Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.1999 - 21 W 3389/98   

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OLG München, 20.01.1999 - 21 W 3389/98 (https://dejure.org/1999,8646)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.1999 - 21 W 3389/98 (https://dejure.org/1999,8646)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 21 W 3389/98 (https://dejure.org/1999,8646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayPresseG § 10; BGB § 226 § 242 § 362 § 826
    Zulässigkeit redaktioneller Anmerkungen zu einer Gegendarstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 965
  • MMR 1999, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 59/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Rundfunkfreiheit des Senders

    Diese Auffassung entspricht auch der sonstigen fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur, die ein solches Entwertungsverbot entweder aus dem Gebot der "Waffengleichheit" oder dem zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben folgern (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2006, 256 ff; OLG Dresden, AfP 2001, 523; Brandenburgisches OLG, NJW-RR 2000, 832 f.; OLG München, NJW-RR 1999, 965 f.; OLG Hamburg, AfP 1971, 91 f.; OLG Frankfurt, NJW 1965, 2163 f.; LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1022 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl. 1998, S. 198 f.; 456; Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, S. 608, 611; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, S. 744 f.; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, S. 449).

    Soweit in der redaktionellen Anmerkung zur Erläuterung der Auffassung der Beschwerdeführerin wiederum neue, den Beteiligten zu 2. betreffende Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden (etwa zum Inhalt einer obergerichtlichen Entscheidung), wäre bei der Abwägung auch zu bedenken gewesen, dass insoweit erneut ein Anspruch auf Gegendarstellung durch den Beteiligten zu 2. in Betracht kam (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 965 f. , LG Oldenburg, AfP 1986, 80; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 450; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 437).

  • OLG Hamburg, 26.03.2019 - 7 U 94/13

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung einer mehrdeutigen

    Eine redaktionelle Anmerkung zu einer Gegendarstellung sei zulässig, wenn sie die Gegendarstellung nicht entwertet, sich nicht als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt und keine Meinungsäußerungen enthält (vgl. KG, Urteil vom 27.7.2007, 9 U 12/07, Rn. 12, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 6.8.2001, 4 W 1054/01, Rn. 3, juris; OLG München, Beschluss vom 20.1.1999, 21 W 3389/98, Rn. 7, 8, juris).
  • KG, 27.07.2007 - 9 U 12/07

    Redaktionsschwanz im Regelfall zulässig

    Ein Redaktionsschwanz ist daher, soweit es - wie hier - an einer spezialgesetzlichen Beschränkung fehlt, nur ausnahmsweise unzulässig, wenn er sich als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 965 - zur vergleichbaren Regelung des Bayerischen Landespressegesetzes) bzw. wenn er den Zweck der Gegendarstellung vereitelt, dem Betroffenen Gehör zu geben und die Öffentlichkeit zu informieren (vgl. Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 11 Rz. 201).
  • VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 82/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch

    Soweit in der redaktionellen Anmerkung zur Erläuterung der Auffassung der Beschwerdeführerin wiederum neue, den Beteiligten zu 2. betreffende Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden (etwa zum Inhalt einer obergerichtlichen Entscheidung), wäre bei der Abwägung auch zu bedenken gewesen, dass insoweit erneut ein Anspruch auf Gegendarstellung durch den Beteiligten zu 2. in Betracht kam (vgl. OLG München, NJW-RR 1999, 965 f., LG Oldenburg, AfP 1986, 80; Wenzel, a. a. O., S. 745; Prinz/Peters, a. a. O., S. 450; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 437).
  • LG Hamburg, 08.11.2013 - 324 O 257/13
    In der Rechtsprechung wie auch der Fachliteratur ist allgemein anerkannt, dass eine redaktionelle Anmerkung grundsätzlich zulässig ist; sie darf lediglich die Gegendarstellung nicht entwerten, sich nicht als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen und (soweit in den Landespressegesetzen entsprechend geregelt) keine Meinungsäußerungen enthalten (vgl. etwa KG, Urteil vom 27.7. 2007, Az. 9 U 12/07, AfP 2007, 492 ff., Juris Abs. 12; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 6.8.2001, Az. 4 W 1054/01, Juris Abs. 3; OLG München Beschluss vom 20.1.1999, Az. 21 W 3389/98, NJW-RR 1999, 965, Juris Abs. 7, 8; Hamburger Kommentar-Meyer aaO, 41. Abschnitt, Rn 61, 62 mit weiteren Nachweisen, Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., 11. Kapitel Rn 201, 202 mwN; Prinz/Peters Medienrecht 1999, 13. Kapitel Rn 657, 658 mwN; Soehring/ Hoene aaO § 29 Rn 59 ff. mwN; Seitz/ Schmidt Der Gegendarstellungsanspruch 4. Aufl. 2010, 7.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.12.1998 - 5 U 147/97   

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https://dejure.org/1998,4203
OLG Köln, 09.12.1998 - 5 U 147/97 (https://dejure.org/1998,4203)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.1998 - 5 U 147/97 (https://dejure.org/1998,4203)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 5 U 147/97 (https://dejure.org/1998,4203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arzthaftung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 611, 823
    Arzthaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung wegen einer Operation als nicht gerechtfertigter schuldhafter Eingriff in die körperliche Integrität wegen Unwirksamkeit der hierfür erteilten Einwilligung mangels ordnungsgemäßer Aufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 674
  • VersR 2000, 361
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.1998 - 5 U 147/97
    Der Nachteil der Beweislosigkeit geht zu Lasten der Klägerin (vgl. BGH NJW 1992, 754).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Der Honoraranspruch entfällt aber auch bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühung um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln NJW-RR 1999, 674; OLG Stuttgart VersR 2002, 1286; KGR 1996, 195; Laufs/Uhlenbruck/Kern a.a.O. Rdnr. 16 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.02.2008 - 5 U 1795/05

    Arztvertrag: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei Behandlungs- oder

    Nach richtiger Auffassung entfällt der Honoraranspruch aber auch bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann, wenn die ärztliche Dienstleistung unbrauchbar war (Senat a.a.O.; OLG Stuttgart VersR. 2002, 1286; OLG Köln NJW-RR 1999, 674; KGR 1996, 195; Laufs/Uhlenbruck/Kern, a.a.O., Rdnr. 16).
  • BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Insbesondere wurde die zugrundeliegende Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden; die obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht einheitlich (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98-112 -, OLGR 2000, S. 401; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 - 8 U 18/02 -, VersR 2003, S. 1579; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. April 2010 - 22 U 153/08 -, juris, Tz. 30 (obiter dictum); OLG Köln, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 5 U 147/97 -, VersR 2000, S. 361; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2001 - 14 U 74/00 -, VersR 2002, S. 1286; OLG Nürnberg, Urteil vom 8. Februar 2008 - 5 U 1795/05 -, MDR 2008, S. 554).
  • OLG Köln, 12.09.2012 - 5 U 152/11

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Wirbelsäulenoperation;

    Beschränkte Erfolgsaussichten dürfen nicht verschwiegen oder verharmlost werden (BGH VersR 1980, 582, 583; VersR 1985, 60; VersR 1990, 1238; Senat, VersR 2000, 361; VersR 2011, 81 f.).

    Die Vergütung kann nur in besonders krass gelagerten Fällen (insbesondere vorsätzliche Schädigung) als verwirkt angesehen werden, wobei weder ein - selbst grober - Behandlungsfehler noch ein Aufklärungsmangel ausreicht, um den entstandenen Vergütungsanspruch entfallen zu lassen (vgl. etwa Senat MedR 1994, 198 f.; VersR 2000, 361; grundsätzlich zum Dienstvertrag: BGH VersR 2005, 270).

  • KG, 20.02.2023 - 20 U 105/22

    Patientenverfügung in einer Akutsituation

    Diese Überlegung lehnt sich daran an, dass ein Eingriff, der ohne ausreichende Aufklärung stattfindet, rechtswidrig ist, was einige Gerichte dazu veranlasst hat, diesbezüglich den Honoraranspruch entfallen zu lassen (etwa OLG Saarbrücken Urteil vom 21.04.1999, 1 U 615/98, juris Rn. 8 ff; a.A. OLG Köln, Urteil vom 09.12.1998, 5 U 147/97, juris Rn. 16: die unzureichende Aufklärung lässt den Honoraranspruch grundsätzlich unberührt).
  • OLG Rostock, 27.06.2014 - 5 U 97/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichten des Krankenhausarztes über

    Bei einem vergleichbaren Sachverhalt hat das OLG Köln im Jahr 1998 ein Schmerzensgeld von 4.000,-- DM zugesprochen (indiziert ca. 2.500,-- EUR, OLG Köln, NJW-RR 1999, 674, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2008 - 5 U 124/08

    Arzthaftung: Täuschung über die Qualifikation des Operateurs einer

    Auch muss ein bei der Klägerin verbleibender (nicht rückabwickelbarer) Vorteil nicht ausgeglichen werden, denn einen solchen Vorteil hat die Klägerin - anders als ein Patient, der sich einem medizinisch indizierten und halbwegs erfolgreichen Eingriff unterzieht (Senat NJW-RR 04, 1543 und OLGR 08, 322; OLG Stuttgart VersR 02, 1286; OLG Köln NJW-RR 99, 674) - nicht.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 43/04

    Zur Kürzung des ärztlichen Vergütungsanspruchs

    Darüber hinaus entfällt der Honoraranspruch nach der Rechtsprechung des Senats, wenn der Eingriff mangels hinreichender Aufklärung nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt und daher rechtswidrig ist (vgl. Senat, NJW-RR 2003, 1331, 1333; Urt. v. 20.06.2002 - 8 U 138/01 - Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 113/01 u. Urt. v. 10.06.1999 - 8 U 54/98 - ebenso: KG, KGReport Berlin 2001, 142, 144; OLG München, NJW-RR 1994, 20; a.A.: KG, KGReport Berlin 1996, 195 [kein Bezug der Aufklärungspflichtverletzung zum finanziellen Aufwand] sowie OLG Köln, Urt. v. 27.11.2002 - 5 U 101/02 - u. NJW-RR 1999, 674, 675) oder wenn der Arzt einen nicht indizierten Eingriff vorgenommen hat (Senat, Urt. v. 05.06.2003 - 8 U 100/02 - u. Urt. v. 15.05.2003 - 8 U 113/02 - ebenso HansOLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1999, 419).
  • KG, 20.03.2023 - 20 U 105/22

    Anspruch eines Krankenhauses auf Vergütung von möglicherweise einer

    Diese Überlegung lehnt sich daran an, dass ein Eingriff, der ohne ausreichende Aufklärung stattfindet, rechtswidrig ist, was einige Gerichte dazu veranlasst hat, diesbezüglich den Honoraranspruch entfallen zu lassen (etwa OLG Saarbrücken Urteil vom 21.04.1999, 1 U 615/98, juris Rn. 8 ff; a.A. OLG Köln, Urteil vom 09.12.1998, 5 U 147/97, juris Rn. 16: die unzureichende Aufklärung lässt den Honoraranspruch grundsätzlich unberührt).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97   

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https://dejure.org/1998,5674
OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97 (https://dejure.org/1998,5674)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.1998 - 11 U 2100/97 (https://dejure.org/1998,5674)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 11 U 2100/97 (https://dejure.org/1998,5674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 276 § 611 § 823
    Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1479
  • VersR 1999, 1244
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Bei § 2 III. (2) AUB handelt es sich - wie oben ausgeführt - um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", so dass der Versicherer, der für Einschränkungen bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechen beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 zu § 10 (5) AUB 61 und BHG VersR 1999, 1244 zu § 3 III BBUZ), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
    OLG Zweibrücken v. 18.2.1997 - 5 U 46/95, OLGR Zweibrücken 1997, 39 = NJW-RR 1997, 667; OLG Naumburg v. 26.5.1998 - 11 U 2100/97, OLGR Naumburg 1999, 175 = MDR 1998, 1479).

    OLGR Zweibrücken 1997, 39 = MDR 1997, 549 = NJW-RR 1997, 667 und OLG Naumburg in einem vergleichbar gelagerten Fall wie hier: Urt. v. 26.5.1998 - 11 U 2100/97, OLGR Naumburg 1999, 175 = MDR 1998,.

  • OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01

    Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch

    Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99
    Ging es mithin bei der genannten Untersuchung nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, um die Abwendung einer unzumutbaren Belastung der Klägerin durch ein Kind, dann darf auch nicht angenommen werden, daß die Bewahrung vor den Unterhaltsaufwendungen durch die Geburt des gesunden Kindes zum Schutzumfang des Behandlungsvertrages gehörte (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1071 - zum fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch wegen - folgenloser - medizinischer Indikation; ebenso: OLG Zweibrücken, VersR 1997, 1009, 1010 zum Mißlingen einer ausschließlich medizinisch indizierten Sterilisation; OLG Naumburg, VersR 1999, 1244, 1245 und OLG Düsseldorf, NJW 1995, 1620, 1621, jeweils zum Nichterkennen einer Schwangerschaft im Rahmen einer anderen Beschwerden nachgehenden frauenärztlichen Untersuchung).
  • LG Ellwangen/Jagst, 20.04.2018 - 3 O 306/16

    Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden ist wirksam

    Bei dem Ausschluss vom Versicherungsschutz wegen Bandscheibenschäden handelt es sich um einen "Ausschluss mit Wiedereinschluss", sodass der Versicherer, der für die Einschränkung bzw. Ausschlüsse des zunächst gegebenen Leistungsversprechens beweispflichtig ist (BGH VersR 1995, 1433 und BGH VersR 1999, 1244), die Beweislast dafür trägt, dass der vom Versicherten erlittene Gesundheitsschaden in einer Schädigung an der Bandscheibe besteht.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.11.1998 - 6 U 15/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17678
OLG Zweibrücken, 12.11.1998 - 6 U 15/97 (https://dejure.org/1998,17678)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.1998 - 6 U 15/97 (https://dejure.org/1998,17678)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 1998 - 6 U 15/97 (https://dejure.org/1998,17678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wesentlicher Verfahrensmangel; Abstandnahme von einer gebotenen Beweiserhebung; Verstoß eines Außenprüfers des Finanzamtes gegen seine Verschwiegenheitspflicht; Herbeiführen einer Gesundheitsbeeinträchtigung durch die Verbreitung unwahrer Äußerungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1999 - III ZR 331/98

    Haftung bei Amtspflichtverletzung - Rechtsfehler im Berufungsurteil

    Das Gesuch des Klägers um Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 12. November 1998 - 6 U 15/97 - wird zurückgewiesen.
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