Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.03.1999 - 5 U 134/98   

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https://dejure.org/1999,12400
OLG Oldenburg, 23.03.1999 - 5 U 134/98 (https://dejure.org/1999,12400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.03.1999 - 5 U 134/98 (https://dejure.org/1999,12400)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. März 1999 - 5 U 134/98 (https://dejure.org/1999,12400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2311 BGB; § 2303 BGB
    Feststellung des Nachlasswerts zur Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs; Beweislast bei Pflichtteilsergänzungen infolge von Schenkungen; Übertragung eines Eigentumsanteils an einem Grundstück als Ausgleich für langjährige unentgeltliche Mitarbeit; Beweislast für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung des Nachlasswerts zur Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs; Beweislast bei Pflichtteilsergänzungen infolge von Schenkungen; Übertragung eines Eigentumsanteils an einem Grundstück als Ausgleich für langjährige unentgeltliche Mitarbeit; Beweislast für die ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 638
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Neuruppin, 05.05.2017 - 5 O 265/15

    Pflichtteilsrecht: Berücksichtigung der Kosten der Testamentseröffnung und der

    Der Kläger trägt daher für die geltend gemachte Leistungsklage die Beweislast für sämtliche weiteren Tatsachen, die Grund und Höhe des von ihm bezifferten Anspruchs beeinflussen, mithin hier insbesondere für den Umstand, dass in Ansehung der fraglichen Abhebungen vom Sparbuch überhaupt jeweils eine Schenkung vorlag (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 23. März 1999 - 5 U 134/98, BeckRS 1999, 31030994; MünchKommBGB/Lange, aaO, § 2325 Rn. 44 mwN).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

    Es ist deshalb anerkannt, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908i, 1835, 670 BGB auch die Umsatzsteuer umfasst, die auf die Auslagen des Betreuers entfällt (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 447/448; OLG Hamm FamRZ 2000, 549/550; jetzt auch: OLG Dresden FamRZ 2000, 851; ausdrücklich für Portokosten: OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 638).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98   

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https://dejure.org/1999,4969
OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98 (https://dejure.org/1999,4969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1999 - 27 U 290/98 (https://dejure.org/1999,4969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 27 U 290/98 (https://dejure.org/1999,4969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrschulfahrzeug; Sorgfaltspflichtverstoß eines Fahrlehrers und schuldhafte Verletzung seiner Überwachungspflicht; Verantwortlichkeit für die Führung eines Fahrschulfahrzeugs; Nutzungsausfallentschädigung für eine Dauer ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 17; StVG § 7 Abs. 2; StVG § 3 Abs. 2; BGB § 249
    Haftung wegen mangelhafter Überwachung eines Lkw-Fahrschülers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrlehrer - Haftung gegenüber Dritten - Sattelzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1
    Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1032
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Dieser allgemeinen Auffassung stimmt der Senat zu, zumal dieser auf einer Linie mit der Rechtsprechung des BGH liegt, wonach der Schädiger die Mehrkosten zu tragen hat, die durch unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der Werkstatt entstehen (vgl. BGH VersR 1975, 184).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1987 - 1 U 109/86
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Aufgrund seiner Verantwortlichkeit für die Führung des Fahrschulfahrzeugs hatte er die Fahrweise des Zeugen T1 sorgfältig zu überwachen, um korrigierend eingreifen zu können, wenn dies die Fahrweise des Prüflings erforderte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 24, 25).
  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht,

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Dies setzt jedoch voraus, daß sich der Führer des Fahrzeugs der Klägerin während des Anfahrvorgangs des Lkw noch hinter diesem befunden hätte (so die Konstellation in der Senatsentscheidung in NZV 1994, 399).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1984 - 15 U 80/83

    Mehrkosten; Nutzungsausfallanspruch; Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98
    Zwar hat das OLG Düsseldorf in der von den Beklagten angeführten Entscheidung zfs 1984, 298 die Auffassung vertreten, daß eine verzögerte Reparatur nicht zu einem erhöhten Nutzungsausfall führen könne.
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Der Zeuge V musste - auch unterstellt, seine Fahrspur war zu Beginn des Vorbeifahrens frei - damit rechnen, dass es im Falle des zu erwartenden Ausschwenkens des Aufliegers bei einer Weiterfahrt zur Kollision kommen würde (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

    Jedem Kraftfahrer - und ganz besonders dem Fahrer eines großen LKW - muss bekannt sein, dass Sattelschlepper beim Abbiegen ausschwenken und dass Lastzuganhänger keineswegs immer in der Spur des Zugfahrzeuges zu fahren pflegen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris).

    Zudem sind Auflieger mit lenkbarer Hinterachse bereits seit längerer Zeit in Gebrauch (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris), so dass der Zeuge V als LKW-Fahrer auch mit dessen bauartbedingtem besonderem Ausschwenken rechnen musste.

    Ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO ist nach den obigen Ausführungen zu 17 Abs. 3 StVG schon darin zu sehen, dass der Zeuge V weitergefahren ist, obwohl er die Möglichkeit hatte, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen und diesem das Abbiegen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2018, 9 U 19/17 - juris; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98; Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nach § 1 Abs. 2 StVO wäre nur dann begründet, wenn festgestellt werden könnte, dass der Beklagten zu 1) verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen oder diesem das Abbiegen zu ermöglichen (OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 1999 - 27 U 290/98 - OLGR Hamm 1999, 273).
  • LG Ravensburg, 09.01.2014 - 2 O 242/13

    Kollision eines Sattelschleppers mit einem rechts überholenden Fahrer

    Der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nach § 1 Abs. 2 StVO wäre nur dann begründet, wenn festgestellt werden könnte, dass der Beklagten Ziffer 1 verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen oder diesem das Abbiegen zu ermöglichen (OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, Az.: 27 U 290/98 - OLGR Hamm 1999, 273; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, Az.; 12 U 325/02).
  • AG Düsseldorf, 10.01.2006 - 33 C 9900/04

    Schadensersatzanspruch eines Halters eines PKW gegen einen Betreiber einer

    Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs ist dem Geschädigten, sofern es sich um mehr als Bagatellschäden handelt, für Telefon, Porto und Fahrtkosten ohne weitere Spezifizierung eine Auslagenpauschale zuzuerkennen (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 2000, 1032).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.01.1999 - 4 W 89/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7758
OLG Karlsruhe, 14.01.1999 - 4 W 89/98 (https://dejure.org/1999,7758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.1999 - 4 W 89/98 (https://dejure.org/1999,7758)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 4 W 89/98 (https://dejure.org/1999,7758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines eigenhändigen Testaments; Berliner Testament; Veräußerungsverbot und Teilungsverbot durch den Erblasser; Begriffe des Nacherben und Schlußerben; Auslegung des Erblasserwillens; Vorausvermächtnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Abgrenzung einer Einsetzung des Schlußerben als Vollerben mit beschränkenden Auflagen von einer Anordnung der gestuften Nacherbfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 806
  • FGPrax 1999, 152
  • FamRZ 1999, 1535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.03.2010 - BLw 11/09

    Eigene Auslegung eines Testaments anstelle des Beschwerdegerichts als Aufzeigen

    Sie macht zwar eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 1999 (NJW-RR 1999, 806) geltend, zeigt aber keinen Rechtssatz auf, den das Beschwerdegericht abweichend von einem - ebenfalls nicht dargelegten - Rechtssatz in der Vergleichsentscheidung aufgestellt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.10.1998 - 3 WF 201/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5728
OLG Düsseldorf, 30.10.1998 - 3 WF 201/98 (https://dejure.org/1998,5728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.1998 - 3 WF 201/98 (https://dejure.org/1998,5728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - 3 WF 201/98 (https://dejure.org/1998,5728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1452
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    Der Senat folgt in seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis der Auffassung, wonach § 1612b Abs. 1 BGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes dann nicht entgegensteht, wenn -wie hier- ein an sich barunterhaltspflichtiger Elternteil mangels Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt leistet, aber dennoch das volle Kindergeld bezieht (vgl. Senatsurteil vom 04.09.2003, 1 UF 178/03; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1589; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 553; anderer Auffassung: OLG Hamm, FamRZ 2001, 1728; OLG Celle, FamRZ 2001, 47; OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 687; OLG Köln, FamRZ 2003, 1408; zuletzt OLG Düsseldorf, FamRZ 2004, 1809).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2002 - 9 WF 41/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch

    Der Senat folgt dabei im Ergebnis der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach § 1612 b Abs. 1 BGB einer vollen Anrechnung des Kindergeldes dann nicht entgegensteht, wenn ein - an sich barunterhaltspflichtiger - Elternteil mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt leistet, aber dennoch das volle Kindergeld bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1246).

    Schließlich rühre auch eine einschränkende Auslegung von § 1612 b Abs. 1 BGB dahingehend, dass diese Vorschrift jedenfalls auf Unterhaltsforderungen von volljährigen Kindern, die nicht unter das Privileg des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB fallen, grundsätzlich keine Anwendung findet (vgl. auch OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 273; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1245), zum selben Ergebnis.

  • OLG Koblenz, 13.06.2003 - 13 WF 414/03

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

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  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01

    Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim

    bb) Eine analoge Anwendung des § 1612b V BGB auf privilegierte Volljährige (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1452; Büttner, NJW 1999, 2315, 2318) müsste in den Fällen, in denen beide Eltern zusammen den vollen Unterhaltsbedarf des Kindes aufbringen, jeder Einzelbetrag aber nicht 135 % des Regelbetrags erreicht, dazu führen, dass bei keinem Elternteil Kindergeld angerechnet werden dürfte.
  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 11 WF 257/05

    Zur Anrechnung von Kindergeld bei einem an sich barunterhaltspflichtigen aber

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist umstritten, ob das Kindergeld für das volljährige Kind nur zum Teil oder in voller Höhe abzuziehen ist, falls nur ein Elternteil leistungsfähig und damit barunterhaltspflichtig ist (für eine volle Anrechnung: OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1246; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 553; OLG Celle FamRZ 2004, 218; OLG Koblenz FamRZ 2044, 562; OLG München NJW-RR 2005, 231; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rdnr. 831; Münchener Kommentar/Born, BGB, 4. Aufl., § 1612 b Rdnr. 53; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1612 b Rdrn.
  • OLG Hamm, 17.02.2003 - 7 WF 28/03

    Zur Kindergeldanrechnung gem. der RegelbetragsVO bei volljährigen Kindern

    Im Gegenteil wird insoweit diskutiert, auf diese alleinige Barunterhaltspflicht das Kindergeld nicht nur zur Hälfte, sondern voll anzurechnen, (so OLG Düsseldorf FamRZ 99, 1452; Heiß/Born/Heiß Kap. 3.287; a. A. OLG Celle FamRZ 2001, 47 f; Wendl/Scholz, 5. Aufl. § 2 Rdnr. 515).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2001 - 9 WF 186/01

    Zur Anrechnung von Kindergeld nach § 1612b BGB

    Zwar wird die Auffassung vertreten, daß für den Fall, daß der ebenfalls zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil nicht leistungsfähig sei, es gerechtffertigt erscheine, das gesamte Kindergeld dem anderen zugutekommen zu lassen (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1452; wohl auch: Oelkers, Aktuelles Unterhaltsrecht, Loseblattsammlung Stand Juli 2001, Stichwort: Kindergeld).
  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 WF 257/05
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist umstritten, ob das Kindergeld für das volljährige Kind nur zum Teil oder in voller Höhe abzuziehen ist, falls nur ein Elternteil leistungsfähig und damit barunterhaltspflichtig ist (für eine volle Anrechnung: OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1452; OLG Schleswig FamRZ 2000, 1245; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1246; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 553; OLG Celle FamRZ 2004, 218; OLG Koblenz FamRZ 2044, 562; OLG München NJW-RR 2005, 231; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rdnr. 831; Münchener Kommentar/Born, BGB, 4. Aufl., § 1612 b Rdnr. 53; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1612 b Rdrn.
  • OLG Schleswig, 20.09.1999 - 15 UF 40/98

    Unterhaltspflicht; Unterhalt; Kindergeld; Anrechnung des Kindergeldes

    Diese Vorschrift ist einschränkend dahin auszulegen, daß sie jedenfalls auf Unterhaltsforderungen von volljährigen Kindern, die nicht unter das Privileg des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB fallen, grundsätzlich keine Anwendung findet (vgl. auch OLG Düsseldorf OLGR 1999, 273).
  • OLG Hamburg, 19.03.2001 - 12 WF 25/01

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines Kindes unter Berücksichtigung der

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  • OLG München, 01.06.2004 - 12 UF 1104/04

    Anwendbarkeit von § 1612b Abs. 5 BGB auf privilegierte volljährige Kinder;

  • AG Hameln, 06.12.2005 - 31 F 227/05

    Abänderung; Abänderungsgrund; Analogie; Anrechnung; Arbeitslosengeld II;

  • OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 6 WF 30/00
  • OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 6 WF 33/00
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.02.1999 - 18 U 173/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5993
OLG Köln, 25.02.1999 - 18 U 173/98 (https://dejure.org/1999,5993)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.1999 - 18 U 173/98 (https://dejure.org/1999,5993)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 18 U 173/98 (https://dejure.org/1999,5993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 649; AGBG § 9 ABS. 1, ABS. 2 NR. 1

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer die Kündigung eines Architektenvertrages durch den Auftraggeber auf Fälle eines wichtigen Grundes beschränkende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Notwendigkeit fortbestehenden Vertrauens eines Auftraggebers in einen Architekten als ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1974 - VII ZR 35/73

    Abdingbarkeit des Kündigungsrechts; Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 18 U 173/98
    Vor Geltung des AGB-Gesetzes hat der Bundesgerichtshof an derartigen Klauseln keinen Anstoß genommen (BauR 72, 185; BGHZ 62, 208).
  • BGH, 09.12.1971 - VII ZR 211/69

    "Allgemeine Vertragsbestimmungen" - Haftungsbeschränkung des Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 18 U 173/98
    Vor Geltung des AGB-Gesetzes hat der Bundesgerichtshof an derartigen Klauseln keinen Anstoß genommen (BauR 72, 185; BGHZ 62, 208).
  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 207/96

    Formularmäßige Vereinbarung der Höhe ersparter Aufwendungen in einem

    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1999 - 18 U 173/98
    Nach Geltung des AGB-Gesetzes hat er sich - soweit ersichtlich - mit der Frage noch nicht befaßt und in seiner Entscheidung vom 19.2.1998 - VII ZR 207/96 - (MDR 1998, 1093, 1094) noch dahinstehen lassen, " ob der in § 8.1 AVA geregelte Ausschluß der freien Kündigung einer Prüfung nach dem AGB-Gesetz standhalten würde".
  • OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 181/11

    Architektenhonorar bei Überschreitung einer vereinbarten Kostenobergrenze

    Die Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.02.1999 - 18 U 173/98 - abgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.1998 - 3 WF 82/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10796
OLG Düsseldorf, 27.04.1998 - 3 WF 82/98 (https://dejure.org/1998,10796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.1998 - 3 WF 82/98 (https://dejure.org/1998,10796)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 1998 - 3 WF 82/98 (https://dejure.org/1998,10796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1270
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher

    Anders als bei Scheidung der Eheleute ist eine erschöpfende Regelung des gesamten Hausrats in dem auf eine vorläufige Regelung ausgerichteten Verfahren nach § 1361 a BGB nicht erforderlich, vielmehr besteht die Möglichkeit, die Verteilung auf einzelne Gegenstände des Hausrats zu beschränken (OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1270 ; BayOblGZ 1972, 465, 466; Palandt-Brudermüller, aaO., § 1361 a, Rdn. 2; Staudinger-Hübner, aaO., § 1361 a, Rdn. 4; Erman-Heckelmann, aaO., Rdn. 5; MünchKomm-Wacke, aaO., Rdn. 19), weshalb eine Feststellung des gesamten Hausrats nicht erforderlich ist.
  • OLG Naumburg, 23.06.2004 - 8 WF 53/04

    Entscheidungskriterien für Gesuch um Prozesskostenhilfe

    Wenn sich in solchen Fällen die Erfolgsprognose in der Zeit zwischen Entscheidungsreife und Entscheidung verschlechtert, ist dies nicht zu berücksichtigen, sondern nach dem Kenntnisstand zur Zeit der Entscheidungsreife zu entscheiden (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 240; 2001, 291/922, Düsseldorf FamRZ 99, 1270).
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