Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97   

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OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97 (https://dejure.org/1997,3690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.1997 - 20 U 150/97 (https://dejure.org/1997,3690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 20 U 150/97 (https://dejure.org/1997,3690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss einer Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung; Konkurs einer Gesellschaft; Anspruch auf Versicherungsleistungen in Form des Rückkaufswertes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 176 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 2
    Rückkaufswert im Konkurs des Arbeitgebers und des versicherten Arbeitnehmers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 176 Abs. 1; BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 4, 5, 6
    Einziehung des Rückkaufswertes einer Direktversicherung durch Konkursverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1062
  • VersR 1998, 1494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 622/94

    Direktversicherung nach Gehaltsumwandlung im Konkurs

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Deshalb gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Vermögen der Versicherungsnehmerin, sondern zum Vermögen des Versicherten (BGH VersR 1996, 1089 ; BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94; VersR 1991, 211 und 842).

    Der ausgeschiedene Arbeitnehmer soll deshalb gehindert werden, die Anwartschaft zu liquidieren und für andere Zwecke zu verwenden, indem er über den wirtschaftlichen Wert der ihm überlassenen, auf Beitragszahlungen des Arbeitgebers beruhenden Direktversicherung durch Abtretung, Beleihung oder Inanspruchnahme des Rückkaufwertes verfügt (BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94 - m. w. N.).

    Die in der Berufungsbegründung herangezogene neuere BAG-Entscheidung vom 17.10.1995 ( 3 AZR 622/94) befaßt sich ebenfalls (nur) mit der Frage, ob der Konkursverwalter im Konkurs des Arbeitgebers berechtigt ist, die nach Kündigung der zugunsten eines Arbeitnehmers genommenen Direktversicherung gegebene Prämienreserve zur Konkursmasse zu ziehen, wenn dem Arbeitnehmer (lediglich) ein widerrufliches Bezugsrecht zustand.

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Deshalb gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Vermögen der Versicherungsnehmerin, sondern zum Vermögen des Versicherten (BGH VersR 1996, 1089 ; BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94; VersR 1991, 211 und 842).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des BAG vom 26.02.1991 (VersR 1992, 341 ) vermag eine andere Betrachtung nicht zu rechtfertigen.
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Nach rein versicherungsrechtlichen Regeln hätte dies zur Folge, daß der Versicherte - und damit im Falle seines Konkurses der Kläger - die Auszahlung des Rückkaufswertes von der Beklagten verlangen könnte (vgl. BGH VersR 1966, 359).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Da der zwischen der Beklagten und der Versicherungsnehmerin geschlossene Lebensversicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über das Vermögen der Versicherungsnehmerin von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt war und der Kläger in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter nicht die Erfüllung des Vertrags gewählt hat (§ 17 KO ; vgl. Schreiben des Klägers vom 28.02.1996 - Bl. 9 f. d. A.), ist der Versicherungsvertrag mit dieser Konkurseröffnung endgültig in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden (vgl. BGH VersR 1993, 689 ; Senat VersR 1996, 360 ).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Deshalb gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Vermögen der Versicherungsnehmerin, sondern zum Vermögen des Versicherten (BGH VersR 1996, 1089 ; BAG Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 622/94; VersR 1991, 211 und 842).
  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 20 U 344/94

    Widerruf unverfallbarer Anwartschaften von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 150/97
    Da der zwischen der Beklagten und der Versicherungsnehmerin geschlossene Lebensversicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über das Vermögen der Versicherungsnehmerin von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt war und der Kläger in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter nicht die Erfüllung des Vertrags gewählt hat (§ 17 KO ; vgl. Schreiben des Klägers vom 28.02.1996 - Bl. 9 f. d. A.), ist der Versicherungsvertrag mit dieser Konkurseröffnung endgültig in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet worden (vgl. BGH VersR 1993, 689 ; Senat VersR 1996, 360 ).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten

    Ein im Rahmen betrieblicher Altersversorgung einem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht (= eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht) aus einer Lebensversicherung (Direktversicherung) fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

  • OLG Hamm, 05.07.2013 - 20 U 260/12

    Bindung des Insolvenzverwalters an das Verbot der Kündigung einer

    Dieser Schutzgedanke verliert auch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht seine Berechtigung (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1494, Juris-Rn. 18, 21, 27).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00

    Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einschließlich Gewinnbeteiligungen bei

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  • LG Münster, 27.07.2005 - 10 O 218/05

    Anspruch auf Aussonderung eines geleisteten Versicherungsguthabens zum

    Nach der Auffassung eines Großteils der Rechtsprechung wird ein sogenanntes eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht einem unwiderruflichen in der Insolvenz gleichgestellt, wenn die Voraussetzungen der Vorbehalte in diesem Zeitpunkt erfolgt sind (vgl. BAG Versicherungsrecht 91, 211, 212; BAG Versicherungsrecht 91, 942, 943; BGH Versicherungsrecht 96.1089, 1090; OLG I NJW-RR 1998, 1062).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.1998 - 26 WF 162/97   

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https://dejure.org/1998,4149
OLG Köln, 18.02.1998 - 26 WF 162/97 (https://dejure.org/1998,4149)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1998 - 26 WF 162/97 (https://dejure.org/1998,4149)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 26 WF 162/97 (https://dejure.org/1998,4149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • AG Düren - 22 F 185/97
  • OLG Köln, 18.02.1998 - 26 WF 162/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 835
  • Rpfleger 1998, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1998 - 26 WF 162/97
    Es geht bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch nicht darum, die Partei, die sich bereits für das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren eines Anwaltes bedient, obwohl hierfür angesichts der Möglichkeiten des Beratungshilfegesetzes und der Gerichtsgebührenfreiheit des Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahrens keine zwingende Notwendigkeit besteht (vgl. BGH NJW 1984, 2106), an allen Kosten freizustellen.
  • OLG Köln, 15.03.1993 - 26 WF 7/93

    PKH; Unterhalt; Kind; Klage; Prozeßstandschaft; Einkommen; Vermögen; Eltern

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1998 - 26 WF 162/97
    Diese beschränkte Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für einen im Prozeßkostenhilfeverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO geschlossenen Vergleich ist nach allgemeiner Auffassung zulässig (vgl. statt aller Zöller/Philippi, ZPO, 29. Aufl., § 118 Rdnr. 8 m.w.N., Senat FamRZ 93, 1472).
  • OLG Naumburg, 26.01.2016 - 12 W 114/15

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung: Abschluss eines Vergleichs im

    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war zwar in der obergerichtlichen Rechtsprechung früher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so z. B. OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so z. B. OLG Köln, FamRZ 1998, 835, OLG München, MDR 1987, 239).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2007 - 2 WF 165/07

    Prozesskostenhilfe bei Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren

    Beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren war in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher umstritten, ob für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so OLG Frankfurt JurBüro 1990, 509, OLG Bamberg, JurBüro 1988, 901; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1576; OLG Hamm FamRZ 1987, 1062; Senat, JurBüro 1988, 221; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Hamm FamRZ 2005, 528) oder aber nur für den im Rahmen einer mündlichen Erörterung geschlossenen Vergleich i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO (so OLG Hamburg JurBüro 1983, 287; OLG München MDR 1987, 239; OLG Köln FamRZ 1998, 835).
  • OLG Schleswig, 13.01.2005 - 5 W 72/04

    Prozesskostenhilfe bei Vergleichsschluss im Prozesskostenhilfeantragsverfahren

    Ein großer Teil von Rechtsprechung und Literatur hält eine derartige Prozesskostenhilfebewilligung für zulässig (OLG Schleswig FamRZ 1985, 88 f.; OLG Bamberg FamRZ 1985, 939 f.; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1155; OLG Hamm MDR 2004, 832 f.; Zöller-Philippi, 25. Aufl., Rn. 8 zu § 118 ZPO; Wax in MüKo-ZPO, 2. Aufl., Rn. 27 zu § 118 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen), während andere (OLG Hamburg Juristisches Büro 1983, 287; OLG Köln FamRZ 1998, 835 f.; Borg in Stein-Jonas, 21. Aufl., Rn. 12 zu § 114 ZPO), denen sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH NJW 1984, 2106 und nunmehr neuestens BGH NJW 2004, 2595 ff.), die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfebewilligung im Prozesskostenhilfeantragsverfahren auf den Vergleichsabschluss selbst beschränken und lediglich ausnahmsweise Weiterungen zulassen wollen (so BGH NJW 2004, 2595, 2596).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 W 12/03

    Prozesskostenhilfeverfahren: Umfang der Bewilligung bei einer vergleichsweisen

    So ist es möglich, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Hilfe zu erhalten, die von einem Rechtsanwalt oder aber dem Rechtspfleger bei den Amtsgerichten gewährt werden kann (§§ 3 BerHG, 24a RpflG; vgl. im übrigen OLG Hamburg, JurBüro 1983, 287 ff; OLG München, MDR 1987, 239; OLG Köln , OLGR 1998, 206 ff).
  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 218/97   

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https://dejure.org/1998,8464
OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 218/97 (https://dejure.org/1998,8464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.1998 - 20 U 218/97 (https://dejure.org/1998,8464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 20 U 218/97 (https://dejure.org/1998,8464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 93; AUB 88 § 11 l
    Das Unterlassen einer Erklärung nach Vorlage der Unterlagen steht Ablehnung gleich L

  • rechtsportal.de

    AUB § 11 Abs. 1; ZPO § 93
    Fälligkeit der Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung - Voraussetzungen für die Veranlassung zur Klageerhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 2 O 90/97
  • OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 218/97

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 436
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 11.12.2009 - 20 U 67/09

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung zur

    Darin liegt aber gerade nicht die Abgabe einer Erklärung, "ob und in welcher Höhe der Anspruch anerkannt wird", wie es § 11 Abs. 1 AUB 88 verlangt (vgl. dazu auch Senat VersR 1999, 436).
  • LG Dortmund, 17.02.2009 - 2 O 94/08

    Unfallversicherung, Fälligkeit, Verjährung, Hemmung der Verjährung, AUB 61

    Gibt ein Versicherer keine Erklärung über seine Leistungspflicht ab, obwohl der Versicherungsnehmer sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat, so steht dies einer Ablehnung des Anspruches gleich, so dass damit Fälligkeit der Invaliditätsentschädigung eintritt (OLG Hamm RuS 1998, 302; vgl. BGH VersR 1974, 329).
  • OLG Oldenburg, 06.03.2002 - 2 U 284/01

    3 Jahre; abschließende Beurteilung; Differenzbetrag; Dreijahresfrist; endgültige

    Der sich aus § 11 I AUB 88 ergebenden Pflicht zur Erstbemessung kann sich der Versicherer nicht dadurch entziehen, daß er - wie es vorliegend geschehen ist - Vorauszahlungen anbietet und im übrigen auf die Möglichkeit verweist, daß sich innerhalb der Dreijahresfrist gemäß § 11 IV AUB 88 der für eine abschließende Beurteilung maßgebliche Gesundheitszustand noch ändern kann (OLG Hamm r + s 1998, 302; OLG Düsseldorf r + s 2001, 524).
  • LG Oldenburg, 23.06.2016 - 13 O 956/13

    Unfallversicherung - Untersuchungszeitpunkt für die Bemessung des

    Auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Hamm vom 06.02.1998, 20 U 218/97, ist Verzug nicht eingetreten.
  • LG Münster, 21.10.2016 - 115 O 56/15

    Zahlung von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung wegen eines

    Es tritt Fälligkeit der Invaliditätsentschädigung ein (vgl. OLG Hamm, r+s 1998, 302).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5481
OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97 (https://dejure.org/1997,5481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1997 - 3 WF 114/97 (https://dejure.org/1997,5481)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 3 WF 114/97 (https://dejure.org/1997,5481)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 758
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 07.08.2008 - 16 WF 194/08

    Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren: Verweigerung wegen Mutwilligkeit, da

    Es sei nicht hinzunehmen, dass Einigungsversuche über die Prozesskostenhilfe als besondere Form der Sozialhilfe auf Kosten der Allgemeinheit auf das Familiengericht verlagert werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 4.10.07. Az. 15 WF 261/07, OLGR Schleswig 2008, 107-108; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1195 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1504; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758; Zöller / Philippi, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 114, Rz. 30), oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem kostengünstigeren als auf dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (OLG Stuttgart, a. a. O., Zöller / Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 34).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im umgangsrechtlichen

    In umgangsrechtlichen Verfahren muß die bedürftige Partei daher im Grundsatz zunächst das Jugendamt einschalten, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleitet (Brandenburgisches OLG JAmt 2003, 374; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Koblenz, 26.01.2005 - 5 W 57/05

    Prozesskostenhilfe im Bauprozess: Versagung für selbstständige Baumängelklage bei

    Wenn sich die Antragsteller gleichwohl anders entscheiden, muss dies als ein Verhalten angesehen werden, das nicht durch Prozesskostenhilfe unterstützt werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1760; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 758).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit

    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 11 WF 98/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach unterbliebener Geltendmachung eines

    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03

    Zur Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Eine solchermaßen verständige, ausreichend bemittelte Partei hatte in einem gleich liegenden Fall zumindest zunächst das Jugendamt bemüht, um mit dessen fachkundiger Unterstützung eine entsprechende Regelung zu erreichen (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 14 WF 5/01

    Verfahrensrecht: Prozeßkostenhilfe

    Der Senat geht mit dem Amtsgericht davon aus, daß die Rechtsverfolgung des Antragstellers mutwillig ist, weil eine Partei, die die Kosten selbst tragen müßte, nicht nach einem aufwändigen Verfahren alsbald wiederum einen Umgangsantrag stellen würde, ohne zuvor hinreichend eine Regelung zwischen den Eltern zu versuchen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 758).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 13 AS 154/14
    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein einen kostspieligen Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Person getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (Senatsbeschluss vom 6. Januar 2014 - L 13 AS 179/13 B - Senatsbeschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 1997 Az - 3 WF 114/97 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO-Kommentar, 72. Auflage 2014, § 114 Rdn. 107).
  • OLG Hamm, 26.04.2011 - 18 W 6/11

    Prozesskostenhilfe, mutwillig, Verjährung

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Nürnberg, FamRZ 95, 371; OLG Karlsruhe FamRZ 95, 1504; OLG Düsseldorf FamRZ 98, 758).
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 14 WF 4/01
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98   

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https://dejure.org/1998,8624
OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98 (https://dejure.org/1998,8624)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.04.1998 - 7 W 9/98 (https://dejure.org/1998,8624)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. April 1998 - 7 W 9/98 (https://dejure.org/1998,8624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO ; § 1298 BGB ; § 242 BGB; § 812 Abs. 1 S. 2 BGB
    Erfolgsaussicht der Klage als Voraussetzung für eine Prozeßkostenhilfebewilligung ; Anspruch des nichtehelichen Lebenspartners auf Ausgleich geleisteter Arbeiten und Zahlungen währende der Dauer der Lebensgemeinschaft; Investitionen, die der Ausgestaltung der ...

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussicht der Klage als Voraussetzung für eine Prozeßkostenhilfebewilligung ; Anspruch des nichtehelichen Lebenspartners auf Ausgleich geleisteter Arbeiten und Zahlungen währende der Dauer der Lebensgemeinschaft; Investitionen, die der Ausgestaltung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1294
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.

    Von Bedeutung sind ferner die Art des geschaffenen Vermögenswertes und die finanziellen Verhältnisse der Partner in der konkreten Lebensgemeinschaft (so der BGH mit stets gleicher Formulierung der Anspruchsvoraussetzungen seit der in der FamRZ 1992, 408 veröffentlichten Entscheidung, s.o. a.a.O.).

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.

    Zwar kommt eine gemeinschaftliche Wertschöpfung in Betracht, wenn man nur zur Entscheidungsgrundlage macht, daß der Antragsteller durch einseitige Beiträge in Form von Geld und Arbeitsleistung eine wesentliche Verbesserung des Wertes des Grundstückes der Antragsgegnerin, auf welchem auch eine gemeinsame Wohnung geschaffen wurde, herbeiführte, denn offenbar wurde der Antragsteller aufgrund gemeinsamer Planung der Parteien tätig, wohingegen in dem vom BGH entschiedenen Fall, auf den das Landgericht verweist (FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), derjenige Partner, der den Ausgleich verlangte, nur nachträglich dazu beigetragen hatte, die Belastungen auf dem Haus des anderen Partners, in das er mit eingezogen war, abzutragen.

  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.
  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Der BGH hat noch in einer Entscheidung vom 28.09.1990 (NJW 1991, 830) beide Anspruchsgrundlagen grundsätzlich für anwendbar erklärt, hiervon aber in nachfolgenden Entscheidungen zu dieser Frage (s.o.) Abstand genommen, weil das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft weder als eine Geschäftsgrundlage für irgendwelche Aufwendungen der Partner angesehen werden könne, noch eine Zweckvereinbarung im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alternative BGB enthalte.
  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.
  • OLG Stuttgart, 25.02.1992 - 6 U 32/91

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; BGB-Innengesellschaft;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Auch die Möglichkeit eines Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung gem. § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alternative BGB wird teilweise bejaht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1475 [OLG Stuttgart 25.02.1992 - 6 U 32/91] ; OLG Hamm, FamRZ 1994, 380 [OLG Hamm 09.06.1993 - 33 U 14/93] ; Weimar, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 11 U 20/92

    Nichteheliche; Lebensgemeinschaft; Schulden; Unbenannte Zuwendungen; Wegfall der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Teilweise wird die Meinung vertreten, daß nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ähnlich wie im Falle der Scheidung einer Ehe, in welcher Gütertrennung galt (vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 242 Rdnr. 158 m.v.w.N.), ein Ausgleichsanspruch gem. § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für eine unbenannte Zuwendung in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 377 [OLG Karlsruhe 11.02.1993 - 11 U 20/92] ; Heinle, Zwanzig Jahre "unbenannte Zuwendung", FamRZ 1992, 1256; Weimar, Ausgleichsansprüche bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften?, MDR 1997, 712; Gernhuber/Coester-Waltjen, a.a.O., § 44 IV Ziff. 3, S. 363).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 193/95

    Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1980, 664; 1992, 408 [BVerfG 14.01.1992 - 1 BvR 289/91] ; 1993, 939; NJW-RR 1996, 1473 [BGH 08.07.1996 - II ZR 193/95] und FamRZ 1997, 1533 [BGH 25.09.1997 - II ZR 269/96] = NJW 1997, 3371), der der Senat folgt, sind Leistungen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an den anderen Partner oder für ihn grundsätzlich nicht zu erstatten oder auszugleichen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Rechtsgemeinschaft angesehen werden kann und es deshalb an einer Rechtsgrundlage für solche Ansprüche fehlt, soweit die Beteiligten nicht eine besondere Regelung getroffen haben.
  • OLG Hamm, 09.06.1993 - 33 U 14/93

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Zuwendungen an Kinder des Partners;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98
    Auch die Möglichkeit eines Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung gem. § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alternative BGB wird teilweise bejaht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1475 [OLG Stuttgart 25.02.1992 - 6 U 32/91] ; OLG Hamm, FamRZ 1994, 380 [OLG Hamm 09.06.1993 - 33 U 14/93] ; Weimar, a.a.O.).
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