Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3177
OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98 (https://dejure.org/1999,3177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1999 - 21 U 192/98 (https://dejure.org/1999,3177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 21 U 192/98 (https://dejure.org/1999,3177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Architektenhonorar für Akquisitionsphase: Beweispflicht des Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 631, 632

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Großvorhaben: honorarfreie Akquisitionsphase allgemein üblich!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt Akquisition vor, wann eine Vorplanung? (IBR 1999, 539)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 19
  • NZBau 2000, 253
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2008 - 23 U 85/07

    Akquisitionsleistungen des Architekten in Abgrenzung zur rechtsgeschäftlichen

    Der/die Initiator(en) bzw. Investor(en) und der Architekt bilden in dieser Projektentwicklungsphase regelmäßig eine Projektentwicklungsgemeinschaft und sitzen dann gemeinsam "in einem Boot" in der Hoffnung, bei einer Verwirklichung des Bauvorhabens einen interessanten Auftrag zu erhalten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2003, 5 U 41/02, BauR 2003, 1251; vgl. auch: Senat, Urteil vom 20.03.2007, I-23 U 145/06, n.V.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999, 21 U 192/98, NJW-RR 2000, 19; OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2001, 17 U 181/98, BauR 2001, 1466; OLG München, Urteil vom 25.01.2005, 28 U 2235/03, BauR 2006, 1491).

    Eine solche erste persönliche Kontaktaufnahme bei Großprojekten ist regelmäßig noch der Akquisitionsphase zuzurechnen (BGH, Urteil vom 05.06.1997, VII ZR 124/96, NJW 1997, 3017; OLG Düsseldorf, 29.06.1999, 21 U 192/98, NJW-RR 2000, 19).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 23 U 88/07

    Abgrenzung der rein akquisitorischen Tätigkeit des Architekten zum Vorliegen

    Zum Teil wird im Gegenteil vertreten, dass bei großen Bauvorhaben eine Akquisitionsphase allgemein üblich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999, 21 U 192/98, NJW-RR 2000, 19).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung

    Er sei daher davon ausgegangen, dass gegen die Entscheidung der Vergabekammer keine Beschwerde eingelegt worden sei und habe daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag wirksam erteilen können (OLG Naumburg, NZBau 2000, 253).
  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

    Wirksamkeit eines nach Einlegung der sofortigen Beschwerde erteilten Zuschlags;

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB von der Vergabestelle erteilt wird, wirksam ist, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB zur gleichzeitig mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu bewirkenden Information der Vergabestelle nicht genügt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise, z.B. durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253 ).

    durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253 ).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 5 U 41/02

    Vergütungsanspruch des Architekten - Beweis- und Darlegungslast für

    Es kann dahin stehen, ob bei großen Bauvorhaben in einer Größenordnung von mehr als 5 Mio. DM die Akquisition sogar üblich ist (so OLG Düsseldorf, 21. Senat, in OLGR 1999, 395); es besteht jedenfalls keine Vermutung, dass der Architekt nur aufgrund eines erteilten Auftrages plant, denn zahlreiche Architektenleistungen sind Hoffnungsinvestitionen in einer Vertragsanbahnungssituation.
  • OLG Hamburg, 10.02.2011 - 3 U 81/06

    Honoraranspruch eines Architekten für Großbauvorhaben: Wirksamkeit einer

    Werden Planungsleistungen vor Abschluss eines in Aussicht genommenen Vertrags erbracht, so ist zunächst die in der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers liegende Frage zu klären, ob bereits diese Leistungen aufgrund Auftrags erfolgen oder ob es sich lediglich um eine akquisitorische Tätigkeit ohne vertragliche Bindung handelt (BGH NJW 1997, 3017; OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.2.2008, Az, I-23 U 85/07 - letzteres zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 19).
  • OLG Naumburg, 21.04.2010 - 5 U 54/09

    Architektenhonorar in der Insolvenz des Auftraggebers: Darlegungs- und

    Bei der gemäß §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung der Erklärungen der Vertragsparteien ist zunächst zu berücksichtigen, dass bei der Größenordnung des Bauvolumens von mehreren Millionen DM und entsprechenden Honorarchancen eine Akquisitionsphase allgemein üblich ist, insbesondere wenn sich die Bauherren noch nicht darüber im Klaren sind, ob und in welchem Umfang sie derartig große Investitionen durchführen wollen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999, 21 U 192/98, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 23.07.2014 - 1 U 24/14

    Architektenvertrag: Voraussetzungen für ein Zustandekommen des Vertrags

    Ohne ausdrücklichen Hinweis auf den vom Kläger verlangten Vertrag konnte die Beklagte außerdem deshalb nicht von einem Vertrag ausgehen, weil sich der Umbau in einer derart frühen Phase befand, dass man kaum von einem zu planenden Projekt sprechen konnte (so auch OLG Hamm NJW-RR 1993, 1368; NJW-RR 2010, 1319, 1321; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 19 f.).
  • OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04

    Architektenvertrag: Zur Frage der rechtsgeschäftlichen Vertretung des

    Auch ist es ein Indiz für Akquisitionstätigkeit, wenn die Initiative für die Planung vom Architekten ausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 19 (19 f.).
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 13 U 641/00

    Vergütungspflicht für Architektenleistungen

    In jedem Fall erfordert die Annahme eines Vertragsabschlusses aber das Vorliegen eines zumindest konkludent zum Ausdruck gekommenen rechtsgeschäftlichen Bindungswillens auf Seiten beider Parteien (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 19, 20; BGH, NJW 1999, 3554, 3555).
  • OLG Naumburg, 22.02.2005 - 11 U 247/01

    Abschluss und Umfang eines Architektenvertrages

  • OLG Naumburg, 27.05.2004 - 4 U 18/04

    Wann wird aus dem Vorvertrag ein Hauptvertrag?

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.02.1999 - 20 U 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7774
OLG Hamm, 19.02.1999 - 20 U 165/98 (https://dejure.org/1999,7774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.1999 - 20 U 165/98 (https://dejure.org/1999,7774)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - 20 U 165/98 (https://dejure.org/1999,7774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Silvester: Bei Vorführung explodiert selbst gebastelter Sprengstoff - trotzdem Versicherungsschutz - Bei "gefährlicher und ungewöhnlicher Betätigung" ist auf den Versicherten abzustellen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80

    Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.1999 - 20 U 165/98
    Sie müßte in eine allgemeine Betätigung des Versicherten eingeordnet werden können, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist (BGH VersR 96, 495; 81, 271).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 86/95

    Risikoausschluß bei ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.1999 - 20 U 165/98
    Sie müßte in eine allgemeine Betätigung des Versicherten eingeordnet werden können, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist (BGH VersR 96, 495; 81, 271).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Das Berufungsgericht hat lediglich die Einzelakte eines einmaligen, insgesamt auf wenige Stunden beschränkten, punktuellen Geschehens verknüpft (vgl. dazu OLG Hamm r+s 2000, 12 f.; OLG Koblenz VersR 1996, 444), ohne damit einen vom Kläger geschaffenen besonderen Gefahrenbereich darzulegen, der darauf angelegt war, über einen längeren, d.h. zumindest mehrere Wochen dauernden Zeitraum die mit dem Fällen großer Bäume verbundenen Gefahrenlagen mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten zu lassen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Karlsruhe VersR 1988, 1175).
  • LG Dortmund, 22.10.2015 - 2 O 203/13

    Haftungsverteilung für Schäden an einer Wohnung durch einen drogenabhängigen

    Es reicht gerade nicht, dass die Beschädigungshandlung - wie hier - ungewöhnlich und gefährlich ist (Vgl. BGH, r+s 1996, 129; OLG Hamm, r + s 2000, 12; Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 29. Auflage 2015, BB PHV Ziff. 1 [Versichertes Risiko] Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Erhebung

    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des Versicherungsnehmers auswirken (OLG Hamm OLGR 1999, 395).
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