Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge; Abwendung einer erheblichen Gefahr für das Vermögen der Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Fortbestand des Einwilligungsvorbehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Worms - 50 XVII 601/92
- LG Mainz, 27.11.1998 - 8 T 280/97
- OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99
Papierfundstellen
- FGPrax 1999, 107
- FamRZ 1999, 1171
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
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- BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02
Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines …
bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche …
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung, die Verlängerung und die Erweiterung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99
Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts
b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
- BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99
Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung
c) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Aufrechterhaltung bzw. Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalte zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalte geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt auch künftig erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1, § 1908d Abs. 4 , Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 23.06.1999 - 11 UF 291/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 690
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 9 UF 110/08
Einbenennung: Erforderlichkeit der Namensänderung unter Berücksichtigung des …
Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen - vom erkennenden Senat geteilten - Rechtsprechung (vgl. nur OLG Köln FamRZ 1999, 734; 2006, 1872 (LS.); OLG Hamm FamRZ 1999, 1380; 2008, 2148; OLG Celle FamRZ 1999, 1377; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; OLG Bremen FamRZ 2001, 858; OLG Bamberg FamRZ 2008, 2148; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Rostock MDR 2007, 592; KGR 2001, 258; OLG Brandenburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1058; erkennender Senat, JAmt 2003, 194, und Beschluss vom 22. Dezember 2008, Az. 9 UF 123/08), die der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt hat (FamRZ 2002, 94 und 1331; 2005, 889), ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit dem die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des anderen (leiblichen) Elternteils darstellt und damit dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…BT-Drucks. 13/8511, S. 73 f.). - OLG Saarbrücken, 15.03.2000 - 6 UF 184/99
Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung
§ 1618 Satz 4 BGB setzt vielmehr voraus, dass die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. hierzu: 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99; OLG Braunschweig, MDR 1999, 873; Hanseatisches Oberlandsgericht Bremen, OLGR Bremen 1999, 243; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1999, 512; OLG Köln, FamRZ 1999, 734 und FamRZ 1999, 735; OLG Hamm, FamRZ 1999, 736 und FamRZ 1999, 1380; OLG Celle, FamRZ 1999, 1374, 1375 und FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden, FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1376, OLG Nürnberg, FamRZ 1999, 1379; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1381; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 18. November 1999 - 8 WF 300/99 und 2. Dezember 1999 - 3 U 172/99, juris-Dokumente; Wagenitz, FamRZ 1998, 1551, 1552). - OLG Koblenz, 06.09.1999 - 9 WF 344/99
Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Einbenennung; Voraussetzungen der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 09.09.1999 - 15 UF 467/99
Rechtsweg für Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in …
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1999, 734 und 735) und des 11. Senats - 3. Senat für Familiensachen - des LG Koblenz (Beschluss vom 23. Juni 1999 - 11 UF 291/99), wonach § 1618 BGB nicht vom Katalog des 621 ZPO erfasst sei mit der Konsequenz einer einfachen unbefristeten Beschwerde gemäß § 19 FGG nach Abhilfeentscheidung, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.