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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 10/98   

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https://dejure.org/1999,9350
OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 10/98 (https://dejure.org/1999,9350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1999 - 24 U 10/98 (https://dejure.org/1999,9350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1999 - 24 U 10/98 (https://dejure.org/1999,9350)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwertung eines Leasing-Fahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535; AGBG § 9
    Schadensminderungspflichten des Leasinggebers bei der Verwertung des Leasingguts nach Kündigung des Leasingvertrages

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 7 O 121/97
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 24 U 10/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1661
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 24 U 148/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische

    Ob diese wirksam sind, ob nicht insbesondere dem Leasingnehmer weitergehende Möglichkeiten eingeräumt werden müssen, sich selbst um einen möglichst günstigen Verkauf zu bemühen (vgl. dazu Senat, DB 2005, 1851; OLGR Düsseldorf 1999, 333), kann offen bleiben.
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Darf der Leasinggeber pauschale Unkosten für die Verwertung abziehen und setzt man dafür 10% an (so OLG Düsseldorf OLGR 99, 333, 335, das Landgericht im vorliegenden Fall und Beckmann a. a. O. § 8 Rdnr. 236), so bringt dem Kläger hier der Verkauf über das Händlernetz nicht mehr als die Verwertung durch ihn selbst: Der Mittelpreis zwischen den vom Gerichtssachverständigen festgestellten HVK und HEK, der beim Verkauf zwischen Privaten erzielt wird, liegt bei [(42.950 EUR + 50.900 EUR): 2 =] 46.925 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 184/99

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf ein überwiegend privat genutztes Leasingfahrzeug;

    - ob die dem Beklagten gesetzte Frist zur Benennung eines Käufers ausreichend war (vgl. Senat NJW-RR 1999, 1661; OLG Dresden NJW-RR 1999, 703);.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 178/12

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Darlegungs- und beweisbelastet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung ist indes der Leasingnehmer (vgl. Senat, OLGR 1999, 333), d.h. hier der Beklagte.
  • LG München I, 29.05.2002 - 29 S 1413/02

    Wirksamkeit einer Vertragsklausel in einem Leasingvertrag; Rechtmäßigkeit der

    Die Kammer folgt im Hinblick auf die Grundsätze der einhelligen Rechtsprechung (vgl. nur BGH NJW 2001, 2165; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 1661) und der Literatur (vgl. z.B. Staudinger-Emmerich, Rn. 84 vor §§ 535, 536) den zutreffenden Gründen des angefochtenen amtsgerichtlichen Urteils.
  • LG Mönchengladbach, 28.10.2010 - 10 O 413/09

    Erlangen des Sicherungseigentum an Fahrzeugen bei Unwirksamkeit einer

    Soweit der Kläger weiter bemängelt, dass die Verwertung bereits nach einer Wartefrist von nur 14 Tagen erfolgen kann, ließe sich insoweit zwar möglicherweise an die Rechtsprechung zu Leasingfahrzeugen anknüpfen, bei der etwa das Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW-RR 1999, 1661 eine Frist von 14 Tagen für zu kurz hält.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.04.1999 - 13 U 81/98   

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OLG Düsseldorf, 22.04.1999 - 13 U 81/98 (https://dejure.org/1999,15199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.1999 - 13 U 81/98 (https://dejure.org/1999,15199)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 1999 - 13 U 81/98 (https://dejure.org/1999,15199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 336/96
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1999 - 13 U 81/98
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 178/12

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    MwSt liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt, und im Anschluss daran den Händlerverkaufswert vermindert um 10 % anrechnet (vgl. Senat, DB 2005, 1851; OLGR Düsseldorf 1999, 333).
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