Rechtsprechung
   OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97   

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https://dejure.org/1999,2965
OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97 (https://dejure.org/1999,2965)
OLG München, Entscheidung vom 25.11.1999 - 29 U 2437/97 (https://dejure.org/1999,2965)
OLG München, Entscheidung vom 25. November 1999 - 29 U 2437/97 (https://dejure.org/1999,2965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Computerprogramm; Urheberrechtsschutz; Individuelle Problemlösung; Nutzungsrecht; Vergütungsanspruch; Prämie

  • Judicialis

    UrhG § 69 a Abs. 3; ; PostVerwG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 69 a Abs. 3; PostVerwG § 24
    Urheberrechtsschutz eines Computerprogramms; Anspruch des Bediensteten auf angemessene Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1211
  • MMR 2000, 232 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 16.01.1997 - 7 O 15354/91

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Programms BIS-VO (TESY-M2); Voraussetzungen

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97
    OLG München Urteil 25.11.1999 - 29 U 2437/97 - 7 O 15354/91 LG München I.

    Das Urteil des Landgerichts München I 7 O 15354/91 vom 16.01.1997 wird in I. 1. a) und b) aufgehoben.

  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 47/91

    Schutzfähigkeit einer Buchhaltungssoftware

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97
    Im den Parteien erteilten Hinweis vom 30.09.1997 ging der Senat noch davon aus, dass im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 14.07.1993 - Buchhaltungsprogramm (GRUR 1994, 39 f) für den hier streitigen Vergütungsanspruch eine Rückwirkung nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97
    Selbst wenn man § 69 a Abs. 3 UrhG entgegen § 137 d Abs. 1 UrhG nicht auf das Programm TESY-M2 für die Zeit vor dem 24.06.1993 anwenden wollte, bestünde die vom Landgericht festgestellte Vergütungspflicht der Beklagten, weil TESY-M2 auch den erhöhten Schutzanforderungen genügt, die die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes gestellt hat (BGHZ 94, 276/281 f./Inkassoprogramm; BGHZ 112, 264, 273 f./Betriebssystem).
  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97
    Dies würde voraussetzen, dass den aus TESY-M2 übernommenen Programmteilen Werkeigenschaft zukommt (vgl. Senat GRUR 1990, 674-676/Forsthaus Falkenau; Fromm-Nordmann-Vincke, Rdnr. 3 zu § 24).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG München, 25.11.1999 - 29 U 2437/97
    Selbst wenn man § 69 a Abs. 3 UrhG entgegen § 137 d Abs. 1 UrhG nicht auf das Programm TESY-M2 für die Zeit vor dem 24.06.1993 anwenden wollte, bestünde die vom Landgericht festgestellte Vergütungspflicht der Beklagten, weil TESY-M2 auch den erhöhten Schutzanforderungen genügt, die die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes gestellt hat (BGHZ 94, 276/281 f./Inkassoprogramm; BGHZ 112, 264, 273 f./Betriebssystem).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5877
OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95 (https://dejure.org/1999,5877)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.03.1999 - 5 U 4/95 (https://dejure.org/1999,5877)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. März 1999 - 5 U 4/95 (https://dejure.org/1999,5877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sorgfaltspflichten des Heizungsmonteurs bei Mietshaussanierung

  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Schadens aus dem Austritt von Öl aus einerTankanlage ; Voraussetzungen einer Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises; Notwendige Reaktion auf das Erkennen eines die Betriebssicherheit beeinträchtigenden Mangels; Beweislastverteilung für ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631; BGB § 276; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 31; BGB § 254; WHG § 22
    Hinweispflicht des Heizungsbauers auf vorhandene Mängel der Öltankanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631
    Haftung des Werkunternehmers wegen Aufklärungspflichtverletzung bei Kraftfahrzeugwartung und bei Heizungsreparaturarbeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1554
  • NZM 1999, 1020
  • VersR 2001, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1976 - 10 U 64/76
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Als mittelbarer Schaden sind ihm Aufwendungen für die Beseitigung der Verschmutzung entstanden, die nach § 249 BGB zu erstatten sind (vgl. BGH VersR 1995, 427; OLG Karlsruhe VersR 1978, 47; siehe auch BGH VersR 1994, 1155).

    Die Vorschrift des § 18 VAws ist daher auch genausowenig wie etwa § 29 StVZO Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. zu § 22 WHG OLG Karlsruhe VersR 1978, 47).

    Als dem Wasserrecht angehörende Normen dienen sie zwar ebenfalls nur dem öffentlichen Interesse und gestatten nicht die Herleitung einer Ersatzpflicht zum Schutze der Individualrechtsgüter Dritter (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1978, 47).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1991 - 10 U 135/90

    Mitverantwortlichkeit für Ölschaden wegen mangelhafter Tankanlage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    dd) Der Haftungsanteil des Klägers kann schließlich nur unter Einbeziehung der durch die vorschriftswidrig betriebene und objektiv mangelhafte Tankanlage wesentlich erhöhte Anlagen- und Betriebsgefahr umfassend bemessen werden (vgl. BGH VersR 1995, 428; BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2 = VersR 1993, 1155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478; OLG Bremen VersR 1979, 450).

    Auch insoweit steht die durch technische Mängel zusätzlich erhöhte Betriebsgefahr nicht, wie sonst oft, hinter einer Verschuldenshaftung des Schädigers zurück (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 1478; vgl. zum Verhältnis bei beiderseits fehlendem Verschulden BGH BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2).

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 135/92

    Anlagenhaftung bei Heizöllieferung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Daneben kann ein Schadensersatzanspruch gemindert werden, durch die allein dem Risikobereich des Geschädigten angehörende (vgl. BGH VersR 1993, 1155) erhöhte Betriebsgefahr.

    dd) Der Haftungsanteil des Klägers kann schließlich nur unter Einbeziehung der durch die vorschriftswidrig betriebene und objektiv mangelhafte Tankanlage wesentlich erhöhte Anlagen- und Betriebsgefahr umfassend bemessen werden (vgl. BGH VersR 1995, 428; BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2 = VersR 1993, 1155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478; OLG Bremen VersR 1979, 450).

  • OLG Bremen, 30.03.1979 - 4 U 9/79
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    dd) Der Haftungsanteil des Klägers kann schließlich nur unter Einbeziehung der durch die vorschriftswidrig betriebene und objektiv mangelhafte Tankanlage wesentlich erhöhte Anlagen- und Betriebsgefahr umfassend bemessen werden (vgl. BGH VersR 1995, 428; BGHR WHG § 22 Abs. 2 Inhaber 2 = VersR 1993, 1155; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478; OLG Bremen VersR 1979, 450).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 275/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Dazu gehört es, sich rechtzeitig mit Rechtsänderungen vertraut zu machen und ihnen ohne besonderen Hinweis nachzukommen (vgl. BGH VersR 1957, 244).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Sofern feststeht, dass trotz Mitverschuldens bei der Schadensentstehung (§ 254 Abs. 1 BGB) noch ein Anspruch des Klägers übrigbleibt, kann das mitwirkende Verschulden ausnahmsweise unter bestimmten, hier fehlenden Voraussetzungen, noch im Betragsverfahren geprüft werden, wenn dies im Grundurteil vorbehalten ist (vgl. BGHZ 76, 397, 110, 196, 202).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Deshalb muß der Senat nicht prüfen, ob die vom Erblasser unterlassene oder zumindest unsorgfältige Endkontrolle den Zweck hatte, gerade diejenige Gefahr abzuwenden, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden sollte (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 52; Kausalität 1).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, der nicht zu einer Umkehr der Beweislast führt (BGHZ 100, 31, 34 m.w.N.), setzt voraus, dass ein bestimmter Lebenssachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (vgl. etwa BGHZ a.a.O. S. 33; 7, 198, 200; BGHR BGB 548 Anscheinsbeweis 1; ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 15).
  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Als mittelbarer Schaden sind ihm Aufwendungen für die Beseitigung der Verschmutzung entstanden, die nach § 249 BGB zu erstatten sind (vgl. BGH VersR 1995, 427; OLG Karlsruhe VersR 1978, 47; siehe auch BGH VersR 1994, 1155).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81

    Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95
    Für deren Verhalten haftet der Kläger nicht (vgl. BGH VersR 1983, 394).
  • RG, 05.12.1929 - VI 161/29

    Zur Auslegung eines Werkvertrags, bei dem es dem nicht sachkundigen Besteller

  • OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15

    Werkvertrag: Nebenvertragliche Pflichten bei Annahme eines Kfz-Werkstattauftrags

    Erkennt oder kann bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Kfz Werkstatt einen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigenden Mangel erkennen, dann begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit dieser eine Entschließung über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels herbeiführen kann (AG Brandenburg, aaO, bei Juris Rn. 28; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1554 - bei Juris Rn. 47).
  • AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines

    Nur wenn nämlich der Werkunternehmer erkennt oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt bei der Durchführung der Reparaturarbeit einen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigenden Mangel erkennen kann, begründet dies dem Kunden gegenüber eine Mitteilungspflicht, damit dieser eine Entschließung über Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels herbeiführen kann ( OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, Seiten 1554 ff. = VersR 2001, Seiten 472 ff. = OLG-Report 2000, Seiten 110 ff. ).
  • LG Hagen, 20.02.2006 - 4 O 167/05

    Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht für Schäden durch den Einbau

    Denn durch das belastete Material wurden sowohl unbelasteter Boden als auch das Erdreich auf der Deponie verunreinigt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1554; OLG Düsseldorf, Baurecht 01, 633 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5063
OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99 (https://dejure.org/1999,5063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.1999 - 22 U 59/99 (https://dejure.org/1999,5063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 1999 - 22 U 59/99 (https://dejure.org/1999,5063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sequester; Verletzung des Vermieterpfandrechts; Geschäftsräume; Absonderungsrecht; Auskunftspflicht; Konkursverwalter

  • Judicialis

    BGB § 560; ; KO § 82; ; KO § 127

  • rechtsportal.de

    BGB § 560; KO §§ 82 127
    Verzicht auf das Vermieterpfandrecht durch Vereinbarung mit dem Sequester; Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 262/98
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 82
  • NZM 2000, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    Dem Umstand, daß der Vermieter regelmäßig außerstande ist, die Eigentumsverhältnisse am Warenbestand eines Unternehmens festzustellen, wird durch die von der Rechtsprechung entwickelte Auskunftspflicht des Konkursverwalters (BGHZ 70, 86, 88/90) hinreichend Rechnung getragen.

    Zu berücksichtigen ist insbesondere, daß der Konkursverwalter im Interesse aller Beteiligten auf eine zügige Verfahrensabwicklung bedacht sein muß (BGHZ 70, 86 90).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    Diese Fallgestaltung steht wegen der unterschiedlichen Funktionen eines Sequesters einerseits und eines Konkursverwalters andererseits den gesetzlichen Voraussetzungen aus § 46 KO (analog) nicht gleich (BGH NJW 1995, 2783, 2787).

    Als Folge davon setzt sich das Vermieterpfandrecht am Erlös fort (BGH NJW 1995, 2783, 2787).

  • OLG Köln, 19.09.1983 - 12 U 40/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    § 560 S. 2 BGB liegt der Rechtsgedanke zugrunde, daß im regelmäßigen Geschäftsverkehr Warenein- und Warenausgang ungefähr gleich hoch sind (OLG Köln ZIP 1984, 89, 90).

    Zwar wird vertreten, daß von dem, der das Vermieterpfandrecht nicht anerkennt, ein begründetes Bestreiten zu verlangen sei (RGZ a.a.O., OLG Köln ZIP 1984, 89, 90).

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    Der Kläger hat auch keinen Anspruch aus § 59 Abs. 1 Nr. 4 KO, da eine vor Konkurseröffnung eingetretene Bereicherung keine Masseschuld erzeugen kann (BGHZ 23, 307, 317/318).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    Denn nach § 127 Abs. 1 S. 1 KO ist der Konkursverwalter zur Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Sachen unabhängig davon befugt, ob der Vermieter widerspricht oder nicht; der Vermieter hat kein Selbstverwertungsrecht aus § 127 Abs. 2 S. 1 KO (OLG Düsseldorf, ZIP 1990, 1014).
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 148/90

    Wertgrenze des § 511a Zivilprozessordnung (ZPO) - Berechnung der Berufungssumme -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    Der Streitwert entspricht dem Wert des nicht erledigt erklärten Teils (BGH NJW-RR 1991, 1211):.
  • RG, 21.01.1935 - IV 261/34

    1. Erfordert die Entstehung und der Fortbestand des Pfandrechts des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 59/99
    Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB ist weder direkt noch analog heranzuziehen (RGZ 146, 334, 339/340).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3810
OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99 (https://dejure.org/1999,3810)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1999 - 14 WF 76/99 (https://dejure.org/1999,3810)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1999 - 14 WF 76/99 (https://dejure.org/1999,3810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Geltendmachung des familienrechtlichen Anspruchs auf Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder in einem Ehescheidungsverbundverfahren; Begründetheitsvoraussetzungen eines familiengerichtlichen Beschlusses zur Bestellung eines ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 76
  • FamRZ 2000, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99
    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX).

  • OLG München, 29.09.1998 - 12 WF 1122/98

    Beschwerde gegen eine Beweisanordnung und Bestimmung des Beweismittels;

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99
    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99
    Bei der Pflegerbestellung nach § 50 FGG handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die selbständig anfechtbar ist (in Ergebnis ebenso: OLG München FamRZ 1999, 667, OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.06.1999 - 6 WF 96/99 - FamRZ 1999, Heft 15 S. IX, FamRefK/Maurer § 50 FGG Rn. 35, a.A. Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 50 Rn. 26 - vgl. zur ähnlichen Frage der Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren nach § 67 FGG: OLG Köln - 16. Zivilsenat - OLGR 1999, 254 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 1 WF 154/99   

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https://dejure.org/1999,14354
OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 1 WF 154/99 (https://dejure.org/1999,14354)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.11.1999 - 1 WF 154/99 (https://dejure.org/1999,14354)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. November 1999 - 1 WF 154/99 (https://dejure.org/1999,14354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 4 § 120 Abs. 4
    Nachträgliche Anordnung von Ratenzahlung Prozesskostenhilfeverfahren

Verfahrensgang

  • AG Braunschweig - 246 F 1194/96
  • OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 1 WF 154/99
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