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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.12.1998 - 8 UF 274/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4199
OLG Hamm, 14.12.1998 - 8 UF 274/98 (https://dejure.org/1998,4199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.1998 - 8 UF 274/98 (https://dejure.org/1998,4199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 1998 - 8 UF 274/98 (https://dejure.org/1998,4199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1998 - 8 UF 274/98
    Dieser Kindergeldanteil hat bei der Klägerin zu verbleiben (vgl. dazu auch BGH, FamRZ 1997, 806 und nunmehr § 1612 b Abs. 5 BGB).
  • BGH, 24.04.1996 - XII ZR 7/96

    Berücksichtigung von Pflegegeld bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1998 - 8 UF 274/98
    Zu dem Renteneinkommen des Beklagten in Höhe von 1.747,00 DM monatlich tritt Pflegegeld nach der Pflegeversicherung in Höhe von 600, 00 DM, denn in diesem Umfange ist die Vermutung des § 1610 a BGB widerlegt (vgl. zur Anwendung des § 1610 a BGB auf das Pflegegeld nach § 37 SGB X: BGH FamRZ 1996, 933).
  • OLG Koblenz, 07.04.2005 - 7 UF 999/04

    Höhe des Trennungsunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

    Diese gesetzliche Vermutung kann nur durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit den Sozialleistungen entweder der allgemeine Konsum oder eine Vermögensbildung finanziert wird (OLG Hamm OLGR 1999, 313; Wendl/Dose, aaO., § 1 Rdn. 446).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.01.1999 - 20 U 106/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8496
OLG Köln, 15.01.1999 - 20 U 106/98 (https://dejure.org/1999,8496)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.1999 - 20 U 106/98 (https://dejure.org/1999,8496)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 20 U 106/98 (https://dejure.org/1999,8496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1478
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 49/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariell beurkundeten

    Hierzu hätte die Darlegung von Tatsachen gehört, die ihn an der Erkenntnis des wahren Sachverhalts gehindert oder die unrichtige Darstellung des Sachverhalts herbeigeführt hatten (vgl. OLG Köln OLGR 1999, 313, 314 (= NJW-RR 2000, 1478); Stein-Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 290 Rn. 4).
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17

    Wirksamkeit des Widerrufs eines erstinstanzlich abgegebenen gerichtlichen

    Der Widerrufende muss schlüssig vortragen, dass der Irrtum aus scheinbaren äußeren Tatsachen entstanden ist, die ihn an der Erkenntnis des wahren Sachverhaltes gehindert oder die unrichtige Darstellung herbeigeführt haben (OLG Köln, Urt. v. 15.01.1999 - 20 U 106/98 = NJW-RR 2000, 1478; Wieczorek/Schütze-Assmann, ZPO, 4. Aufl., § 290 Rz. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7751
OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99 (https://dejure.org/1999,7751)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.05.1999 - 2 U 21/99 (https://dejure.org/1999,7751)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 2 U 21/99 (https://dejure.org/1999,7751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Die Wettbewerbswidrigkeit liegt nicht schon in der kostenlosen Abgabe selbst (BGH, GRUR 1985, 881, 882).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu missbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (BGH, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann die unentgeltliche Abgabe einer Zeitung, die einen nicht nur nebensächlichen redaktionellen Teil umfasst, wettbewerbswidrig sein, wenn sie die Gefahr begründet, dass der Leistungswettbewerb in diesem Bereich in einem nicht unerheblichen Maße eingeschränkt wird und deshalb die Tagespresse als Institution in ihrem Bestand, der verfassungsrechtlich garantiert ist, bedroht ist (BGHZ 51, 236, 240 - Stuttgarter Wochenblatt I; GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal Spiegel).

    Erforderlich ist vielmehr eine konkret drohende Gefahr (BGH, GRUR 1985, 881 - Bliestal Spiegel - mit Anmerkung Hefermehl).

  • OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96

    Gebäude- und Fundamentschäden durch Straßenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Dieser Gesichtspunkt kann aber dann keine Rolle spielen, wenn der Hersteller nach seinem Vertriebskonzept überhaupt nicht die Absicht hat, sein Blatt später entgeltlich abzugeben (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 527; Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111, Fn. 31).

    Es geht aber nicht an, aufgrund bloßer Vermutungen ein Presseerzeugnis zu verbieten (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 529).

  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75

    WAZ-Anzeiger

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Dass alle diese Maßnahmen, die einzeln betrachtet legitime Mittel des Leistungswettbewerbs sind, in ihrer Kumulierung zu einer unzulässigen Behinderung der Mitbewerber führen, ist nicht zu erkennen (a.A. BGH, GRUR 1977, 668, 670 - WAZ-Anzeiger).
  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 174/82

    "Abwehrblatt"; Preisunterbietungen im Wettbewerb zwischen Anzeigenblättern

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Dies ist den Verlegern von Tageszeitungen grundsätzlich nicht verwehrt (BGH, GRUR 1985, 883, 885 - Abwehrblatt I).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Unterbieten des Konkurrenzpreises für sich genommen keine unbillige Behinderung darstellt, sondern im Gegenteil ein wesentliches Element gesunden Wettbewerbs ist (BGH, GRUR 1986, 397, 399 - Abwehrblatt II).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu missbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (BGH, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung des Senats auch nicht aus der Entscheidung des BGH zum Vertrieb einer entgeltlichen Zeitung über sogen. "stumme Verkäufer" (GRUR 1996, 778 ).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann die unentgeltliche Abgabe einer Zeitung, die einen nicht nur nebensächlichen redaktionellen Teil umfasst, wettbewerbswidrig sein, wenn sie die Gefahr begründet, dass der Leistungswettbewerb in diesem Bereich in einem nicht unerheblichen Maße eingeschränkt wird und deshalb die Tagespresse als Institution in ihrem Bestand, der verfassungsrechtlich garantiert ist, bedroht ist (BGHZ 51, 236, 240 - Stuttgarter Wochenblatt I; GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal Spiegel).
  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 115/75

    Verstoß gegen Wettbewerbssitten durch Einkauf von Waren im Ausland ohne

    Auszug aus OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99
    Auch die bloße Existenz von Kombinationstarifen für Anzeigenkunden bei verbundenen Zeitungen ist keine dem Leistungswettbewerb fremde Maßnahme (Gloy, GRUR 1977, 672).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99

    Wettbewerbsrecht - unentgeltliche Verteilung anzeigenfinanzierter

    Durch die unentgeltliche Verteilung der "Z" scheidet damit zwangsläufig ein Anlocken von Lesern oder deren "Kaufbeeinflussung" aus (OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053 - Kreisblatt am Sonntag).

    Aber auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung (BGH GRUR 1991, 616, 617 f. - Motorboot-Fachzeitschrift; GRUR 1982, 53, 55 f. - Bäckerfachzeitschrift; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053/1054 - Kreisblatt am Sonntag; Köhler, WRP 1998, 455, 457 ff.), d.h. einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs auf dem Markt der Printmedien begegnet der kostenlose Vertrieb der "Z" keinen durchgreifenden Bedenken.

  • KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch Ausblendung von Werbung

    Eine solche wesentliche Erschwerung, die konkret drohen müsste (vgl. BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; KG AfP 1997, 726, 728; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053), hat die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht.
  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

    Dieser Ansicht folgen auch das OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 912) und das OLG Bremen (WRP 1999, 1052) sowie das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 3. Februar 2000 in dem DuMont-Schauberg-Verlag gegen die Antragsgegnerin eingeleiteten Verfügungsverfahren.
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