Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.04.1999 - 6 U 229/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,24693
OLG Karlsruhe, 14.04.1999 - 6 U 229/98 (https://dejure.org/1999,24693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.1999 - 6 U 229/98 (https://dejure.org/1999,24693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 1999 - 6 U 229/98 (https://dejure.org/1999,24693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbar hat Mindestabstand zu respektieren! (IBR 1999, 419)

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.04.2011 - V ZR 174/10

    Nachbarrecht: Geltung der Ausschlussfrist für das Verlangen nach Einhaltung der

    b) Ob der Anspruch seine Grundlage in der Vorschrift selbst hat (Bruns, NRG BW, § 4 Rn. 13) oder, was für das Verlangen - wie hier - nach der Beseitigung einer bereits fertig gestellten Terrasse näher liegt, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 NRG BW die richtige Anspruchsgrundlage ist (OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 266; Reich, NRG BW, § 4 Rn. 5), kann offen bleiben.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.02.1999 - 14a (6) U 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7907
OLG Celle, 24.02.1999 - 14a (6) U 4/98 (https://dejure.org/1999,7907)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.1999 - 14a (6) U 4/98 (https://dejure.org/1999,7907)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 14a (6) U 4/98 (https://dejure.org/1999,7907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abrechnung von erbrachten Teilleistungen aus einem Pauschalpreisvertrag ; Abfindung für die Vorhaltung von Arbeitskraft und Kapital (Gerät) sowie für Verwaltungsaufwendungen und entgangenen Gewinn als Inhalt eines Anspruchs auf "angemessene Entschädigung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von erbrachten Teilleistungen aus einem Pauschalpreisvertrag ; Abfindung für die Vorhaltung von Arbeitskraft und Kapital (Gerät) sowie für Verwaltungsaufwendungen und entgangenen Gewinn als Inhalt eines Anspruchs auf "angemessene Entschädigung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von erbrachten Teilleistungen aus einem Pauschalpreisvertrag; Abfindung für die Vorhaltung von Arbeitskraft und Kapital (Gerät) sowie für Verwaltungsaufwendungen und entgangenen Gewinn als Inhalt eines Anspruchs auf "angemessene Entschädigung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Bauvertrages durch Auftragnehmer: Angemessene Entschädigung: Höhe?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung durch Auftragnehmer: Wie wird abgerechnet? (IBR 1999, 515)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmerkündigung trotz Leistungsverweigerungsrecht des AG? (IBR 1999, 563)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 234
  • BauR 2000, 1096 (Ls.)
  • BauR 2000, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 14.02.1978 - 9 U 2388/77

    Auftragnehmerkündigung wegen fehlender Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1999 - 14a (6) U 4/98
    Ein solcher Anspruch auf "angemessene Entschädigung" beinhaltet eine Abfindung für die Vorhaltung von Arbeitskraft und Kapital (Gerät) sowie für Verwaltungsaufwendungen und entgangenen Gewinn (Ingenstau/Korbion a.a.O., B § 9 Rdnr. 54; Palandt/Sprau, BGB, 57. Aufl. 1998, § 642 Rdnr. 2; Fall- und Berechnungsbeispiele bei BGH, Schäfer-Finnern, Z 2.511 - Bl. 8 und OLG München BauR 1980, 274 [275]); Ausgehend von diesem Abfindungscharakter des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB ist es der Klägerin vorwiegend verwehrt, für alle noch nicht erbrachten Leistungen und damit auch für den noch gar nicht begonnenen Titel Pflasterarbeiten den Lohnanteil aus den Einheitspreisen (das entspricht der vollen Vergütung abzüglich des mit Rohgewinnanteilen kakulierten Materialanteils) zu beanspruchen.
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1999 - 14a (6) U 4/98
    Bei der Abrechnung von erbrachten Teilleistungen aus einem Pauschalpreisvertrag ist ein nach Einheitspreisen aufgeschlüsseltes Angebot, auf dessen Basis durch Abrundung der Pauschalpreis vereinbart worden ist, ein brauchbarer Anhaltspunkt für die Berechnung der Teilvergütung (BGH NJW 1996, 3270).
  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus OLG Celle, 24.02.1999 - 14a (6) U 4/98
    Die letztgenannte Vorschrift findet bei einer Kündigung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund nur dann Anwendung, wenn der Auftragnehmer die Vertragserfüllung endgültig verweigert oder die Leistung des Auftragnehmers wegen Mitwirkungsverweigerung seines Auftraggebers unmöglich wird (BGHZ 50, 175; Beckscher Komm, zur VOB/Motzke, B § 9 Nr. 3 Rdnr. 22).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 68/22

    Mehrvergütung; Bauzeitverlängerung; Nachtragsangebot; baustellenbezogene

    Es ist deshalb zu verlangen, dass der Auftraggeber für seine - auch nur zeitweilige oder teilweise - Zahlungsverweigerung nachvollziehbare Gründe angibt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. Februar 1999 - 14a (6) U 4/98 -, Rn. 44, juris; KG Berlin, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 21 U 133/11 -, Rn. 34 ff., juris).
  • OLG Köln, 21.12.2023 - 7 U 173/20

    Bauzeitverlängerung durch Änderungsleistung: Vergütung nach tatsächlich

    Es ist deshalb zu verlangen, dass der Auftraggeber für seine - auch nur zeitweilige oder teilweise - Zahlungsverweigerung nachvollziehbare Gründe angibt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. Februar 1999 - 14a (6) U 4/98; KG Berlin, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 21 U 133/11).
  • KG, 26.10.2012 - 21 U 133/11

    Anspruch auf Vergütung aus einem Vertrag über Entsorgungsleistungen und

    Abgesehen davon ist die Kündigung der Klägerin auch dann wirksam, wenn entgegen den obigen Ausführungen wegen eines auf Mängeln beruhenden Zurückbehaltungsrechts kein Verzug eingetreten sein sollte, da die Beklagte dann für ihre Zahlungsverweigerung bis zur Kündigung keine nachvollziehbaren Gründe angegeben hätte (OLG Celle NJW-RR 2000, 234).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.08.1999 - 26 UF 1128/99   

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https://dejure.org/1999,3623
OLG München, 03.08.1999 - 26 UF 1128/99 (https://dejure.org/1999,3623)
OLG München, Entscheidung vom 03.08.1999 - 26 UF 1128/99 (https://dejure.org/1999,3623)
OLG München, Entscheidung vom 03. August 1999 - 26 UF 1128/99 (https://dejure.org/1999,3623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der fiktiven Umrechnung versorgungsrechtlicher Rentenanwartschaften in solche der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grundlage der Barwertverordnung (BarwertVO); Vereinbarkeit einer fehlenden Berücksichtigung der Hinterbliebenenversorgung im Barwert mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1432
  • FamRZ 2000, 97
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 139/00

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

    Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde unter Bezugnahme auf seinen in FamRZ 1999, 1432 veröffentlichen Beschluß zurückgewiesen, da das Amtsgericht zu Recht anstelle der Tabellen der Barwertverordnung die im Jahre 2000 veröffentlichten "Ersatztabellen" (Glockner/Gutdeutsch FamRZ 2000, 270, 271) für die Barwertermittlung korrekt herangezogen habe.
  • OLG Frankfurt, 05.07.2000 - 1 UF 21/00
    Ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch der Realität entsprechen und damit verfassungskonform noch angewandt werden können, wird zwar inzwischen in der Literatur (z.B. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München FamRZ 1999, 1432) in Zweifel gezogen.

    Ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch der Realität entsprechen und damit verfassungskonform noch angewandt werden können, wird zwar inzwischen in der Literatur (z.B. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München FamRZ 1999, 1432) in Zweifel gezogen.

  • OLG Frankfurt, 05.07.2000 - 1 UF 18/99
    Mit dem OLG Nürnberg (FamRZ 2000, 538, 539) und dem Oberlandesgericht Stuttgart sieht sich der Senat weiterhin an § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB und die Barwertverordnung in der seit 1984 geltenden Fassung gebunden.(Entgegen (Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München, FamRZ 1999, 1432); Zulassung der weiteren Beschwerde.

    Ob die Faktoren der Barwertverordnung und der amtlichen Rechengrößen noch der Realität entsprechen und damit verfassungskonform noch angewandt werden können, wird zwar inzwischen in Literatur (Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896; Bergner, FamRZ 1999, 1487) und Rechtsprechung (OLG München, FamRZ 1999, 1432) in Zweifel gezogen.

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 205/01

    Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

    Das Oberlandesgericht hat unter Bezugnahme auf seinen in FamRZ 1999, 1432 ff. veröffentlichten Beschluß angenommen, die Barwertverordnung sei verfassungswidrig.
  • OLG Nürnberg, 09.11.1999 - 10 UF 2683/99

    Anwendbarkeit der Barwert-VO

    Er sieht keinen Anlaß, die Barwertverordnung aus den von Glockner-Gutdeutsch, FamRZ 1999, Seite 896, 901 oder dem OLG München in seinem Beschluss vom 03.08.1999, Az. 26 UF 1128/99, OLG-Report 99, 266 angeführten Gründen seiner Berechnung nicht zugrundezulegen.
  • OLG Oldenburg, 25.10.2000 - 11 UF 80/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Gesetzliche Rentenversicherung;

    Der Senat hat bei der Umrechnung des Anrechts auf die statische VBL-Versicherungsrente -in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht - die BarwertVO in ihrer geltenden Fassung angewandt, auch wenn insoweit gewichtige Bedenken erhoben werden (vgl. dazu im einzelnen Gutdeutsch/Glockner, FamRZ 1999, 896 und 2000, 270; Bergner, FamRZ 1999, 1487; aus der Rechtsprechung OLG München, FamRZ 1999, 1432 m.Anm. Bergner FamRZ 2000, 97f.; AG Kelheim, FamRZ 2000, 98; im Ergebnis weiterhin für die Anwendung der BarwertVO OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 538; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 1020):.
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2001 - 2 UF 197/00

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung von Anrechten auf betriebliche

    Gegen die geltenden Grundlagen dieser Umwertung, insbesondere gegen das Rechenwerk der BarwertVO, sind allerdings in letzter Zeit in Rechtsprechung und Literatur Bedenken erhoben worden (OLG München FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1019; Glockner/Gutdeutsch FamRZ 1999, 896; Bergner FamRZ 1999, 1487, MK, BGB 4. Aufl. § 10a VAHRG Rn. 51 ff.; a.A. OLG Nürnberg FamRZ 2000, 538), denen sich kürzlich auch der Senat teilweise angeschlossen hat (Beschluss vom 1.12.2000, 2 UF 177/99; OLGR 2001, 84).
  • OLG Koblenz, 08.01.2001 - 13 UF 660/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

    Zwar werden in Rechtsprechung und Literatur zu Recht Bedenken gegen die Umrechnung statischer Anwartschaften mit Hilfe der derzeit geltenden Barwertverordnung erhoben, weil deren Anwendung in der Regel zu einer Unterbewertung der Anrechte infolge der veralteten Grundlagen der Verordnung, dem im Verhältnis zu den durchschnittlichen Anpassungssätzen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu hohen Verrechnungszins und u. a. der Nichtberücksichtigung einer Hinterbliebenenversorgung führt (vergl. Glockner/Gutdeutsch in FamRZ 1999, 896 und in FamRZ 2000, 270; Bergner in FamRZ 1999, 1487; Kemmnade in einer Anmerkung, FamRZ 2000, 827; AG Kelheim FamRZ 2000, 98; OLG München FamRZ 1999, 1432).
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen Barwertwertordnung - Übergangszeit

    Das System der Umrechnung in eine Anwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer fiktiven Beitragszahlung führe zu einer zusätzlichen Minderbewertung betrieblicher Anwartschaftsrechte, weil die dafür geleisteten Beiträge auch für sog. versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen würden (vgl. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 896 ff; Bergner, FamRZ 1999, 1487 ff; MüKo/Dörr, BGB 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rnrn. 51 ff; OLG München, FamRZ 1999, 1432; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1019).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2000 - 11 UF 96/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung - unzutreffender Verrechnungszins -

    Ihr wesentlicher Angriff geht dahin, dass der vom Verordnungsgeber gewählte Verrechnungszins bei der Barwert VO von den in den letzten Jahren erfolgten und zukünftig zu erwartenden Rentensteigerungen soweit abweicht, dass eine Vergleichbarkeit eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung und eines nach der BarwertVO dynamisierten Anrechts auf betriebliche Altersversorgung nicht mehr gegeben sei (vgl. Glockner/Gutdeutsch, FamRZ 1999, 986; OLG München, FamRZ 1999, 1432, 1433 mit Anm. Bergner, FamRZ 2000, 97, 98).
  • OLG München, 14.09.2000 - 26 UF 1275/00

    Versorgungsausgleich einer Wirtwe durch Leistungen aus der Zusatzversorgungskasse

  • KG, 29.08.2000 - 19 UF 3553/99

    Voraussetzungen für den Ausschluss der Scheidung einer gescheiterten Ehe (hier:

  • OLG Frankfurt, 13.12.2000 - 5 UF 215/99
  • OLG Frankfurt, 13.09.2000 - 1 UF 10/00
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.1998 - 4 U 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7101
OLG Frankfurt, 13.11.1998 - 4 U 87/98 (https://dejure.org/1998,7101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.1998 - 4 U 87/98 (https://dejure.org/1998,7101)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 1998 - 4 U 87/98 (https://dejure.org/1998,7101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz infolge einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer Gewährleistungsbürgschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 276; ZPO § 717 Abs. 2
    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

  • ibr-online

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern unberechtigt in Anspruch genommen: Schadensersatz? (IBR 1999, 215)

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 928
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1983 - IX ZR 2/83

    Abgabe von Garantieerklärungen zur Absicherung vertraglicher Ansprüche -

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  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.1998 - 13 UF 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7728
OLG Hamm, 24.11.1998 - 13 UF 165/98 (https://dejure.org/1998,7728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1998 - 13 UF 165/98 (https://dejure.org/1998,7728)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1998 - 13 UF 165/98 (https://dejure.org/1998,7728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von nachehelichem Unterhalt gem. § 1571 BGB unter Berücksichtigung von Renteneinkünften des Berechtigten und durch den Vorteil des Wohnens im eigenen Haus; Höhe des anrechenbaren Mietwerts bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578 Abs. 1
    Berücksichtigung des Mietwerts eines Hausgrundstücks beim nachehelichen Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1998 - 13 UF 165/98
    Soweit der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, FamRZ 1989, 1160 und 1998, 599)nicht den vollen Mietwert sondern lediglich einen Betrag in Höhe einer vom im Familienheim verbleibenden Ehegatten aufzuwenden Miete für eine kleinere angemessene Wohnung berücksichtigt, gilt dies allein für den Trennungsunterhalt und ist dies nur durch die Besonderheit der Trennung gerechtfertigt.
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