Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.12.1997 - 19 W 45/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3254
OLG Köln, 05.12.1997 - 19 W 45/97 (https://dejure.org/1997,3254)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.1997 - 19 W 45/97 (https://dejure.org/1997,3254)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 19 W 45/97 (https://dejure.org/1997,3254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zeitnahe Abrechnung Mietkaution

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZEITNAHE ABRECHNUNG EINER MIETKAUTION
    Zeitnahe Abrechnung Mietkaution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung einer Kaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses; Verweigerung der Auszahlung einer Kaution mangels Entfernung von Einrichtungsgegenständen aus den angemieteten Räumlichkeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kaution; Untermiete; Fälligkeit; Kautionsrückzahlungsanspruch; Untermieter

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535
    Pflicht des Vermieters zu zeitnaher Abrechnung einer Mietkaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 § 550b
    Zeitnahe Abrechnung einer Mietkaution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 455
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.1997 - 19 W 45/97
    Die nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessende Zeitspanne, innerhalb derer die Beklagten als Vermieter entscheiden konnten, ob und gegebenenfalls in welcher Weise sie die Kaution zur Abdeckung etwaiger Ansprüche verwenden wollten (vgl. hierzu BGHZ 101, 244, 250/251; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Abschnitt V. B Rn. 288, 289 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung), war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen, der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der Kaution damit fällig geworden (vgl. BGH a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07

    Frist für Rückzahlung der Mietkaution - Voraussetzungen der Aufrechnung der

    Er wird in angemessener Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise abzurechnen (BGH WuM 1987, 310; Senat ZMR 2002, 37; MDR 2005, 981; OLG Köln WuM 1998, 154; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09

    Rechtsfolgen der Aufrechnung mit der im Vorprozess zuerkannten Klageforderung

    Erst mit Ablauf dieser Frist wird der Rückgewähranspruch des Mieters fällig (BGH WuM 1987, 310; NJW 2006, 1422; Senat ZMR 2002, 37; NZM 2005, 783; ZMR 2008, 708; OLG Köln WuM 1998, 154; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V Rdnr. 288 ff.; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Moeser, Geschäftsraummiete, 2. Aufl., Kap. 12 Rdnr. 52, Kap. 16 Rdnr. 286; Schmidt/Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 551 Rdnr. 97; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2006, § 551 Rdnr. 29; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdnr. 1144).
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter steht dem Mieter nach Ablauf einer dem Vermieter zuzubilligenden Überlegungs-/Abrechnungsfrist, die in der Regel bei sechs Monaten liegen kann (BGHZ 101, 244, 250 f = NJW 1987, 2372; BGH NZM 2006, 343; OLG Köln WuM 1998, 154; OLG Düsseldorf WuM 2003, 621) ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit gegen den Vermieter zu.
  • OLG Dresden, 29.04.2004 - 16 U 237/04

    Anspruch des Vermieters eines Einkaufszentrums gegen den Mieter auf Auskunft über

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Oberhausen, 06.10.2020 - 37 C 863/20

    Coronabedingte Betriebsuntersagungen: Hälftige Kürzung der Gewerberaummiete wegen

    Dieser wird in angemessener Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter in der Lage ist, noch offene Ansprüche, zu deren Sicherung die Kaution dient, in zumutbarer Weise abzurechnen (BGH WuM 1987, 310; Senat ZMR 2002, 37; MDR 2005, 981; OLG Köln WuM 1998, 154; Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23).
  • LG Kiel, 29.06.2004 - 1 S 66/04

    Nach Wohnungsrückgabe unverzüglich Gegenansprüche prüfen!

    Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Mietsicherheit entsteht bereits mit Vertragsabschluss und ist aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Vertrages sowie durch den Ablauf einer dem Vermieter zusätzlich zuzubilligenden angemessenen Frist, innerhalb derer er prüfen und entscheiden kann, ob er zur Befriedigung seiner Ansprüche auf die Kaution zurückgreifen will (vgl. Schmidt/Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 71; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl. § 551 Rdnr. 22, 23; BGH WuM 1987, 310; OLG Köln, WuM 1998, 154).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 8 U 43/94   

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https://dejure.org/1996,17068
OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 8 U 43/94 (https://dejure.org/1996,17068)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.01.1996 - 8 U 43/94 (https://dejure.org/1996,17068)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 8 U 43/94 (https://dejure.org/1996,17068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung eines Mieters; Betrieb einer Apotheke in einer gesetzlich zulässigen Form ; Unzulässigkeit eines Pachtverhältnisses; Pachtvertrag über eine Zweitapotheke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.09.1997 - 20 U 75/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13209
OLG Hamm, 19.09.1997 - 20 U 75/97 (https://dejure.org/1997,13209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.1997 - 20 U 75/97 (https://dejure.org/1997,13209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 1997 - 20 U 75/97 (https://dejure.org/1997,13209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 O 393/96
  • OLG Hamm, 19.09.1997 - 20 U 75/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund der Nichtanzeige eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.1997 - 20 U 75/97
    Danach ist ihr die Formularfrage vom Agenten überhaupt nicht gestellt worden (vgl. zuletzt BGH VersR 1996, 1529 zu insoweit gleichgelagerten Anzeigeobliegenheitsverletzungen).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12067
OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97 (https://dejure.org/1997,12067)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.12.1997 - 5 U 65/97 (https://dejure.org/1997,12067)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 5 U 65/97 (https://dejure.org/1997,12067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Unterrichtungspflicht bezüglich Krankenunterlagen im Arzthaftungsrecht; Beweislasten bei einer fehlgeschlagenen Sterilisation

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
    Hierbei wird zu beachten sein, dass die Beweislast dafür, dass die Sterilisation durchgeführt worden ist, der Beklagte trägt (BGH NJW 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] , während beweisbelastet bezüglich etwaiger Behandlungsfehler die Klägerin ist (BGH, a.a.O.; BGH NJW 1981, 630, 631) [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78] .

    Hierbei ist zu beachten, dass primär darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass sie nicht bzw. nicht in der gebotenen Deutlichkeit in einem Gespräch über das sog. Versagerrisiko aufgeklärt worden ist, die Klägerin ist, dass die Anforderungen insoweit aber nicht überspannt werden dürfen (BGH NJW 1981, 2002, 2003 [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] ; BGH NJW 1995, 2407, 2408) [BGH 27.06.1995 - VI ZR 32/94] .

    Falls Aufklärungsmängel vorliegen, wäre auch dem Vorbringen der insoweit beweisbelasteten Klägerin (BGH NJW 1981, 630, 632 [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78] ; BGH NJW 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] zur Anwendung von Verhütungsmitteln bei Kenntnis des Misserfolgsrisikos nachzugehen.

  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
    Ausgehend von der Entscheidung des BGH vom 18.3.1980 (a.a.O.; ebenso BGH NJW 1997, 1638, 1640 [BGH 04.03.1997 - VI ZR 354/95] m.w.N.), der der Senat folgt, ist jedoch bei einem gesunden Kind regelmäßig zuzüglich zu dem doppelten Regelunterhaltssatz kein Pflegeaufwand zu er- setzen.

    Bedenken gegen die Erstattungsfähigkeit des Unterhaltsbedarfs überhaupt hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHNJW 1997, 1638, 1640 [BGH 04.03.1997 - VI ZR 354/95] m.w.N.) nicht.

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
    Hierbei wird zu beachten sein, dass die Beweislast dafür, dass die Sterilisation durchgeführt worden ist, der Beklagte trägt (BGH NJW 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] , während beweisbelastet bezüglich etwaiger Behandlungsfehler die Klägerin ist (BGH, a.a.O.; BGH NJW 1981, 630, 631) [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78] .

    Falls Aufklärungsmängel vorliegen, wäre auch dem Vorbringen der insoweit beweisbelasteten Klägerin (BGH NJW 1981, 630, 632 [BGH 02.12.1980 - VI ZR 175/78] ; BGH NJW 1981, 2002, 2004) [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] zur Anwendung von Verhütungsmitteln bei Kenntnis des Misserfolgsrisikos nachzugehen.

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
    Diesen Betrag errechnet sie unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 18.3.1980 (BGHZ 76, 259 [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78] = NJW 1980, 1452, 1455 f.) [BGH 18.03.1980 - VI ZR 247/78] aus dem doppelten Satz des Regelunterhalts (2 x 349,- DM) zuzüglich dem darin ihrer Ansicht nach nicht enthaltenen Pflegeaufwand für das Kind in Höhe von 400,- DM abzüglich Kindergeld in Höhe von 300,-DM.

    Ausgehend von der Entscheidung des BGH vom 18.3.1980 (a.a.O.; ebenso BGH NJW 1997, 1638, 1640 [BGH 04.03.1997 - VI ZR 354/95] m.w.N.), der der Senat folgt, ist jedoch bei einem gesunden Kind regelmäßig zuzüglich zu dem doppelten Regelunterhaltssatz kein Pflegeaufwand zu er- setzen.

  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
    Hierbei ist zu beachten, dass primär darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass sie nicht bzw. nicht in der gebotenen Deutlichkeit in einem Gespräch über das sog. Versagerrisiko aufgeklärt worden ist, die Klägerin ist, dass die Anforderungen insoweit aber nicht überspannt werden dürfen (BGH NJW 1981, 2002, 2003 [BGH 10.03.1981 - VI ZR 202/79] ; BGH NJW 1995, 2407, 2408) [BGH 27.06.1995 - VI ZR 32/94] .
  • OLG Oldenburg, 07.01.1997 - 5 U 138/96

    Anspruch der Klägerin auf Ersatz immaterieller Schäden und Feststellung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.12.1997 - 5 U 65/97
    Denn die gemäß § 286 ZPO bestehende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung ist verletzt, wenn das Gericht die Grundlagen einer sachverständigen Begutachtung nicht selbst zur Kenntnis nimmt, sondern die Feststellungen des Sachverständigen ungeprüft zur Entscheidungsgrundlage macht (Senat, Urteil vom 7.1.1997 - 5 U 138/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10

    Anerkennung von Schäden im linken Hüftgelenk als Folgen eines Arbeitsunfalls;

    Während des anschließenden Berufungsverfahrens (L 5 U 65/97) vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) ließ die Beklagte den Kläger durch Prof. Dr. M, Städtische Kliniken E, Unfallklinik, zur Frage des Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall vom 08.09.1994 und dem Einknicken der Hüfte am 15.05.1997 begutachten.
  • KG, 18.03.2002 - 20 U 10/01

    Haftung des Arztes für Nichterkennen von Schädigungen des ungeborenen Kindes;

    Als Schätzungsgrundlage für diesen Existenzsicherungsbetrag ist auf den Regelbedarf für nichteheliche Kinder nach der jeweiligen RegelunterhaltsVO abzustellen (vgl. BGH NJW 1997, 1638 [1640; b) u. c)]; OLG Oldenburg OLGR 1998, 78 [79]; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 424 [426 f.]; Geiß-Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 3. Aufl., Rn. 159).
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