Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2083
OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99 (https://dejure.org/1999,2083)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.1999 - 1 U 3/99 (https://dejure.org/1999,2083)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 1999 - 1 U 3/99 (https://dejure.org/1999,2083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fingierter Verkehrsunfall; Ungerechtfertigte Bereicherung ; Rückzahlung von Versicherungsleistungen; Wegfall der Bereicherung; Bösgläubiger Empfänger; Geldschuld; Gattungsschuld

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819; ; BGB § 279; ; BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 166, 279, 812, 819
    Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1045
  • ZIP 1999, 310
  • ZIP 2000, 310
  • BB 1999, 2324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.01.1998 - 16 U 72/97

    Haftung aus der Zurverfügungstellung des Girokontos für Geldgeschäfte eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99
    Von der Rechtsprechung ist anerkannt (BGH NJW 1982, 1585 f; OLG Köln NJW 1998, 2909), dass der hinter § 166 Abs. 1 BGB stehende Gedanke der Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB analog anzuwenden ist.
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.1999 - 1 U 3/99
    Von der Rechtsprechung ist anerkannt (BGH NJW 1982, 1585 f; OLG Köln NJW 1998, 2909), dass der hinter § 166 Abs. 1 BGB stehende Gedanke der Zurechenbarkeit von Vertreterwissen im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB analog anzuwenden ist.
  • OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 193/98

    Ansprüche der Bank bei einer Zuviel-Überweisung

    Nach dem Bundesgerichtshof hat der Einwand, "wirtschaftlich" sei ein Dritter Kontoinhaber, keine Geltung (NJW 1983, 626; ebenso OLG Köln ZIP 2000, 310 und NJW 1998, 2909).

    Dieser hat damit - über die bestehende Bankvollmacht hinaus - eine tatsächlich ähnliche Stellung wie ein Vertreter, so daß es sachgerecht erscheint, dessen Wissen auch dem Kontoinhaber zuzurechnen (BGH NJW 1982, 1585 und OLG Köln ZIP 2000, 310, 311).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3254
OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97 (https://dejure.org/1998,3254)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.10.1998 - 6 U 1414/97 (https://dejure.org/1998,3254)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 6 U 1414/97 (https://dejure.org/1998,3254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abnahme eines Werkes durch Inbetriebnahme; Verpflichtung zur Einhaltung von DIN (Deutsche Industrie Norm) -Normen ohne ausdrücklichen Hinweis im Bauauftrag; Zurückbehaltungsrecht bis zur Mängelbeseitigung; Umfang des Zurückbehaltungsrechts bei einer Vielzahl "kleinerer" ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 273 § 633; VOB/B § 13 Nr. 5 § 16 Nr. 3
    Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bei Kostenbeteiligungspflicht an Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bei mehreren abgrenzbaren Mängeln; Kostenbeteiligungspflicht des Auftraggebers mit Ohnehin-Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    VOB/B §§ 13 Nr. 5; 16 Nr. 3; BGB §§ 242, 273, 633
    Zurückbehaltungsrecht eines Auftraggebers, der verpflichtet ist, sich an der Mängelbeseitigung des Auftragnehmers zu beteiligen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschuß des AG zur Mängelbeseitigung: Schätzung möglich? (IBR 1999, 525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 99
  • BauR 2000, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97
    K., der insoweit als ihr Erfüllungsgehilfe anzusehen ist, zu dem Schaden beigetragen hat und soweit Sowiesokosten in Betracht kommen, ist die Nachbesserung wiederum jeweils von einer entsprechenden Sicherheitsleistung der Beklagten gemäß § 242 BGB abhängig gemacht worden (vgl. hierzu BGHZ 90, 344 ).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97
    Dieser Nachweis ist unbeschadet der Vertragsklausel über die Verpflichtung zum schriftlichen Angebot möglich (vgl. BGH, NJW 1996, 2158 ).
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97
    Soweit die Beklagte hier mit Mangelbeseitigungskosten aufrechnet, handelt es sich nicht um eine Aufrechnung im Rechtssinn, sondern um eine Verrechnung, so daß § 530 Abs. 2 ZPO auf diese Forderungen nicht anwendbar ist (ständige Rechtsspr. vgl. BGH, NJW 1978, 814).
  • BVerwG, 19.05.1983 - 3 C 13.82

    Türkischer Arzt - Arbeitsrechtliche Freizügigkeit - Berufsausübungserlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97
    Der Senat geht dabei davon aus, daß hier eine Verurteilung zu einem Zuschuß (doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung gemäß BGH, NJW 1984, 679) deshalb nicht der angemessenen Berücksichtigung des Beklagteninteresses entspricht, weil die Art der Nachbesserung Sache des Unternehmers ist und hier im Einzelfall keine oder geringe Sowieso Kosten anfallen könnten (z.B. bei der Beleuchtung des Rettungsweges).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z AR 11/92

    Betreuungssache; Abgabe; Wichtige Gründe; Zuständigkeitswechsel; Inkrafttreten;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97
    Dabei wurde jeweils ein Betrag gewählt, der nach Einschätzung des Gerichts als Druckmittel zur Durchsetzung des Nachbesserungsanspruchs ausreicht (vgl. BGH, NJW 1992, 1633 ).
  • OLG Rostock, 21.04.2011 - 3 U 74/08

    Abgrenzung Leistung/Nachtrag: DIN-Normen doch nicht maßgeblich?

    Diese Einrede kann ungeachtet einer Abnahme nach allgemeiner Ansicht auch im Falle eines abgeschlossenen VOB -Vertrags erhoben werden (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.10.1998 - 6 U 1414/97, BauR 2000, 273 ; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdn. 2524).
  • OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07

    Wann ist Fristsetzung zur Nacherfüllung wirkungslos?

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 22. März 1984 ( BGHZ 90, 344 = BauR 1984, 395 ) und des OLG Nürnberg ( OLGR 1999, 329) zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.12.1998 - 10 U 1182/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11679
OLG Koblenz, 11.12.1998 - 10 U 1182/97 (https://dejure.org/1998,11679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.12.1998 - 10 U 1182/97 (https://dejure.org/1998,11679)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 10 U 1182/97 (https://dejure.org/1998,11679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungstatbestand nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) gegenüber der GmbH; Konkreter Nachweis besonderer sittlich anstößiger Unrechtsmomente; Statuierung einer umfassenden, sogar auch fortlaufenden schadensersatzrechtlichen Restitutionsverpflichtung ; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1062
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98   

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https://dejure.org/1999,12253
OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98 (https://dejure.org/1999,12253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.1999 - 3 U 187/98 (https://dejure.org/1999,12253)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 3 U 187/98 (https://dejure.org/1999,12253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken; Voraussetzungen für eine unzulässige Beschränkung des freien EU-Warenverkehrs durch Verwendung unterschiedlicher Marken zur künstlichen Abschottung der Märkte

  • rechtsportal.de

    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98
    Wendet sich ein Markenrechtsinhaber gegen den Parallelimport seines Arzneimittels, das im Inland und in einem anderen EU-Mitgliedstaat jeweils unter verschiedenen Marken vertrieben wird (hier: unter TRELOC in Deutschland und unter "Triloc" in Österreich) und das der Parallelimporteur nach Umkennzeichnung erstmalig unter der Inlandsmarke (hier: unter TRELOC) vertreibt, so stellt die Durchsetzung des Markenrechts eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beschränkung des freien EU-Warenverkehrs dar, wenn die unterschiedlichen Marken verwendet werden, um die Märkte künstlich abzuschotten (Anschluss EuGH, 1978-10-10, 3/78, NJW 1979, 484).

    cc) Der EuGH hat vielmehr in der auch vom Landgericht herangezogenen "Centrafarm"-Entscheidung ausgeführt, dass es im Sinne des Art. 36 Satz 1 EWGV gerechtfertigt ist, wenn sich der Inhaber eines in einem Mitgliedstaat geschützten Warenzeichens dagegen zur Wehr setzt, dass eine Ware von einem Dritten unter diesem Warenzeichen auf den Markt gebracht wird, selbst wenn diese Ware zuvor in einem anderen Mitgliedstaat unter einem anderen, dort demselben Inhaber zustehenden Warenzeichen rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist (EuGH, GRUR Int. 1979, 99 - Nr. 18 - Centrafarm/American Home Products).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98
    Werden bei einem solchen Parallelimport unter Umkennzeichnung des Arzneimittels bestimmte Modalitäten beim Umpacken vom Markenrechtsinhaber beanstandet, so kann der Verbotsdurchsetzung eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung entgegenstehen (Anschluss EuGH, 1996-07-11, C-71/94, Pharma Recht 1996, 292).

    aa) Der vorliegend zur Entscheidung stehende Sachverhalt betrifft die Rechtsprechung der drei vom Landgericht herangezogenen EuGH-Entscheidungen (EuGH, WRP 1996, 867 - E.; WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb, WRP 1996, 874 - MPA Pharma) nicht unmittelbar bzw. nicht ausschließlich.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98
    Nichts anderes ergibt sich aus der BGH-Entscheidung "Sermion II" (BGH, GRUR 1997, 629 - Sermion II).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98
    aa) Der vorliegend zur Entscheidung stehende Sachverhalt betrifft die Rechtsprechung der drei vom Landgericht herangezogenen EuGH-Entscheidungen (EuGH, WRP 1996, 867 - E.; WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb, WRP 1996, 874 - MPA Pharma) nicht unmittelbar bzw. nicht ausschließlich.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98
    aa) Der vorliegend zur Entscheidung stehende Sachverhalt betrifft die Rechtsprechung der drei vom Landgericht herangezogenen EuGH-Entscheidungen (EuGH, WRP 1996, 867 - E.; WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb, WRP 1996, 874 - MPA Pharma) nicht unmittelbar bzw. nicht ausschließlich.
  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00

    Parallelimport eiones Arzneimittels mit markenrechtlicher Bezeichnung und

    In Österreich wird ein wirkstoffgleiches Mittel von einer Schwestergesellschaft der Klägerin seit 1983 unter der Bezeichnung TRILOC vertrieben (Beiakte OLG Hamburg 3 U 187/98: Anlage AG EVB 8).

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 18. Februar 1999 zurückgewiesen (OLG Hamburg 3 U 187/98 - vgl. diese Beiakte).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten Landgericht Hamburg 315 O 115/98 = OLG Hamburg 3 U 187/98 und Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99 nebst der dortigen Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98 Bezug genommen.

    Auf diesen Um stand hatte allerdings der Senat im vorangegangenen parallelen Verfügungsverfahren noch abgestellt (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1999 - Beiakte OLG Hamburg 3 U 187/98), diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen aufgegeben (vgl. die Senatsentscheidung vom 26. September 2002 - OLG Hamburg 3 U 251/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

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