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   OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98 - 10 OH 26/95   

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https://dejure.org/1998,3136
OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98 - 10 OH 26/95 (https://dejure.org/1998,3136)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.1998 - 22 W 54/98 - 10 OH 26/95 (https://dejure.org/1998,3136)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - 22 W 54/98 - 10 OH 26/95 (https://dejure.org/1998,3136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 494a Abs 1 ZPO, § 494a Abs 2 S 1 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung nach Erfüllung des Hauptsacheanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 494 a Abs. 2 ZPO, wenn die Hauptsacheforderung wegen Erfüllung nicht mehr zwischen den Parteien streitig ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung ohne Klageerhebung zur Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung? (IBR 1999, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 435
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 05.05.1995 - 13 W 30/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98
    Wenn jedoch die Hauptsacheforderung durch Erfüllung nicht mehr Gegenstand einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist, kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 277; OLG Frankfurt OLG-Report 1995, 155; OLG Koblenz JurBüro 1997, 319; Zöller-Herget, ZPO, 20.Auflage, Rdnr.5 zu § 494a ZPO m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1993 - 10 W 135/93

    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Keine Kostenentscheidung bei Erfüllung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98
    Wenn jedoch die Hauptsacheforderung durch Erfüllung nicht mehr Gegenstand einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist, kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 277; OLG Frankfurt OLG-Report 1995, 155; OLG Koblenz JurBüro 1997, 319; Zöller-Herget, ZPO, 20.Auflage, Rdnr.5 zu § 494a ZPO m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.01.1997 - 3 W 23/97

    Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.1998 - 22 W 54/98
    Wenn jedoch die Hauptsacheforderung durch Erfüllung nicht mehr Gegenstand einer weiteren Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist, kommt eine Anwendung dieser Vorschrift nicht mehr in Betracht (OLG Düsseldorf Baurecht 1994, 277; OLG Frankfurt OLG-Report 1995, 155; OLG Koblenz JurBüro 1997, 319; Zöller-Herget, ZPO, 20.Auflage, Rdnr.5 zu § 494a ZPO m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 19.12.2012 - 2 U 1194/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den

    (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 30. September 1992, IV ZR 227/91, VersR 1992, 1386; Urteil vom 12. Juni 1996, IV ZR 118/95, VersR 1996, 1090; OLG Koblenz, OLGR 1999, 56; Reinert, Die Geltendmachung von Ansprüchen in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Verbraucherrecht kompakt 2004, S. 1 ff., 3).

    65 Der Berufung ist im Übrigen beizupflichten, dass die seinerzeit vor dem Landgericht Trier erhobene Klage in dem Verfahren 6 0 133/07 zunächst nicht schlüssig war, da es zur Darlegung der Voraussetzungen eines Anspruchs aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einer konkreten Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs des Versicherungsnehmers bedarf: Hierzu ist eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung erforderlich, wie sie die jetzige Prozessbevollmächtigte des Klägers mit ihrer Berufungsbegründungsschrift vom 30.09.2011 (BB 8, GA 242) vorgelegt und unter Beweis gestellt hat (BGH, Urteil vom 30.09.1992 - IV ZR 227/91 - VersR 1992, 1386; Urteil vom 12.06.1996 - IV ZR 118/95 -1996, 1090; OLG Koblenz, OLGR 1999, 56; Reinert, Die Geltendmachung von Ansprüchen in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Verbraucherrecht kompakt 2004, S. 1 ff., 3).

  • OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99

    Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens

    Stimmt der Antragsgegner dagegen der Erledigungserklärung des Antragstellers im Sinne von § 91a ZPO zu, etwa weil er zuvor den geltend gemachten und/oder vom Sachverständigen festgestellten Baumangel jetzt anerkannt und/oder - selbst oder durch Dritte, zum Beispiel durch seinen Subunternehmer - beseitigt hat bzw. hat beseitigen lassen oder der Auftraggeber sich wegen des Baumangels im Wege der Minderung (§§ 634 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B) oder durch Verrechnung/Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch oder einem Schadensersatzanspruch (§§ 635 BGB, 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) befriedigt hat und der Auftragnehmer dies akzeptiert oder die Parteien sich verglichen haben, kommt es nicht zum Verfahren nach § 494a ZPO, weil dem Antragsgegner für diesen Fall nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93, BauR 1994, 277 = MDR 1994, 201 = OLGR 1994, 92; Beschl. v. 10.01.1995 - 22 W 62/94, BauR 1995, 877 = OLGR 1995, 217; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 13.02.1998 - 10 W 31/97, AnwBl 1999, 235; Beschl. v. 05.05.1995 - 13 W 30/95, OLGR 1995, 155; Beschl. v. 18.03.1998 - 1 W 1/98, BauR 1999, 195, 196; Beschl. v. 02.10.1998 - 22 W 54/98, OLGR 1999, 56 = BauR 1999, 435; OLG Hamburg, Beschl. v. 31.07.1997 - 9 W 16/97, OLGR 1997, 403, 404 = MDR 1998, 242; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.1998 - 21 W 7/98, OLGR 1998, 264; OLG Karlsruhe (Freiburg), Beschl. v. 20.05.1998 - 13 W 50/98, BauR 1998, 1278, 1279) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO fehlt.
  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 24 W 20/05

    Vorliegen eines verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs neben einem

    Die angefochtene Entscheidung entspricht zwar der überwiegend vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm MDR 1999, 1406 = NJW-RR 2000, 732; OLG Hamm, 17. ZS IBR 2006, 307; OLG Celle, BauR 2002, 1888; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB , 16. Aufl. Anhang 4 Rdnr. 103; etwas einschränkend jetzt Zöller/ Herget, ZPO, 26. Aufl. § 494a ZPO Rdnr. 5; vgl. auch OLG Frankfurt BauR 1999, 435; OLG München MDR 1999, 639, das es ausreichen lässt, dass eine Mithaftung des Antragsgegners "in Betracht kam").
  • OLG Koblenz, 30.07.1999 - 10 U 462/98

    Berufsunfähigkeit eines Beamten

    Während allgemein (vgl. BGH VersR 1992 S. 1386 und ständig, Senat OLG-Report 1999 S. 56 m.w.N.) sowohl bei selbständigen wie bei nichtselbständigen Berufstätigen die versicherte Berufsunfähigkeit an der konkreten Berufsausübung des Versicherers unmittelbar vor Eintritt der geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigung zu messen ist und Berufsunfähigkeit (schon) dann zu bejahen ist - bei Selbständigen vorbehaltlich einer möglichen Umorganisation -, wenn gerade diese bei sachgerechter Gewichtung nicht mehr entsprechend dem vereinbarten Vom-Hundertsatz im Rahmen zumutbarer Bemühung ausgeübt werden kann, bejahendenfalls sich sodann die weitere Frage stellt, ob ein "Vergleichsberuf" noch ausgeübt werden kann ("Verweisung"), ist wegen der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten der Stellung des Lebenszeitbeamten bereits für die Bejahung von Berufsunfähigkeit als solcher die Feststellung bedingungsgemäß hinreichender Beeinträchtigungen für die zuletzt ausgeübten konkreten Einzeltätigkeiten nicht ausreichend; es bedarf vielmehr schon für die Bejahung von Berufsunfähigkeit überhaupt der Feststellung allgemeiner Dienstunfähigkeit im Sinne der Nichtverwendbarkeit auch in einem gleichwertigen anderen Amt bei dem betreffenden Dienstherrn, auch nicht - in gewissen Grenzen des objektiv Möglichen und des Zumutbaren - in einer anderen Laufbahn/Fachrichtung.
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    b) Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 28.1.1999 (GA 163) sein Tätigkeitsfeld beschrieben, auf Hinweis des Senats gemäß Beweisbeschluss vom 30.4.1999 (GA 169) unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung (OLGR 1999, 56) mit Schriftsatz vom 5.10.1999 (GA 181) und schließlich mit Schriftsatz vom 17.11.1999 (GA 197) detaillierter vorgetragen, letztere Schilderung in der Sitzung vom 17.12.1999 (GA 201/202) im Rahmen einer Anhörung nach § 141 ZPO nochmals bestätigt.
  • OLG Dresden, 16.08.1999 - 14 W 733/99

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

    In Schrifttum und Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass daneben auch die Umstände des Unterlassens der Klageerhebung zu berücksichtigen sind (vgl. u.a. OLG Frankfurt, AnwBl. 99, 235; für den Fall der zwischenzeitlichen Erfüllung: OLG Düsseldorf MDR 94, 201; OLG Frankfurt, BauR 99, 435 f; OLG Karlsruhe, BauR 98, 1778 f.).
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