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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97   

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OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97 (https://dejure.org/1997,2881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.1997 - 22 U 69/97 (https://dejure.org/1997,2881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 1997 - 22 U 69/97 (https://dejure.org/1997,2881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765
    Ersatzpflicht des Bürgschaftsnehmers bei Inanspruchnahme zu Unrecht oder nach Wegfall des Rechts zur Inanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muß bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft beachtet werden? (IBR 1998, 150)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 198 (Ls.)
  • BauR 1998, 553
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 263/86

    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Danach läßt sich die Bürgschaft vom 30.9.1993 als sogenannte Ausführungsbürgschaft und damit gleichbedeutend als Vertragserfüllungsbürgschaft begreifen (vgl. BGH BauR 1988, 220, 222; Locher, Das private Baurecht, 6. Aufl., Rdn. 429 b).

    Zwar kann eine Ausführungsbürgschaft auch nach der Abnahme der Werkleistung Gewährleistungsansprüche sichern (vgl. OLG Hamburg VersR 1984, 48 , dem folgend Palandt-Thomas, BGB , 56. Aufl., Einf. vor § 765 , Rdn. 14, Nicklisch/Weick, VOB Teil B, 2. Aufl., § 17 Rdn. 16 a; Kaiser, Das Mängelhaftungsrecht in Baupraxis und Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 216) und sogar Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung umfassen (vgl. BGH BauR 1988, 220 ; Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., B § 17 , Rdn. 28).

  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Der Hinweis der Beklagten im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 12.9.1997 auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.1.1978 (NJW 1978, 814) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BGH, 21.10.1981 - VIII ZR 212/80

    Fristwahrende Funktion des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Ohnedies gilt der Grundsatz, daß bei einer erweiternden Auslegung einer Bürgschaft Zurückhaltung geboten ist (vgl. BGH NJW 1982, 172, 173 = WM 1981, 1302, 1303; Heiermann/Riedl/Rusan a. a.0., B § 17.4, Rdn. 24) und Unklarheiten über den Umfang der mit der Bürgschaft gesicherten Hauptschuld zu Lasten des Gläubigers gehen müssen, wenn sich für die Erweiterung kein eindeutiger Anhaltspunkt ergibt (BGHZ 76, 186, 190).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Indes kann hier offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Hauptschuldner nach durchgeführtem Bürgenrückgriff einen eigenen Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger hat (allgemein bejahend: OLG Düsseldorf BauR 1978, 228; zustimmend Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB , 8. Aufl., B § 17 .4, Rdn. 29- vgl. hierzu auch BGH NJW 1984, 2456 ff und MünchKomm-Pecher, BGB , 2. Aufl., § 765 , Rdn. 43 a. E.).
  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Ein derartiges Vorgehen ist nach dem Zweck der Bürgschaft, lediglich die Ausführung des Werkes bis zur Abnahme zu gewährleisten, stillschweigend ausgeschlossen (vgl. BGHZ 95, 109, 113; 113, 90, 93; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 249).
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90

    Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Ein derartiges Vorgehen ist nach dem Zweck der Bürgschaft, lediglich die Ausführung des Werkes bis zur Abnahme zu gewährleisten, stillschweigend ausgeschlossen (vgl. BGHZ 95, 109, 113; 113, 90, 93; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 249).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1976 - 5 U 167/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Indes kann hier offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen der Hauptschuldner nach durchgeführtem Bürgenrückgriff einen eigenen Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger hat (allgemein bejahend: OLG Düsseldorf BauR 1978, 228; zustimmend Heiermann in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB , 8. Aufl., B § 17 .4, Rdn. 29- vgl. hierzu auch BGH NJW 1984, 2456 ff und MünchKomm-Pecher, BGB , 2. Aufl., § 765 , Rdn. 43 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 7/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Denn die Klägerin kann, sofern die Beklagte die Bürgschaftssumme zu Unrecht forderte, zumindest auch aus positiver Vertragsverletzung der Sicherungsabrede von der Beklagten Ersatz verlangen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf WM 1996, 1856 = BB 1996, 1957 OLG Report 1996, 249) und/oder, falls das Recht der Beklagten zur Inanspruchnahme der Bürgschaft nachträglich wegfiel, aus der Sicherungsabrede selbst.
  • OLG Hamburg, 08.09.1983 - 6 U 102/83

    Abnahmefähige Herstellung; Gewährleistungsansprüche nach Abnahme;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
    Zwar kann eine Ausführungsbürgschaft auch nach der Abnahme der Werkleistung Gewährleistungsansprüche sichern (vgl. OLG Hamburg VersR 1984, 48 , dem folgend Palandt-Thomas, BGB , 56. Aufl., Einf. vor § 765 , Rdn. 14, Nicklisch/Weick, VOB Teil B, 2. Aufl., § 17 Rdn. 16 a; Kaiser, Das Mängelhaftungsrecht in Baupraxis und Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 216) und sogar Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung umfassen (vgl. BGH BauR 1988, 220 ; Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., B § 17 , Rdn. 28).
  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    a) Als Verfügungsanspruch kommt entweder ein Anspruch aus positiver Vertragsverletzung (Verletzung von Nebenpflichten aus der Sicherungsabrede, OLG Düsseldorf BauR 1998, 553) oder aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 13. Aufl., 1996, § 17 VOB/B Rz. 104) mit der Begründung in Betracht, die Inanspruchnahme der Bürgin aus der Bürgschaft sei offensichtlich rechtsmissbräuchlich.
  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 19/05

    Zum Umfang der übernommenen Aufgaben eines Steuerberatungsunternehmens im Rahmen

    Mit ihr werden zum einen die Rechtzeitigkeit und die Vollständigkeit einer Werkleistung, zum anderen etwaige Mängelrechte des Auftraggebers in dem genannten Zeitraum abgesichert (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 553, 554; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1252 und 1254, 0LG Zweibrücken 8. Zivilsenat Urteil vom 17. September 1996, Az: 8 U 23/96).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2022 - 4 U 107/20

    Auslegung einer zeitlich befristeten Vertragserfüllungsbürgschaft; Anforderungen

    Obwohl die Gewährleistung rechtsdogmatisch zur Erfüllung des Werkvertrages gehört, wird überwiegend angenommen, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht für Gewährleistungsrechte haftet (OLG Celle, Urteil vom 26.04.2005 - 16 U 207/04 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.1997 - 4 U 74/97, juris; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.1997 - 22 U 69/97 -, juris m.w.N.).
  • KG, 03.06.2003 - 21 U 135/02

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Unwirksamkeit einer

    Ansprüche aus § 8 Nr. 3 VOB/B sind von der Vertragserfüllungsbürgschaft umfaßt (BGH BauR 1988, 220, 222; OLG Düsseldorf BauR 1998, 553, 554; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rn. 1254), ihre Möglichkeit rechtfertigt es, der Beklagten einen Anspruch auf Gestellung einer einfachen Bürgschaft im Austausch zu der Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu verweigern.
  • OLG Naumburg, 25.11.1999 - 12 U 197/99

    Ansprüche des Auftraggebers auf Überlassung einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Mit ihr werden zum einen die Rechtzeitigkeit und die Vollständigkeit einer Werkleistung, zum anderen etwaige Mängelrechte des Auftraggebers in dem genannten Zeitraum abgesichert (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 553, 554; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1252 und 1254).
  • KG, 25.09.2001 - 6 U 63/01

    Welche Bürgschaft erfasst Mangelfolgeschäden vor Abnahme?

    Nach der Systematik der Gewährleistungsrechte sichert die Erfüllungsbürgschaft daher auch etwaige Ansprüche aus § 4 Nr. 7 VOB/B. Dem können die Klägerinnen nicht mit Erfolg entgegenhalten; dass diese Bürgschaft gemäß § 7 Nr. 4 des Bauvertrags bei Abnahme zurückzugeben war (darauf stellt auch OLG Düsseldorf OLGR 1998, 89 f. ab).
  • LG Gießen, 31.01.2011 - 8 O 141/04

    Die Streitigkeit der Hauptforderung steht dem Vorrang der Leistungsklage gegen

    Ausgehend von dem Wortlaut der Urkunde, wonach es sich um eine sogenannte Vertragserfüllungsbürgschaft handelt, mithin um eine Bürgschaft, mit der neben der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Werkleistung auch etwaige Mängel rechte des Auftraggebers, hier der Klägerin gesichert werden (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1998, 553 ff.), war die Klägerin zur Unterbrechung der Verjährung im Wege der Klage gehalten, die von ihr als Beklagte der Hauptschuldnerin im Rahmen des Parallelverfahrens -60 71/02 - geltend gemachten und unter Bezugnahme auf das privat eingeholte Gutachten des Sachverständigen xxx vom 21.05.2002 ermittelten Mängel anhand der dort genannten Mängelbeseitigungskosten zu beziffern und die Beklagte entsprechend der abgegebenen Bürgschaft in Höhe von EUR 25.799,79 = DM 50.460,00 auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.1998 - 3 W 65/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3838
OLG Köln, 06.01.1998 - 3 W 65/97 (https://dejure.org/1998,3838)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.1998 - 3 W 65/97 (https://dejure.org/1998,3838)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 1998 - 3 W 65/97 (https://dejure.org/1998,3838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Teilurteil Streitgenossen Aussetzung Waffengleichheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 148, 301
    Teilurteil Streitgenossen Aussetzung Waffengleichheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines in der ersten Instanz verbliebenen Teils eines Rechtsstreits aufgrund des beklagten anderen Streitgenossen nach einer Berufungszurückweisung zur Verfügung stehenden Zeugen; Anwendbarkeit der Grundsätze über die prozessuale Waffengleichheit bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.1998 - 3 W 65/97
    Die Grundsätze über die prozessuale ,Waffengleichheit" (EGMR NJW 1995, 1413 f.) finden hier keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn der Kläger durch Zession Rechtsinhaber geworden ist und in der Person des Zedenten einen Zeugen (den einzigen auf seiner Seite) zur Verfügung hat.

    Zum anderen rechtfertigt und erfordert auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit, wie er in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 f.) behandelt wird, - unabhängig davon, ob man sich der Auffassung des Gerichtshofs anzuschließen vermag - eine Aussetzung im vorliegenden Fall jedenfalls nicht.

  • BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 24/82

    Zulässigkeit der Vernehmung von Streitgenossen als Zeugen bei Identität des

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.1998 - 3 W 65/97
    Kommt die Vernehmung der Beklagten zu 2) als Zeugin aus den in dem angefochtenen Beschluß unter Berufung auf die Entscheidung BGH MDR 1984, 47 genannten Gründen nicht in Betracht, bleibt jedenfalls die Parteivernehmung, soweit deren (gegebenenfalls neu zu definierende) Voraussetzungen vorliegen.
  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist nicht gesondert, sondern in der das Verfahren insgesamt abschließenden Entscheidung zu befinden (OLG Köln, OLGR 1998, 89, 90; MünchKom-ZPO/Lipp, § 577 n. F. Rdn. 23; Zöller/Greger, § 252 Rdn. 3; a. M. MünchKom-ZPO/Feiber § 252 Rdn. 28).
  • KG, 15.02.2006 - 26 W 74/05

    Verfahrensaussetzung bei Tod einer Partei: Sofortige Beschwerde gegen die

    Die Beschwerdeentscheidung nach § 252 ZPO hat dann über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden, wenn der Aussetzungsgrund erst nach dem Erlass des Endurteils in der ersten Instanz entsteht (Ergänzung zu OLG Köln, OLGR 1998, 89).

    Soweit in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung ausgeführt ist, dass über die Kosten des Beschwerdeverfahrens erst in der die Instanz abschließenden Entscheidung zu befinden ist (OLG Köln, OLGR 1998, 89) können diese Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt keine Anwendung finden, da die Entscheidung über den Aussetzungsantrag erst anstand, als bereits ein Endurteil ergangen war und das Landgericht deshalb nicht in der Lage ist, über die Kosten des Beschwerdeverfahrens im Rahmen seines Endurteils zu entscheiden.

  • OLG Naumburg, 24.07.2003 - 10 Wx 9/02

    Anfechtung der Ablehnung der Aussetzung eines Verfahrens auf Ersetzung der

    Die entstandenen Kosten sind daher Teil der Kosten des landgerichtlichen Verfahrens und gegebenenfalls dort zu berücksichtigen (so für den parallel liegenden Fall des § 252 ZPO: OLG Köln OLGR 1998, 89-90).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (BGH, NJW-RR 2006, 1289; NJW 2009, 2539; ZIP 2011, 493; NJW-RR 2011, 327; Senat, Beschluss vom 31.01.2013 - I-2 W 1/13; OLG Köln, OLGR 1998, 89; KG, KGR 2008, 354; InstGE 11, 192; OLG Jena, GRUR-RR 2012, 89; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rdnr. 3).
  • BGH, 01.06.2006 - IX ZB 33/04

    Erforderlich einer Kostenentscheidung nach Aussetzung eines Zivilrechtsstreits

    Die Entscheidung über die begründete (Rechts)beschwerde gegen eine Aussetzung nach § 148 ZPO darf keine Kostenentscheidung enthalten (vgl. BGH, Beschl. v. 30. März 2005 - X ZB 26/04, in BGHZ 162, 373 f nicht abgedr.; OLG Köln OLGR 1998, 89, 90; OLG Koblenz FamRZ 1973, 376, 377; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. § 252 Rn. 3; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. § 575 Rn. 11; MünchKomm-ZPO(Aktualisierungsband)/Lipp, § 572 Rn. 34; HK-ZPO/Wöstmann, ZPO, § 252 Rn. 3.; a.A. MünchKommZPO/Feiber, 2. Aufl. § 252 Rn. 28; Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl. § 252 Rn. 5 f).
  • OLG Naumburg, 03.11.2006 - 10 W 14/06

    Ermessen des Gerichtes zum Erlass eines Teilurteiles nach § 301 Abs. 2 ZPO oder

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind zwar grundsätzlich Teil der Prozesskosten, über die das Prozessgericht erster Instanz mit der Hauptsacheentscheidung zu befinden hat (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2006, 8 W 55/06; OLG Köln OLGR 1998, 89/90; OLG Schleswig Holstein MDR 2006, 707 zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 3; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 6; a.A. Feiber in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 252 ZPO Rdn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2018 - 15 W 30/18

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens

    Entstandene Kosten sind Teil der Prozesskosten, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (OLG Köln OLGR 1998, 89 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 31.01.2013, 2 W 1/13, BeckRS 2013, 04893).
  • OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 56/10

    Aussetzung des Verfahrens hinsichtlich der Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Nach alledem war die Aussetzungsanordnung aufzuheben, und zwar ohne Kostenentscheidung hinsichtlich des Verfahrens der sofortigen Beschwerde, weil die Aussetzung lediglich verfahrensleitende Funktion hat, deshalb bereits die Ausgangsentscheidung als unselbständiger Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthält und auch das Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptverfahrens bildet (BGH NJW-RR 2006, 1289 f Leitzsatz 2; OLG Köln NJW-RR 1999, 140 f bei juris Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - W (Kart) 26/04

    Überprüfung der Vorgreiflichkeit als Voraussetzung zur Aussetzung gem. § 148 ZPO

    Entstandene Kosten sind Teil der Prozesskosten; über sie ist im Rahmen der Hauptsacheentscheidung zu befinden (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 89/90; Greger, a.a.O. § 252 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 W 1/13

    Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens im Hinblick auf eine anhängige

    Entstandene Kosten (vgl. KV 1812 und VV 3500) sind - wie auch jene der Ausgangsentscheidung - vielmehr Teil der Prozesskosten, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (OLG Köln, OLGR 1998, 89 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - W (Kart) 27/04

    Beschwerde gegen die fortdauernde Aussetzung des Klageverfahrens; Anforderungen

  • OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/06
  • OLG Hamm, 25.07.2003 - 19 W 11/03
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.08.1997 - 10 Wx 23/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,24559
OLG Naumburg, 11.08.1997 - 10 Wx 23/97 (https://dejure.org/1997,24559)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.08.1997 - 10 Wx 23/97 (https://dejure.org/1997,24559)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. August 1997 - 10 Wx 23/97 (https://dejure.org/1997,24559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsanteil aus Erbengemeinschaft an Grundstück; Bevollmächtigte Erblasserin unter Befreiung des Insichgeschäfts; Berechtigung zur Schließung eines Erbteilsübertragungsvertrag; Übertragung eines Erbanteils durch Schenkung auf Erblasser; Beschwerde gegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

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