Rechtsprechung
OLG Köln, 23.05.1997 - 19 U 177/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vorarbeiten Sonderfachmann vergütungsfrei Akquisition
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 631
Vorarbeiten Sonderfachmann vergütungsfrei Akquisition - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Planungs- und Ingenieurleistungen eines Sonderfachmanns zur Ermittlung des später anfallenden Honorars als noch zur honorarfreien Akquisititionstätigkeit gehörend; Grenze bis zur vertragslosen - und damit honorarfreien - Werbung eines Architekten oder Ingenieurs um den ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631
Vorarbeiten eines Sonderfachmannes als vergütungsfreie Akquisition - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zwischen honorarfreier Akquisitionstätigkeit und honorarauslösender Leistung eines Ingenieurs (IBR 1998, 213)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.08.1996 - 21 O 469/95
- OLG Köln, 23.05.1997 - 19 U 177/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 309
- BauR 1998, 408 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.12.1991 - 26 U 58/91
Planungsleistungen in der Aquisitionsphase: Honorar?
Auszug aus OLG Köln, 23.05.1997 - 19 U 177/96
Die Grenze, an der eine Akquisitionstätigkeit des Architekten oder Ingenieurs endet und damit die honorarauslösende Tätigkeit beginnt, ist fließend; dabei ist im wesentlichen auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen (so OLG Hamm - 26 U 58/91 - 06.12.91; DRsp-ROM Nr. 1993/1954 = MDR 1992, 378 =NJW-RR 1992, 468;… vgl. auch Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 7. Aufl., Rn 549 ff.).
- LG Schwerin, 28.06.2017 - 3 O 162/16
Anspruch auf Zahlung von Nachtragsbearbeitungskosten
Nach der Einführung von § 632 Abs. 3 BGB sind "Nachtragsbearbeitungskosten" beim BGB-Werkvertrag im Zweifel nicht zu vergüten, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um qualifizierte Arbeiten handelt, die z. B. auch Zeichnungen und Massenberechnungen enthalten (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 309; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1986, 931). - OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 8 U 154/02
Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines die Durchführung einer Berufung zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 13.07.2000 - 8 U 57/00
Akquisition; Architektenleistung; Bauauftrag; Bauunternehmer; Bauvertrag; …
Nur ausnahmsweise bei eindeutiger Absprache - die, wie oben ausgeführt, vorliegend fehlt - käme diesbezüglich eine gesonderte Honorierungspflicht des Beklagten in Betracht (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 309). - LG Stendal, 08.07.1999 - 22 S 269/98
Zustandekommen eines Architektenvertrages durch schlüssiges Verhalten; Grenze …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
OLG Köln, 15.12.1997 - 5 U 133/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rückzahlung Krankengeld Berufsunfähigkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
MBKT 78 § 11
Rückzahlung Krankengeld Berufsunfähigkeit - Wolters Kluwer
Rückzahlung empfangener Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung; Eintritt einer Berufsunfähigkeit beim Versicherungsnehmer i.R.e. Krankentagegeldversicherung; Beidseitige Interessenabwägung bei Unwirksamkeit einer Regelung über eine vorgesehene ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKT 78 § 11
Anspruchsverhältnis bei Krankentagegeldzahlungen an berufsunfähigen VN - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
MBKT 78 § 11
Rückzahlung von Krankengeld bei fehlender Berufsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.04.1997 - 23 O 331/96
- OLG Köln, 15.12.1997 - 5 U 133/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 328
- VersR 1998, 485
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wegfall der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen für die voraussichtliche Dauer einer Strafhaft; Zumutbarkeit der Aufnahme eines Kredites zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit; Beleihung eines Vergleichstitels; Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und ...
- rechtsportal.de
Berücksichtigung der selbst herbeigeführten Verminderung der Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 27.12.1996 - 2 F 151/95
- AG Karlsruhe, 27.12.1996 - 2 F 151/96
- OLG Karlsruhe, 07.04.1997 - 2 UF 32/97
- OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1165
- FamRZ 1998, 45
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verminderung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine Leistungsunfähigkeit selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat und dass nur besondere, schwerwiegende Gründe dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehren (vgl. BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 159 ff.; NJW-RR 1987, 770 = FamRZ 1987, 372 ; NJW 1988, 2239 = FamRZ 1988, 597, 599 unter II. 4).Es bedarf vielmehr einer auf den Einzelfall bezogenen Wertung dahin, ob die der Tat zugrundeliegenden Vorstellungen und Antriebe sich auch auf die Verminderung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstreckt haben (vgl. dazu schon BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 160).
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80
Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Das im Übrigen an ihn zur Auszahlung kommende Hausgeld nebst Eigengeld benötigt der Kläger dazu, seine notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens, soweit sie nicht durch die Haftanstalt gedeckt werden, zu bestreiten (BGH, NJW 1982, 1812 = FamRZ 1982, 792 ff.) bzw. das notwendige Überbrückungsgeld weiter anzusparen.Auf der anderen Seite hat der BGH einem Strafgefangenen, soweit er nicht gerade wegen einer Verletzung seiner Unterhaltspflicht oder wegen schwerer Verfehlung gegen das Leben oder die Gesundheit des Unterhaltsberechtigten oder seiner Angehörigen eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, die Berufung auf die durch die Haft eingetretene Leistungsunfähigkeit nicht verschlossen (BGH, NJW 1982, 1812 = FamRZ 1982, 792 ; NJW 1982, 2491 = FamRZ 1982, 913, 914).
- BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Unter diesem Gesichtspunkt ist einem Unterhaltspflichtigen die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit beispielsweise versagt worden, weil er eine gesicherte und einkömmliche Erwerbstätigkeit in seinem erlernten Beruf zu Gunsten einer weiteren Ausbildung aufgegeben hatte, ohne den Unterhalt seiner Angehörigen sicherzustellen (BGH, NJW 1981, 1609 = FamRZ 1981, 539, 540).
- BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80
Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Auf der anderen Seite hat der BGH einem Strafgefangenen, soweit er nicht gerade wegen einer Verletzung seiner Unterhaltspflicht oder wegen schwerer Verfehlung gegen das Leben oder die Gesundheit des Unterhaltsberechtigten oder seiner Angehörigen eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, die Berufung auf die durch die Haft eingetretene Leistungsunfähigkeit nicht verschlossen (BGH, NJW 1982, 1812 = FamRZ 1982, 792 ; NJW 1982, 2491 = FamRZ 1982, 913, 914). - BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 41/87
Unterhaltspflicht des arbeitsunfähigen Unterhaltsschuldners nach Kündigung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verminderung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine Leistungsunfähigkeit selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat und dass nur besondere, schwerwiegende Gründe dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehren (vgl. BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 159 ff.; NJW-RR 1987, 770 = FamRZ 1987, 372 ; NJW 1988, 2239 = FamRZ 1988, 597, 599 unter II. 4). - BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85
Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Verminderung oder der Wegfall der Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann zu beachten ist, wenn der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine Leistungsunfähigkeit selbst - auch schuldhaft - herbeigeführt hat und dass nur besondere, schwerwiegende Gründe dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehren (vgl. BGH, NJW 1985, 732 = FamRZ 1985, 158, 159 ff.; NJW-RR 1987, 770 = FamRZ 1987, 372 ; NJW 1988, 2239 = FamRZ 1988, 597, 599 unter II. 4).
- OLG Hamm, 14.01.2004 - 11 UF 89/03
Unterhaltsrecht: Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit im offenen Strafvollzug
Dass auch längere Strafhaft zur Leistungsunfähigkeit i.S. von § 1603 I BGB führen kann, weil es dem Strafgefangenen im Regelfall - soweit er sich nicht im offenen Vollzug befindet - unmöglich ist, einer normalen Erwerbstätigkeit nachzugehen, entspricht herrschender Meinung und ist auch in der Rechtsprechung anerkannt (BGH MDR 1982, 1003; BGH FamRZ 2002, 813 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 ff; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 44 f; OLG Zweibrücken, FamRZ 1990, 553 f;… Kalthoener/Büttner-Niepmann, 8. Aufl. Rz. 668;… Weinreich-Klein, Kompakt-Kommentar Familienrecht, § 1603 Rz. 36).Für den laufenden Unterhalt in der Zeit vor Haftentlassung ist die als Überbrückungsgeld gebildete Rücklage danach weder verfügbar noch von seiner Zweckbestimmung her gedacht (…vgl. Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 ff).
Von dem Kläger war weiterhin auch nicht zu verlangen, dass er zur vorübergehenden Sicherstellung bestehender Unterhaltsansprüche während der Dauer seiner Inhaftierung Kredite in Anspruch nahm (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 f).
- OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Pfändbarkeit des durch eigene Arbeitskraft verdienten Hausgeldes eines …
Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588).
Rechtsprechung
OLG München, 24.07.1997 - 29 W 1879/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sofortiges Anerkenntnis einer negativen Feststellungsklage im Zivilprozess
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 93
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 20.05.1997 - 1 HKO 566/97
- OLG München, 24.07.1997 - 29 W 1879/97
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92
"Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 126/21
Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund …
Ein solch besonderer Anlass für die Gegenabmahnung ist z.B. in Fällen bejaht worden, in denen der Abmahnende erkennbar von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen war (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung; OLG München WRP 1996, 928, 929; OLG München WRP 1997, 979, 80) oder in denen seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat. - OLG Köln, 29.01.2004 - 6 W 8/04
Negative Feststellungsklage nach umfangreicher Abmahnung und nur partieller …
Dieser Grundsatz gilt aber nicht uneingeschränkt und z.B. dann nicht, wenn der Abmahnende erkennbar von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen (vgl. OLG München WRP 97, 979 f) oder wenn anzunehmen ist, dass er auf eine Gegenabmahnung hin seinen früher geltendgemachten Anspruch fallen lassen werde (vgl. OLG Stuttgart WRP 85, 449). - OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00
Verstoß gegen § 1 UWG i.V.m. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA durch Werbung mit …
Soweit unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten (§ 93 ZPO) eine solche Gegenabmahung vor Erhebung einer negativen Feststellungsklage unter bestimmten Voraussetzungen für erforderlich gehalten wird (vgl. Senat WRP 1997, 979), ist dies vorliegend ohne Bedeutung.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.07.1997 - 6 U 86/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
AKB § 10 Abs. 1
Wird zitiert von ...
- LG Hagen, 31.01.2017 - 9 O 293/15
Haftung eines Privathaftpflichtversicherers bei Explosion einer Bauschaumflasche …
Soweit die Entscheidung des LG Aachen (r + s 1990, 188) in Bezug genommen wird, in der das Wegrollen eines Einkaufswagens als Realisierung des Risikos des Gebrauchs eines KFZ beurteilt wurde, oder die Entscheidung des OLG Hamm (r+s 1998, 52) zitiert wird, in der davon ausgegangen wird, dass das Überfahren des Fußes einer Passantin auf dem H-Weg mit einem 2 Meter hohen Gitterwagen, der zuvor von einem Lastwagen abgeladen wurde, kann es unter Zugrundelegung der Entscheidung des BGH vom 13.12.2006 keinen Zweifeln unterliegen, dass sich hier jeweils keine Gefahr realisiert hat, die jeweils gerade aus dem Gebrauchsrisiko des PKW folgen.