklage unter diesen Umständen nach dem Wert des noch unbezifferten Zahlungsantrages bemisst, der gemäß §§ 3 und 4 ZPO nach objektiven Anhaltspunkten unter Berücksichtigung der Erwartungen des Klägers bei Klageeinreichung zu schätzen ist (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664; OLG Celle, MDR 2003, 55 und FamRZ 1997, 99; OLG Schleswig (3. ZS), JurBüro 2002, 80; OLG Bremen, OLGR 1998, 192; OLG Dresden (10. ZS), MDR 98, 64; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4256 und 4261ff.; Hartmann, KostG, 36. Aufl., § 44, Rn. 4; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: 2003, Stufenklage; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn.16, Stichwort: Stufenklage; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 3 Rn. 33, Stichwort: Stufenklage; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 5, Rn. 22).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 19 W 42/07

    Zulässigkeit einer eigenständigen Beschwerde gegen die vorläufige

    An dieser Einschätzung, die in der neueren Rechtsprechung und der Literatur geteilt wird (OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2002, - 6 W 77/02 -, MDR 2000, S.55; OLG Celle, Beschluss vom 22.02.1996, - 18 WF 15/96 -, FamRZ 1997, S.99; OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.1998, - 2 W 13/98 -, OLGR Bremen 1998, S.192; OLG Bamberg, Beschluss vom 03.05.1993, - 2 WF 38/93 -, FamRZ 1994, S.640; Zöller-Herget, ZPO, 26.Aufl., § 3 Rz 16; Hartmann, Kostengesetze, § 48 GKG Anh.I (§ 3 ZPO), Rz 110) hält der Senat fest.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.09.1997 - 13 WF 1024/97   

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https://dejure.org/1997,6099
OLG Koblenz, 24.09.1997 - 13 WF 1024/97 (https://dejure.org/1997,6099)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.1997 - 13 WF 1024/97 (https://dejure.org/1997,6099)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 1997 - 13 WF 1024/97 (https://dejure.org/1997,6099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 939
  • FamRZ 1998, 1456
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Da mehrere Interessenschuldner gemäß § 5 KostO als Gesamtschuldner haften, stellte sich die Frage, ob der auf die gesamten Auslagen in Anspruch genommene Beteiligte von anderen Interessenschuldnern, denen Prozesskostenhilfe gewährt worden war, einen Gesamtschuldnerausgleich verlangen konnte (bejahend z.B. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1998, 1456 ; verneinend z.B. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2001, 111 ) - und gegebenenfalls hieran anschließend, ob der erfolgreich auf Gesamtschuldausgleich in Anspruch genommene kostenarme Beteiligte wiederum die Staatskasse auf Übernahme der Kosten angehen konnte (vgl. BVerfG NJW 1999, 318).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99

    Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine

    Dementsprechend soll eine Befreiung von der Zweitschuldnerhaftung nach dieser Vorschrift für die bereits entrichteten Gebühren, Auslagen und Vorschüsse ausgeschlossen sein mit der Folge der insoweit bestehenden Rückgriffsmöglichkeit des obsiegenden Kl gegen den als PKH-Partei unterlegenen Bekl (Senat Rpfleger 1978, 464 = JurBüro 1978, 1702 = KostRspr. GKG § 58 Nr. 11; Senat JurBüro 1994, 109 = FamRZ 1995, 494; OLG Oldenburg JurBüro 1998, 654; OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 595; OLG Koblenz JurBüro 1998, 368; OLG Nürnberg FamRZ 1997, 755; OLG Braunschweig MDR 1997, 1071; OLG Hamm JurBüro 1994, 679, OLG Hamburg JurBüro 1984, 894; OLG Köln Rpfleger 1981, 243; OLG München JurBüro 1979, 871; OLG Frankfurt MDR 1978, 413; KG JurBüro 1978, 1702; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1362, Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum GKG, § 58, Anm. 16; anderer Ansicht: OLG Hamm NJW 1977, 2081; Markl/Meyer, Kommentar zum GKG, 3. Aufl., § 58, Rdnr. 27; Lappe Kommentar zum GKG, 58, Rdnr. 9; Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, § 122, Rdnr. 29; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., § 123 Rdnr. 5; Zöller/Philippi, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., § 122, Rdnr. 25).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.2000 - 5 WF 22/00

    Umgangsrecht - Kostenschuldner - Auslagen - Kostenentscheidung

    Im Falle dieser gesamtschuldnerischen Haftung als Interessenschuldner wird eine entsprechende Anwendung des 5 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig abgelehnt (vgl. etwa Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 5 Rdnr. 4; Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 58 GKG Rdnr. 23; Lappe, Anm. zu "Kostenrechtsprechung zu § 5 KostO Nr. 4"; OLG Frankfurt, RPfleger 1989, 40; OLG München, RPfleger 1992, 297 und OLG Koblenz, FamRZ 1995, 1367 und JurBüro 1998, 368; Beschluß des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 1. Dezember 1999 - 2 WF 118/99 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.03.1998 - 35 W 3/98   

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https://dejure.org/1998,24434
OLG Hamm, 27.03.1998 - 35 W 3/98 (https://dejure.org/1998,24434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.1998 - 35 W 3/98 (https://dejure.org/1998,24434)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 1998 - 35 W 3/98 (https://dejure.org/1998,24434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weisungsgebundenheit im Rahmen eines Mitarbeitervertrages; Arbeitnehmereigenschaft eines Handelsvertreters; Gerichtsbarkeit bei Veränderung eines Arbeitsverhältnisses zum Vertreterverhältnis; Bedeutung der Verdienstgrenze für Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, gerichtliche Zuständigkeit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, formelle Kriterien, Teilnahme an Schulungen, Bearbeitungsfristen für Akten, Bruttoprinzip, Arbeitsmittel, Notebook, Laptop, PC, Computer, unverdiente ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06

    Monatliche Durchschnittsvergütung des Handelsvertreters

    Es ist daher ohne Bedeutung, welche Mittel dem Handelsvertreter nach Abzug von Aufwendungen und Kosten verbleiben; entscheidend ist sein Bruttoverdienst (vgl. OLG Hamm, OLGR 1998, 192, 193; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 92a Rdnr. 6).
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