Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.03.1997

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5263
OLG Bamberg, 05.05.1997 - 4 U 188/96 (https://dejure.org/1997,5263)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05.05.1997 - 4 U 188/96 (https://dejure.org/1997,5263)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 4 U 188/96 (https://dejure.org/1997,5263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werklohnansprüche aus Maler- und Verputzerarbeiten; Anspruch auf Zahlung des Sicherheiteneinbehaltes; Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers; Bezug des Bauvorhabens durch den Bauherrn als Abnahme; Berufung auf Erfordernis förmlicher Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme trotz fehlendem Abnahmeverlangen? (IBR 1997, 450)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 465
  • BauR 1998, 892 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln

    Ein solcher Verzicht ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftraggeber die Bauleistung in Benutzung nimmt, ohne deutlich zu machen, dass er auf eine förmliche Abnahme zurückkommen will (OLG Düsseldorf, BauR 1981, 294; OLG Bamberg,OLGR 1998, 41).
  • OLG Bamberg, 26.02.2003 - 8 U 82/02

    Verjährung von Honorarforderungen eines Architekten

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Bamberg (BauR 1998, 892 = MDR 1998, 465) ist nicht vergleichbar, da im dort entschiedenen Fall die Gewerke fertiggestellt waren (es ging um den Zeitpunkt des Beginns der Gewährleistungszeit).
  • OLG Dresden, 30.11.2011 - 9 U 1050/11

    Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!

    Eine Abnahme durch schlüssige Handlung durch Ingebrauchnahme des Bauherrn ist auch bei förmlicher Abnahmevereinbarung im Vertrag möglich, wenn feststellbar ist, dass die Parteien auf die vereinbarte Abnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 05.05.1994, 4 U 188/96).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4335
OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96 (https://dejure.org/1997,4335)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1997 - 17 U 85/96 (https://dejure.org/1997,4335)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1997 - 17 U 85/96 (https://dejure.org/1997,4335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufklärungspflicht des Korrespondenzanwaltes hinsichtlich der voraussichtlichen Kosten und zur Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; BGB § 242; BRAGO § 20; BRAGO § 52; BRAGO § 53
    Aufklärungspflicht über Höhe und Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren L

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterrichtung des Mandanten über die voraussichtliche Höhe der Gebühren; Aufklärungspflicht des Korrespondenzanwalts über die mangelnde Erstattungsfähigkeit; Schadensersatzpflicht des Korrespondenzanwalts bei Verletzung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH - C-70/92 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Irland

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Der Kläger ist für die Beklagte in dem in erster Instanz vor dem Kreisgericht Belzig unter dem Aktenzeichen C 70/92 anhängig gewesenen Rechtsstreit gegen die Treuhandanstalt anwaltlich tätig gewesen.
  • BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Auch hier gilt, daß bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warnungs- oder Beratungspflicht grundsätzlich derjenige, der gegen eine solche Pflicht verstoßen hat, die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, daß sich der andere Teil bei pflichtgemäßer Belehrung nicht anders verhalten hätte, als er sich ohne die Belehrung tatsächlich verhalten hat (vgl. BGH NJW 1990, 2127/2128).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Der dadurch begründete Schadensersatzanspruch berechtigt die Beklagte, dem Vergütungsanspruch des Klägers den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenzusetzen (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3015).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87

    Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Die Frage, welchen Schaden eine Pflichtverletzung des Anwalts zur Folge hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NJW 1988, 2880 ) danach zu beurteilen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Anwalt den Pflichtverstoß nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte.
  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78

    Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Auf Verlangen des Auftraggebers muß der Anwalt jedoch die Höhe der voraussichtlichen Kosten einschließlich seiner eigenen Gebühren angeben (OLG Düsseldorf, aaO.; BGH NJW 1980, 2128-2130), damit der Auftraggeber seine weiteren Maßnahmen danach einrichten kann.
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Vielmehr muß er den Verlauf des Aufklärungsgesprächs im einzelnen schildern und Angaben darüber machen, was er dem Mandanten über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung gesagt hat (vgl. BGH AnwBl. 1987, 282 = NJW 1987, 1322 ).
  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Da die Pflichtverletzung des Klägers in einer unterlassenen Belehrung besteht und die Lebenserfahrung dafür spricht, daß die Beklagte nicht bereit gewesen wäre, nicht erstattungsfähige Zusatzkosten in einer Größenordnung von mehr als 100.000,00 DM zu übernehmen, ist es Sache des Klägers, den gegen ihn sprechenden Anschein zu erschüttern und Tatsachen vorzutragen und notfalls zu beweisen, die den Schluß zulassen, daß die Beklagte sich auch bei einer Belehrung über die möglichen Mehrkosten dazu entschlossen hätte, sich des Klägers als Verkehrsanwalt für das Berufungsverfahren zu bedienen (zur Beweislastverteilung vgl. BGH NJW 1993, 2744 -2746).
  • OLG Koblenz, 27.10.1992 - 3 U 1884/91

    Berufungsinstanz; Anwaltliche Korrespondenztätigkeit; Mehrkosten; Anwaltliche

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 17 U 85/96
    Der Anwalt, der - wie der Kläger - im ersten Rechtszug bereits als Prozeßbevollmächtigter tätig war, ist nämlich seiner Verpflichtung, die Partei noch vor Übernahme des Mandats auf die besondere Honorierung einer Korrespondenztätigkeit in zweiter Instanz hinzuweisen, in der Regel nur enthoben, wenn er begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Partei über die kostenrechtlichen Folgen seiner - weiteren - Mitwirkung im Berufungsverfahren schon unterrichtet ist (so auch OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 695, 696).
  • OLG Koblenz, 23.09.2015 - 5 U 403/15

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen bei Überlassung einer

    Deshalb ist anerkannt, dass es bei den Verhandlungen zwischen dem Geschädigtem und dem Haftpflichtversicherer um den insgesamt im Raum stehenden Schadensersatz geht (OLG Köln VersR 1998, 1282 ).
  • OLG Hamm, 11.08.1999 - 12 U 100/98

    Architekten und Ingenieure-Aufklärungspflicht d. Architekten ü. Höhe d. Honorars

    Der dadurch unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß begründete Schadensersatzanspruch der Beklagten berechtigt diese, dem weitergehenden Vergütungsanspruch der Kläger den rechtsvernichtenden Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegenzusetzen (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3015; OLG Köln OLGR 1998, 41, 42).
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