Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98   

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https://dejure.org/1998,5501
OLG Stuttgart, 09.09.1998 - 17 UF 309/98 (https://dejure.org/1998,5501)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.09.1998 - 17 UF 309/98 (https://dejure.org/1998,5501)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. September 1998 - 17 UF 309/98 (https://dejure.org/1998,5501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder nach Scheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen das im Scheidungsurteil festgelegte Aufenthaltsbestimmungsrecht; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder für die Zeit nach der Scheidung; Notwendigkeit einer besonderen Begründung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 31.03.2017 - 1 Ws 137/16

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Entziehen" i.S. von § 235 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Ein einseitiges Abrücken hiervon gibt dem anderen Elternteil ggf. einen Herausgabeanspruch gemäß § 1632 Abs. 1 BGB (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39; Palandt- Götz , BGB, 76. Auflage 2017, § 1632 Rz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2002 - 1 Ws 240/02

    Straftatbestand der Kindesentziehung bei gemeinsamer elterlicher Sorge:

    In solchen Fällen kann nämlich der Elternteil, bei dem zuvor das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Rückführung des Kindes nach § 1632 Abs. 1 BGB verlangen (AG Bad Iburg FamRZ 2000, 1036; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39, 40).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2000 - 5 UF 134/99

    elterliche Sorge - Aufenthaltsbestimmung - Umgang - Teilregelung

    Haben Eltern sich über den Aufenthalt des Kindes bei einem Elternteil mit Bindungswillen geeinigt, bedarf es keiner gerichtlichen Regelung hierüber, weil sich der nicht betreuende Elternteil nicht einseitig von seiner Einwilligung lösen kann (Anschließung an OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39).

    Das ist eine wirksame Entscheidung im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB, die nicht einseitig vom nicht betreuenden Elternteil aufgegeben werden kann (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39).

  • OLG München, 09.05.2008 - 12 UF 1854/07

    Elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter

    Auch wenn die gemeinsame elterliche Sorge den normativen Regelfall darstellt, kann die Alleinsorge nicht als ultima ratio verstanden werden, so dass der Beibehaltung der gemeinsamen Sorge grundsätzlich nicht der Vorrang gegenüber der Einzelsorge zukommt (OLG Hamm FamRZ 1999, 39).
  • KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06

    Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der

    Die gemeinsame elterliche Sorge ist der normative Regelfall (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39; OLG Hamm FamRZ 1999, 1597; vgl. auch BVerfG-Ka FamRZ 2004, 354; BGH NJW 2000, 203).
  • AG Hannover, 13.10.2000 - 608 F 2223/99

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter im Wege der

    Haben die Eltern einvernehmlich eine Einigung erzielt, kann diese nicht mehr einseitig, sondern nur gemeinsam oder über einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist, geändert werden (vergl. AG Bad Iburg FamRZ 2000, 1036 f. ; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 39, 40 ; OLG Zweibrücken DA Vorm 2000, 331, 333; vergl. Zum Stellenwert von Elternvereinbarungen Staudinger-Coester, 13. Aufl., § 1671 Rz. 59 ff).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 5 UF 134/99
    Haben Eltern sich über den Aufenthalt des Kindes bei einem Elternteil mit Bindungswillen geeinigt, bedarf es keiner gerichtlichen Regelung hierüber, weil sich der nichtbetreuende Elternteil nicht einseitig von seiner Einwilligung lösen kann (Anschließung an OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39 ).
  • AG Bad Iburg, 10.02.2000 - 7 F 27/00
    Von einer verbindlichen Einigung kann ein Elternteil nicht einseitig abrücken, bevor ihm nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder zumindest gemäß § 1628 BGB das alleinige Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort der Kinder übertragen ist; tut er es dennoch, löst dies einen Rückführungsanspruch des anderen Elternteils gemäß § 1632 I BGB aus (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 39, 40).
  • AG Karlsruhe, 10.05.2021 - 4 F 513/21
    Mit Blick auf den einvernehmlich festgelegten Lebensmittelpunkt der Kinder bei der Kindesmutter, konnte diese indes ungeachtet der gemeinsamen elterlichen Sorge die Herausgabe der Kinder nach Abschluss des vereinbarten Ferienumgangs fordern, da der Antragsgegner nicht berechtigt war, den Aufenthalt der Kinder eigenmächtig zu verändern oder den vereinbarten Ferienumgang auszudehnen (§ 1632 Abs. 1 BGB, s. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 09.09.1998 - 17 UF 309/98; Kerscher, in: BeckOGK-BGB, § 1632 Rn. 25 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.11.1998 - 16 WF 1249/98   

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https://dejure.org/1998,5375
OLG München, 03.11.1998 - 16 WF 1249/98 (https://dejure.org/1998,5375)
OLG München, Entscheidung vom 03.11.1998 - 16 WF 1249/98 (https://dejure.org/1998,5375)
OLG München, Entscheidung vom 03. November 1998 - 16 WF 1249/98 (https://dejure.org/1998,5375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 121 Abs. 2; ZPO §§ 645 ff.
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 301
  • FamRZ 1999, 1355
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Das Gleiche muss gelten, wenn der bedürftigen Partei die Beiordnung eines Rechtsanwalts versagt wird (ebenso OLG München FamRZ 1999, 1355).
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 175/07

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum ist im Mahnverfahren regelmäßig die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten nicht erforderlich (OLG München MDR 1999, 301; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16. Januar 2008 - 7 Ta 251/07, zitiert nach juris; LG Stuttgart Rpfleger 1994, 170; Zöller/Geimer, ZPO 28. Aufl. § 121 Rn. 5; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein, ZPO § 121 Rn. 7; Hk-ZPO/Pukall, 3. Aufl. § 121 Rn. 8; Musielak/Fischer-ZPO, 7. Aufl. § 121 Rn. 12; MünchKomm-ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 121 Rn. 13; Wielgoß NJW 1991, 2070, 2071; a.A. LG Bonn, Beschl. v. 22. September 2005 - 6 T 288/05, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 2 WF 119/10

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Beiordnung eines Anwalts

    Der vor der Zivilprozessreform geäußerten gegenteiligen Auffassung (OLG München, FamRZ 1999, 1355, zitiert nach Juris, Rn. 1) ist durch die Einfügung des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO der Boden entzogen worden.
  • OLG Dresden, 04.09.2000 - 22 WF 244/00

    Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren

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  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 WF 149/01

    Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend

    Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist mit Rücksicht darauf, dass der Gesetzgeber das amtliche Merkblatt zum Ausfüllen des Antrags mit dem Hinweis auf anwaltliche Beratung versehen hat, ein Anwalt beizuordnen (OLG Schleswig, MDR 2000, 706; Schulz, FuR 1998, 385; Sommerfeldt, DAVorm 1999, 169, 184; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 274; a.A. KG, FamRZ 2000, 762 mit kritischer Anmerkung Kuhnigk; OLG München., FamRZ 1999, 1355 mit ablehnender Anmerkung van Els; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 121, Rz. 6; Zöller/Philippi, a.a.O., § 646, Rz. 1; Niepmann, MDR 2000, 613, 619; für eine Einzelfallprüfung OLG Bamberg, FamRZ 2000, 1225 sowie OLG München, FamRZ 1999, 792, 793).

    Denn während im Mahnverfahren der Widerspruch gemäß § 694 ZPO ohne nähere Begründung eingelegt werden kann und auf Antrag des Gläubigers ohne weitere Sachüberlegungen ins streitige Verfahren führt, muss sich der Antragsteller im vereinfachten Verfahren mit etwaigen Einwendungen des Antragsgegners sogleich inhaltlich auseinandersetzen, um entscheiden zu können, ob er die Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 651 Abs. 1 ZPO beantragen soll (FamVerf/Gutjahr, a.a.O.; a. A. OLG München, FamRZ 1999, 1355).

  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 WF 176/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

    Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht geboten ist, weil der Antrag nur mit Hilfe eines eingeführten Vordrucks gestellt werden kann und das Formular so übersichtlich und eindeutig gestaltet ist, dass das Ausfüllen auch einer rechtlich ungewandten Person keine Schwierigkeiten bereite (vgl. OLG München, Beschluss vom 03. November 1998 - 16 WF 1249/98 - FamRZ 1999, 1355).
  • LG Hagen, 12.07.2007 - 3 T 374/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von

    Im Mahnverfahren hat weder der Antragsteller noch der Widerspruch einlegende Antragsgegner Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. Zöller/Philippi, ZPO, § 121 Rn. 5; OLG N, FamRZ 1999, 1355; LG T, RPfleger 1994, 170).
  • OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des

    Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht geboten ist, weil der Antrag nur mit Hilfe eines eingeführten Vordrucks gestellt werden kann und das Formular so übersichtlich und eindeutig gestaltet ist, dass das Ausfüllen auch einer rechtlich ungewandten Person keine Schwierigkeiten bereitet (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 1355).
  • OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung

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  • OLG München, 03.12.2001 - 12 WF 1513/01

    Anforderungen an die Beiordnung eines Rechtsanwalts im einfachen Verfahren

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  • LG Bonn, 22.09.2005 - 6 T 288/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde trotz Nichterreichung des Beschwerdewertes

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.05.2009 - 2 Ta 36/09
  • KG, 04.10.1999 - 16 WF 7918/99

    Maßstäbe für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im vereinfachten Verfahren über

  • LG Leipzig, 12.05.2005 - 1 T 482/05
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5823
OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98 (https://dejure.org/1998,5823)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.05.1998 - 12 U 576/98 (https://dejure.org/1998,5823)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 12 U 576/98 (https://dejure.org/1998,5823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eingang des Antrags auf Eintragung der Eigentümerstellung im Grundbuch nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung beim Verkäufer; Erlöschen des Rechts zum Besitz durch Eröffnung der Gesamtvollstreckung

  • rechtsportal.de

    BGB § 273; GesO § 10
    Abwicklung eines noch nicht erfüllten Grundstückskaufvertrages imGesamtvollstreckungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß Käufer Grundstück an Insolvenzverwalter zurückgeben? (IBR 1998, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1154
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Insbesondere widerspricht es nicht dem ungeschriebenen Grundsatz, daß der Masse nichts zugute kommen darf, was ihr nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung ohne Rechtsgrund zufließt (vgl. Jaeger-Henckel, aaO., § 17 Rz. 71 ff.; BGH NJW 1983, 1619; BGH NJW 1996, 461, 463; NJW 1986, 1177).

    d) Ebensowenig kann die Beklagte geltend machen, sie habe werterhöhende Aufwendungen auf das Grundstück erbracht, die der Masse nicht zugute kommen sollen (vgl. BGH NJW 1996, 461 ff., 463).

    Insbesondere trifft hier der Gedanke nicht zu, die "Aufwendungen" hätten den Wert des Grundstücks erhöht oder seien notwendigerweise bei der Masse angefallen (vgl. BGH NJW 1996, 461, 464).

  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Schuldrechtliche Käuferrechte sind nicht gesamtvollstreckungsfest, da mit Eröffnung der Gesamtvollstreckung der ursprüngliche Kaufvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgestaltet wird (vgl. Kilger/Schmidt, KO , 16. Aufl., § 17 Anm. 1 b; Staudinger, BGB , 13. Bearbeitung, 3. Buch, § 986 , Rn. 55; Jaeger-Henckel, KO , 9. Aufl., Rn. 166 - für den hier gleich zu behandelnden Fall der Erfüllungsablehnung; Jaeger, aaO., Rn. 55 für den gleichgelagerten Fall des Kaufes unter Eigentumsvorbehalt; vgl. auch BGH NJW 1992, 507 ; NJW 1995, 1966 ).

    Auch eine entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Schutz bei Teil(vor)leistungen der Masse (vgl. BGH NJW 1995, 1966 f.) ist nicht angezeigt.

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Nur für den Fall der beiderseitigen Nicht - oder Teilerfüllung verdient der Vertragsgegner der Gemeinschuldnerin einen Schutz, soweit er zu Gegenleistungen verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1986, 1176 f. BGH NJW 1995, 1976 ; diese Wertung liegt auch der Regelung in § 454 BGB zugrunde, wo der Schutz des Austauschverhältnisses dem Vorleistenden infolge seiner Vorleistung teilweise versagt wird).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.1994 - 2 VAs 12/94
    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Nur für den Fall der beiderseitigen Nicht - oder Teilerfüllung verdient der Vertragsgegner der Gemeinschuldnerin einen Schutz, soweit er zu Gegenleistungen verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1986, 1176 f. BGH NJW 1995, 1976 ; diese Wertung liegt auch der Regelung in § 454 BGB zugrunde, wo der Schutz des Austauschverhältnisses dem Vorleistenden infolge seiner Vorleistung teilweise versagt wird).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Ohne diesen Antrag ist ihr Eigentumsverschaffungsanspruch durch die Eröffnung der Gesamtvollstreckung erloschen (vgl. Hess, Binz, Wienberg, GesO , 3. Aufl., § 7 Rn. 32; Kuhn-Uhlenbruck, KO , 11. Aufl., § 17 Rn. 18 o; BGHZ 45, 186, 190).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Schuldrechtliche Käuferrechte sind nicht gesamtvollstreckungsfest, da mit Eröffnung der Gesamtvollstreckung der ursprüngliche Kaufvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgestaltet wird (vgl. Kilger/Schmidt, KO , 16. Aufl., § 17 Anm. 1 b; Staudinger, BGB , 13. Bearbeitung, 3. Buch, § 986 , Rn. 55; Jaeger-Henckel, KO , 9. Aufl., Rn. 166 - für den hier gleich zu behandelnden Fall der Erfüllungsablehnung; Jaeger, aaO., Rn. 55 für den gleichgelagerten Fall des Kaufes unter Eigentumsvorbehalt; vgl. auch BGH NJW 1992, 507 ; NJW 1995, 1966 ).
  • OLG Hamm, 26.05.1994 - 21 U 176/92

    Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Gläubigers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Letztlich ist die Besonderheit der Gesamtvollstreckung zu beachten, die gerade nicht den erweiterten Schutz der Konkursordnung für später fällige Aufrechnungsforderungen kennt (vgl. §§ 9, 13 GesO und §§ 54 ff. KO ; Heß, Binz, Wienberg aaO., Rn. 131 ff.; Haarmeyer, Wutzke, Förster, GesO , 3. Aufl., § 7 Rn. 45 ff, OLG Hamm ZIP 1994, 1198; so jetzt auch § 94 InsO ).
  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 20/82

    Gemeinschuldner - Konkurs - Grundstückskauf - Auflassung - Vertragserfüllung -

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Insbesondere widerspricht es nicht dem ungeschriebenen Grundsatz, daß der Masse nichts zugute kommen darf, was ihr nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung ohne Rechtsgrund zufließt (vgl. Jaeger-Henckel, aaO., § 17 Rz. 71 ff.; BGH NJW 1983, 1619; BGH NJW 1996, 461, 463; NJW 1986, 1177).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10867
OLG Zweibrücken, 27.05.1998 - 3 W 88/98 (https://dejure.org/1998,10867)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.1998 - 3 W 88/98 (https://dejure.org/1998,10867)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 3 W 88/98 (https://dejure.org/1998,10867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Kostenrechnung für die Erteilung einer Grundschuld und eines Grundschuldbriefes sowie dessen Versendung per Einschreiben; Entscheidungszuständigkeit des Rechtspflegers über Kostenerinnerungen; Nichtabhilfe durch den Amtsrichter und Vorlage der Sache ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 219
  • Rpfleger 1998, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16

    Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung

    Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass für die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz der Rechtspfleger (die Rechtspflegerin), nicht aber der- oder diejenige, der (die) als Kostenbeamter(in) tätig war, zu entscheiden hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1118; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 219; Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG (vgl. Senat, JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; ebenso etwa BayObLG NZG 2002, 786, 787).

    Von der Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (Senat, Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02

    Grundbucheintragung: Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887).

    Von der Entscheidung über den Kostenansatz ist der konkrete Rechtspfleger, der als Kostenbeamter die Kostenrechnung erstellt hat, zwar ausgeschlossen (vgl. Senat Rpfleger 1998, 332 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6653
OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98 (https://dejure.org/1998,6653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1998 - 20 U 36/98 (https://dejure.org/1998,6653)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 20 U 36/98 (https://dejure.org/1998,6653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 7 Nr. 2; BB-BUZ § 6
    Fehlende Belehrung gem. § 7 Nr. 2 BB-BUZ kann im Rechtsstreit nachgeholt werden

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 7 Abs. 2 § 6
    Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus § 6 BB-BUZ

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Belehrung des Versicherungsnehmers als Voraussetzung der Abänderung der Leistungszusage im Nachprüfungsverfahren

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 703
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 201/89

    Anforderungen an Fristsetzung; Rechtsfolgen der Fristversäumnis

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98
    Soweit § 6 BB-BUZ in der Fassung von August 1985 darüber hinaus neben dem Recht des Versicherungsnehmers zur Klageerhebung binnen 6 Monaten noch die Erhebung des Anspruchs binnen gleicher Frist vor einem Ärzteausschuß vorgesehen hat, ist diese Klausel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam (vgl. BGH VersR 1991, 90 f.).

    Der Bundesgerichtshofs hat in der vorgenannten Entscheidung (VersR 1991, 90 f.) § 6 BB-BUZ in der Fassung von August 1985 lediglich insoweit für unwirksam erklärt, als die Klausel von § 12 Abs. 3 VVG abweicht.

  • OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98
    Diese in § 7 BB-BUZ vorgeschriebene Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte ist keine bloße Formvorschrift, sondern Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung weiterer Versicherungsleistungen, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. unter anderem Senat VersR 1989, 177 = r + s 1989, 166, VersR 1988, 84 = r + s 1988, 345).
  • LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus

    Es wurde weder vorprozessual eine Nachprüfungsentscheidung bekannt gegeben noch ist eine Einstellungsmitteilung im Rechtsstreit nachgeholt worden (vgl. zu dieser Möglichkeit: BGH, VersR 2000, 171; 1996, 958; OLG Hamm, VersR 1999, 703).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    Soweit die Verurteilung den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1997 betrifft, hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten durch Teilurteil zurückgewiesen (VersR 1999, 703).
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