Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11715
OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99 (https://dejure.org/1999,11715)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.1999 - 15 W 14/99 (https://dejure.org/1999,11715)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 1999 - 15 W 14/99 (https://dejure.org/1999,11715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 42 ff
    Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richterablehnung; Unaufschiebbare Amtshandlungen; Wartepflicht ; Besorgnis der Befangenheit; Beschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99
    Eine derart enge Betrachtungsweise würde nach Einschätzung des Senats dazu führen, daß in solchen Fällen von der im Bereich der Zivilprozeßordnung auf richterlichem Gewohnheitsrecht beruhenden (vgl. dazu etwa BGH NJW 1992, 983, 984) Befugnis eines abgelehnten Richters, offensichtlich mißbräuchliche Ablehnungsgesuche selbst zu verwerfen und damit über die nach § 47 ZPO zulässigen unaufschiebbaren Maßnahmen hinaus den Weg zu einer zügigen Entscheidung in der Sache zu ebnen, aus Vorsichtsgründen in der Praxis voraussichtlich kaum noch angemessener Gebrauch gemacht würde.
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 9 W 64/92

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig?

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.1999 - 15 W 14/99
    Hierfür reicht es allerdings entgegen der vom OLG Bremen in OLGZ 93, 485ff vertretenen Auffassung nicht allein schon aus, wenn wie hier der Rechtsstreit mit einem unter Verstoß gegen die Wartepflicht verkündeten Urteil rechtskräftig beendet wird, auch wenn dies zur Folge hat, daß der durch das Urteil beschwerten Partei nur noch der umstrittene Weg über eine entsprechende Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO verbleibt.
  • OLG Brandenburg, 06.04.2017 - 10 WF 34/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Nichtberücksichtigung eines

    Ein Verstoß gegen die Wartepflicht ist als Ablehnungsgrund anzusehen, soweit der abgelehnte Richter damit den Eindruck entstehen lässt, dass ihm das Ablehnungsgesuch egal sei und er das laufende Ablehnungsverfahren nicht zu berücksichtigen brauche (Senat, Beschluss vom 13.11.2014, a.a.O.; OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1091, 1092; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.3.1999 - 15 W 14/99, BeckRS 1999, 30051078).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2014 - 10 WF 113/14

    Terminsverlegung verweigert: Richter befangen?

    Ein Verstoß gegen die Wartepflicht ist als Ablehnungsgrund anzusehen, soweit der abgelehnte Richter damit den Eindruck entstehen lässt, dass ihm das Ablehnungsgesuch egal sei und er das laufende Ablehnungsverfahren nicht zu berücksichtigen brauche (OLG Brandenburg, 1. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 1091, 1092; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.3.1999 - 15 W 14/99, BeckRS 1999, 30051078).

    Es sind jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der abgelehnte Richter bewusst gegen seine Pflichten verstoßen wollte, so dass nicht bereits der Schluss auf eine unsachliche Einstellung des Richters (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.3.1999, a.a.O.) zu ziehen ist.

  • OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04

    Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht

    Ein einmaliger Verstoß gegen diese Pflicht begründet die Besorgnis der Befangenheit jedoch nicht unbedingt (vgl. OLG Köln - 15. Zivilsenat - OLGR 1999, 401; BayObLG MDR 1988, 500).
  • LG Karlsruhe, 28.01.2008 - 2 O 96/01

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis auf Grund Verstoßes gegen die

    Entscheidend ist allein, ob nach Lage des Falles Gründe vorliegen, die den Rückschluss auf Voreingenommenheit oder Parteilichkeit des Gerichts zu begründen geeignet sind (vergl. OLGR Celle 2006, 603, 604; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.1999, Az. 1 W 7/99, zit. nach juris; OLGR Köln 1999, 401, 402; OLGR Köln 2004, 427 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 202/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8197
OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 202/98 (https://dejure.org/1999,8197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1999 - 5 U 202/98 (https://dejure.org/1999,8197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 5 U 202/98 (https://dejure.org/1999,8197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Leistungen für den Betrieb eines Handelsgewerbes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjähren Werklohnansprüche des Unternehmers? (IBR 1999, 565)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 10 O 37/98
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1999 - 5 U 202/98

Papierfundstellen

  • WM 1979, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

    Maßgebend hierfür sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Auftragserteilung; auch die Absicht der Gewinnerzielung muss somit bei Inauftraggabe der Leistung bestanden haben (BGHZ 63, 32, 33 = NJW 1974, 1462 = BauR 1974, 350, 351 mwN.; BGH WM 1979, 559 = BauR 1979, 264, 265 f.; OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402).

    Der Gläubiger kann zwar den - ihm obliegenden (oben 1.) - Nachweis einer Leistung für den Gewerbebetrieb des Gläubigers auch mit Hilfe der Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB führen (BGHZ 63, 32, 34 = NJW 1974, 1462 = BauR 1974, 350, 351 mwN.; OLG Düsseldorf [6. Zivilsenat] NJW 90, 640, 641; OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402; OLG Rostock NJW-RR 1999, 42).

    Für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne der § 1 Abs. 1 HGB, 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB bleibt der Gläubiger daher uneingeschränkt darlegungs- und beweispflichtig (BGH aaO.; OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402).

    Sie begründen somit weder die Kaufmannseigenschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 344 Abs. 1 HGB (BGH NJW 1997, 1779, 1780 mwN.) noch eine hieraus ableitbare Vermutung auf Leistungen für einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB (OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402; OLG Rostock NJW-RR 1999, 42).

    Jede aus Billigkeitserwägungen des Einzelfalls abgeleitete Einbeziehung des Gewerbebetriebs Dritter würde dagegen nicht nur die jedem Schuldner eröffnete Möglichkeit einer Aufspaltung seiner wirtschaftlichen Betätigung durch Gründung selbständiger juristischer Personen unterlaufen, sondern auch die Konturen der Ausnahmeregelung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufweichen und damit die im öffentlichen Interesse an Rechtssicherheit erforderliche Klarheit über die Anwendungsvoraussetzungen der Verjährungsregelung beseitigen (vergl. OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    Maßgebend hierfür sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Auftragserteilung; auch die Absicht der Gewinnerzielung muss somit bei Inauftraggabe der Leistung bestanden haben (BGHZ 63, 32, 33 = NJW 1974, 1462 = BauR 1974, 350, 351 mwN.; BGH WM 1979, 559 = BauR 1979, 264, 265 f.; OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402).

    Der Gläubiger kann zwar den - ihm obliegenden (oben 1.) - Nachweis einer Leistung für den Gewerbebetrieb des Gläubigers auch mit Hilfe der Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB führen (BGHZ 63, 32, 34 = NJW 1974, 1462 = BauR 1974, 350, 351 mwN.; OLG Düsseldorf [6. Zivilsenat] NJW 90, 640, 641; OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402; OLG Rostock NJW-RR 1999, 42).

    Für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne der § 1 Abs. 1 HGB, 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB bleibt der Gläubiger daher uneingeschränkt darlegungs- und beweispflichtig (BGH aaO.; OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402).

    Sie begründen somit weder die Kaufmannseigenschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 1, 344 Abs. 1 HGB (BGH NJW 1997, 1779, 1780 mwN.) noch eine hieraus ableitbare Vermutung auf Leistungen für einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB (OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402; OLG Rostock NJW-RR 1999, 42).

    Jede aus Billigkeitserwägungen des Einzelfalls abgeleitete Einbeziehung des Gewerbebetriebs Dritter würde dagegen nicht nur die jedem Schuldner eröffnete Möglichkeit einer Aufspaltung seiner wirtschaftlichen Betätigung durch Gründung selbständiger juristischer Personen unterlaufen, sondern auch die Konturen der Ausnahmeregelung des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB aufweichen und damit die im öffentlichen Interesse an Rechtssicherheit erforderliche Klarheit über die Anwendungsvoraussetzungen der Verjährungsregelung beseitigen (vergl. OLG Düsseldorf [5. Zivilsenat] OLGR 1999, 401, 402).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2016 - 22 U 84/16

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht des Verkäufers über Mängel

    Selbst wenn es sich bei der im Rubrum des Kaufvertrages genannten Adresse (ggf. auch bzw. zugleich) um die Geschäftsadresse des Klägers handeln sollte bzw. selbst wenn der Kläger das Fahrzeug für seine berufliche Tätigkeit als Architekt erworben haben sollte, wäre er gleichwohl nicht gemäß § 377 HGB verpflichtet gewesen, das Fahrzeug unverzüglich zu untersuchen bzw. etwaige Mängel zu rügen, denn als Architekt ist der Kläger nach herrschender und vom Senat geteilter Ansicht nicht Kaufmann im Sinne von § 377 HGB (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.1979, VII ZR 183/78, WM 1979, 559; Baumbach-Hopt, HGB, 37. Auflage 2016, § 1 HGB, Rn 19 mwN; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 3937 mwN).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 12 U 74/06

    Architektenhonoraranspruch: Verjährungsbeginn bei nicht prüfbarer Schlussrechnung

    Es ist auch anerkannt, dass der freiberufliche (freischaffende) Architekt, der sich nur mit typischen Berufsaufgaben des Architekten befasst, keinen Gewerbebetrieb im Sinn des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. unterhält (BGH WM 1979, Seite 559).
  • OLG Celle, 11.10.2005 - 14 U 65/05

    Werkvertragsrecht: Verjährung der Werklohnforderung aus Sanierungsarbeiten an

    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der freischaffende Architekt, der sich nur mit typischen Berufsaufgaben eines Architekten befasst, ebenso wenig wie andere sog. freie Berufe einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB a. F. unterhält (vgl. BGH WM 1979, 559).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht