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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2211
OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98 (https://dejure.org/1999,2211)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 11 U 251/98 (https://dejure.org/1999,2211)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 11 U 251/98 (https://dejure.org/1999,2211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gebäudeversicherer Wohnungseigentümer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 67 Abs. 1
    Gebäudeversicherer Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriffsanspruch; Gebäudeversicherung; Wohnungseigentümergemeinschaft ; Fahrlässigkeit; Sondereigentum ; Gemeinschaftseigentum ; Haftpflichtversicherung

  • Judicialis

    VVG § 67 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 67 Abs. 1
    Kein Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen schädigenden Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen Wohnungseigentümer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kein Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen schädigenden Wohnungseigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 46
  • NZM 2001, 648 (Ls.)
  • ZMR 1999, 851
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 255/90

    Leistungsfreiheit - Feuerversicherung - Grobfahrlässige Schadensherbeiführung -

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98
    § 25 Ziffer 3 VGB 88 (entsprechend Klausel 841 zu den VGB 62, abgedruckt bei Martin, Sachversicherungsrecht, 2.Aufl. 1986, S. 271 f., und Klausel 8.07 gemäß Genehmigung des BAA in VA 1960, 198, zitiert bei Möller in Bruck/Möller, VVG, 8.Aufl., § 611 Anm. 63) geht deshalb zutreffend davon aus, daß - gerade wegen der Einheitlichkeit des Versicherungsverhältnisses - an sich das vertragswidrige Verhalten einzelner Wohnungseigentümer zur Leistungsfreiheit des Versicherers insgesamt führen würde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1372 f. - Feuerversicherung durch Miteigentümer - Prölss, a.a.O., § 6 Rn. 41 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89

    Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen den Mieter des

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98
    Ob die Einbeziehung solcher Interessen Dritter, die nicht Versicherungsnehmer und nicht Versicherte sind, unter Hinweis auf die Rechtsnatur einer "reinen" Sachversicherung - wie der Gebäudeversicherung - ohne weiteres verneint werden kann (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 527 f. - Leitungswasserversicherung - NJW 1992, 980 f. - Gebäudefeuerversicherung - ; VersR 1994, 85 ff. - Kfz-Kaskoversicherung -jeweils mit weiteren Nachweisen; dazu kritisch insbesondere Armbrüster a.a.O.), kann dahinstehen.
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98
    Angesichts der aufgezeigten Rechtslage kann dahinstehen, ob zugunsten der Beklagten etwas aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.1995 betreffend die Haftungsbeschränkung des Wohnungsmieters bei der Verursachung von Brandschäden (NJW 1996, 715 ff.) hergeleitet werden könnte, etwa dahingehend, daß die Wohnungseigentümer in der Regel stillschweigend davon ausgehen, ein schädigendes Gemeinschaftsmitglied solle den anderen nur in dem Umfang haften, in dem der Schaden nicht durch gemeinsam finanzierte Versicherungen gedeckt ist.
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 259/91

    Zur Frage einer Mitversicherung der Mieter und Pächter in einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98
    Ob die Einbeziehung solcher Interessen Dritter, die nicht Versicherungsnehmer und nicht Versicherte sind, unter Hinweis auf die Rechtsnatur einer "reinen" Sachversicherung - wie der Gebäudeversicherung - ohne weiteres verneint werden kann (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 527 f. - Leitungswasserversicherung - NJW 1992, 980 f. - Gebäudefeuerversicherung - ; VersR 1994, 85 ff. - Kfz-Kaskoversicherung -jeweils mit weiteren Nachweisen; dazu kritisch insbesondere Armbrüster a.a.O.), kann dahinstehen.
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 33/93

    Umfang der Deckung der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 11 U 251/98
    Ob die Einbeziehung solcher Interessen Dritter, die nicht Versicherungsnehmer und nicht Versicherte sind, unter Hinweis auf die Rechtsnatur einer "reinen" Sachversicherung - wie der Gebäudeversicherung - ohne weiteres verneint werden kann (vgl. etwa BGH NJW-RR 1991, 527 f. - Leitungswasserversicherung - NJW 1992, 980 f. - Gebäudefeuerversicherung - ; VersR 1994, 85 ff. - Kfz-Kaskoversicherung -jeweils mit weiteren Nachweisen; dazu kritisch insbesondere Armbrüster a.a.O.), kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7235
OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95 (https://dejure.org/1998,7235)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.1998 - 11 U 3943/95 (https://dejure.org/1998,7235)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 11 U 3943/95 (https://dejure.org/1998,7235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 847; BGB § 249; ZPO § 286; ZPO § 287
    Keine Haftung für Selbstmordversuch nach Bagatellunfall ohne organische Verletzungen

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Haftung des Auffahrenden für einen Selbstmordversuch des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StVG § 7, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1; BGB § 823, 847, 249; ZPO §§ 286, 287
    Haftung für einen Selbstmord-Versuch des Geschädigten nach leichtem Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
    Sie setzt nicht voraus, daß die psychischen Beeinträchtigungen eine organische Ursache haben (BGH NJW 1991, 2347 f.; BGH NJW 1996, 2425 ).

    Die Zurechnung einer psychischen Gesundheitsbeschädigung oder einer psychischen Folgewirkung scheitert auch nicht daran, daß eine psychische Prädisposition, insbesondere eine körperliche Schwäche des Verletzten dazu beigetragen hat (BGH NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).

    Der Schädiger kann sich nämlich nicht darauf berufen, daß der Schaden nur deshalb eingetreten ist oder ein bestimmtes Ausmaß erlangt hat, weil der Verletzte infolge von Dispositionen zur Krankheit oder von körperlichen Anomalien besonders anfällig war (BGH NJW 1996, 2425, 2426 m.w.N.).

    In einem solchen Fall scheidet eine haftungsrechtliche Zurechenbarkeit von Schadensfolgen aus (BGH VersR 1992, 504 f., BGH NJW 1996, 2425, 2426 f; BGH Urteil vom 11. November 1997, VI ZR 376/96, S. 6 ff, BGHZ 132, 341, 346 m.w.N.).

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
    Die Psychose des früheren Klägers und die dadurch ausgelösten Folgeschäden sind deshalb bei wertender Betrachtung allein den psychischen Belastungen nach dem Unfall zuzurechnen und werden vom Schutzzweck der verletzten Vorschriften nicht mehr erfaßt (BGHZ 107, 359 ff., 364 ff.).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
    In einem solchen Fall scheidet eine haftungsrechtliche Zurechenbarkeit von Schadensfolgen aus (BGH VersR 1992, 504 f., BGH NJW 1996, 2425, 2426 f; BGH Urteil vom 11. November 1997, VI ZR 376/96, S. 6 ff, BGHZ 132, 341, 346 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90

    Wirkungen des Beziehens eines Feststellungsantrags allein auf noch nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95
    Sie setzt nicht voraus, daß die psychischen Beeinträchtigungen eine organische Ursache haben (BGH NJW 1991, 2347 f.; BGH NJW 1996, 2425 ).
  • OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00

    Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma;

    Zudem müssen Unfall und Verletzung nicht nur in einem äußeren, sondern auch in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH, r+s 89, 283 = VersR 89, 923; s. auch OLG Nürnberg, VersR 99, 1117).
  • LG Magdeburg, 14.03.2007 - 10 O 2703/06
    Daran fehlt es, wenn deutliche psychische Erkrankungen eintreten, die auf leichten Unfallgeschehen beruhen sollen (vgl. OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1999, S. 1117 f. sowie BGH NJW 2004, S. 1945 f.).
  • AG Betzdorf, 21.08.2009 - 33 C 136/09

    Suizidversuch nach Unfall - Schadensersatzanspruch

    Für diesen Selbstmordversuch nach einem Verkehrsunfall ohne körperliche Verletzung der Klägerin hat der Schädiger daher nicht einzustehen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 1999, 1117).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 40/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12378
OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 40/99 (https://dejure.org/1999,12378)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.1999 - 2 U 40/99 (https://dejure.org/1999,12378)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - 2 U 40/99 (https://dejure.org/1999,12378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Wohnungs-Kaufvertrags; Wohnfläche einer Eigentumswohnung als zusicherungfähige Eigenschaft; Erheblichkeit der Differenz zwischen tatsächlicher und errechneter Quadratmeterzahl; Keine konkludente Zusicherung bei hinreichend ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludente Zusicherung der Wohnfläche? (IBR 1999, 596)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99

    Wohnungseigentum

    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten wies der Senat - 2 U 40/99 - durch Urteil vom 22. September 1999 zurück.

    Die Akten 3 II 24/97 WEG Amtsgericht Siegburg, 3 II 92/98 WEG Amtsgericht Siegburg und 3 O 346/98 Landgericht Bonn = 2 U 40/99 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Diese Grundsätze sind jedoch - wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22. September 1999, 2 U 40/99, ausgesprochen hat - problematisch, jedenfalls hier nicht einschlägig.

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