Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 26.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.12.1997 - 11 Wx 83/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6918
OLG Karlsruhe, 05.12.1997 - 11 Wx 83/97 (https://dejure.org/1997,6918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.1997 - 11 Wx 83/97 (https://dejure.org/1997,6918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 11 Wx 83/97 (https://dejure.org/1997,6918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    PartGG § 11 S. 2, 3, § 2 Abs. 2; HGB § 22 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von § 11 S. 1 PartGG auf Kapitalgesellschaften; Benennung einer Firma mit dem Zusatz "&Partner"

  • BRAK-Mitteilungen

    Fortführung des Firmenzusatzes "& Partner" einer GbR nach Unternehmensveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Fortführung des Partnerschaftszusatzes bei Unternehmenserwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1160
  • MDR 1998, 608
  • BB 1998, 558
  • DB 1998, 127
  • NZG 1998, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.02.1999 - 20 W 72/99

    Fortführendes Firmenzusatzes "und Partner" nach Formwechsel zulässig

    Daraus folgt jedoch weder die rechtliche Gleichstellung des Formwechsels mit der Gründung (vgl. dazu Lutter/Decher UmwG § 197 Rdnr. 4 ff.) noch, daß der Formwechsel einer OHG in eine GmbH hinsichtlich der Firmierung unter das in § 11 Satz 1 PartGG enthaltene Verbot der Verwendung des Firmenzusatzes "und Partner" bei Neugründungen oder Firmenänderungen verstößt (vgl. zum Verbot bei Neugründungen oder Umbenennungen: BGHZ 135, 257 = WM 1997, 1101 = ZIP 1997, 1109 = NJW 1997, 1854 = DStR 1997, 1051 = DB 1997, 1398 = GmbHR 1997, 64 = BB 1997, 1500 = FGPrax 1997, 158 = MittBayNot 1997, 245 = JZ 1997, 856 = MDR 1997, 860 ); vgl. zum Verbot bei der Übernahme des Namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Rahmen einer Unternehmensveräußerung: OLG Karlsruhe NJW 1998, 1160 = BB 1998, 558 = FGPrax 1998, 70 = MDR 1998, 608 = NZG 1998, 179 [= MittBayNot 1998, 269]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.11.1997 - 17 U 215/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8952
OLG Frankfurt, 26.11.1997 - 17 U 215/96 (https://dejure.org/1997,8952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1997 - 17 U 215/96 (https://dejure.org/1997,8952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1997 - 17 U 215/96 (https://dejure.org/1997,8952)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 30.08.2018 - 1 UF 38/18

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

    Ein auf § 242 BGB gestützter Abwehranspruch wird - als "Auffangregelung" - wohl in erster Linie bei einer Teilungsversteigerung nach der Scheidung in Betracht zu ziehen sein (z.B. OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 641).
  • OLG Schleswig, 20.04.2016 - 15 UF 84/15

    Miteigentümer hat an Teillöschung einer Grundschuld mitzuwirken!

    d) Darüber hinaus kann das Verlangen nach Aufhebung der Gemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie für einen der Miteigentümer schlechterdings unzumutbar ist (Wever, aaO Rn. 226; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 641).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 10 UF 84/21

    Antrag auf einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckung im Verfahren auf

    Zwar kann das sich aus § 749 BGB ergebende Recht eines Miteigentümers, jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen zu dürfen, in besonderen Ausnahmefällen nach § 242 BGB wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben als rechtsmissbräuchlich ausgeschlossen sein, wenn nämlich die Auswirkungen der Teilungsversteigerung für den anderen Miteigentümer schlechterdings unzumutbar sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 1997 - 17 U 215/96 -, Rn. 12, juris; OLG München, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 5 U 3623/87 -, juris).
  • OLG Köln, 07.01.2000 - 25 UF 194/99

    Interventionsklage gem. § 771 ZPO des Ehegatten im

    Weil das nicht angeht, ist allgemein anerkannt, dass derjenige Ehegatte, der aus materiellrechtlichen, in der ehelichen Lebensgemeinschaft wurzelnden Gründen die Teilungsversteigerung verhindern will, was auf dem von der Klägerin eingeschlagenen Wege der Drittwiderspruchsklage tun muss (BGH FamRZ 1985, 903; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 641; Garbe/Finke/Barth, Familienrecht, § 5 Rz. 182; Hintzen/Wolf, Handbuch der Mobiliarvollstreckung, 2. Aufl., Rz. 175).
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