Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98   

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https://dejure.org/1998,8712
OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98 (https://dejure.org/1998,8712)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.1998 - 5 U 91/98 (https://dejure.org/1998,8712)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 1998 - 5 U 91/98 (https://dejure.org/1998,8712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 734
  • MDR 1999, 550
  • FamRZ 1999, 1315
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Zwar wäre nach der Rspr. des BGH (BGH FamRZ 1991, 552 mit ablehnender Anmerkung von Reiff; zuletzt: BGH WM 1996, 685, 687 =NJW-RR 1996, 705 [BGH 17.01.1996 - IV ZR 214/94] ; a. A. auch Staudinger- Ferid/Cieslar, BGB, 12. Aufl., § 2325 Rz. 10, 71; Soergel/Dieckmann, BGB, 11. Aufl., § 2325 Rz. 19) eine derartige Kürzung vorzunehmen, weil das im Zeitpunkt der Schenkung mit einem lebenslangen Nutzungsrecht des Schenkers belastete Grundstück im Vergleich zu einem unbelasteten Grundstück einen geringeren Wert aufweist.
  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Allein dies ist hier von Bedeutung, da die notarielle Urkunde die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat und daher der Wortwahl in einer Notariatsurkunde für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, NJW 1981, 2687, 2688 [BGH 10.07.1981 - V ZR 79/80] ; 1992, 238) und außerhalb der Urkunde bestehende Umstände von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind, die auf einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien schließen lassen.
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Nur der so ermittelte Restwert des Grundeigentums soll als von der Erblasserin im Zeitpunkt der Schenkung aus ihrem Vermögen ausgegliedert anzusehen sein (vgl. auch BGHZ 125, 395, 397 = WM 1994, 1635); dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag der Erblasserin umzurechnen.
  • OLG Hamburg, 20.08.1991 - 2 U 30/90

    Bemessung der Höhe eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Der Senat kann in diesem Zusammenhang auch offen lassen, ob sich der Anwendungsbereich des § 2325 Abs. 2 S.2 BGB nach Sinn und Zweck der Vorschrift lediglich auf die Fälle von Wertveränderungen, die den Gegenstand selbst betreffen beschränkt, oder auch allgemein alle Wertveränderungen erfaßt, die durch Veränderung rechtsgeschäftlicher Belastungen zwischen Schenkung und Erbfall entstehen (verneinend OLG Hamburg FamRZ 1992, 228 ).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
    Allein dies ist hier von Bedeutung, da die notarielle Urkunde die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat und daher der Wortwahl in einer Notariatsurkunde für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, NJW 1981, 2687, 2688 [BGH 10.07.1981 - V ZR 79/80] ; 1992, 238) und außerhalb der Urkunde bestehende Umstände von der Klägerin nicht vorgetragen worden sind, die auf einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien schließen lassen.
  • OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung

    Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verkauf zwischen Vertragsschluss und Erbfall unberücksichtigt (abw. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).

    Soweit darüber noch hinausgehend die Ansicht vertreten wird, bei einem kurzen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbfall sei überhaupt kein Abzug vorzunehmen, vermag der Senat dem aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zu folgen (so etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735, wonach ein Zeitraum von nur 14 Monaten zwischen Schenkung und Erbfall nach dem Grundsatz eines billigen Interessenausgleichs keine Wertminderung rechtfertigen soll).

  • LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11

    Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht

    Das OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734 hat für den Fall des Todes des Erblassers kurz nach der Schenkung entschieden, dass dann der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts den Grundstückswert unverhältnismäßig mindern würde und deshalb (abweichend von BGH NJW-RR 1996, 705) nicht in Abzug zu bringen ist.

    Ein Nießbrauchrecht des Vaters der Parteien, O3, welcher am ##.##.1995 im Alter von 82 Jahren verstorben ist, hat sich hinsichtlich der am 09.05.1994 verschenkten Immobilie ohnehin nicht mehr maßgeblich ausgewirkt (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).

  • OLG Köln, 30.06.2010 - 2 U 154/09

    Anforderungen an die Form eines Pflichtteilsverzichts

    Der Kläger beruft sich hier für seine abweichende Ansicht auf die Entscheidung OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 734 Rz. 43, wonach ausnahmsweise auch die nach Vollzug der Zuwendung eingetretene tatsächliche Entwicklung für die Bewertung maßgeblich sein soll.
  • OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22

    Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes

    Der Senatsvorsitzende hat den Kläger bereits mit Schreiben vom 14. September 2022 darauf hingewiesen, dass das im Schriftsatz des Klägers vom 13. September 2022 zitierte Urteil des OLG Oldenburg vom 10. November 1998 zu 5 U 91/98 aufgrund der oben genannten Rechtsprechung als überholt anzusehen ist und dass das Urteil des BGH in X ZR 65/17 im entscheidenden Punkt einen abweichenden Sachverhalt zur Grundlage hatte.
  • OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06

    Pflichtteilsergänzungsansprüche bei gemischten Schenkungen

    Der von der Klägerin angesprochene Meinungsstreit darüber, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen bei einem vorbehaltenen Nutzungsrecht der Wert im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich sein soll (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1996, 705, 707 einerseits und OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735 andererseits), ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98   

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https://dejure.org/1998,3471
OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98 (https://dejure.org/1998,3471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1998 - 15 W 232/98 (https://dejure.org/1998,3471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 15 W 232/98 (https://dejure.org/1998,3471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 2 T 55/97
  • OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1390
  • Rpfleger 1999, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98
    Richtig ist zwar, daß, wenn in einer letztwilligen Verfügung von "Kindern" oder "Abkömmlingen" die Rede ist, darunter auch Adoptivkinder zu verstehen sind, weil diese die rechtliche Stellung ehelicher Kinder (§§ 1754, 1767 BGB) haben und diese auch nach allgemeinem Sprachgebrauch ehelichen Kindern gleichgeachtet werden (BayObLGZ 1961, 132, 135; 1984, 246, 251 = FamRZ 1985, 426, 427; FamRZ 1989, 1118, 1119; OLG Frankfurt OLGZ 1972, 120, 123).

    Ihrem Rechtsgedanken nach ist die Vorschrift darüber hinaus auch dann heranzuzuiehen, wenn es um den Begriff des Abkömmlings geht, von dessen Auslegung die Anordnung der Nacherbfolge abhängt (vgl. BayObLGZ 1984, 246, 254 = FamRZ 1985, 426, 428).

  • BayObLG, 12.05.1989 - BReg. 1a Z 11/88

    Auslegung des Wortes "Kinder" in einer letztwilligen Verfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98
    Richtig ist zwar, daß, wenn in einer letztwilligen Verfügung von "Kindern" oder "Abkömmlingen" die Rede ist, darunter auch Adoptivkinder zu verstehen sind, weil diese die rechtliche Stellung ehelicher Kinder (§§ 1754, 1767 BGB) haben und diese auch nach allgemeinem Sprachgebrauch ehelichen Kindern gleichgeachtet werden (BayObLGZ 1961, 132, 135; 1984, 246, 251 = FamRZ 1985, 426, 427; FamRZ 1989, 1118, 1119; OLG Frankfurt OLGZ 1972, 120, 123).
  • OLG Frankfurt, 30.11.1971 - 14 W 70/71
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98
    Richtig ist zwar, daß, wenn in einer letztwilligen Verfügung von "Kindern" oder "Abkömmlingen" die Rede ist, darunter auch Adoptivkinder zu verstehen sind, weil diese die rechtliche Stellung ehelicher Kinder (§§ 1754, 1767 BGB) haben und diese auch nach allgemeinem Sprachgebrauch ehelichen Kindern gleichgeachtet werden (BayObLGZ 1961, 132, 135; 1984, 246, 251 = FamRZ 1985, 426, 427; FamRZ 1989, 1118, 1119; OLG Frankfurt OLGZ 1972, 120, 123).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98
    Dies gilt auch, soweit die Kammer aus den Gesamtumständen auf einen übereinstimmenden Willen der testierenden Ehegatten geschlossen hat, der für die Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments maßgebend ist (BGHZ 112, 229, 233 = NJW 1991, 169; NJW 1993, 256).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.1998 - 15 W 232/98
    Dies gilt auch, soweit die Kammer aus den Gesamtumständen auf einen übereinstimmenden Willen der testierenden Ehegatten geschlossen hat, der für die Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments maßgebend ist (BGHZ 112, 229, 233 = NJW 1991, 169; NJW 1993, 256).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.1999 - 14 WF 23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5081
OLG Köln, 25.02.1999 - 14 WF 23/99 (https://dejure.org/1999,5081)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.1999 - 14 WF 23/99 (https://dejure.org/1999,5081)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 14 WF 23/99 (https://dejure.org/1999,5081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtung Vaterschaft Frist

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EGBGB Art. 224 § 1; BGB § 1600 b
    Anfechtung Vaterschaft Frist

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der zweijährigen Anfechtungsfrist bzgl. der Anfechtung eines Vaterschaftsanerkenntnisses vor dem 1.7.1998 nach den Übergangsvorschriften zum Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1017
  • FamRZ 1999, 800
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 11.01.2001 - 14 UF 81/00
    Das ergibt sich aus Art. 224 § 1 Abs. 2 EGBGB (vgl. zum Ganzen auch Beschluß des Senats vom 25.2.1999 - 14 WF 23/99 -, FamRZ 99, 800 = OLG Report 99, 159f. = NJW-RR 99, 1017 = Kind-Prax 99, 100).
  • OLG Frankfurt, 18.08.1999 - 5 WF 167/98
    BR Die vorliegende Konstellation ist im übrigen nicht vergleichbar mit der des sein Vaterschaftsanerkenntnis anfechtenden Mannes, für den nach altem Recht die Anfechtungsfrist von einem Jahr galt (vgl. § 1600 h Abs. 1 a.F. BGB)und dem nunmehr nach § 1600b BGB die zweijährige Anfechtungsfrist zusteht, was dazu führen kann, daß die zum 01.07.1998 abgelaufene Frist von einem Jahr unter Berücksichtigung der neuen Zweijahresfrist wieder zu laufen beginnt (so OLG Köln FamRZ 1999, 800,801), da hier nicht gemäß Art. 224 § 1 Abs. 2 EGBGB eine Frist für ein bestehendes Anfechtungsrecht des Vaters verlängert worden ist, sondern die ab 01.07.1998 anfechtungsberechtigten Mütter von vornherein dieser Zweijahresfrist des § 1600b BGB unterstellt sind und ihr neu geschaffenes Anfechtungsrecht dieser Frist ab der Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, unterliegt.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6224
OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97 (https://dejure.org/1998,6224)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.05.1998 - 14 U 1930/97 (https://dejure.org/1998,6224)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 14 U 1930/97 (https://dejure.org/1998,6224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ; Werbung um Anzeigenkunden; Vorliegen einer Alleinstellungsbehauptung; Aufklärung bzw. Vervollständigung einer Werbeaussage ; Herabsetzung der Ware oder Leistung des Mitbewerbers

  • rechtsportal.de

    UWG §§ 3 1
    Irreführende Alleinstellungsbehauptung eines Hörfunksenders als Wettbewerbsverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es allerdings mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht in Einklang, daß der Wettbewerber die eigene Ware oder Leistung durch Herabsetzung der Ware oder Leistung des Mitbewerbers besonders herauszuheben sucht (BGH, Urt. v. 14.07.1961 -1 ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Urt. v. 23.02.1968 - Ib ZR 148/65, BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können Sie sparen; Urt. v. 22.05.1986 - I ZR 11/85, GRUR 1987, 49, 50 - Colatest; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdn. 130).
  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es allerdings mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht in Einklang, daß der Wettbewerber die eigene Ware oder Leistung durch Herabsetzung der Ware oder Leistung des Mitbewerbers besonders herauszuheben sucht (BGH, Urt. v. 14.07.1961 -1 ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Urt. v. 23.02.1968 - Ib ZR 148/65, BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können Sie sparen; Urt. v. 22.05.1986 - I ZR 11/85, GRUR 1987, 49, 50 - Colatest; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdn. 130).
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 1/71

    Herausgabe eines Anzeigenblatts ("Badische Rundschau") - Veröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist anzunehmen, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH, Urt. v. 30.06.1992 - I ZR 1/71, GRUR 1973, 203, 204 - Badische Rundschau; st. Rspr.).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZB 7/80

    Der größte Biermarkt der Welt

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Die Berühmung, unter den Mitbewerbern hinsichtlich der für die Wertschätzung als Werbeträger maßgeblichen Hörerreichweite eine Spitzenstellung einzunehmen, ist nur gerechtfertigt, wenn dem Werbenden gegenüber den Mitbewerbern eine nach Umfang und Dauer herausragende Stellung zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1981 - I ZB 7/80, GRUR 1981, 910 - Der größte Biermarkt der Welt; Urt. v. 11.07.1991 - I ZR 5/90, GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 UWG Rdn. 75; Köhler/Piper, a.a.O., § 3 Rdn. 303).
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 11/85

    Cola-Test

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es allerdings mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht in Einklang, daß der Wettbewerber die eigene Ware oder Leistung durch Herabsetzung der Ware oder Leistung des Mitbewerbers besonders herauszuheben sucht (BGH, Urt. v. 14.07.1961 -1 ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Urt. v. 23.02.1968 - Ib ZR 148/65, BGHZ 49, 325, 329 - 40 % können Sie sparen; Urt. v. 22.05.1986 - I ZR 11/85, GRUR 1987, 49, 50 - Colatest; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 Rdn. 130).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Da es sich dabei um eine typisch wettbewerbsfördernde Maßnahme außerhalb des meinungsbildenden und informierenden Funktionsbereichs eines Mediums handelt, spricht eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen einer Wettbewerbsabsicht der Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.1990 - I ZR 127/88, GRUR 1990, 1012, 1013 - Pressehaftung I; Urt. v.06.07.1995 - I ZR 110/93, GRUR 1995, 595, 597 - Kinderarbeit; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Einl. UWG , Rdn. 239; Köhler/Piper, a.a.O., Einf. Rdn. 168, § 3 Rdn. 47).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90

    Spielzeug-Autorennbahn - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Die Berühmung, unter den Mitbewerbern hinsichtlich der für die Wertschätzung als Werbeträger maßgeblichen Hörerreichweite eine Spitzenstellung einzunehmen, ist nur gerechtfertigt, wenn dem Werbenden gegenüber den Mitbewerbern eine nach Umfang und Dauer herausragende Stellung zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.1981 - I ZB 7/80, GRUR 1981, 910 - Der größte Biermarkt der Welt; Urt. v. 11.07.1991 - I ZR 5/90, GRUR 1991, 850, 851 - Spielzeug-Autorennbahn; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 UWG Rdn. 75; Köhler/Piper, a.a.O., § 3 Rdn. 303).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Das Landgericht hat den im Urteilstenor verwendeten Begriff "sinngemäß" in den Entscheidungsgründen, die zur Auslegung des Verbotsausspruchs heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urt. v.09.04.1993 - I ZR 171/90, GRUR 1992, 561, 562 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II) dahin verstanden, daß mit ihm ausschließlich kerngleiche Verletzungshandlungen erfaßt werden, mit denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 132/91

    Sofortige Beziehbarkeit - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Gleichwohl wurden die Werbeaussagen in dem Rundschreiben dadurch nicht falsch, sondern allenfalls unvollständig (vgl. BGH, Urt. v.03.12.1992 - I ZR 132/91, WRP 1993, 239 - sofortige Beziehbarkeit; Köhler/Piper, a.a.O., § 3 Rdn. 114).
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.1998 - 14 U 1930/97
    Jedoch steht das einer richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 = GRUR Int. 1993, 870, 871 - Dos, zu der nicht fristgerecht zum 31.12.1992 umgesetzen Markenrechtsrichtlinie des Rates).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93

    Kinderarbeit - Gefühlsbetonte Werbung; Erstbegehungsgefahr

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

  • OLG Dresden, 25.08.1998 - 14 U 3276/97

    Anonymisierte Krankenkassen-Preis-/Leistungsvergleiche

    Nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 211/95, ZIP 1998, 1084, 1087 - Testpreis-Angebot) ist vergleichende Werbung grundsätzlich als zulässig anzusehen, wenn die unter Art. 3a Abs - 1 lit. a bis h der Richtlinie 97/55/EG genannten Voraussetzungen erfüllt sind (s. a. OLG Dresden, Urt. v. 26.5.1998 - 14 U 1930/97 -Radio PSR, zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.12.1998 - 3 W 174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12163
OLG Zweibrücken, 02.12.1998 - 3 W 174/98 (https://dejure.org/1998,12163)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.12.1998 - 3 W 174/98 (https://dejure.org/1998,12163)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 3 W 174/98 (https://dejure.org/1998,12163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Rechnungslegung; Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Berücksichtigung des Inhalts einer Beschwerdebegründung; Unzureichende Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts; Voraussetzungen für das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Die Beschwerdekammer war deshalb verpflichtet, die Hinausgabe des Beschlusses anzuhalten, diesen anhand des weiteren Beschwerdevorbringens zu überprüfen und die getroffene Entscheidung gegebenenfalls abzuändern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 1998 - 3 W 178/98 -, vom 2. Dezember 1998 - 3 W 174/98 - und vom 11. April 2001 - 3 W 58/01 -).
  • BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 233/02

    Keine Eintragungspflicht eines Gewinnabführungsvertrags bei GmbH

    Unbeschadet dessen wird ein von einer solchen Gesellschaft abgeschlossener Unternehmensvertrag, in dem sowohl eine Beherrschungsvereinbarung als auch eine Gewinnabführungsverpflichtung enthalten ist, nur als wirksam angesehen, wenn eine Eintragung in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft erfolgt ist (BGHZ 105, 324 = NJW 1989, 295 "Supermarkt"; 116, 37; OLG Zweibrücken AG 1999, 328).
  • LG Paderborn, 04.03.2008 - 7 T 1/08

    Bestehen einer Eintragungspflicht für einen Unternehmenspachtvertrag in das

    Nach Auffassung der Kammer stellen diese Rechtsansichten lediglich eine undifferenzierte Übertragung der bisherigen Rechtsprechung zur Eintragungsfähigkeit- und Pflicht bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvereinbarungen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, WM 1987, Seite 1163 ff; Bayerisches Oberstes Landesgericht DB 1988, Seite 1646 ff; BGHZ 105, Seite 324 ff; BGHZ 116, Seite 37 ff; BGH WM 1992, Seite 524 ff; OLG Zweibrücken GmbHR 1999, Seite 665) auf Betriebspachtverträge dar.
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