Rechtsprechung
OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 113/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Regionale Wettbewerbsverstöße
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 13 II 1
Regionale Wettbewerbsverstöße - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumliche Begrenzung des geschäftlichen Wirkungskreises eines auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens klagenden Handelsunternehmens als den Kern der Verletzungshandlung des auf Unterlassung in Anspruch genommenen Konkurrenten charakterisierendes Merkmal; ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 13 Abs. 2 S. 1
Vollstreckung eines räumlich unbegrenzten Unterlassungsgebots
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.05.1997 - 31 O 428/96
- OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 113/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 114/96
Regionale Wettbewerbsverstöße
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 113/97
Das Teilanerkenntnis vom 8. Oktober 1996 drücke zunächst auf der Rechtsfolgenseite aus, was auch der Rechtsprechung des Senats unter anderem im Verfahren 6 U 114/96 entspreche, daß nämlich die Verfolgbarkeit wegen eines späteren Verstoßes davon abhängig sei, ob die Gläubigerin unmittelbar verletzt sei oder die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG erfüllt seien. - BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 113/97
Sei es richtig, daß die Sachbefugnis kraft ihrer Doppelnatur den Anspruch in sachlicher und räumlicher Hinsicht definiere, wie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Altunterwerfung I" (GRUR 1997, 382, 383) ausgeführt, dann könne das auszusprechende Verbot nur dem Unterlassungsanspruch entsprechen.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.10.1998 - 25 W 102/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 16.02.2007 - 3 U 145/06
Verspätete Entschuldigung in der Berufungsinstanz
Anhaltspunkte dafür, dass dies der Klägerin nicht zu einem ihr gem. § 51 Abs. 2 ZPO zurechenbaren Verschulden gereicht, sind weder vorgetragen noch ersichtlich; Angaben zu Auswahl, Anleitung und Beaufsichtigung des Mitarbeiters, die ein der Klägerin selbst zuzurechnendes Organisationsverschulden ausräumen könnten (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.10.1998, 25 W 102/98, OLGR 1999, 40; RGZ 115, 71, 74), fehlen.