Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6022
OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99 (https://dejure.org/1999,6022)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.04.1999 - 2 UF 20/99 (https://dejure.org/1999,6022)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. April 1999 - 2 UF 20/99 (https://dejure.org/1999,6022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit und Umfang einer vertraglichen Regelung von Unterhaltsverpflichtungen; Wegfall eines Unterhaltsanspruchs bei Wiederverheiratung; Auslegung eines Vertrages über Unterhaltsregelungen; Gerichtszuständigkeit in Familiensachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1585c § 1586; ZPO § 323
    Nachehelicher Unterhalt und Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten bei vertraglicher Unterhaltsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1093
  • NJW-RR 1999, 1095
  • MDR 1999, 1139
  • FamRZ 1999, 1278
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1985 - IVb ARZ 63/84

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche aus einer vor Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
    Für die Annahme einer Novation bedarf es besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte, an denen es hier fehlt (vgl. BGH, FamRZ 1985, 367, 368; Göppinger/Wax/Hoffmann, aaO., Rdn. 1683).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86

    Umfang eines Prozeßvergleichs für den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
    Daraus folgt weiter, dass auf diesen vertraglich modifizierten Unterhaltsanspruch § 1586 BGB anzuwenden ist (BGH, FamRZ 1988, 46 ).
  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 87/89

    Voraussetzungen einer vertraglichen Vereinbarung über Unterhalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
    Auch der Ausschluss der Abänderungsmöglichkeit sagt über die Rechtsnatur des Anspruchs nichts, weil eine Vereinbarung über die Nichtanrechnung eigenen Einkommens und damit die Unabänderlichkeit der Höhe nach auch beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich ist (BGH, NJW-RR 1991, 388 ).
  • BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93

    Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
    Innerhalb des Oberlandesgerichts hat funktionell der Familiensenat zu entscheiden, weil es sich bei den streitgegenständlichen Forderungen um Ansprüche im Rahmen der durch die Ehe begründeten gesetzlichen Unterhaltspflicht im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO handelt (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1282 ).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04

    Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners

    Hier liegt indes eine nur unselbständige Unterhaltsvereinbarung vor, da eine selbständige nur anzunehmen ist, wenn besondere Anhaltspunkte dafür sprechen (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 1985 - IVb ARZ 63/84 - FamRZ 1985, 367, 368; OLG Bamberg FamRZ 1999, 1278, 1279).
  • KG, 21.01.2005 - 13 UF 146/04

    Leistungsklage des geschiedenen Ehegatten gegen den Erben des

    Hiervon ist im Zweifel auszugehen (BGH FPR 2004, 591; BGH NJW 1985, 1470; OLG Bamberg NJW-RR 1999, 1095; Bergschneider aaO., S.1050; Hambitzer aaO. S.202,203).
  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071

    Keine ernstlichen Zweifel

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass § 1586 Abs. 1 BGB abdingbar ist (vgl. z.B. Bäumel, FÜR 2001, 111/114, 115; OLG Koblenz vom 1.10.2001 NJW-RR 2002, 797; OLG Bamberg vom 1.4.1999 NJW-RR 1999, 1095), denn diese Abbedingung steht im Widerspruch zu den durch Gesetz begründeten Unterhaltspflichten und genügt daher im Rahmen des § 5 Abs. 1 VAHRG gerade nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3306
OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98 (https://dejure.org/1999,3306)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.1999 - 8 U 70/98 (https://dejure.org/1999,3306)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 1999 - 8 U 70/98 (https://dejure.org/1999,3306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Zusicherung der Unfallfreiheit durch Angabe des Vorliegens einer kleinen, reparierten Delle im Kotflügel bei einem zugleich vereinbarten Gewährleistungsausschluss

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459 Abs. 2; BGB § 462; BGB § 463
    Reichweite der Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz mit mehreren Vorbesitzern

  • schiedsstellen.de PDF

    BGB § 459 Abs. 2; BGB § 462; BGB § 463
    PKW-Privatverkauf - Erklärung über Unfallschäden

  • rechtsportal.de

    BGB § 459 Abs. 2, § 462
    Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausschluß der Rechte des Käufers beim Gebrauchtwagenkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 381
  • VersR 1999, 980
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
    Dabei reicht es aus, wenn der Handelnde, obwohl er mit der möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt (vgl. BGH NJW 1998, 302).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1998 - 4 U 548/97
    Auszug aus OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung aus der Angabe eines bestimmten Unfallschadens trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die konkludente Zusicherung des Fehlens weiterer, wesentlicher Unfallschäden herleitet (vgl. OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 307, 308 = NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333), wird der Zusammenhang zwischen dem mitgeteilten Unfallschaden einerseits und dem Gewährleistungsausschluss andererseits nicht hinreichend gewürdigt: Die - auch vom Kläger angeführte - Entscheidung des OLG Saarbrücken (a.a.O.) begründet diese Auslegung allein mit der Bedeutung der Unfallfreiheit für den Käufer eines Gebrauchtwagens, derentwegen der Käufer, dem ein Unfallschaden vom Verkäufer beschrieben wird, nach Treu und Glauben davon ausgehen könne, der Verkäufer wolle ihm zugleich das Fehlen weiterer wesentlicher Schäden zusichern.
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
    Gibt der Verkäufer in diesem Zusammenhang einen ihm bekannten Unfallschaden des Fahrzeugs an - wozu er abgesehen von bloßen Bagatellschäden auch ohne Nachfrage rechtlich verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1982, 1386; WM 1987, 138) -, kann diese Erklärung grundsätzlich nicht im Umkehrschluss dahingehend verstanden werden, dass die Unfallfreiheit des Fahrzeugs im übrigen zugesichert wird.
  • OLG Bamberg, 02.03.1994 - 8 U 91/93

    Inhalt der Erklärung: "Blechschaden" am Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung aus der Angabe eines bestimmten Unfallschadens trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die konkludente Zusicherung des Fehlens weiterer, wesentlicher Unfallschäden herleitet (vgl. OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 307, 308 = NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333), wird der Zusammenhang zwischen dem mitgeteilten Unfallschaden einerseits und dem Gewährleistungsausschluss andererseits nicht hinreichend gewürdigt: Die - auch vom Kläger angeführte - Entscheidung des OLG Saarbrücken (a.a.O.) begründet diese Auslegung allein mit der Bedeutung der Unfallfreiheit für den Käufer eines Gebrauchtwagens, derentwegen der Käufer, dem ein Unfallschaden vom Verkäufer beschrieben wird, nach Treu und Glauben davon ausgehen könne, der Verkäufer wolle ihm zugleich das Fehlen weiterer wesentlicher Schäden zusichern.
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
    Dabei kommt es maßgeblich darauf an, wie der Käufer nach seinen Verständnismöglichkeiten und von seinem Erwartungshorizont aus die Erklärung des Verkäufers bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben verstehen durfte (BGH NJW 1996, 1337).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 3 U 11/01

    Schadensersatzanspruch eines Autokäufers, der einen Wagen unbesehen von einem

    Eine Zusicherung liegt vor, wenn aus der Sicht des Käufers der Verkäufer das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft gewährleisten und für die Folgen ihres Fehlens einstehen will ( OLG Köln NZV 1999, 381 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2001 - 4 U 129/00

    Unterzeichnung des Kammerbeschlusses durch einen beteiligten Richter nach

    Denn dort besteht der Grundsatz, dass der Verkäufer für den Käufer erkennbar nicht für außerhalb seiner Besitzzeit entstandene, ihm unbekannte Schäden des verkauften Fahrzeugs einstehen will (vgl. OLG Köln NZV 1999, 381).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.12.1998 - 18 WF 562/98   

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https://dejure.org/1998,2876
OLG Stuttgart, 16.12.1998 - 18 WF 562/98 (https://dejure.org/1998,2876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.1998 - 18 WF 562/98 (https://dejure.org/1998,2876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 18 WF 562/98 (https://dejure.org/1998,2876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Anordnung einer Ergänzungspflegschaft gemäß § 1693 BGB bei rechtlicher Verhinderung der Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1601
  • FamRZ 2000, 439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 29.02.2000 - 1Z BR 14/00

    Zulässigkeit der Beschwerde der Eltern gegen die Anordnung einer

    1a Z 2/89">1989, 1342/1343; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601;Staudinger/Bienwald BGB 13. Aufl. § 1909 Rn. 41).

    Das Beschwerdevorbringen befaßt sich dann zwar ganz überwiegend mit der Auswahlentscheidung; der Hinweis auf die Unzuständigkeit des Vormundschaftsgerichts "für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen rechtlicher Verhinderung der Eltern an der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder" aber betrifft die Anordnung der Pflegschaft; denn die zitierten Entscheidungen des OLG Stuttgart (FamRZ 1999, 1601) und des PfälzOLG Zweibrücken (Rpfleger 1999, 489 ) gehen nur für die Anordnung der Pflegschaft für einen unter elterlicher Sorge stehenden Minderjährigen von der alleinigen Zuständigkeit des Familiengerichts gemäß § 1693 BGB in der seit 1.7.1998 geltenden Fassung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes aus; für die Auswahlentscheidung hat der seit 1.7.1998 geltende § 1697 BGB die Zuständigkeit des Familiengerichts nur neben der nach wie vor gegebenen Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts zusätzlich begründet (OLG Stuttgart aaO; BayObLG - 4. ZS - Beschluß vom 16.12.1999, Az. 4Z AR 66/99 S. 4 f.).

    Nach der vom OLG Stuttgart (FamRZ 1999, 1601), vom PfälzOLG Zweibrücken (Rpfleger 1999, 489 ) und vom 4. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 16.12.1999, Az. 4Z AR 66/99) vertretenen Meinung, der der erkennende Senat folgt, ergibt sich aus § 1693 BGB i.d.F. des Kindschaftsrechtsreformgesetzes, daß seit 1.7.1998 für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft wegen der Verhinderung von Eltern an der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder nicht mehr das Vormundschaftsgericht, sondern das Familiengericht zuständig ist, das nach § 1697 BGB dabei auch den Pfleger auswählen kann.

  • BayObLG, 16.12.1999 - 4Z AR 66/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die

    18 WF 562/98 FamRZ 1999, 1602 )«.

    a) Da ein Fall des § 1693 BGB auch bei rechtlicher Verhinderung i.S. von § 1629 Abs. 2 , § 1795 BGB vorliegt (Palandt/ Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1693 Rn. 1), ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft gemäß der seit 1.7.1998 geltenden Neufassung des § 1693 BGB statt des bislang zuständigen Vormundschaftsgerichts das Familiengericht sachlich zuständig (OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 489 ).

    b) Für die Auswahl des Pflegers ist ab 1.7.1998 entweder nach § 1915 Abs. 1 , § 1779 BGB das Vormundschaftsgericht oder nach § 1697 BGB das Familiengericht zuständig, da das KindRG die Zuständigkeit des Familiengerichts auf die Auswahl des Pflegers neben der nach wie vor gegebenen Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts erstreckt hat (vgl. hierzu OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601; FamRefK/Rogner § 1697 BGB Rn. 1).

  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 11 UF 164/06

    Unterhaltsklage des minderjährigen Kindes: Vertretungsbefugnis des allein

    Die hier vom Familiengericht getroffene Endentscheidung betrifft einen Teilbereich der elterlichen Sorge i.S.d. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2005, 1500 f.; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601 f.; Philippi in: Zöller, 23. Auflage 2002, § 621e Rn. 6 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2006 - 2 UF 117/06

    Beschwerde gegen eine Umgangsregelung: Erweiterung des Beschwerdegegenstandes

    Die Zuständigkeit des Senats für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft und die Auswahl des Pflegers ergibt sich aus §§ 1693, 1697 BGB (streitig, vgl. zum Streitstand Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1697 Rdn. 1; wie hier: OLG Hamm FamRZ 2000, 717; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.05.2002 - 10 WF 176/01, Juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 243; für den Fall, dass - wie vorliegend - das Familiengericht zuerst mit der Sache befasst ist, wohl nicht abweichend OLG Karlsruhe, 20. ZS, FamRZ 2001, 41).
  • OLG Jena, 28.05.2003 - 1 Sa 4/03

    Zur Frage, ob für die Anordnung und Auswahl eines Ergänzungspflegers die

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht hinsichtlich der Zuständigkeit für die Bestellung des Ergänzungspflegers, soweit ersichtlich, Einigkeit (siehe u. a. BayObLG, Rechtspfleger 2000, 158 f.; OLG Stuttgart in FamRZ 1999, 1601 f.).

    Es verbleibt in diesen Fällen deshalb bei der Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts nach §§ 1909, 1915 Abs. 1, 1779 BGB (so im Ergebnis auch KG, FamRZ 2000, 719; OLG Stuttgart, BW NotZ 2000, 19 unter Aufgabe OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Koblenz, OLG-Report 2001, 16 f., letzteres hinsichtlich der Frage der Bestellung des Pflegers und des weiteren Pflegschaftsverfahrens).

  • OLG Koblenz, 10.05.2006 - 11 UF 68/06

    Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft aus einem minderjährigen Kind und seiner

    Die hier vom Familiengericht getroffene Endentscheidung betrifft einen Teilbereich der elterlichen Sorge i.S.d. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2005, 1500 f.; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601 f.; Philippi in: Zöller, 23. Auflage 2002, § 621e Rn. 6 f.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 217/07

    Vergütungsanspruch des Umgangspflegers

    Die förmliche Bestellung des Pflegers, die erst die Wirksamkeit seiner Tätigkeit begründet, obliegt aber weiterhin allein dem Vormundschaftsgericht (BT-Drs. 13/4899, Seite 110, abgedruckt bei Mühlens/Kirchmeier/Greßmann/Knittel, Kindschaftsrecht, 2. Auflage, Seite 251; BayObLG, FamRZ 2000, 568, 569; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Dresden, FamRZ 2001, 715, 716; Bamberger/Roth/Veit, BGB, § 1697, Rz. 2; Staudinger/Coester, BGB, Bearbeitung 2006, § 1697, Rz. 2; Anwaltskommentar - BGB/Harms, § 1697, Rz. 2; Weinreich/Klein/Ziegler, Kompaktkommentar Familienrecht, 2. Auflage, § 1697, Rz. 1; Hoppenz/van Els, Familiensachen, 8. Auflage, § 1697, Rz. 1; Bestelmeyer, FamRZ 2000, 1068, 1069; a.A.Wesche, RPfleger 2000, 145; kritisch zur geltenden Rechtslage Erman/Michalsky, BGB, 11. Auflage, § 1697, Rz. 1).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 10 WF 238/07

    Vergütungsanspruch des Umgangsbegleiters und des Umgangspflegers;

    Dies ersetzt aber nicht die förmliche Bestellung durch das Vormundschaftsgericht, §§ 1915, 1789 BGB (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 568, 569; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; OLG Dresden, FamRZ 2001, 715, 716; Staudinger/Coester (2006), § 1697, Rz. 2; Bestelmeyer, FamRZ 2000, 1068, 1069).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 10 ARf 15/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Zu diesen Maßregeln gehört auch die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft gemäß § 1909 BGB bei rechtlicher Verhinderung der Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1601; Palandt- Diederichsen, BGB, 59. Aufl., § 1909 Rdnr.1, 5).

    Dem Kompetenzgerangel, welches der Gesetzgeber durch die Einführung des § 1697 BGB gerade vermeiden wollte, wird kein Riegel vorgeschoben; es wird nur auf eine andere Ebene verlagert (ebenso Coester, FamRZ 2000, 439 ["sachlich kaum nachvollziehbare Abgrenzungen"]).

  • OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher

    Denn unabhängig hiervon war das Vormundschaftsgericht jedenfalls neben dem Faamiliengericht für die Auswahl eines Pflegers zuständig (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1601).
  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 9/05

    Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das

  • OLG Naumburg, 15.04.2002 - 14 WF 227/01

    Zur Frage der sachlichen Gerichtszuständigkeit im Rahmen des § 1909 BGB; kein

  • OLG Naumburg, 27.10.2004 - 14 UF 176/04

    Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Pfleger

  • OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 17 AR 7/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • BayObLG, 25.09.2000 - 4Z AR 78/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für das Überprüfungs- und Abänderungsverfahren

  • OLG Hamm, 15.08.2000 - 2 UF 320/00
  • BayObLG, 16.06.2000 - 4Z AR 45/00

    Zuständigkeit des Familiengerichts für Sorgerechtsregelungen ab dem 1.7.1998

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 20 UF 144/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • LG Kaiserslautern, 09.07.2001 - 1 T 95/01

    Unterhaltsfestsetzungsverfahren: Bestellung des Jugendamts zum Ergänzungspfleger

  • BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2000 - 20 WF 85/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

  • OLG Stuttgart, 31.01.2000 - 18 WF 382/99

    Zuständigkeit für Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 5 UF 98/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8812
OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 5 UF 98/98 (https://dejure.org/1998,8812)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.10.1998 - 5 UF 98/98 (https://dejure.org/1998,8812)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 5 UF 98/98 (https://dejure.org/1998,8812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befristete Beschwerde der Mutter gegen die Einräumung des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern für den getrennt lebenden Vater; Haftstrafe für den Vater wegen Verletzung der Mutter und Auswirkungen auf die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern; Pflicht des Gerichts ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1009
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.04.1999 - 12 WF 687/99   

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https://dejure.org/1999,10406
OLG München, 12.04.1999 - 12 WF 687/99 (https://dejure.org/1999,10406)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.1999 - 12 WF 687/99 (https://dejure.org/1999,10406)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 1999 - 12 WF 687/99 (https://dejure.org/1999,10406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Beschlusses und Neufestsetzung des Streitwerts nach Berechnungsfehler; Abgetrenntes Verfahren als selbstständige Familiensache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 168
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 08.12.2005 - 11 UF 39/05

    Abänderung einer gerichtlichen Anordnung zur Übertragung der elterlichen Sorge

    In selbständigen Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (elterliche Sorge) müssen sich jedoch die Beteiligten nur im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof durch Rechtsanwälte vertreten lassen (§ 78 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO; vgl. Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht, 4. Aufl., § 623 Rdn. 14 c; OLG Köln NJWE-FER 2001, 130; OLG München FamRZ 2000, 168).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.12.1998 - 6 U 2622/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10755
OLG Dresden, 23.12.1998 - 6 U 2622/98 (https://dejure.org/1998,10755)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.1998 - 6 U 2622/98 (https://dejure.org/1998,10755)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 6 U 2622/98 (https://dejure.org/1998,10755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung als Annahme des Kaufangebotes; Die Erfordernis, Annahmeerklärung und Unterwerfungserklärung innerhalb Bindungsfrist abzugeben um den Verkäufer zu schützen; Kostentragung für Rechtsmittel, das ein unselbständiger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 150 Abs. 1; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsfolgen der Annahme eines notariellen Kaufangebots; Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.09.2010 - 11 U 231/09

    Aufklärungspflichten eines Notars bei Beurkundung der Annahme eines notariellen

    Davon ausgehend, erweist sich der Einwand des Beklagten, es sei ungeklärt, ob die in der von ihm beurkundeten Annahmeerklärung vom 15.12.2005 fehlende, in der Angebotserklärung der Verkäuferin vom 24.09.2005 geforderte Unterwerfungserklärung der Klägerin unter die Zwangsvollstreckung ihr gesamtes Vermögen überhaupt Bedingung für die Annehmbarkeit des Angebots und damit Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrages habe sein sollen (vgl. hierzu nur OLG Dresden, Urteil vom 23.12.1998 -6 U 2622/98-; ZNotP 1999, 123 ff ), als unbeachtlich.
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