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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3605
OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung: Verschuldensabhängige Haftung des Betreibers einer Pferdepension; Anforderungen an Umzäunung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; Verschuldensabhängige Tierhalterhaftung bei Tierhaltung für Erwerbszweck; Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit bei der Tierhaltung; Erforderliche Höhe eines Weidezauns für Pferde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; Verschuldensabhängige Tierhalterhaftung bei Tierhaltung für Erwerbszweck; Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit bei der Tierhaltung; Erforderliche Höhe eines Weidezauns für Pferde

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1194
  • NJW-RR 2000, 1194 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Entgegen der Auffassung der Revision ist es für die Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB demgegenüber nicht erforderlich, dass der Tierhalter seinen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaftet und diese eine wesentliche Grundlage seines Erwerbs bildet (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1194; MünchKommBGB/Wagner, aaO, Rn. 40 ff.; aA OLG Frankfurt, OLGR 2006, 342; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 186; Staudinger/Eberl-Borges, aaO; NK-BGB/Katzenmeier, aaO).
  • AG Brandenburg, 05.08.2015 - 34 C 93/12

    Mobiler Elektroweidezaun ist keine Grundstückseinfriedung!

    Ein derartiger "Elektro-Weide-Zaun" stellt nämlich eine genügende Barriere dar, um Ziegen und Schafe in der Regel von einem Sprung über diesen "Elektro-Weide-Zaun" auf das Nachbargrundstück abzuhalten ( OLG Hamm , Urteil vom 02.03.2005, Az.: 13 U 191/04, u.a. in: "juris"; OLG Köln , Urteil vom 16.11.2000, Az.: 7 U 64/00, u.a. in: VersR 2001, Seiten 1396 f.; OLG Celle , Urteil vom 26.01.2000, Az.: 9 U 130/99, u.a. in: NJW-RR 2000, Seite 1194; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 25.08.2011, Az.: 31 C 179/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 21906 ).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 7 U 64/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen entlaufenem Pferd und Mopedfahrer;

    Für Pferde muss der Zaun mindestens 120 cm hoch sein (vgl. OLG Celle, OLGR 2000, 100, 101, GA Bl. 412).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem

    Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.1999 - 9 U 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10386
OLG Düsseldorf, 29.11.1999 - 9 U 64/99 (https://dejure.org/1999,10386)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1999 - 9 U 64/99 (https://dejure.org/1999,10386)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1999 - 9 U 64/99 (https://dejure.org/1999,10386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauO NW §§ 4 Abs. 1 Ziff. 2; 40 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine dauernde Sicherung der Versorgung mit Trinkwasser nach § 4 Abs. 1 Ziff. 2 BauO NW

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauO NW § 4 Abs. 1 § 40
    Begriff der gesicherten Versorgung bei lediglich schuldrechtlicher Vereinbarung eines Leitungsrechts

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 14 O 22/98
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1999 - 9 U 64/99

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 14/91

    Amtshaftung von Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde bei rechtswidriger Ablehnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.1999 - 9 U 64/99
    Eine gesicherte Erschließung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 BauO NW besteht deshalb bei Leitungen, die über fremde Grundstücke geführt werden müssen, erst, wenn ein dinglich gesichertes Leitungsrecht vorhanden ist (vgl. BGH BauR 1992, 595, 597).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14271
OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99 (https://dejure.org/2000,14271)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2000 - 10 WF 707/99 (https://dejure.org/2000,14271)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 10 WF 707/99 (https://dejure.org/2000,14271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
    Berechnung des Einkommens für Prozesskostenhilfe; Berechnung der Wohnkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 16.06.1997 - 7 WF 1747/97

    Umfang der bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99
    Es handelt sich hierbei bei vielmehr um allgemeine Kosten der Lebenshaltung, die aus dem Freibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO abzudecken sind (Zöller-Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 115 Rdnr.37; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 115 Rdnr. 11; Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr.273; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 1542 ).
  • OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95

    Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99
    Die abweichende Auffassung (OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599 ) vermag der Senat nicht zu teilen, weil § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO im Lichte des geltenden Sozialhilferechts zu sehen und dort festgeschrieben ist, dass die Kosten für Energie und Wasser durch die Regelsatzleistungen - die dem Parteifreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO korrespondieren - abgegolten sind (vgl. Atzler, FamRZ 1997, 1018 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1998 - 16 WF 21/98
    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99
    Die abweichende Auffassung (OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599 ) vermag der Senat nicht zu teilen, weil § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO im Lichte des geltenden Sozialhilferechts zu sehen und dort festgeschrieben ist, dass die Kosten für Energie und Wasser durch die Regelsatzleistungen - die dem Parteifreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO korrespondieren - abgegolten sind (vgl. Atzler, FamRZ 1997, 1018 ).
  • OLG Bamberg, 11.10.2004 - 2 WF 165/04

    Zu den Kosten der Unterkunft i. S. des § 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - Stromkosten

    Mit dem OLG Nürnberg (FamRZ 1997, 1542) und dem OLG Dresden (OLGR Dresden 2000, 100) ist der Senat der Auffassung, dass es sich bei den Kosten für Strom (ebenso für Wasser- und Abwasser) nicht um Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne der genannten Bestimmung der ZPO handelt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 3 Ta 291/07

    Prozesskostenhilfe: Kosten für Strom und Wasser als abzusetzende Beträge

    Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Kosten für Strom und Wasser nicht zu den abzusetzenden Beträgen i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO zählen; derartige Kosten sind im Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO enthalten (vgl. OLG Brandenburg vom 17.07.2007 - 10 UF 45/07; OLG Bamberg vom 11.10.2004 - 2 WF 165/04 - OLG Dresden vom 12.01.2000 - 10 WF 707/99 - OLG Nürnberg vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97 -).
  • LG Hof, 09.01.2006 - 21 T 160/05
    Sie können daher bei den Unterkunftskosten nicht ein weiteres Mal berücksichtigt werden (OLGR Bamberg 2005, 243; OLG Nürnberg, FAMRZ 1997, 1542; OLGR Dresden 2000, 100).
  • OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01

    Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Pkw

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, das auch die vom Amtsgericht mit 50, 00 DM berücksichtigten Energiekosten ohne nähere Darlegung nicht anerkennungsfähig sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Januar 2000 - 10 WF 707/99 = OLGR 2000, 100).
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