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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98   

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https://dejure.org/1999,4772
OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98 (https://dejure.org/1999,4772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1 W 42/98 (https://dejure.org/1999,4772)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1 W 42/98 (https://dejure.org/1999,4772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen die Kostenentscheidung beim Versäumnisurteil; Veranlassung zur Klageerhebung; Zulässigkeit der sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 99 338
    Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1668
  • MDR 1999, 504
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 112/78

    Amtspflicht - Verletzung - Übernahme in Beamtenverhältnis - Bewerber - Ermittlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt, wer sich so verhält, daß der Kläger vernünftigerweise annehmen muß, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (vgl. BGH NJW 1979, S. 2041; Zöller/Herget, aaO., 93 Rdn. 3; Baumbach/Hartmann, aaO., § 93 Rdn. 29 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93

    Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98
    Bringt der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß er den Verfügungsantrag anerkennt und sich unter Berufung auf § 93 ZPO lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will, so ist über die Kosten durch streitiges Urteil zu befinden, das nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung analog § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (s. Senat OLG-NL 1994, S. 118 f. = MDR 1994, S. 404 = NJW-RR 1994, S. 1022 f; Zöller/Herget, aaO., § 99 Rdn. 17 m.w.Nw.; a.A. Baumbach/Hartmann, aaO., § 925 Rdn. 11 m.w.Nw. zum Streitstand).
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    Denn ob ein Beklagter, der gegen sich nach § 331 ZPO ein Versäumnisurteil ergehen lässt und nach Einspruch anerkennt, in den Genuss der Kostenvergünstigung des § 93 ZPO gelangt, ist streitig (dafür: OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 39. Aufl., § 93 Rn. 11; Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 12; dagegen: OLGR Köln 2007, 424; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 6 unter dem Stichwort "Versäumnisurteil"; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 93 Rn. 32; Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 60).
  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    § 99 Abs. 1 ZPO verbietet nicht schon den isolierten Kostenangriff vermittels eines Einspruchs, weil es sich bei dem Einspruch nach §§ 338 ff ZPO nicht um ein Rechmittel im eigentlichen Sinne handelt (vgl. BGH KostRsp. Nr. 75 zu § 99 ZPO; OLG Brandenburg MDR 1999, 504; Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3; Wolst in Musialek, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 5; Prütting in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 338 ZPO Rdn. 15; Holch in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 699 ZPO Rdn. 65; ders. § 700 ZPO Rdn. 20).

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit langem anerkannt, dass die Rechtsmittelbeschränkung für die nach Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils ergangene streitige Entscheidung gilt (vgl. BGH KostRsp, ZPO § 99, Nr. 75; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894; OLG Brandenburg MDR 1999 504, 505; Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6; Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).

    Während - jeweils für den vergleichbaren Fall der Anfechtung eines Kostenurteils nach vorangegangenen Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils - die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend befürwortet wird (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505; Wolst in Musialek, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 5; Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 10; ausdrücklich offen gelassen: BGH KostRsp.

    Die Beschränkung des Einspruchs erscheint auch unter prozesswirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßig, denn sie vermeidet das wenig sinnvolle Verfahren eines uneingeschränkten Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid mit dem alleinigen Ziel, im streitigen Verfahren im Rahmen der ersten mündlichen Verhandlung den Anspruch unter Verwahrung gegen die Kostenlast anzuerkennen (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1971, 380, 384; OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505).

    Dies legt es nahe, dass die streitige Kostenentscheidung nach dem Sinn und Zweck des § 99 Abs. 2 ZPO dann aber mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, um die Anwendung des § 93 ZPO zur Überprüfung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob der Beklagte gegen das Versäumnisurteil bzw. den Vollstreckungsbescheid insgesamt Einspruch einlegt und sodann ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen lässt oder ob der Beklagte seinen Einspruch von vornherein auf die Kosten des Versäumnisurteils bzw. des Vollstreckungsbescheids beschränkt, so dass ein Anerkenntnisurteil in der Sache nicht mehr ergehen kann (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505).

  • KG, 16.11.2005 - 11 W 2/04

    Abtretung: Anforderung an Anzeige; Urkundeneigenschaft von Ablichtungen

    cc) Auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage an, ob nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens gem. §§ 272 Abs. 2, 276 ZPO ein Anerkenntnis, um als "sofortiges" im Sinne von § 93 ZPO zu gelten, innerhalb der zweiwöchigen Notfrist für die Verteidigungsanzeige erklärt werden muss, oder ob nach Anzeige der Verteidigungsbereitschaft noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung "sofort" anerkannt werden kann, kommt es hier nicht an (siehe dazu OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 138; OLG Brandenburg, MDR 1999, 504;OLG Celle, NJW-RR 1998, 1370; a. A. OLG Nürnberg NJW 2002, 2254 ff).
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Das Anerkenntnis muss, soweit es im schriftlichen Vorverfahren erfolgt, nicht innerhalb der Notfrist des § 276 I S. 1 ZPO abgegeben werden (so aber wohl OLG Brandenburg, MDR 1999, 504 - "strenggenommen").
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 W 39/21

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die im Aufhebungsverfahren

    Dies wird etwa für den Fall einer Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 1405) oder eine Entscheidung über einen auf die Kosten beschränkten Einspruch (OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668; OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894) angenommen.
  • OLG Nürnberg, 25.05.2004 - 10 WF 1725/04

    Keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ohne Rechtsmittel in der

    Eine einem Anerkenntnis ähnliche Fallgestaltung, bei welcher die analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO in Betracht kommt (vgl. OLG Brandenburg, MDR 1999, S. 504; Herget bei Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 99 Rdnr. 3), liegen im Fall der nur einseitigen Erledigungserklärung nicht vor.
  • OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01

    Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist;

    Das Anerkenntnis muss, soweit es im schriftlichen Vorverfahren erfolgt, nicht innerhalb der Notfrist des § 276 I S. 1 ZPO abgegeben werden (so aber wohl OLG Brandenburg, MDR 1999, 504 - "strenggenommen").
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.1998 - 6 U 1928/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10492
OLG München, 17.09.1998 - 6 U 1928/98 (https://dejure.org/1998,10492)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.1998 - 6 U 1928/98 (https://dejure.org/1998,10492)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 1998 - 6 U 1928/98 (https://dejure.org/1998,10492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer kleineren Menge im Sinne des § 2 Abs. 2 Ladenschlussgesetz (LadenschlG) bei einem Kasten Bier; Einordnung einer Kiste Bier als Reisebedarf im Sinne des § 6 Abs. 2 Ladenschlussgesetz (LadenschlG); Abgrenzung zwischen kleinen und geringen Mengen im Hinblick ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 696
  • MDR 1999, 624
  • GRUR 1999, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden

    Im Hinblick auf alkoholische Getränke kann es sich dementsprechend nur um eine Menge handeln, die zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein kann oder als Reisemitbringsel geeignet ist (vgl. OLG München, 6 U 1928/98, GewArch 1999, 82, juris).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 797/08

    Alkoholverkauf an Tankstellen zu Ladenschlusszeiten

    Der Begrenzung auf "kleinere Mengen" und dem Bezug auf "Reisebedarf" ist zu entnehmen, dass es sich um eine Menge handelt, die zum alsbaldigen Gebrauch und Verbrauch des Reisenden geeignet ist (vgl. OLG München, GewArch 1999, 82; Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Auflage 2000, § 2 Rdnr. 35; Zmarzlik/Roggendorf, Ladenschlussgesetz, 2. Auflage 1997, § 2 Rdnr. 10).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 802/08

    Kein unbegrenzter Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen während der

    Der Begrenzung auf "kleinere Mengen" und dem Bezug auf "Reisebedarf" ist zu entnehmen, dass es sich um eine Menge handelt, die zum alsbaldigen Gebrauch und Verbrauch des Reisenden geeignet ist (vgl. OLG München, GewArch 1999, 82; Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Auflage 2000, § 2 Rdnr. 35; Zmarzlik/Roggendorf, Ladenschlussgesetz, 2. Auflage 1997, § 2 Rdnr. 10).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 816/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Der Begrenzung auf "kleinere Mengen" und dem Bezug auf "Reisebedarf" ist zu entnehmen, dass es sich um eine Menge handelt, die zum alsbaldigen Gebrauch und Verbrauch des Reisenden geeignet ist (vgl. OLG München, GewArch 1999, 82; Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Auflage 2000, § 2 Rdnr. 35; Zmarzlik/Roggendorf, Ladenschlussgesetz, 2. Auflage 1997, § 2 Rdnr. 10).
  • VG Neustadt, 13.11.2008 - 4 K 817/08

    Frankenthal: Klagen gegen nächtliches Alkoholverbot an Tankstellen

    Der Begrenzung auf "kleinere Mengen" und dem Bezug auf "Reisebedarf" ist zu entnehmen, dass es sich um eine Menge handelt, die zum alsbaldigen Gebrauch und Verbrauch des Reisenden geeignet ist (vgl. OLG München, GewArch 1999, 82; Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Auflage 2000, § 2 Rdnr. 35; Zmarzlik/Roggendorf, Ladenschlussgesetz, 2. Auflage 1997, § 2 Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96   

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https://dejure.org/1998,16503
OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96 (https://dejure.org/1998,16503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.1998 - 4 U 230/96 (https://dejure.org/1998,16503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 1998 - 4 U 230/96 (https://dejure.org/1998,16503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,16503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
    Er genügt nämlich seiner Beweislast, wenn er das "äußere Bild" einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist (vgl. BGH VersR 1995, 956), wozu neben dem Nachweis auf unbefugte Diebe hinweisender Spuren - wie sie von der Polizei hier etwa in Form offenstehender Schranktüren und "Lücken" in den Schranken festgehalten sind - auch gehört, daß sich eine der versicherten, qualifizierten Formen des Eindringens der Täter als hinreichend wahrscheinlich darstellt.
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
    Der Versicherungsnehmer nämlich kann, soweit ihm zum Beweis des "äußeren Bildes", um das es auch hier im Zusammenhang mit der Begehungsform mittels eines falschen Schlüssels geht (vgl. BGH VersR 1991, 297 sowie VersR 1992, 999), kein Zeuge zur Verfugung steht, das "äußere Bild" durch seine eigenen Angaben nachweisen unter der Voraussetzung, daß die ihm zustatten kommende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert ist (vgl. BGH VersR 1996, 575 für den Kfz-Diebstahl).
  • BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91

    Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
    Der Versicherungsnehmer nämlich kann, soweit ihm zum Beweis des "äußeren Bildes", um das es auch hier im Zusammenhang mit der Begehungsform mittels eines falschen Schlüssels geht (vgl. BGH VersR 1991, 297 sowie VersR 1992, 999), kein Zeuge zur Verfugung steht, das "äußere Bild" durch seine eigenen Angaben nachweisen unter der Voraussetzung, daß die ihm zustatten kommende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert ist (vgl. BGH VersR 1996, 575 für den Kfz-Diebstahl).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
    Hier spricht darüberhinaus eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Verwendung eines exakt passenden, aber falschen Schlüssels, weil andere, unversicherte Begehungsweisen fernliegend sind (vgl. BGH VersR 1991, 543; OLG Hamm VersR 1997, 1229):.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
    Die Möglichkeiten, daß ein Dritter einen Schlüssel vorübergehend an sich nimmt, sind im allgemeinen so vielfältig, daß auf die Darlegung einer konkreten Zugriffsmöglichkeit ("plausible Erklärung", vgl. BGH VersR 1995, 909/910) verzichtet werden kann.
  • OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95

    Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
    Hier spricht darüberhinaus eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Verwendung eines exakt passenden, aber falschen Schlüssels, weil andere, unversicherte Begehungsweisen fernliegend sind (vgl. BGH VersR 1991, 543; OLG Hamm VersR 1997, 1229):.
  • OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines

    Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490).
  • OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99

    Kürzung des Anspruchs auf Restamortisation nach Diebstahl des Leasingfahrzeugs

    Die Durchsetzung eines Anspruchs gegen die Kaskoversicherung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer zumindest das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls beweist (zuletzt BGH VersR 1999, 182; 1998, 1012 und 447; st. Rspr.).
  • LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07

    Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel

    4 Denn wenn fest steht, dass der Täter bei einem behaupteten Wohnungsdiebstahl mittels exakt passenden Schlüssels eingedrungen sein muss (weil Einbruchspuren fehlen), so ist der Nachweis, dass ein "falscher" Schlüssel Verwendung gefunden hat, erst geführt, sofern dritte Inhaber eines echten Schlüssels als Täter ausscheiden und die vermutete Redlichkeit des VN, der bei seiner Anhörung angibt, mit der Tat nichts zu tun zu haben, nicht in Zweifel gezogen werden kann (OLG Düsseldorf VersR 1999, 182; 2000, 225).
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