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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1856
OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98 (https://dejure.org/1998,1856)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.11.1998 - 6 U 115/98 (https://dejure.org/1998,1856)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. November 1998 - 6 U 115/98 (https://dejure.org/1998,1856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Geschäftsverkehrs und der Verbraucher durch eine Werbung mit dem Hinweis "Einfach billiger telefonieren."; Gerichtliche und außergerichtliche Koordinierung und Betreuung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen; Dringlichkeit eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 3 25
    Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer wettbewerbswidrigen Anzeige - Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes - Irreführende Werbung auf dem Gebiet der Telekommunikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Billigtelefonate

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung bei einstweiliger Verfügung

Besprechungen u.ä.

  • jure.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einfach billiger telefonieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 694
  • K&R 1999, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01

    Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr

    Maßgeblich ist die Kenntniserlangung (OLG Köln NJW-RR 99, 694; Köhler a.a.O. § 15; Melullis a.a.O. 167).
  • OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03

    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Importeurin zu der im Ausland ansässigen

    Eine dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen der Verletzte einen Dritten mit der Aufklärung und/ oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen betraut hat (OLG Nürnberg WRP 81, 229; OLG Stuttgart WRP 85, 242; OLG Köln NJW-RR 99, 694), die Vertriebsabteilung eines Unternehmens von einem Geschäftspartner einen Handelsregisterauszug mit einer später beanstandeten Firmierung selbst angefordert hatte (OLG Frankfurt GRUR 2000, 455) oder die Geschäftsführung eines mit dem Verletzten verbundenen Unternehmens bei teilweiser Personenidentität der Geschäftsführer von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis erlangt hatte (OLG Frankfurt WRP 84, 692).
  • LG Köln, 08.06.2010 - 33 O 71/10

    Einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Verwendung von Kunststoffbechern mit

    Zum einen setzt eine entsprechende Zurechnung nämlich bei größeren Unternehmen wie dem der Antragstellerin voraus, dass der kenntniserlangende Mitarbeiter entweder nach der betrieblichen Organisation für die Aufnahme und gegebenenfalls Weiterleitung wettbewerbsrechtlich relevanter Informationen zwecks Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständig ist oder von diesem dies auf Grund seiner Stellung im Unternehmen typischerweise erwartet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1999, 694; Köhler/ Bornkamm, aaO, § 11 Rn. 1.27 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.05.2002 - 5 U 60/99

    Zahnarzthaftung: Implantat

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt der Vergütungsanspruch eines Arztes wegen Schlechterfüllung des geschlossenen Dienstvertrages in den Fällen, in denen die Schlechterfüllung in einer unzureichenden Risikoaufklärung besteht, nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühungen um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln, NJW-RR 1999, 694, 695 sowie MedR 1994, 198, 199).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.1998 - 6 U 97/97   

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https://dejure.org/1998,6636
OLG Köln, 12.08.1998 - 6 U 97/97 (https://dejure.org/1998,6636)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.1998 - 6 U 97/97 (https://dejure.org/1998,6636)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 1998 - 6 U 97/97 (https://dejure.org/1998,6636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwendung der Firma im rechtsgeschäftlichen Verkehr; Rufausbeute durch Anlehnung an fremde Firma

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 1, 13 IV (analog); HGB §§ 37 II 2, 17 ff
    Verwendung der Firma im rechtsgeschäftlichen Verkehr; Rufausbeute durch Anlehnung an fremde Firma

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis einer zu einem auf Unterlassung unzulässigen Firmengebrauchs in Anspruch Genommenen in einem Wettbewerbsverhältnis stehenden Person; Verwendung einer nicht dem Eintrag im Handelsregister entsprechenden Firma im rechtsgeschäftlichen Verkehr als unbefugter ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Verwendung der Firma im rechtsgeschäftlichen Verkehr; Rufausbeute durch Anlehnung an fremde Firma

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.1991 - II ZR 259/90

    Firmenrechtliche Unzulässigkeit einer zulässig geführten und wettbewerbsrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.1998 - 6 U 97/97
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 91, 2023 f) sei die Verwendung einer Bezeichnung, auch wenn sie wettbewerbsrechtlich zulässig sei, dann gleichwohl, nämlich firmenrechtlich, unzulässig, wenn durch sie die Absicht deutlich werde, nicht (nur) auf das betriebene Geschäft, sondern (auch) auf den Handelsnamen des Inhabers hinzuweisen, und es sich bei der Bezeichnung nicht um dessen Firma handele.

    In seiner späteren Entscheidung NJW 91, 2023 hat der BGH zur Klagebefugnis aus § 37 Abs. 2 HGB unter Berufung auf die "einhellige Meinung" in der Literatur wiederholend ausgeführt, für diese reiche es nach heutigem Normverständnis aus, daß der auf Unterlassung Klagende unmittelbar in rechtlichen Interessen wirtschaftlicher Art verletzt sei.

    Zutreffend geht die Beklagte unter Zugrundelegung der oben bereits zitierten, in NJW 91, 2023 f veröffentlichten Entscheidung des BGH davon aus, daß auch eine kennzeichenrechtlich zulässige Kurzbezeichnung firmenrechtlich unzulässig sein kann, wenn nämlich die Absicht deutlich wird, nicht - wie etwa in der Werbung - das Unternehmen, sondern dessen Inhaber mit seinem im Geschäftsleben geführten Namen, also seiner Firma, zu bezeichnen.

  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 273/67

    Anforderungen an die Firmenwahrheit; Führung eines akademischen Titels

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.1998 - 6 U 97/97
    So hat der Bundesgerichtshof - in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - in seiner Entscheidung vom 10.11.1996 (BGHZ 53, 65,70 - "Dr.-Titel") ausgeführt, eine Verletzung absoluter Rechte, wie sie das Reichsgericht noch vorausgesetzt habe, könne nicht verlangt werden, weil dann nahezu kein Anwendungsbereich der Vorschrift im Verhältnis zum materiellen Namensschutz verbleibe.
  • LG Köln, 23.03.2010 - 81 O 205/09

    Verwendung der Bezeichnung der von einer anderen Firma innegehaltenen Marke "Q T"

    Die Klägerin ist im Rahmen des § 37 Abs. 2 HGB klagebefugt, da sie unmittelbarer Konkurrent der Beklagten im Schieferhandel ist (vgl. Baumbach/Hopt, HGB, § 37, Rdnr. 11; OLG Köln, Urteil vom 12.08.1998 - 6 U 97/97 - Rdnr. 74, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.11.1998 - 3 U 18/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24846
OLG Bamberg, 18.11.1998 - 3 U 18/98 (https://dejure.org/1998,24846)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.11.1998 - 3 U 18/98 (https://dejure.org/1998,24846)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. November 1998 - 3 U 18/98 (https://dejure.org/1998,24846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Werkvertrages oder Werklieferungsvertrag auf Einbau einer Heizung hinsichtlich eines Widerrufs; Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Widerrufserklärung im Falle einer kommentarlosen Rücksendung der Widderrufsbelehrung im Wege der Telekopie ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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