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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6510
OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96 (https://dejure.org/1997,6510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.1997 - 6 U 147/96 (https://dejure.org/1997,6510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 6 U 147/96 (https://dejure.org/1997,6510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Chance für Markenspekulanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 3 § 14; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Marke durch eine Privatperson

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 704
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Die Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main GRUR 1998, 704 = WRP 1997, 1208).
  • OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des

    Deshalb gehe auch der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 09.10.1997 "Classe E" (GRUR 1998, 704) fehl, da dieser Entscheidung keineswegs ein gleichgelagerter Fall zugrunde läge.
  • OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 25/00

    Warenmarke und Werktitelschutz - Verwechslungsgefahr - Verkehrsgeltung -

    Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn ein Markeninhaber eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und ferner die Marken im wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH MD 2001, 109/113 -"Classe E"-; OLG Frankfurt am Main, GRUR 1998, 704/705 -"Classe E"-).
  • BPatG, 22.01.2014 - 26 W (pat) 13/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EVONIC" - bösgläubige

    Ein solches Verhalten erfülle den Tatbestand der Bösgläubigkeit (BGH GRUR 1998, 704, 705 - Classe E), so dass die angegriffene Marke zu löschen sei.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

    Auch der generelle Benutzungswille der Beklagten wird allein durch deren Werbeabstinenz nicht widerlegt; dazu bedarf es vielmehr des Vorliegens besonderer Umstände (zur vergleichbaren Situation im Markenrecht vergl. Fezer, § 3 Rn. 77-80 und OLG Frankfurt WRP 1997, 1208 - Classe E).
  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

    Auch die Tatsache, dass der Vorstand Me_ der Antragsgegnerin für sich weitere Marken mit den Bezeichnungen "A2" (unter anderem für "Fahrzeuge") sowie "B-787" und "B-797" (unter anderem für "Flugzeuge") hat eintragen lassen, geben Anlass zu der Annahme, dass auch insoweit eine rechtsmissbräuchliche Markennutzung beabsichtigt sein könnte (vgl. OLG Frankfurt GRUR 98, 704, 705 - Classe E).
  • BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05

    Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit

    Das werde zweifelsfrei durch sein rechtsmissbräuchliches Verhalten nach Schutzbewilligung der Marke belegt und sei bereits im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten festgestellt worden (so ausdrücklich OLG Frankfurt GRUR 1998, 704 und BGH GRUR 2001, 242 - Classe E), wo die Antragstellerin mit einer negativen Feststellungsklage gegen den Antragsgegner die rechtskräftige Feststellung erreicht hat, dass der Antragsgegner aus der beschwerdegegenständlichen Marke keine Rechte gegen die Antragstellerin geltend machen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.11.1997 - 16 U 42/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8942
OLG Schleswig, 27.11.1997 - 16 U 42/97 (https://dejure.org/1997,8942)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.11.1997 - 16 U 42/97 (https://dejure.org/1997,8942)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. November 1997 - 16 U 42/97 (https://dejure.org/1997,8942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12; ARB 75 § 1 Abs. 1; ARB 75 § 2 Abs. 2; ARB 75 § 17; ARB 75 § 18
    Kostenerstattungsanspruch verjährt wie der Grundanspruch auf Deckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1501
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97

    Beginn der Verjährungsfrist für die Rechtsschutzversicherung

    Bei einer Rechtsschutzversicherung kann ein Versicherungsnehmer die versprochene Leistung des Versicherers verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, daß er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muß, derentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will (OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 17.06.1998 - 5 U 33/98

    Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag; Fälligkeit des

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  • OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.12.1997 - 35 U 25/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21896
OLG Hamm, 12.12.1997 - 35 U 25/97 (https://dejure.org/1997,21896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1997 - 35 U 25/97 (https://dejure.org/1997,21896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 35 U 25/97 (https://dejure.org/1997,21896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges, Buchauszug, Verjährung, Gleichbehandlungsgrundsatz, wichtiger Grund, unberechtigter Verbrauch von Inkassobeträgen, Doppelbuchungen, Nichtweiterleitung von Entschädigungszahlungen, Entbehrlichkeit einer Abmahnung, Störung im ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach endgültiger Provisionsabrechnung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs

    Es ist anerkannt, dass ein Buchauszug nach § 87 c II HGB nicht mehr verlangt werden kann, soweit Provisionsansprüche endgültig abgerechnet öder wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können (Senat, Urt. vom 12.12.1997 -35 U 25/97- OLGR 1998, 48, 49).
  • OLG Hamm, 23.03.2001 - 35 U 48/00

    Wann kann der Handelsvertreter einen Buchauszug verlangen?

    Einer besonderen Begründung der Forderung nach Erteilung eines Buchauszugs bedarf es grundsätzlich nicht, insbesondere muss der Handelsvertreter nicht geltend machen, dass er Zweifel an der Richtigkeit ihm erteilter Provisionsabrechnungen habe ( Küstner/Thume, Bd. 1, 3. Aufl. Rz. 1472 ; Senat, Urteil vom 12.12.1997 -35 U 25/97 = OLGR 1998, 48 ).
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