Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98   

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https://dejure.org/1998,3321
OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98 (https://dejure.org/1998,3321)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.1998 - 1 U 42/98 (https://dejure.org/1998,3321)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 1 U 42/98 (https://dejure.org/1998,3321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit Teilurteil arglistig Verschweigen Mietrückstand Hauptmietverhältnis Untervermieter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 123, 141, 142, 242, 912; ZPO §§ 33, 198, 301
    Zulässigkeit Teilurteil arglistig Verschweigen Mietrückstand Hauptmietverhältnis Untervermieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz wegen Nichtvorliegens eines Teil-Urteils

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Teilurteils; arglistiges Verschweigen eines Mietrückstandes im Hauptmietverhältnis durch Untervermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 882
  • NZM 1999, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 5 U 655/96

    Nachbesserungsbefugnis nach Titulierung eines Kostenvorschusses nach § 633 III

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98
    Ein Teil-Urteil ist nach allgemeiner Meinung (OLG Hamm OLGR 1997, 212 m.w.N.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 301 Rdn. 3) nur dann statthaft, wenn mehrere teilbare Streitgegenstände vorliegen.

    Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt ausgeführt worden ist, noch im ersten Rechtszug anhängige Ansprüche (OLG Hamm OLGR 1997, 212; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 361) verböten eine Teil-Entscheidung, besagt dies bei näherem Hinsehen nichts anderes.

  • BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68

    Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98
    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die Saldotheorie in Fällen arglistiger Täuschung nicht gilt, da der Arglistige nicht besser gestellt werden darf als der Rücktrittsschuldner (BGHZ 53, 144; Palandt-Thomas, a.a.O., § 818 Rdn. 49 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1993 - 11 U 19/93

    Entscheidung über den Zahlungsanspruch im Rahmen der Berufung über den

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98
    Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt ausgeführt worden ist, noch im ersten Rechtszug anhängige Ansprüche (OLG Hamm OLGR 1997, 212; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 361) verböten eine Teil-Entscheidung, besagt dies bei näherem Hinsehen nichts anderes.
  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 137/65

    Reichweite des Anfechtungsrechtes bei Bruchteilsgemeinschaft - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.1998 - 1 U 42/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1958, 177; NJW 1968, 2139; vgl. auch Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, § 123 Rdn. 10 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) genügt für die Darlegung des Zusammenhangs zwischen der arglistigen Täuschung und dem Vertragsentschluss, dass nach der Lebenserfahrung der verschwiegene Umstand einen Einfluss auf die Entschließung des Getäuschten genommen hat.
  • OLG Köln, 03.02.2004 - 3 U 111/03

    Erhebung der Widerklage bis Schluss der mündlichen Verhandlung

    Der Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 99, 882 f.), wonach die Widerklage in der mündlichen Verhandlung nur in zulässiger Weise erhoben werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers den überreichten Widerklageschriftsatz ausdrücklich als zugestellt annimmt, kann daher nicht gefolgt werden.
  • LG Köln, 30.10.2002 - 9 S 127/02
    Etwas anderes mag dann gelten, wenn eine in der mündlichen Verhandlung nach Stellung der Anträge überreichte Widerklage nicht zugestellt und damit nicht rechtshängig wird (OLG Köln, NJW-RR 1999, S. 882, 883).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98   

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https://dejure.org/1998,6572
OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98 (https://dejure.org/1998,6572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.1998 - 2 WF 25/98 (https://dejure.org/1998,6572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 1998 - 2 WF 25/98 (https://dejure.org/1998,6572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten, notwendige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 85
  • FamRZ 1999, 175
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1989 - 2 WF 172/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98
    Die Erhebung eines Privatgutachtens ist nur dann erforderlich, wenn entweder der Kläger mangels eigener Sachkenntnis die Prozeßaussichten anders nicht beurteilen und die seinen Klageanspruch begründenden Tatsachen nicht schlüssig darlegen und seine Forderung beziffern kann, oder der Beklagte sich gegen den Anspruch nicht sachgerecht zu verteidigen vermag (Senat, FamRZ 1989, 773).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98
    Zumindest für den vorliegenden Fall kann der Auffassung des OLG München (NJW-RR 1995, 1470, 1471) nicht gefolgt werden, wonach das Privatgutachten vollständig in dem Rechtsstreit vorzulegen sei, da nicht von einer Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO im Kostenfestsetzungsverfahren ausgegangen werden könne, wenn die Partei selbst nicht die vollständige Vorlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens im Rahmen ihres Sachvortrags für notwendig halte.
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Die aus der Sicht einer wirtschaftlich denkenden Partei nicht als erforderlich erscheinenden Aufwendungen sind dagegen grundsätzlich nicht zu erstatten (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 85).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05

    Privatgutachterkosten: Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Insoweit war die Klägerin verpflichtet, zunächst die entsprechenden Angaben des Beklagten abzuwarten, diese sodann gegebenenfalls zu bestreiten und die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens auf Antrag des darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten abzuwarten (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 175, 176 am Ende).
  • BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15
    Die aus dem Prozessrechtsverhältnis ausfließende Pflicht, die Prozesskosten niedrig zu halten, beruht letztlich auf Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 1998 - 2 WF 25/98, FamRZ 1999, 175, Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11

    Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr

    Dies ergibt sich aus dem auch im Kostenfestsetzungsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken von Treu und Glauben, § 242 BGB, und der Pflicht zur Schadensminderung, § 254 Abs. 2 BGB (OLG Schleswig JB 1983, 1089; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 175).
  • BPatG, 08.09.2022 - 6 Ni 26/16
    Die aus dem Prozessrechtsverhältnis ausfließende Pflicht, die Prozesskosten niedrig zu halten, beruht letztlich auf Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 1998 - 2 WF 25/98, FamRZ 1999, 175, Rdnr. 7).
  • BPatG, 22.08.2022 - 6 Ni 19/16
    Die aus dem Prozessrechtsverhältnis ausfließende Pflicht, die Prozesskosten niedrig zu halten, beruht letztlich auf Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 1998 - 2 WF 25/98, FamRZ 1999, 175, Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/1997   

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https://dejure.org/1998,16728
OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/1997 (https://dejure.org/1998,16728)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 U 48/1997 (https://dejure.org/1998,16728)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 U 48/1997 (https://dejure.org/1998,16728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenüberstehende Ansprüche aus einem Bauvertrag; Erforderlichkeit einer unmissverständlichen und zweifelsfreien Erklärung hinsichtlich der Ausschlusswirkung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/B; Voraussetzungen für Ansprüche des Bauherrn aus Bauzeitverlängerungen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorteilsausgleich auch gegenüber einem Behinderungsschaden? (IBR 1999, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine Klage auf Feststellung von Baumängeln zulässig? (IBR 1999, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Darüber hinaus muß die Vorteilsanrechnung aus der Sicht des Geschädigten zumutbar sein, dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, NJW 1990, 1360 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 170/89] ; BGH, NJW 1997, 2378 [BGH 06.06.1997 - V ZR 115/96] ).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Die Gegenmeinung ist großzügiger und läßt bei objektiv vorliegenden Behinderungen eine erleichterte Beweisführung nach § 287 ZPO zu, um überhaupt eine Schadensberechnung zu ermöglichen (vgl BGH, NJW 1986, 1684, 1685 [BGH 20.02.1986 - VII ZR 286/84] ) Der Senat neigt zwar der ersten Ansicht zu, kann die Frage aber mit Rücksicht auf die Gründe zu c) und d) offen lassen.
  • OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94

    Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Eine Feststellungsklage wird in Bauprozessen aber auch dann für zulässig gehalten, wenn den Kläger eine Bezifferung der Mängelbeseitigungskosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zumutbar ist oder die Bezifferung eines Schadens erst nach Einholung eines kostenträchtigen und möglicherweise mit Zerstörungen der Bausubstanz verbundenen Sachverständigengutachtens erfolgen kann (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1995, 201, 202; OLG Celle, BauR 1984, 647).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Darüber hinaus muß die Vorteilsanrechnung aus der Sicht des Geschädigten zumutbar sein, dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und den Schädiger nicht unbillig entlasten (BGH, NJW 1990, 1360 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 170/89] ; BGH, NJW 1997, 2378 [BGH 06.06.1997 - V ZR 115/96] ).
  • BGH, 15.04.1983 - V ZR 152/82

    Geltendmachen von Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    So ist etwa auch bei einer wegen Bauverzögerung später abgerufenen Darlehensrate der Zinsvorteil zu berücksichtigen, der dem Gläubiger der Darlehensforderung dadurch entstanden ist, daß er die Darlehenszinsen erst später zu entrichten hatte (vgl. BGH, NJW 1983, 2137, 2138 [BGH 15.04.1983 - V ZR 152/82] ).
  • OLG Celle, 18.01.1983 - 16 U 119/82
    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Eine Feststellungsklage wird in Bauprozessen aber auch dann für zulässig gehalten, wenn den Kläger eine Bezifferung der Mängelbeseitigungskosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zumutbar ist oder die Bezifferung eines Schadens erst nach Einholung eines kostenträchtigen und möglicherweise mit Zerstörungen der Bausubstanz verbundenen Sachverständigengutachtens erfolgen kann (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1995, 201, 202; OLG Celle, BauR 1984, 647).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Teilurteile sind allerdings dann unzulässig, wenn die Gefahr besteht, daß es zwischen Teil- und späterem Schlußurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (vgl. nur BGH, NJW 1997, 453, 455 [BGH 26.09.1996 - X ZR 48/95] m.w.N.), wobei das auch der Fall sein kann, wenn das Berufungs- oder das Revisionsgericht die Sache anders beurteilen.
  • BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67

    Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Auch in den von der Klägerin zitierten Fundstellen (BGH, NJW 1968, 1234 [BGH 21.03.1968 - VII ZR 84/67] und Kapellmann, BauR 1984, 123 ff.) wird ausdrücklich von einem Schadensersatzanspruch gesprochen und nur der Frage nachgegangen, ob dieser Anspruch nach § 196 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB der kurzen Verjährung unterliegt.
  • OLG Frankfurt, 29.10.1986 - 7 U 101/85

    Teilnichtigkeit der Schiedsgerichtsabrede ; Vermittlungsversuch nach

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    Soweit sich das Landgericht auf die abweichende Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 1987, 595, 597) bezieht, hält der Senat den dort entschiedenen Fall mit der vorliegenden Konstellation nicht für vergleichbar.
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 110/89

    Verhältnis von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Bremen, 11.11.1998 - 5 U 48/97
    und 19.12.1993 sowie vom 21.07.1995 enthalten jedoch nicht die nach dieser Vorschrift erforderliche unmißverständliche und zweifeisfreie Erklärung (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 275, 276 [BGH 11.10.1990 - VII ZR 110/89] ), auf die Schlußrechnung der Klägerin nichts mehr zahlen zu wollen.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 23 U 132/11

    Ansprüche des Auftragnehmers nach außerordentlicher Kündigung des Werkvertrages

    Ein für die Zulässigkeit der Feststellungswiderklage notwendiges Feststellungsinteresse des Beklagten folgt daraus, dass er seine Gewährleistungsansprüche noch nicht hinreichend beziffern kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.1999, 5 U 157/98, OLGR 1999, 305; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.1998, 5 U 48/97, OLGR 1999, 101; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 425/426 mwN in Fn 2/15; Rn 437/438 mwN in Fn 45/46); dabei kann das Feststellungsinteresse auch zukünftige Ansprüche umfassen, wenn diese sich - wie hier - als Folgen eines bestehenden Rechtsverhältnisses ergeben, insbesondere als künftige Folgen eines bereits vorhandenen Baumangels (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 432, mwN in Fn 30/31 sowie Rn 440 mwN in Fn 51-54).
  • LG Köln, 17.12.2015 - 22 O 274/15

    Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen; Eindeutige Belehrung

    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • LG Hamburg, 26.01.2015 - 325 O 299/14

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirksamkeit des Widerrufs des

    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • LG Hamburg, 30.09.2016 - 328 O 427/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung

    Im Übrigen gilt der Vorrang der Leistungsklage dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urteil vom 21. Januar 2000, V ZR 387/98, Rn. 11, zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 11. November 1998, 5 U 48/97, Rn 100, zitiert nach juris), was auf den vorliegenden Fall zutrifft, da die zutreffende Berechnung der geschuldeten Zinsen und Nutzungsentschädigung für den Kläger als Bankkunden kaum möglich ist (Landgericht Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2015, 325 O 299/14, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • LG Duisburg, 13.06.2016 - 4 O 272/15
    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (BGH, Urt. v. 21.1.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; OLG Bremen, Urt. v. 11.11.1998 - 5 U 48/97, OLGR Bremen 1999, 101).
  • LG Krefeld, 15.10.2015 - 5 O 162/15

    Widerruf eines Darlehensvertrages i.R.d. Widerrufsfrist

    Dieser Vorrang der Leistungsklage gilt jedoch dann nicht, wenn ein Zahlungsanspruch mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur unter Hinzuziehung von Sachverständigen berechnet werden kann (vergleiche OLG Bremen, OLGR 1999, 101).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.10.1998 - 3 U 146/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13618
OLG Rostock, 06.10.1998 - 3 U 146/98 (https://dejure.org/1998,13618)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.10.1998 - 3 U 146/98 (https://dejure.org/1998,13618)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 3 U 146/98 (https://dejure.org/1998,13618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KO § 19; AGBG § 9; GesO § 9 Abs. 3
    Formularmäßige Vereinbarung der Insolvenz des Leasingnehmers in den AGB des Leasinggebers

Verfahrensgang

  • LG Neubrandenburg - 6 O 492/97
  • OLG Rostock, 06.10.1998 - 3 U 146/98
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