Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96   

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OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96 (https://dejure.org/1998,1717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.1998 - 6 U 200/96 (https://dejure.org/1998,1717)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 6 U 200/96 (https://dejure.org/1998,1717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten "HWS-Schleudertraumas"; Weite Verbreitung degenerativer Bandscheibenschäden; Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung unter der Harmlosigkeitsgrenze

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 990
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Sie sind bei Menschen nach dem 30. Lebensjahr so häufig anzutreffen, daß sie mitunter als "regelrechte Volkskrankheit in den westlichen Industrieländern" bezeichnet werden (vgl. Senatsurteil 6 U 58/89 v. 09.09.1993 - NZV 94, 189 = r + s 94, 98 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 9 U 68/95

    Psychische Unfallfolgen und Fehlverarbeitung traumatischer Erlebnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Auch insoweit obliegt dem Kläger der Vollbeweis gem. § 286 ZPO dafür, daß der Unfall überhaupt zu einer Gesundheitsbeschädigung geführt hat (vgl. BGH NJW 87, 705; Lemcke, NZV 96, 337; Greger, in: Zöller, ZPO, § 287 Rdn. 3).
  • KG, 03.07.1997 - 22 U 4816/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Von dieser sog. Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG, VersR 97, 1416; OLG Hamburg, r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; LG Osnabrück, SP 97, 395; s. auch OLG Hamm, zfs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Düsseldorf SP 97, 321; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten AG- und LG-Urteile).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96
    Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH, r + s 94, 95 = VersR 94, 55).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Bezüglich der Frage, ob ein Unfall zu einer Verletzung geführt hat, obliegt dem Anspruchsteller der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO (BGH VersR 1986, 1121; OLG Hamm, VersR 1999, 990).
  • OLG München, 08.02.2002 - 10 U 3448/99

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallbedingtheit einer psychischen

    Für die Frage, ob ein Unfall zu einer Rechtsgutverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB geführt hat, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, VersR 1986, 1121, VersR 1998, 1153 ; OLG Hamm, VersR 1999, 990 ).

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. ..., der auch dem Senat seit langem als äußerst zuverlässiger, kompetenter und sorgfältiger Gutachter bekannt ist, muss es, um eine HWS-Verletzung zu verursachen, bei Frontalkollisionen mindestens zu einer schlagartigen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung in der Größenordnung von 15 bis 20 km/h kommen, je nachdem, ob der PKW-Insasse auf den Unfall vorbereitet war oder nicht (vgl. S. 10 des Sachverständigengutachten Dr. ... vom 26.10.1998, Blatt 46 d. A.) Bei Heckanstößen, bei denen die Gefahr der Entstehung eines HWS-Traumas noch erhöht ist, gehen die Gerichte zunehmend davon aus, dass jedenfalls eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet ist, eine HWS-Schädigung hervorzuheben (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 990 wonach diese sog. Harmlosigkeitsgrenze bei 10 km/h angenommen wird; OLG Hamm, DAR 2001, 361: 8 km/h; Kammergericht, VersR 1997, 1416 : 10 km/h; Kammergericht, VersR 2001, 597: 15 km/h).

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Denn nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung ist eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet, eine HWS-Schädigung hervorzurufen; dies hat der vom Senat beauftragte medizinische Sachverständige, der Orthopäde Privatdozent Dr. C. auf Seite 20 - 27 seines überzeugenden Gutachtens vom 15. Februar 1999 nachvollziehbar dargelegt, wobei der Sachverständige sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h zieht; die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von 10 km/h ist auch in anderen Untersuchungen bestätigt worden und wird von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt (vgl. KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 mit weiteren Nachweisen; Lemcke, r + s 1996, 445).

    b) Für den Beweis der Ursächlichkeit des Unfalls für die Rechtsgutverletzung, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH NJW 1998, 3417; OLG Hamm VersR 1999, 990; OLG Hamburg r + s 1998, 63; KG VersR 1997, 1416; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457); das bedeutet, dass das Gericht nicht nur von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten Tatsache zu überzeugen ist; hierfür genügt ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

    dd) Allein der zeitliche Zusammenhang des Auftretens der Beschwerden und des Arztbesuchs des Sohnes der Klägerin mit dem Auffahrunfall am 1. September 1998 reicht zum Beweise der Unfallursächlichkeit der Kollision für ein HWS-Schleudertrauma vor dem Hintergrund der sicher bewiesenen Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Saab von 3, 6 km/h und einer wahrscheinlichen Geschwindigkeitsänderung von 5 bis 6 km/h (vgl. Gutachten R. Seite 10, Bd. II, Bl. 56) nicht aus (so auch OLG Hamburg, r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990, 991; vgl. auch OLG Hamm, r + s 1998, 325: Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von 6 km/h ist aus orthopädischer Sicht eine Schädigung der Halswirbelsäule nicht vorstellbar; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 13. Januar 1998 - VI ZR 94/97 - nicht angenommen).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00

    Haftungsbegründende Kausalität bei Halswirbelsäulenverletzung; Auffahrunfälle mit

    Bei Auffahrunfällen mit einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung unterhalb der sogenannten Harmlosigkeitsgrenze geht die überwiegende Rechtssprechung schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon aus, daß die haftungsbegründende Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung fehlt (KG, NJW 2000, 877; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990; OLG Hamm, NJW 2000, 878; OLG Hamm, ZfSch. 2001, 160; OLG Hamm, Schaden - Praxis 2001, 14).

    Außerdem wird zur Begründung angeführt, daß - vor allem bei älteren Geschädigten - die degenerative Bandscheibeveränderungen weit verbreitet seien (OLG Hamm, Versicherungsrecht 1999, 990).

  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    auf Schmerzensgeld etc. - abgewiesen werden muss (vgl. z. Bsp.: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458); OLG Karlsruhe NZV 1998, 173; OLG Hamburg r+s 1998, 63 (64); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (314) und r+s 1998, 326 und NJW 2000, 878 (879) und NZV 2001, 468; Kammergericht NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 (bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); LG Hildesheim NZV 2001, 305 Lemcke NZV 1996, 337 (338); vgl. auch: BGH VersR 1991, 437 (438)).

    Insoweit geht auch der überwiegende Teil der Rechtsprechung auf der Grundlage einer Vielzahl von eingeholten Gutachten und der dadurch gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass - sogar bezogen auf den verletzungsrelevanteren Fall des Heckauffahrunfalles - eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von unter 10 bis 11 km/h es aus technischer und medizinischer Sicht als ausgeschlossen erscheinen lassen, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen eines Fahrzeuges und damit ein HWS-Schleudertrauma herbeizuführen; vielmehr soll die biomechanische Belastungsgrenze bei zumindest 5 g - wenn nicht gar mehr - liegen, was eine Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von deutlich mehr als 10 km/h erfordert (vgl. z. Bsp.: OLG Hamm ZfS 1996, 51 ff und r+s 1998, 326 (327); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (315); OLG Hamm NJW-RR 1999, 821 = NZV 1999, 292; OLG Hamm NZV 2001, 303 ff; Kammergericht ZfS 1998, 13 und NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 ff(bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); OLG Hamburg NZV 1998, 415 = r+s 1998, 63ff; LG Bochum r+s 1996, 441; LG Stuttgart r+s 1996, 442; LG Heilbronn ZfS 1998, 173 = NJW-RR 1998, 1555; LG Hildesheim NZV 2001, 305ff; LG Hannover NZV 2002, 270 if (als Grundsatz dort); vgl. auch: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458).

  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige

    Denn nicht die Materie, sondern die körperliche Befindlichkeit ist das geschützte Rechtsgut (vgl. BGH r + s 94 f = VersR 94, 55; ferner Senat in VersR 99, 990).

    Von dieser Harmlosigkeitsgrenze gehen zunehmend auch die Gerichte aus (vgl. KG VersR 97, 1416 M OLG Hamburg r + s 98, 63; LG Bielefeld NJWE-VHR 97, 201; OLG Hamm fs 96, 51 = VersR 97, 127; OLG Hamm VersR 99, 990; ferner die in r + s 96, 441 mit Anm. Lemcke sowie die in VersR 97, 1417 veröffentlichten Urteile).

  • OLG Saarbrücken, 11.12.2007 - 4 U 362/07

    Kausalitätsbeweis psychischer Unfallfolgen; Schmerzensgeld für die Verursachung

    Das Gericht muss in diesem Fall von der Wahrheit der behaupteten Unfallverletzung überzeugt sein, wofür ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit bzw. ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit genügt, dass etwaigen Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 1986, 1121; 1998, 1153; OLG München VersR 2004, 124, 125; OLG Hamm VersR 1999, 990).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2003 - 1 U 169/02

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall - Nachweis der

    Allerdings wird zum Teil die Auffassung vertreten, unterhalb einer bestimmten Grenze, die teilweise bei 10 km/h gezogen wird (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 04.06.1998, 6 U 200/96, r+s 1998, 326), zum Teil auch bei 7 bis 8 km/h liegen soll, könne keine HWS-Verletzung eintreten.
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw.

    Unabhängig davon, dass die "Harmlosigkeitsgrenze" im Bereich zwischen ca. 4 bis 10 km/h angesetzt wurde (OLG Hamm r+s 2002, 111; OLGR 1998, 312, 314; KG VersR 2001, 597 f.), scheidet eine schematische Annahme, wonach bei Heckunfällen mit einer bestimmten, im Niedriggeschwindigkeitsbereich liegenden kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung eine Verletzung der Halswirbelsäule generell auszuschließen sei, ohnehin aus.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2002 - 1 U 142/01

    Anforderungen an das Gericht hinsichtlich der Auswertung von Erkenntnissen für

    Damit liegt bereits der untere Wert (9,2 km/h) nur knapp unter der "Harmlosigkeitsgrenze", welche der 6. Senat des OLG Hamm bei 10 km/h zieht (Urteil vom 04.06.1998, 6 U 200/96, r+s 1998, 326).
  • OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen

  • OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

  • OLG Hamburg, 21.06.2002 - 14 U 147/01

    Haftungsumfang bei Kfz-Unfall

  • LG Bonn, 01.08.2002 - 6 S 408/00

    Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten

  • OLG Hamm, 13.11.2002 - 13 U 61/02

    Anforderungen an den klägerischen Nachweis eines unfallbedingten

  • OLG Frankfurt, 22.01.1999 - 24 U 61/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall mit einem

  • LG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 S 482/01
  • AG Lübeck, 24.09.2014 - 27 C 2333/13

    Verkehrsunfall: unfallbedingte HWS-Verletzung - Beweiswert einer Zeugenaussage

  • LG Coburg, 22.02.2008 - 14 O 282/07

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Beweiswert ärztlicher

  • KG, 12.03.2001 - 22 U 9514/99

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfall; Beweislast für ein

  • AG Bielefeld, 08.09.2000 - 5 C 738/99
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 01.04.1998 - 1 U 463/97   

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https://dejure.org/1998,5936
OLG Koblenz, 01.04.1998 - 1 U 463/97 (https://dejure.org/1998,5936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.04.1998 - 1 U 463/97 (https://dejure.org/1998,5936)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. April 1998 - 1 U 463/97 (https://dejure.org/1998,5936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Prozessfähigkeit im Zivilprozess; Begriff der Parteifähigkeit im Zivilprozess; Vorliegen der Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit bei der Verkündung des Urteils; Voraussetzungen des Verlustes der Parteifähigkeit einer Gesellschaft; Voraussetzungen des ...

  • gmbhr.de

    ZPO § 50; ZPO § 86; ZPO § 246; GmbHG § 60; GmbhG § 70
    Liquidation - Fortsetzung des Prozesses gegen eine wirksam anwaltlich vertretene GmbH auch nach deren Löschung und Wegfall der Liquidatoren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 39
  • ZIP 1998, 967
  • NZG 1998, 637
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98

    Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits schon deswegen nicht von der völligen Vermögenslosigkeit der Beklagten, dem Fehlen von jeglichem weiteren Abwicklungsbedarf und damit von ihrer Parteiunfähigkeit ausgegangen werden darf, weil ihr ein durch das mögliche Obsiegen bedingter Kostenerstattungsanspruch gegen den Kläger im vorliegenden Verfahren zustehen könnte (vgl. hierzu einerseits: OLG Koblenz v. 1.4.1998 - 1 U 463/97, ZIP 1998, 967; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 50 Rdnr. 34c; vgl. a. BGH v. 21.10.1985 - II ZR 82/85, NJW-RR 1986, 394 = WM 1986, 145; andererseits: BGH v. 5.4.1979, II ZR 73/78, BGHZ 74, 212, 213 f = NJW 1979, 1592; BGH v. 29.9.1981 - VI ZR 21/80, NJW 1982, 238; OLG Rostock v. 28.6.2001 - 1 U 203/99, ZIP 2001, 1590, 1592).
  • AG Köln, 09.08.2013 - 212 C 86/13

    Person des Nachmieters steht noch nicht fest: Eigenbedarfskündigung unwirksam!

    § 13 Abs. 1 GmbHG verleiht einer GmbH nur so lange Prozessfähigkeit, wie sie nicht vollständig vermögenslos und aus dem Handelsregister gelöscht ist (BGH, Urt. v. 01.04.1998 - 1 U 463/97, Rz. 40, zitiert nach juris).
  • BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    a.) Die Löschung einer GmbH nach § 2 Abs. 1 LöschG (ebenso hinsichtlich des seit dem 1.1. 1999 geltenden § 141 a Abs. 1 Satz 2 FGG, vgl Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage 2000, vgl § 60 Rdn 6 und 7; § 77 Anh Rdn 16) führt dann nicht zu einer Beendigung der Gesellschaft und ihrem Wegfall als Rechtssubjekt sowie dem damit nach § 50 Abs. 1 ZPO korrespondierenden Verlust ihrer Beteiligtenfähigkeit (Parteifähigkeit iSv § 50 ZPO), wenn noch Vermögen vorhanden ist oder wenn die gelöschte Gesellschaft noch an irgendwelchen Abwicklungsmaßnahmen wie zB auch einer Grundbuchberichtigung, Löschungsbewilligung oder einer Zustellung teilnehmen muss (vgl OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; Lutter/Hommelhoff GmbHG, 15. Aufl., 2000, § 74 Rdn 19; Rasner in Rowedder GmbHG, 2. Aufl., 1990, Anh § 60 Rdn 20, § 74 Rdn 12; Scholz-Schmidt, GmbHG, 7. Aufl. 1988, § 74 Rdn 20 mit Rechtsprechungshinweisen; vgl auch zur Beteiligtenfähigkeit PAVIS PROMA BPatG 33 W (pat) 264/98 copal = ICOPAL).

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob die Rechtswirkungen des § 86 ZPO sich nur darin erschöpfen, den Fortgang des Verfahrens bis zur Behebung dieses von Amts wegen zu beachtenden Mangels sicherzustellen oder ob auch ein Sachurteil erlassen werden darf (bejahend die Rspr, Übersicht hierzu in OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; ablehnend Zöller ZPO 22. Aufl. 2001, § 87 Rdn 12; vgl auch Weber-Grellet in NJW 1986, 2559, 2600).

    Insoweit ist es allgemein anerkannt, dass zur Austragung eines Streits über derartige (doppelrelevante) Tatsachen die Verfahrensvoraussetzung als gegeben zu unterstellen ist (vgl zB Thomas/Putzo ZPO, 22. Aufl., § 50 Rdn 11; BGH NJW 1982, 238; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40 mit weiteren Hinweisen).

  • OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99

    Wegfall der Parteifähigkeit einer GmbH bei Liquidation

    c) Soweit das Bundesarbeitsgericht mit einem Teil der Literatur die Auffassung vertritt, die Parteifähigkeit der beklagten juristischen Person bestehe selbst dann bis zum Ende des anhängigen Prozesses fort, wenn während des Prozesses das gesamte Vermögen verteilt werde (u.a. BAGE 36, 125/128f = NJW 1982, 1831; Musielak/Weth, ZPO, § 50 R.18, Zöller/Vollkommer, a.a.O., R.5; ebenso wohl auch OLG Koblenz, ZIP 1998, 967), vermag der Senat dem weder im Ergebnis noch in der Begründung zu folgen.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.01.2020 - 8 K 1610/08

    Zur Unterbrechung des Verfahrens und zur Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer

    Auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch zur Begründung der Beteiligtenfähigkeit stellt vor allem die zivilgerichtliche Rechtsprechung überwiegend in Fällen ab, in denen eine gelöschte Gesellschaft nicht klagt, sondern Beklagte ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Oktober 1985 - II ZR 82/85 -, juris, Rn. 8; OLG Koblenz, Urteil vom 1. April 1998 - 1 U 463/97 -, juris, Rn. 40; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 9 U 1817/07 -, juris, Rn. 15), wohl weil im Zivilprozess mit der Klage - anders als im Verwaltungsprozess - überwiegend vermögensrechtliche Ansprüche verfolgt werden, sodass sich die Beteiligtenfähigkeit einer klagenden Gesellschaft nach der bereits im vorstehenden Absatz zitierten Rechtsprechung schon mit der Tatsache begründen lässt, dass sie einen vermögensrechtlichen Anspruch verfolgt (hinsichtlich einer klagenden GmbH stattdessen auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch abstellend aber etwa OLG München, Urteil vom 18. November 2003 - 9 U 1850/03 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2004 - 19 U 221/03

    Löschung einer GmbH im Handelsregister: Auswirkungen auf Parteifähigkeit und

    Die Rechtsfolge der Unterbrechung des Verfahrens trat jedoch gemäß § 246 Abs. 1 ZPO deshalb nicht ein, weil die Klägerin durch einen Prozessbevollmächtigten noch vertreten ist (BGH NJW-RR a.a.O.; OLG Koblenz NZG 1998, 637 ff.; BAG NZA 2003, 59 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1998 - 20 U 21/98
    w. N. der Anhänger dieser Lehre; Stein/Jonas/Bork , ZPO, 21. Aufl. 1992, § 50 Rdn. 34c; so auch BAG DB 1988 S. 1660 = NJW 1988 S. 2637; OLG Stuttgart, Urteil vom 28.2.1986 - 2 U 148/85 rkr., ZIP 1986 S. 647 (648) = NJW-RR 1986 S. 1365 für die GmbH unter ausdrücklicher Abkehr von der in NJW 1969 S. 1493 abgedruckten Senatsentscheidung; in diesem Sinne wohl auch OLG Koblenz ZIP 1998 S. 967 und BayObLG DB 1998 S. 465 = BB 1998 S. 1495 (1496); offengelassen in OLG Hamburg NJW-RR 1997 S. 1400; wieder anders Hönn , ZHR 138 [1974] S. 50 (66 ff., 69, 79); Hüffer , a.a.O. (Fn. 2), Anhang § 262 Rdn. 4, 6; § 273 Rdn. 7; Ulmer , in: Hachenburg, GmbHG, 8. Aufl., Stand 1.7.1991, § 60 Rdn. 13, 15, 17, 18; Anhang § 60 Rdn. 37; Lindacher , in: MünchKomm.
  • BPatG, 22.01.2014 - 26 W (pat) 13/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EVONIC" - bösgläubige

    Die Löschung einer GmbH nach § 2 LöschG bzw. dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden § 141 a FGG führt dann nicht zu einer Beendigung der Gesellschaft und ihrem Wegfall als Rechtssubjekt sowie dem damit nach § 50 Abs. 1 ZPO korrespondierenden Verlust ihrer Beteiligtenfähigkeit (Parteifähigkeit i. S. v. § 50 ZPO), wenn noch Vermögen vorhanden ist oder wenn die gelöschte Gesellschaft noch an irgendwelchen Abwicklungsmaßnahmen, wie z. B. einer Grundbuchberichtigung, Löschungsbewilligung oder einer Zustellung teilnehmen muss (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; BPatGE 44, 113, 116 - DR.
  • KG, 20.01.2003 - 8 U 94/02

    Gewerberaummiete: Passivlegitimation einer juristischen Person in Auflösung;

    Wenn die Beklagte zu 1) mit ihrer Berufung durchdringt, würde sie einen Kostentitel gegen den Kläger erlangen und mit dem (bedingten) Kostenerstattungsanspruch Vermögen besitzen (BGH WM 1986, 145 = NJW-RR 1986, 394; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39 = ZIP 1998, 967; Stein/Jonas/Bork; a.a.O., § 50 ZPO, Rdnr. 34 c m.w.N ; a.A. BGH ZIP 1981, 1268 = NJW 1982, 238) .
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2326
OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1312
  • NZM 1998, 673
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinschaftsordnung Regelungen zum Schallschutz zu entnehmen sind, die über den Mindeststandard hinausgehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1312), oder dass die Wohnanlage aufgrund tatsächlicher Umstände, wozu etwa die bei ihrer Errichtung vorhandene Ausstattung oder das Wohnumfeld zählen, ein besonderes Gepräge erhalten hat (vgl. OLG München, NJW 2008, 592 f.; Klein in Bärmann, aaO, § 14 Rn. 13; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 14 Rn. 13; Timme/Dötsch, WEG, § 14 Rn. 21).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.

    Derartige Klauseln sind, auf die hiesige Frage bezogen, als Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes zu interpretieren, weil sie auf die Wahrung des baulich vorgegebenen Standards abzielen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards; Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Eine erhebliche Verschlechterung des Trittschallschutzes durch die Art und Weise des in der Wohnung der Beteiligten zu 2) verlegten Fliesenbodens wird darüber hinaus nur festgestellt werden können, wenn Trittschallmessungen in Vergleichswohnungen der Anlage durchgeführt und ausgewertet worden sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312).
  • OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02

    Änderung des Trittschalls durch Veränderung des Bodenbelages

    Es ist deshalb zur Definition der Anforderung des Schallschutzes nicht auf die maßgeblichen DIN-Vorschriften abzustellen, die nur einen Mindeststandard sichern, sondern Maßstab ist ausschließlich das in der konkreten Wohnungseigentumsanlage vorhandene bauliche Niveau (vgl. Beschluss des Senats 14.11.1997 - 16 Wx 275/97).
  • OLG Köln, 28.09.2001 - 16 Wx 206/01
    bereits in seiner Entscheidung vom 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 - festgestellt hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.1998 - 9 U 165/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17559
OLG Köln, 21.04.1998 - 9 U 165/97 (https://dejure.org/1998,17559)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.1998 - 9 U 165/97 (https://dejure.org/1998,17559)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 1998 - 9 U 165/97 (https://dejure.org/1998,17559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9694
OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97 (https://dejure.org/1998,9694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1998 - 22 U 94/97 (https://dejure.org/1998,9694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 22 U 94/97 (https://dejure.org/1998,9694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 10 O 142/96
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.03.1982 - KZR 18/81

    Erfüllungsübernahme nach § 15 GWB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97
    Das ist die ganze Vereinbarung der Parteien und in die Vertragsurkunde vollständig aufgenommen, so daß der Vorschrift des § 34 GWB genügt ist (vgl. BGH NJW 1982, 2066, 2067).
  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97
    Dessen Satz 3 läßt nämlich den Hinweis auf andere Urkunden zu, und zwar nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht nur auf die dort ausdrücklich genannten Satzungen, Beschlüsse und Preislisten, sondern auf alle Urkunden, die den Kartellbehörden die gleichen Kontrollmöglichkeiten bieten, wie die besonders aufgeführten Schriftstücke (vgl. BGH NJW 1979, 490, 492; NJW-RR 1986, 336, 337, 338; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84

    Formzwang für rechtlich selbständigen, aber in untrennbarem wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97
    Dessen Satz 3 läßt nämlich den Hinweis auf andere Urkunden zu, und zwar nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht nur auf die dort ausdrücklich genannten Satzungen, Beschlüsse und Preislisten, sondern auf alle Urkunden, die den Kartellbehörden die gleichen Kontrollmöglichkeiten bieten, wie die besonders aufgeführten Schriftstücke (vgl. BGH NJW 1979, 490, 492; NJW-RR 1986, 336, 337, 338; OLG Düsseldorf a.a.O.).
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