Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99   

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OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,1537)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,1537)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 13 W 32/99 (https://dejure.org/1999,1537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prüfungspflicht des Kreditinstituts; Erfüllungsgehilfenhaftung für Objekt- und Kreditvermittler

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 276, 278
    Prüfungspflicht des Kreditinstituts; Erfüllungsgehilfenhaftung für Objekt- und Kreditvermittler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Culpa in contrahendo; Steuersparmodell ; Immobilienanlage; Bankenhaftung ; Aufklärungspflicht; Falschangabe; Kreditvermittler

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278
    Keine allgemeine haftungsbegründende Pflicht der immobilienfinanzierenden Bank gegenüber ihrem Darlehensnehmer auf Prüfung dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 278 § 675; Bankvertrag, Bankhaftung
    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und Kreditvermittlers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1794
  • WM 1999, 1817
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, läßt sich nach der Rechtsprechung des BGH nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH NJW-RR 1997, 116 m. w. Nachw.).

    Es liegt hier daher gänzlich anders als in denjenigen Fällen, in denen der Vertragspartner einem von ihm mit der Akquisition beauftragten Vermittlungsunternehmen die Führung der Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife überläßt (wie in BGH NJW-RR 1997, 116 für die Kundenwerbung einer Bausparkasse und in BGH NJW 1998, 2898 für die Kundenwerbung einer Lebensversicherungsgesellschaft durch Vermittlung fremdfinanzierter Lebensversicherungen entschieden).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    a) Anerkanntermaßen obliegt der Bank keine allgemeine Aufklärungspflicht über die Zweckmäßigkeit des Kredits und über die mit der Kreditaufnahme verbundenen Risiken und Folgen; die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage, die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete sowie die steuerlichen Auswirkungen muß der Darlehensnehmer selbst prüfen (BGH NJW-RR 1992, 879 und 1820; OLG Köln, WM 1997, 472; von Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 11. Aufl., S. 159 m. w. Nachw.).

    b) Das Vorbringen der Antragsteller bietet auch keinen Anhalt für die Annahme eines der von der Rechtsprechung entwickelten Sonderfälle, in denen ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht der Bank zu bejahen sein kann (vgl. zu diesen Fallgruppen Nobbe, Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Bankrecht, 6. Aufl., S. 21 ff; von Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 11. Aufl., S. 162 ff; wegen der Anforderungen, die angesichts der strengen Voraussetzungen für eine Aufklärungspflicht der Bank an die Darlegung solcher Ausnahmetatbestände zu stellen sind, vgl. BGH NJW-RR 1992, 879, 881 f.).

  • OLG Köln, 27.10.1993 - 13 U 91/93

    Vollstreckung aus der persönlichen Unterwerfungserklärung in einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).

    Diese Umstände sprechen in typischer Weise dafür, den von den Antragstellern sowohl für die Objekt- als auch für die Finanzierungsvermittlung eingeschalteten Herrn M. gerade als deren eigenen Erfüllungsgehilfen bei der Finanzierung der Immobilienanlage anzusehen (vgl. auch Senat in WM 1994, 197, 201 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Es liegt hier daher gänzlich anders als in denjenigen Fällen, in denen der Vertragspartner einem von ihm mit der Akquisition beauftragten Vermittlungsunternehmen die Führung der Vertragsverhandlungen bis zur Unterschriftsreife überläßt (wie in BGH NJW-RR 1997, 116 für die Kundenwerbung einer Bausparkasse und in BGH NJW 1998, 2898 für die Kundenwerbung einer Lebensversicherungsgesellschaft durch Vermittlung fremdfinanzierter Lebensversicherungen entschieden).
  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Angesichts dieser zeitlichen Abfolge bedürfte es schon näherer Angaben der Antragsteller dazu, daß sie sich bei der von ihnen vermißten Aufklärung durch die Antragsgegnerin überhaupt noch von der Erwerbsverpflichtung hätten lösen können (vgl. BGH NJW-RR 1990, 876).
  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1997 - 16 U 135/95
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    Ebensowenig läßt sich aus den bankeneigenen Beleihungsrichtlinien eine dem Darlehensnehmer gegenüber bestehende Verpflichtung ableiten, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit sowie den Beleihungswert des Objekts zu prüfen (z.B. OLG Köln, WM 1994, 197; OLG Frankfurt, WM 1998, 337; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223).
  • OLG Köln, 12.07.1996 - 11 W 39/96

    Aufklärungspflicht Beratungspflicht Bank

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99
    a) Anerkanntermaßen obliegt der Bank keine allgemeine Aufklärungspflicht über die Zweckmäßigkeit des Kredits und über die mit der Kreditaufnahme verbundenen Risiken und Folgen; die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage, die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete sowie die steuerlichen Auswirkungen muß der Darlehensnehmer selbst prüfen (BGH NJW-RR 1992, 879 und 1820; OLG Köln, WM 1997, 472; von Heymann, Bankenhaftung bei Immobilienanlagen, 11. Aufl., S. 159 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Der Senat hat zu den meisten hier angesprochenen Rechtsfragen ebenfalls schon früher in veröffentlichten Entscheidungen Stellung genommen (z.B. Urteil vom 27.10.1993 - 13 U 91/93 -, WM 1994, 197; Beschluss vom 23.06.1999 - 13 W 32/99 -, WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794 = OLGR 1999, 330).

    Das gilt grundsätzlich auch bei wirtschaftlich schwächeren und - soweit überhaupt erkennbar - geschäftsunerfahrenen Erwerbern, wenn sie nicht von sich aus Aufklärungsbedarf erkennen lassen (vgl. Senat in WM 1994, 197 und WM 1999, 1817; ferner: OLG Köln, WM 2000, 2139, 2144; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298; OLG München, WM 2001, 252, 255; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

    In diesem Sinne hatte der Senat ebenfalls bereits entschieden (WM 1999, 1817, 1818).

  • OLG München, 24.01.2002 - 8 U 2053/01

    Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Reiseveranstaltung)

    Die Entscheidung des OLG Dresden OLGR 1999, 330 betrifft die Haftung einer Stadt als Skipistenbetreiberin wegen Nichtvorhandenseins von Fangzäunen u.a., die Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2000, 90 bezieht sich ebenfalls auf die Haftung eines Veranstalters aus Organisationsverschulden bei einer Massenveranstaltung.
  • OLG Köln, 18.07.2001 - 13 U 229/00
    Die Frage einer etwaigen Zurechnung des Verhaltens und der Kenntnis Dritter entscheidet sich nach ständiger Rechtsprechung (BGH WM 1996, 2105; NJW 2000, 3558, 3559; NJW 2001, 358 f.; Senat WM 1999, 1817 f.) aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelumstände, wobei darauf abzustellen ist, in wessen Pflichtenkreis der Vermittler tätig geworden ist bzw. ob die ggf. verletzte Pflicht zum Bereich des Kreditgebers bei Anbahnung des Kreditvertrages gehört.

    Den Kreditgeber trifft jedenfalls nicht gegenüber dem Kreditnehmer die Pflicht, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit zu prüfen; insbesondere § 18 KWG, auf den sich der Kläger berufen hat und dem lediglich eine ordnungspolitische Funktion zukommt, ist kein Schutzgesetz zugunsten des Kreditnehmers (Senat WM 1999, 1817).

    Denn ob und inwieweit ein Kreditgeber die eingeräumten Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1998, 305; 1992, 1820; Senat WM 1999, 1817).

    In Ansehung der Beurteilung der Rentabilität und insbesondere der steuerlichen Auswirkungen verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, d. h. der Kreditnehmer muss dies selbst prüfen, dem Kreditgeber obliegt keine diesbezügliche Aufklärungspflicht (Senat WM 1999, 1817 f; Nobbe, a.a.O., Rn. 468).

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 196/00
    Den Kreditgeber, hier die Beklagte, trifft gegenüber dem Kreditnehmer jedenfalls nicht die Pflicht, dessen Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit zu prüfen (Senat WM 1999, 1817).

    Ob und in wie weit eine Bank die eingeräumten Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in ihrem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1998, 305; 1992, 1820; Senat WM 1999, 1817).

    Soweit dieser den Kläger und die anderen Kreditnehmer über Mängel des verkauften Hauses getäuscht haben sollte, geschah dies in seiner Eigenschaft als Verkäufer des Grundstücks - als solchen haben der Kläger und die übrigen Käufer den Zeugen auch gerichtlich in Anspruch genommen - und nicht als etwaiger Erfüllungsgehilfe der Beklagten im Rahmen der Anbahnung des Kreditvertrages (zur beschränkten Zurechnung nach Pflichtenkreisen vgl. BGH NJW 2000, 3558, 3559; Senat WM 1999, 1817, 1818).

  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden

    Die von den Klägern insoweit in Bezug genommene Regelung des § 18 KWG ist kein Schutzgesetz zu Gunsten der Darlehensnehmer, sondern hat lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 1794, 1795; von Heymann, BB 2000, 1149, 1151 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.06.2001 - 13 W 29/01

    Ausgleich finanzieller Überforderung eines Ehegatten durch Anteilserwerb am

    Zum einen ist es zunächst Sache des Darlehensnehmers selbst, seine Leistungsfähigkeit zu prüfen; er kennt seine finanziellen Verhältnisse selbst am besten und muss grundsätzlich in eigener Verantwortung und in eigenem Interesse prüfen, ob er die eingegangene Verpflichtung erfüllen kann (Senat WM 1999, 1817; Nobbe, Bankrecht - Aktuelle höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, 1999, Rn. 462 - je zur Frage entsprechender Aufklärungspflichten der Banken).

    Ob und wie weit ein Kreditgeber eingeräumte Sicherheiten prüft, liegt ausschließlich in seinem Interesse und nicht im Interesse des Kreditnehmers (BGH NJW 1992, 1820; 1998, 305; Senat WM 1999, 1817).

  • OLG Köln, 19.09.2001 - 13 U 150/00
    Allerdings ist es, worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat, ebenfalls gefestigte Rechtsprechung des BGH, dass bei Einschaltung eines Vermittlers, der sowohl ein bestimmtes Anlagegeschäft wie auch dessen Finanzierung vermittelt, das Finanzierungsinstitut nur für ein solches Fehlverhalten des Vermittlers einzustehen hat, welches speziell den Pflichtenkreis des Kreditgebers betrifft (sog. Trennungstheorie; BGH, WM 1992, 602; NJW 2000, 3558, WM 2000, 1687 = NJW-RR 2000, 1576; NJW 2001, 358; so auch bereits mehrfach der Senat: siehe WM 1999, 1817; Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00; ebenso OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150).

    Dass Kenntnisse der Bank über den Zustand des zu finanzierenden Objekts und über die Unangemessenheit des Kaufpreises regelmäßig keinen Wissensvorsprung begründen, der zur Aufklärung des Kreditsuchenden verpflichtet, hat der BGH noch jüngst bestätigt (NJW 2000, 2352; siehe auch Senatsentscheidung, WM 1999, 1817).

  • OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04

    Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes

    Die Bank prüft im Übrigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nur im eigenen Interesse; eine insoweit etwa vernachlässigte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher auch keine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer (Senat, OLGR 1999, 330 = WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794, m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07

    Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung

    Eine insoweit versäumte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher keine Haftung gegenüber dem Kreditnehmer (vgl. Senat WM 1999, 1817; Senat 13 U 8/04 - Urt. v. 21.07.2004 - ).
  • OLG Bamberg, 08.08.2006 - 6 U 8/06

    Vermögende Bürgen können sich regelmäßig nicht auf eine "krasse finanzielle

    Zum anderen ist § 18 KWG kein Schutzgesetz zugunsten des Darlehensnehmers (OLG Hamm, WM 1988, 191; OLG Köln, ZIP 1999, 1794).
  • LG Dortmund, 06.09.2000 - 3 O 11/00

    Anspruch auf Freistellung einer Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag bzgl. des

  • LG Dortmund, 07.06.2000 - 3 O 604/99

    Haftung nach den Grundsätzen der c.i.c. bzgl. des Kaufs einer Eigentumswohnung

  • LG Dortmund, 06.09.2000 - 3 O 244/00

    Möglichkeit des Einwendungsdurchgriffs auf ein Zwischenfinanzierungsdarlehen für

  • LG Dortmund, 06.06.2000 - 3 O 271/99
  • LG Dortmund, 23.03.2000 - 3 O 298/99
  • LG Dortmund, 06.06.2000 - 3 O 523/99
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 13 W 51/02
  • LG Dortmund, 17.02.2000 - 3 O 381/99

    Haftung nach den Grundsätzen der c.i.c. bzgl. des Kaufs einer Eigentumswohnung

  • OLG Köln, 03.04.2002 - 13 U 35/01

    Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Gewährung

  • OLG Köln, 13.09.2001 - 13 W 53/01
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98   

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https://dejure.org/1998,3288
OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98 (https://dejure.org/1998,3288)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.10.1998 - 6 U 1485/98 (https://dejure.org/1998,3288)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 6 U 1485/98 (https://dejure.org/1998,3288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Schulunfall (Skiunfall) im Sinn des Unfallversicherungsrechts gegenüber der Trägerin einer Schule; Haftungsprivilegierung der Beklagten durch unfallversicherungsrechtliche Bestimmungen (§§ 104 ff. Siebtes Buch ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823; SGB VII § 104
    Haftung für Schulunfall während des Sportunterrichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1744 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 902
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 1/82

    Unfälle von Schülern aufgrund mangelhafter Schneeräumung durch das städtische

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Damit liegen "Beschäftigungsbetrieb" (Schule) und "Unfallbetrieb" (Sportstätte) in einer Hand; die Beklagte ist einheitliche Unternehmerin i. S. d. § 104 SGB VII (vgl. BGHZ 63, 313, 314; 64, 201, 202; BGH NJW 1983, 2021, 2022).

    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).

    Das verdeutlicht u. a. ein Vergleich mit dem Urteil des BGH vom 10.03.1983 ( NJW 1983, 2021 ); in der dortigen Fallkonstellation hätte ? bei Anwendung heutigen Rechts ? ein Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherten Weg vorgelegen, das Haftungsprivileg des Unternehmers wäre ausgeschlossen.

  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 51/73

    Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Damit liegen "Beschäftigungsbetrieb" (Schule) und "Unfallbetrieb" (Sportstätte) in einer Hand; die Beklagte ist einheitliche Unternehmerin i. S. d. § 104 SGB VII (vgl. BGHZ 63, 313, 314; 64, 201, 202; BGH NJW 1983, 2021, 2022).

    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).

  • LG Freiburg, 12.10.1994 - 8 O 229/94

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 18/87

    Begriff desselben Betriebes; Schadensersatz bei einem Schulunfall

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).
  • OLG Köln, 11.01.1990 - 7 U 118/89

    Verkehrssicherungspflicht; Hallenbad; Gebietskörperschaft; Schulschwimmen; Unfall

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).
  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 103/91

    Haftungsprivileg zugunsten des Landeswohlfahrtverbandes

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).
  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    cc) Nichts anderes ergibt sich aus der gebotenen "gedanklichen Umformung" des § 104 SGB VII auf den Schulbetrieb (vgl. BGHZ 67, 279, 282).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 284/91

    Keine Haftungsfreistellung des Schädigers bei tätlicher Auseinandersetzung nach

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Handelte es sich bei dem (einheitlichen) Unternehmer um eine Gebietskörperschaft mit verschiedenen Verwaltungen und war für den Unfall ? jedenfalls auch ? eine Stelle verantwortlich, die außerhalb des besonderen Gefahrenkreises stand, in die der Verunglückte kraft seiner Betriebszugehörigkeit hineingestellt war, so konnte die Relativität des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr dazu führen, dass ein und derselbe Unfall im Verhältnis zum "Beschäftigungsbetrieb" sich als innerbetrieblicher Vorgang darstellte, im Verhältnis zum "Unfallbetrieb" aber bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eintrat ( BGHZ 64, 201, 203; BGH NJW 1983, 2021 = VersR 1983, 636 ; NJW 1988, 493 ; VersR 1992, 854 ; NJW 1992, 2031 ; OLG Köln, NJW-RR 1990, 864 ; LG Freiburg, NJW-RR 1996, 476 ).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 85/83

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Schleppliftunternehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Es kommt vielmehr stets auf die objektiven Gegebenheiten des Einzelfalls und dabei insbesondere auf die Größe der Gefahr, auf den Grad ihrer Erkennbarkeit und auf die für ihre Vermeidung oder Überwindung bestehenden Möglichkeiten an ( BGH NJW 1973, 1379, 1380; VersR 1985, 64 = NJW 1985, 620 ; OLG Frankfurt, VersR 1992, 1240 = NJW-RR 1991, 1435 ; OLG München, VersR 1993, 449 ; weitere Nachweise bei Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 2. Auflage, Rdnrn. 705 ff.).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73

    Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98
    Damit liegen "Beschäftigungsbetrieb" (Schule) und "Unfallbetrieb" (Sportstätte) in einer Hand; die Beklagte ist einheitliche Unternehmerin i. S. d. § 104 SGB VII (vgl. BGHZ 63, 313, 314; 64, 201, 202; BGH NJW 1983, 2021, 2022).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1991 - 25 U 239/90

    Haftung für Rodelunfall: Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Ski- und

  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen

  • BGH, 03.04.1973 - 1 StR 85/72

    Garant - Garantenstellung - Begehen durch Unterlassen - Aufklärungspflicht -

  • OLG München, 09.07.1992 - 1 U 7130/91

    Skiabfahrt; Sicherungsvorkehrungen; Mäßig steiler Hang

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Soweit der Senat zuvor die Revision des verletzten Schülers (VI ZR 338/98) gegen das seine Klage auf Ersatz seines Personenschadens gegen die Gemeinde abweisende Urteil des OLG Dresden (NJW-RR 1999, 902) nicht zur Entscheidung angenommen hatte, so beruhte dies darauf, daß die Gemeinde als Träger der Schule (vgl. § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII) und zugleich der Sportstätte haftungsprivilegierter Unternehmer im Sinne des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII war.
  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Soweit das Oberlandesgericht Dresden (6. Zivilsenat, NJW-RR 1999, 902, 904) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung (anders OLG Dresden 3. Zivilsenat, NJW-RR 2001, 747, 748) materielle Schäden wie beispielhaft Verdienstausfallschäden - dort als Folge eines Skiunfalls - als Sach- und nicht als Personenschaden eingestuft hat, widerspricht dies dem Wortlaut des Gesetzes und wird im Übrigen durch die zitierte Literaturstelle auch nicht bestätigt.
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    aa) Die beklagte Stadt ist Unternehmer (vgl. BGH 22. Februar 1989 - III ZR 234/88 - VersR 1990, 404; OLG Dresden 14. Oktober 1998 - 6 U 1485/98 - NJW-RR 1999, 902; LG Fulda 9. April 1987 - 2 O 389/86 - NJW-RR 1987, 1438) .
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs, wonach sich die Verkehrssicherungspflicht der Beschwerdeführerin in erster Linie nur auf verdeckte und atypische Gefahren erstreckt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, verschiedener Obergerichte sowie der herrschenden zivilrechtlichen Literatur (vgl. BGH vom 23.10.1984 NJW 1985, 620; OLG Dresden vom 14.10.1998 NJW-RR 1999, 902; OLG Stuttgart vom 30.11.2009 NJW-RR 2010, 684/685; Sprau in Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 823 Rn. 211; Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 823 Rn. 536; Hager in Staudinger, BGB, Neubearb.
  • OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 4 U 46/11

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung des Schulträgers bei

    Der Verdienstausfall sei ein Personenschaden, der Auffassung des OLG Dresden in der Entscheidung vom 14.10.1998 (6 U 1485/98, juris-Ausdruck, RN 60) könne insoweit nicht gefolgt werden.

    Soweit das OLG Dresden im Urteil vom 14.10.1998 (6 U 1485/98, Rn. 60 [juris]) den Verdienstausfall als ersatzfähigen materiellen Schaden angesehen hat, kann der Senat dieser Auffassung nicht folgen, denn der Verdienstausfall ist eine klassische Folge eines Personenschadens (ebenso Ricke a.a.O., Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap. 31 Rn. 16; OLG Dresden, Urteil vom 17.10.2000, 3 U 1761/00, Rn. 26 [juris]).

    Im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Dresden vom 14.10.1998 (aaO) zum Personenschaden ist die Revision zuzulassen.

  • BGH, 26.11.2002 - VI ZR 449/01

    Haftungsprivilegierung der Mitarbeiter einer Sportstätte bei einem Sportunfall im

    Eine dem vorliegenden Rechtsstreit vorausgegangene Schadensersatzklage des Schülers gegen die Stadt A., die zugleich Trägerin des von ihm damals besuchten Gymnasiums ist, hat das Oberlandesgericht Dresden (NJW-RR 1999, 902) im Hinblick auf Personenschäden und Schmerzensgeld wegen eines Haftungsausschlusses nach § 104 Abs. 1 SGB VII abgewiesen; hinsichtlich der übrigen materiellen Schäden hatte die Klage Erfolg.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 1 U 184/07

    Verkehrssicherungspflicht: Pflicht eines Skiliftbetreibers zur Abpolsterung von

    Der Umfang der Pistensicherungspflicht ist wie allgemein der Umfang von Verkehrssicherungspflichten anhand der Umstände des Einzelfalles zu konkretisieren, wobei insbesondere auf die Größe der Gefahr, den Grad ihrer Erkennbarkeit und die Möglichkeiten für ihre Vermeidung oder Überwindung abzustellen ist (vgl. BGH NJW 1973, 1379, 1380; 1982, 762, 763; OLG Dresden NJW-RR 1999, 902), außerdem auf die schutzbedürftigsten Personen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 102; BGH NJW 1985, 620).
  • OLG Dresden, 12.01.2000 - 6 U 2969/99

    Haftungsfreistellung bei Beförderung von Schülern zwischen Schule und einer

    Von diesem Haftungsausschluss ist insbesondere auch der hier geltend gemachte Schmerzensgeldanspruch mit umfasst (OLG Dresden, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 6 U 1485/98, NJW-RR 1999, 902; Nehls in Hauck, Komm. zum Sozialgesetzbuch VII, § 104 Rdn. 14).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 14 U 99/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.1999 - 3 U 62/99   

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https://dejure.org/1999,13138
OLG Hamm, 12.05.1999 - 3 U 62/99 (https://dejure.org/1999,13138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1999 - 3 U 62/99 (https://dejure.org/1999,13138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 3 U 62/99 (https://dejure.org/1999,13138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1999 - 3 U 62/99
    Das Feststellungsinteresse fehlt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann, wenn ein Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH NJW 1984, 1118, 1119; 1996, 2097, 2098; 2725, 2726; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1488, 1489).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1999 - 3 U 62/99
    Das Feststellungsinteresse fehlt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann, wenn ein Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH NJW 1984, 1118, 1119; 1996, 2097, 2098; 2725, 2726; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1488, 1489).
  • OLG Hamm, 22.11.1996 - 30 U 55/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1999 - 3 U 62/99
    Das Feststellungsinteresse fehlt nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann, wenn ein Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH NJW 1984, 1118, 1119; 1996, 2097, 2098; 2725, 2726; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1488, 1489).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.06.1999 - 8 W 283/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13290
OLG Celle, 21.06.1999 - 8 W 283/99 (https://dejure.org/1999,13290)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.06.1999 - 8 W 283/99 (https://dejure.org/1999,13290)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juni 1999 - 8 W 283/99 (https://dejure.org/1999,13290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 Abs. 1 ZPO; § 263 ZPO; § 269 ZPO
    Bestimmung der Anzahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten bei einem gewillkürten Parteiwechsel auf Klägerseite bei der Rechtsverteidigung des Beklagten gegen den ursprünglichen Kläger und gegen den neuen Kläger

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anzahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten bei einem gewillkürten Parteiwechsel auf Klägerseite bei der Rechtsverteidigung des Beklagten gegen den ursprünglichen Kläger und gegen den neuen Kläger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1093
  • MDR 1999, 1348
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.04.1994 - 11 W 1247/94
    Auszug aus OLG Celle, 21.06.1999 - 8 W 283/99
    Der Senat teilt nicht die in dem angefochtenen Beschluss herangezogene Auffassung des OLG München (JurBüro 1968, 490; MDR 1994, 950), dass es sich bei einem gewillkürten Parteiwechsel auf der Klägerseite bei der Rechtsverteidigung des Beklagten gegen den ursprünglichen Kläger und gegen den neuen Kläger um zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten handele.
  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03

    Kostenentscheidung bei Parteiwechsel

    An der Höhe der erhobenen allgemeinen Verfahrensgebühr ändere sich durch die Klageänderung nichts, wenn der neue Klageanspruch wertmäßig dem alten Anspruch entspreche (Zöller-Greger, a.a.O., § 263 Rn. 32, OLG Celle, MDR 1999, 1348; LG Hagen, JurBüro 1988, 919; OLG Karlsruhe, Justiz 1999, 102).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 23/03

    Mehrvertretungszuschlag in Vergabesachen - Mehrere Auftraggeber als

    Auch für diesen Fall entspricht es der ganz herrschenden gebührenrechtlichen Praxis, dass die Verfahrensabschnitte vor und nach dem Parteiwechsel dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit bilden und die Gegenstandsidentität gewahrt bleibt (OLG Celle MDR 1999, 1348; Gerold/Schmidt - von Eicken § 6 Rn. 27 m.w.N.; Mümmler JurBüro 1994, 490).
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