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   OLG Hamm, 11.01.1999 - 6 U 181/98   

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https://dejure.org/1999,9275
OLG Hamm, 11.01.1999 - 6 U 181/98 (https://dejure.org/1999,9275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1999 - 6 U 181/98 (https://dejure.org/1999,9275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 6 U 181/98 (https://dejure.org/1999,9275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsquote von 2/3 und 1/3 bei einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich einer Straße; Nichtbeachtung einer Vorfahrtsregelung beim Linksabbiegen bei ungeklärter Ampelstellung; Linksabbieger in einer Phase des Umlaufplans durch einen grünen Pfeil

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 9 Abs. 3 S. 1; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1
    Aus Indizien abgeleiteter Ampelverstoß eines Linksabbiegers mit Grünpfeilampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1509
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.1997 - VI ZR 150/96

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei Abbiegen an einem Grünpfeil

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 6 U 181/98
    Denn diese Regel würde gemäß § 37 I StVO der Regel des § 9 III 1 StVO, wonach der durchfahrende Gegenverkehr Vorrang hat, vorgehen (vgl. BGH NZV 97, 350; 96, 231; Senat NZV 90, 189 = VersR 92, 67).
  • OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 U 116/89

    Von Linksabbieger verursachter Zusammenstoß - Haftungsverteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.1999 - 6 U 181/98
    Denn diese Regel würde gemäß § 37 I StVO der Regel des § 9 III 1 StVO, wonach der durchfahrende Gegenverkehr Vorrang hat, vorgehen (vgl. BGH NZV 97, 350; 96, 231; Senat NZV 90, 189 = VersR 92, 67).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2004 - 15 W 3/04

    Regressprozess einer Transportversicherung: Ermessensfehlerfreie Anordnung des

    In der Vergangenheit war in der Rechtsprechung teilweise umstritten, inwieweit die fehlende Ermächtigung eines Terminsvertreters zum Vergleichsabschluss die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Partei gem. § 141 Abs. 3 ZPO rechtfertigen konnte (vgl. z.B. einerseits OLG Hamburg, OLGR 1999, 304; andererseits OLG Nürnberg, MDR 2001, 954).
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