Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99   

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https://dejure.org/2000,4133
OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99 (https://dejure.org/2000,4133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3 Wx 438/99 (https://dejure.org/2000,4133)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3 Wx 438/99 (https://dejure.org/2000,4133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 5; BGB § 890

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr der Verwirrung bei grundbuchrechtlichen Eintragungen im Falle der grundbuchmäßigen Vereinigung dreier mit Grundschulden belasteter Flurstücke; Grundsatz der Klarheit des Grundbuchinhaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 5; BGB § 890
    Grundbuchmäßige Vereinigung dreier unterschiedlich belasteter Flurstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 608
  • FGPrax 2000, 57
  • Rpfleger 2000, 211
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Münster, 04.11.1997 - 5 T 836/97

    Verwirrung bei Mehrfachbelastung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    In diesem Falle läge es allerdings nicht fern, wenn das Grundbuchamt die Aufnahme der gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (§ 873 BGB ) verstoßenden Flurstückverschmelzung in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als unzulässig ablehnte (OLG Hamm RPfleger 1998, 154, 155; LG Münster RPfleger 1998, 243; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. § 6 Rdz. 26; Wendt a.a.O. S. 192, 196).
  • OLG Hamm, 28.10.1997 - 15 W 272/97

    Verwirrung durch Vereinigung von Grundstücken mit anschließender Aufteilung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    In diesem Falle läge es allerdings nicht fern, wenn das Grundbuchamt die Aufnahme der gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (§ 873 BGB ) verstoßenden Flurstückverschmelzung in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als unzulässig ablehnte (OLG Hamm RPfleger 1998, 154, 155; LG Münster RPfleger 1998, 243; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. § 6 Rdz. 26; Wendt a.a.O. S. 192, 196).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 2Z BR 108/93

    Folgen der Zuschreibung und Verschmelzung von Grundstücken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    Ob im Falle der katastermäßigen Verschmelzung Verwirrung droht (vgl. BayObLG RPfleger 1994, 250; Demharter a.a.O. Rdz. 14 mit Nachweisen), ist vorliegend nicht entscheidend.
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2000 - 3 Wx 438/99
    Solange nämlich aus dem Grundbuch ersichtlich ist, an welchem Teil eines nunmehr einheitlichen Grundstücks welches Recht mit welchem Rang lastet, also die einzelnen Teile nicht katastermäßig verschmolzen sind, ist Verwirrung nicht zu befürchten (KG RPfleger 1989, 500; Bauer/von Oefele-Waldner a.a.O. Rdz. 28; Demharter § 5 Rdz. 19).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 23/05

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers nach Vereinigung des belasteten

    Es hat dadurch seine Selbständigkeit verloren und ist Bestandteil des neuen einheitlichen Grundstücks geworden (vgl. Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl. § 890 Rdn. 3; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609).

    Da im Bestandsverzeichnis des neuen Grundstücks auf die früheren, nunmehr geröteten Eintragungen verwiesen wird, lässt sich durch Vergleich der Flurstücksnummern weiterhin aus dem Grundbuch feststellen, auf welcher Bodenfläche das Grundpfandrecht lastet (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Schwierigkeiten eine Verwirrung im Sinne des § 5 GBO begründen und das Grundbuchamt deshalb möglicherweise bereits die Vereinigung der Grundstücke (so Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283), jedenfalls aber die Eintragung der Verschmelzung (so BayObLG NJW-RR 1994, 404, 405; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; OLG Hamm Rpfleger 1998, 154, 155; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608, 609) hätte ablehnen müssen.

    Das ist vorliegend in der Weise möglich, dass die unterschiedlich belasteten Grundstückteile im Zwangsversteigerungsverfahren wie selbständige Grundstücke im Rechtssinne behandelt werden und die Vorschriften über mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke (z.B. §§ 63, 64, 112 ZVG) sinngemäße Anwendung finden (vgl. generell zu dieser Möglichkeit bei nur vereinigten Grundstücken: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196 einerseits und Stöber, MittBayNot 2001, 281, 283 andererseits).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Eine Verwirrung im Sinne sei erst dann zu besorgen, wenn nicht nur eine grundbuchrechtliche Verbindung der Grundstücke, sondern auch eine katasterrechtliche Verschmelzung der Flurstücke herbeigeführt werden solle (vgl. OLG Brandenburg, ZfIR 2010, 25, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 608, 609; OLG Frankfurt, DNotZ 1993, 612, 613; OLG Hamm, FGPrax 1998, 44, 45; OLG Schleswig, Rpfleger 1982, 371, 372; MünchKomm-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 890 Rn. 8; Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 90 Rn. 14; Güthe/Triebel, GBO, 5. Aufl., § 5 Rn. 7; Bauer/von Oefele/Waldner, GBO, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; Wendt, Rpfleger 1983, 192, 196).
  • OLG Naumburg, 09.07.2015 - 12 Wx 16/15

    Grundbuchsache: Grundbuchverwirrung infolge der Zusammenschreibung einer Vielzahl

    Bei der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es maßgeblich auf den Stand des Grundbuches zur Zeit der begehrten Verbindung der Grundbuchblätter an, die Gefahr zukünftiger Verwicklungen rechtfertigt die Annahme hingegen nicht (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Es hat insoweit darüber zu wachen, dass der Grundbuchinhalt für den Rechtsverkehr und damit für die an Grundstücken Berechtigten selbst jederzeit allgemein klar und sicher überschaubar ist (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Denn nach den Grundbuchformularen können diese in der Abteilung II und III durchweg klar und übersichtlich dargestellt werden (z. B. Schöner/Stöber, Grundbuchordnung, Rdn. 565; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608), soweit die Eintragungen §§ 10 und 11 GBV entsprechen.

    Für den Fall einer Grundstücksvereinigung nach § 5 GBO ist in der Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden, dass die unterschiedlichen Belastungen der zu verbindenden Grundstücke - wie auch schon § 1131 BGB zeigt, der die Verschiedenheit der Belastung voraussetzt - für sich allein noch nicht die Besorgnis der Verwirrung der Grundbuchlage begründen können (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; OLG Hamm DNotZ 2007, 225).

  • OLG Naumburg, 15.04.2013 - 12 Wx 1/13

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Aufhebung der gemeinschaftlichen Buchung von

    Dies soll ebenso der Fall sein, wenn der Grundbuchinhalt erst nach genauer Untersuchung und längerer Überlegung erkannt werden könnte (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; Schöner/Stöber, Grundbuchordnung, Rdn. 565, 636).

    Bei der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es maßgeblich auf den Stand des Grundbuches zur Zeit der begehrten Aufhebung des gemeinschaftlichen Grundbuchblattes an, die Gefahr zukünftiger Verwicklungen rechtfertigt die Annahme hingegen nicht (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Es hat insoweit darüber zu wachen, dass der Grundbuchinhalt für den Rechtsverkehr und damit für die an Grundstücken Berechtigten selbst jederzeit allgemein klar und sicher überschaubar ist (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608).

    Denn nach den Grundbuchformularen könne diese in Abteilung II und III im allgemeinen durchweg klar und übersichtlich dargestellt werden (z. B. Schöner/Stöber, Grundbuchordnung, Rdn. 565; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; OLG Brandenburg RNotZ 2009, 539 bez.

    Für den Fall einer Grundstücksvereinigung nach § 5 GBO ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, dass die unterschiedlichen Belastungen der zu verbindenden Grundstücke - wie auch schon § 1131 BGB zeigt, der die Verschiedenheit der Belastung voraussetzt - für sich allein noch nicht die Besorgnis der Verwirrung der Grundbuchlage begründen können (z. B. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; OLG Hamm DNotZ 2007, 225; OLG Brandenburg RNotZ 2009, 539).

  • OLG Celle, 05.11.2013 - 4 W 192/13

    Zulässigkeit einer Bestandteilszuschreibung bei unterschiedlicher Belastung der

    Für die Frage der Beurteilung der Verwirrungsgefahr kommt es dabei auf den Stand des Grundbuchs zum Zeitpunkt der Eintragung der gewünschten Verbindung unter Berücksichtigung gleichzeitig gestellter Anträge an; derzeit nicht beantragte oder in Aussicht stehende Verschmelzungen von Flurstücken - die gegebenenfalls die Annahme der Besorgnis der Verwirrung rechtfertigen könnten -, bleiben für die Beurteilung außer Betracht (vgl. Senat, a. a. O; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - 10 W 2296/11, juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf die dortige - nicht veröffentlichte - Entscheidung vom 28. Dezember 2011 zum Az. 10 W 2043/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 3 Wx 438/99, juris Rn. 14 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 2 W 4/82, juris Rn. 31 f.; Waldner in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., § 6 Rn. 28; anderer Ansicht: Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 636).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 202/05

    Vereinigung von Wohnungserbbaurechten

    Dies gilt jedenfalls, solange eine katastermäßige Verschmelzung der an der Vereinigung beteiligten Grundstücke nicht erfolgt (KG a.a.O.; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 57, 58; Senat FGPrax 1998, 44, 45; Waldner in Bauer/von Oefele, a.a.O., §§ 5,6, Rdnr. 28).
  • LG München I, 26.06.2003 - 13 T 8650/03

    Amtslöschung einer gegenstandslosen Benutzungsbeschränkung

    Eine Vereinigung der Grundstücke nach § 5 GBO dürfe mit dieser Begründung allerdings nicht verweigert werden (vgl. Demharter, § 5 Rdnr. 13, 14; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 211 ; OLG Hamm, Rpfleger 1968, 121 ).
  • LG Detmold, 06.07.2001 - 3 T 230/01

    Vereinigung ohne Verschmelzung

    Verwirrung i.S.d. §§ 5 + 6 GBO ist zu besorgen, wenn die Eintragungen derart unübersichtlich und schwer verständlich sind, dass der gesamte grundbuchrechtliche Rechtszustand des Grundstücks nicht mehr mit der für den Grundbuchverkehr notwendigen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder von Vermittlungen namentlich im Falle der Zwangsversteigerung besteht (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608 m.w.N.).

    Dem kann jedoch nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamm RPfl. 1998, 155.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 608; Bauer/v. Oefele GBO §§ 5, 6 Rn 25; Hegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rn 635f, jeweils m.w.N.) nicht gefolgt werden.

  • OLG Jena, 15.04.2013 - 9 W 180/13

    Eintragung der Vereinnigung von Grundstücken mit eingetragener Belastung an nur

    Verwirrung im Sinne dieser Vorschrift ist zu besorgen, wenn die Eintragungen im Grundbuch durch die Vereinigung so unübersichtlich, unverständlich oder schwer verständlich würden, dass der Grundbuchinhalt nicht mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit erkennbar ist und daraus Streitigkeiten von Realberechtigten untereinander oder mit Dritten oder sonstige Schwierigkeiten, insbesondere in der Zwangsversteigerung, resultieren können (BayObLG DNotZ 1994, S.242 f.; OLG Hamm Rpfleger 1998, S.154 f.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 211 f.; OLG Brandenburg ZfIR 2010, 25 f.; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 5 Rn.13; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 635).
  • LG München I, 19.08.2003 - 13 T 15066/03

    Keine Besorgnis der Verwirrung bei Grundstücksvereinigung ohne katastermäßige

    Eine Vereinigung der Grundstücke nach § 5 GBO dürfe mit dieser Begründung allerdings nicht verweigert werden (vgl. Demharter, § 5 Rdnr. 13, 14; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2000, 211 ; OLG Hamm, Rpfleger 1968, 121 ).
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 2 Wx 331/19

    Eintragung eines Hofvermerks

  • OLG Köln, 14.01.2020 - 2 Wx 361/19

    Anträge auf Vereinigung eines Kaufgegenstandes sowie Erstreckung von Reallasten

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2173
OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/1999,2173)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/1999,2173)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 19 U 14/99 (https://dejure.org/1999,2173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; VerbrKrG § 1 II; ; VerbrKrG § 3 II Nr. 1; ; VerbrKrG § 7; ; BGB § 177; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • gmbhr.de

    VerbrKrG § 7
    Gesellschafter-Geschäftsführer - Anwendung des Verbraucherschutzgesetzes bei Haftungsübernahme für Leasingvertrag der GmbH

  • rechtsportal.de

    VerbrKrG § 7
    Schutz des VerbrKrG für GmbH-Gesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Haftungsübernahme für Leasingvertrag der GmbH

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt des Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1209
  • BB 1999, 2576
  • DB 2000, 767
  • NZG 2000, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Übernimmt der Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH vertraglich die gesamtschuldnerische Haftung für alle Verpflichtungen der Gesellschaft aus einem Leasingvertrag, so findet auf diesen Vertrag das VerbrKrG entsprechend Anwendung (Anlehnung an BGH NJW 1996, 2156 ff.).

    Um einen solchen handelt es sich nicht nur bei einem Vollamortisationsvertrag, sondern auch bei dem - hier vorliegenden - Teilamortisationsvertrag (BGH MDR 1999 (16), 982 f.; BGH NJW 1996, 2156 ff.).

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Denn das Halten eines GmbH-Geschäftsanteils ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung; die Geschäftsführung einer GmbH ist ebenfalls keine selbständige, sondern eine angestellte berufliche Tätigkeit (BGH NJW 1996, S. 2158; von Westfalen, Verbraucherkreditverträge und die Beteiligung Dritter, MDR 1997, 307).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Aus einem solchen schwebend unwirksamen Vertrag kann weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden (BGH NJW 1996, a.a.O.; BGHZ 119, 283 = NJW 1993, 64 = LM H. 2/1993 § 34 GWB Nr. 29).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95

    Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Solange die Widerrufsmöglichkeit bestand, befand sich der Vertrag in einem der Vorschrift des § 177 BGB entsprechenden Schwebezustand (BGH NJW 1996, 2367 [2368] m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.1996 - 3 W 41/95

    Streitwert der Feststellungsklage des HV nach mehrfacher außerordentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99
    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines

    Denn auch wenn der Schuldbeitritt selbst kein "Kreditvertrag" gemäß § 499 Abs. 1 BGB (= § 1 Abs. 2 VerbrKrG) ist, so ist er gleichwohl einem solchen gleichzustellen (mit ausführlicher Begründung zu § 1 Abs. 2 VerbrKrG: BGH NJW 1996, 2158; NJW 2006, 431 f.; OLG Köln BB 1999, 2576; OLG Frankfurt ZGS 2007, 240; Senat, Urteil vom 25. März 2003, Az. I-24 U 111/02, nicht veröffentlicht; Graf von Westphalen, a.a.O., Kap. C Rn. 55).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2917
OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99 (https://dejure.org/2000,2917)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.02.2000 - 2 U 296/99 (https://dejure.org/2000,2917)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 2 U 296/99 (https://dejure.org/2000,2917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Inhaltskontrolle einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe des Bauunternehmers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bauvertrag; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsstrafe; Frist; Verschuldensunabhängig; Verschulden; Klausel; Wirksamkeit; VOB

  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsstrafe; Frist; Verschuldensunabhängig; Verschulden; Klausel; Wirksamkeit; VOB

  • Judicialis

    AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9; VOB/B § 1 Nr. 2, § 11 Nr. 2
    Vertragsstrafe ohne Verschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietausfallschaden als entgangener Gewinn? Sicherungsumfang der Vorauszahlungs- bürgschaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • bauverlag.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vertragsstraferegelungen in Bauverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart? (IBR 2000, 319)

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 12 O 719/99
  • OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 763
  • BauR 2000, 1533 (Ls.)
  • BauR 2001, 812
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.04.1996 - 17 U 132/95

    AGB: Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte verschuldensunabhängige Vertragsstraferegelung verstößt jedoch auch im kaufmännischen Verkehr nach allgemeiner und zutreffender Ansicht, wenn nicht ausnahmsweise wichtige Gründe für die Berechtigung einer solchen Klausel vorliegen - wofür hier nichts vorgetragen und auch nichts ersichtlich ist - gegen § 9 AGBG (BGH NJW 1985, 57; BGH NJW-RR 1997, 1378, 1380; BGH ZfbR 1998, 308; OLG Hamm BauR 1997, 663, 664; OLG Frankfurt BauR 1999, 51; Wxxx/Hxxx/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 11 Nr. 6 Rdn. 26; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., § 11 Rdn. 6; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 2049).

    Für eine Ergänzung wäre eine ausdrückliche oder aus den Umständen eindeutig erkennbare Anknüpfung an § 11 VOB/B erforderlich (OLG Hamm BauR 1997, 663).

  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 50/83

    Unwirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einem Pachtvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte verschuldensunabhängige Vertragsstraferegelung verstößt jedoch auch im kaufmännischen Verkehr nach allgemeiner und zutreffender Ansicht, wenn nicht ausnahmsweise wichtige Gründe für die Berechtigung einer solchen Klausel vorliegen - wofür hier nichts vorgetragen und auch nichts ersichtlich ist - gegen § 9 AGBG (BGH NJW 1985, 57; BGH NJW-RR 1997, 1378, 1380; BGH ZfbR 1998, 308; OLG Hamm BauR 1997, 663, 664; OLG Frankfurt BauR 1999, 51; Wxxx/Hxxx/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 11 Nr. 6 Rdn. 26; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., § 11 Rdn. 6; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 2049).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 232/96

    Gerüste beim Detail-Pauschalvertrag als Nebenleistung oder Zusatzleistung?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte verschuldensunabhängige Vertragsstraferegelung verstößt jedoch auch im kaufmännischen Verkehr nach allgemeiner und zutreffender Ansicht, wenn nicht ausnahmsweise wichtige Gründe für die Berechtigung einer solchen Klausel vorliegen - wofür hier nichts vorgetragen und auch nichts ersichtlich ist - gegen § 9 AGBG (BGH NJW 1985, 57; BGH NJW-RR 1997, 1378, 1380; BGH ZfbR 1998, 308; OLG Hamm BauR 1997, 663, 664; OLG Frankfurt BauR 1999, 51; Wxxx/Hxxx/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 11 Nr. 6 Rdn. 26; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., § 11 Rdn. 6; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 2049).
  • OLG Frankfurt, 25.11.1997 - 14 (27) U 137/96

    Verschuldensunabhängige Vertragsstrafen - Vereinbarung in AGB?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2000 - 2 U 296/99
    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte verschuldensunabhängige Vertragsstraferegelung verstößt jedoch auch im kaufmännischen Verkehr nach allgemeiner und zutreffender Ansicht, wenn nicht ausnahmsweise wichtige Gründe für die Berechtigung einer solchen Klausel vorliegen - wofür hier nichts vorgetragen und auch nichts ersichtlich ist - gegen § 9 AGBG (BGH NJW 1985, 57; BGH NJW-RR 1997, 1378, 1380; BGH ZfbR 1998, 308; OLG Hamm BauR 1997, 663, 664; OLG Frankfurt BauR 1999, 51; Wxxx/Hxxx/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 11 Nr. 6 Rdn. 26; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., § 11 Rdn. 6; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdn. 2049).
  • OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01

    Bau- und Architektenvertrag; Bauzeitverzögerung; Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Soweit gleichwohl trotz zusätzlicher Vereinbarung der VOB/B eine Unwirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln, die an eine bloße Fristüberschreitung anknüpfen, angenommen wurde, weil nicht klar sei, ob diese Klausel § 11 VOB/B ergänzen oder vollständig ersetzen solle (so OLG Hamm, BauR 1997, 663; OLG Oldenburg, OLGR 2000, 113), ist dem jetzt der Bundesgerichtshof zu Recht entgegengetreten.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2076
OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97 (https://dejure.org/1999,2076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.1999 - 20 UF 64/97 (https://dejure.org/1999,2076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 20 UF 64/97 (https://dejure.org/1999,2076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von Anwartschaften im Wege des Supersplittings; Verurteilung zur Vorlage eines Versorgungsbescheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1671 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 295
  • FamRZ 2000, 235
  • FamRZ 2000, 827 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung;

    1) Beim (ergänzenden) schulrechtlichen Versorgungsausgleich in Bezug auf ein betriebliches Anrecht nach teilweisem öffentlich-rechtlichem Ausgleich gem. § 3 b Abs. 1. Nr. 1 VAHRG bedarf es keiner Umrechnung mit Hilfe der BarwertVO (im Anschluss an OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235).

    Das wäre nur im Rahmen eines - hier nicht gestellten (...) - Abänderungsantrages nach § 10 a VAHRG zulässig; nur dort könnten etwaige Änderungen in Bezug auf die öffentlichrechtlich auszugleichenden Anrechte berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGH, FamRZ 1993, 304, 305; zum Verhältnis eines gleichzeitig gestellten Antrags gem. § 10 a VAHRG und auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235).

    aa) Nach der bisher herrschenden Meinung soll hierzu - zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts (...) mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag - eine Dynamisierung des betrieblichen Anrechts (mit nachfolgendem Abzug des öffentlichrechtlichen Teilausgleichs und anschließender Entdynamisierung des Restbetrages) erfolgen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, 3. Aufl., § 1587 g, Rn. 14; OLG München, FamRZ 2000, 1222; vgl. ferner OLG Köln, NJW-RR 2001, 222; OLG München, FamRZ 1999, 869) bzw. - mit gleichem Ergebnis, aber rechnerisch einfacher - ein Abzug des entdynamisierten (durch "Rück"Dynamisierung zu ermittelnden und aktualisierten statischen) Wertes des öffentlichrechtlichen Teilausgleichsbetrages vom vollen Ausgleichsbetrag (BGH, FamRZ 2000, 89, 90, 92; vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237 r.Sp. unten).

    Wenn sich bei dieser Prüfung ergibt, dass der Ausgleichsberechtigte - verglichen mit dem Ergebnis eines in einem Akte vollzogenen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (ohne vorangegangenen öffentlichrechtlichen Teilausgleich) - erheblich benachteiligt wird, dann kann das nicht ohne weiteres durch die rechtstechnische Aufspaltung in zwei Akte gerechtfertigt werden (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237f.).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 229/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

    Der Antragsgegner wendet sich mit der Beschwerde dagegen, dass das Amtsgericht den im öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleich durchgeführten Teilausgleich nach § 3 b I Ziff. 1 VAHRG in Höhe von 74, 20 DM entsprechend der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2000, 235) durch die sogenannte Nominalverrechnung berücksichtigt hat.

    Nach der Entscheidung des BGH (FamRZ a. a. O., vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 237) soll zum Zwecke der Vergleichbarmachung des statischen betrieblichen Anrechts mit dem dynamischen Rentenausgleichsbetrag eine Entdynamisierung des öffentlich-rechtlichen Teilausgleichsbetrages erfolgen und der durch diese Rückdynamisierung gewonnene Wert nach Aktualisierung mit dem jährlich wachsenden aktuellen Rentenwert vom vollen Ausgleichsbetrag abgezogen werden.

    Demgegenüber geht das OLG Karlsruhe (FamRZ 2000, 235) im Ansatz davon aus, dass die unterschiedliche Qualität der dem schuldrechtlichen Ausgleich unterfallenden Versorgungen im Sinne einer statischen oder dynamischen Versorgung für den schuldrechtlichen Wertausgleich keine Rolle spielt, da beim schuldrechtlichen Ausgleich nur die Nominalbeträge gegenüber gestellt werden.

    Da die gesamte Versorgung des Ausgleichspflichtigen nur um den Zahlbetrag des Teilausgleichs verringert ist und nur in dieser Höhe der Ausgleichsberechtigten Zahlungen zufließen, erscheint es folgerichtig, von einer Rückdynamisierung des öffentlich-rechtlich erfolgten Teilausgleichs abzusehen und den Teilausgleichsbetrag mit seinem entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts aktualisierten dynamischen Nominalwert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen (vgl. auch Kemnade, FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201, 1203; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 1528; OLG Celle FamRZ 2002, 244; im Ergebnis auch OLG Saarbrücken FamRZ 2003, 614).

  • OLG Frankfurt, 18.05.2004 - 3 UF 228/03

    Anforderungen an die Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

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  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 127/01

    Rechtsfolgen des teilweisen öffentlich-rechtlichen Ausgleichs eins

    Eine - soweit ersichtlich - erstmals vom Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2000, 235, 238) vertretene Gegenmeinung, der sich inzwischen die Oberlandesgerichte Celle (FamRZ 2002, 244, 246 f.), Saarbrücken (FamRZ 2003, 614, 615), Stuttgart (16 UF 155/01, nicht veröffentlicht) und - mit der hier angefochtenen Entscheidung - auch das Oberlandesgericht Oldenburg angeschlossen haben und die auch im Schrifttum Zustimmung findet (Kemnade FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch FamRZ 2000, 1201, 1203; Wick Der Versorgungsausgleich 2004 Rdn. 341), will demgegenüber nicht den Wert als Abzugsposten berücksichtigen, der durch "Entdynamisierung" des bereits nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ausgeglichenen Teils der (nicht-volldynamischen Betriebsrente) ermittelt wird.
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 211/00

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechtes der Zusatzversorgung des

    a) Der Senat hat die Anwendung der VBL-Methode bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bereits grundsätzlich gebilligt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1995 - XII ZB 38/94 - FamRZ 1996, 93 ff.; vgl. zustimmend OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235, 236; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 a, Rdn. 202; Soergel/Häußermann, BGB, 13. Aufl., § 1587 a, Rdn. 231; Bamberger/Roth/Bergmann, BGB, § 1587 a, Rdn. 106).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 226/01

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer wegen vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit

    Der Senat hält im Grundsatz an dieser Auffassung, die sich zwischenzeitlich in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235, 236) und auch in der Literatur (vgl. Soergel/Häußermann § 587 Rdn. 31; Bamberger/Roth/Bergmann § 1587 a Rdn. 106; Palandt/Brudermüller § 1587 a Rdn. 67) mehrheitlich durchgesetzt hat, fest.
  • OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99

    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils

    Der Senat hält an der in der Entscheidung vom 3.2.1994 (FamRZ 1995, 359; ausdrücklich zustimmend Bergner, Der Versorgungsausgleich, Loseblattkommentar, 1996, S. 87ff., 90f. in Abgrenzung zu seiner früher teilweise abweichenden Auffassung in NZS 1993, 482, 486, 487) entwickelten Modifizierung der VBLMethode fest (entgegen BGH, FamRZ 1996, 93; ihm folgend - ohne eigene Prüfung, sondern "aus übergeordneten Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung" - OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235, 236).
  • OLG Celle, 28.08.2001 - 10 UF 152/00

    Scheidung; Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ; Erweitertes Splitting ;

    b) Nach anderer Ansicht ist keine "Rückdynamisierung" des öffentlich-rechtlich erfolgten Teilausgleichs vorzunehmen, sondern dieser Teilausgleichsbetrag ist mit seinem (entsprechend der Steigerung des aktuellen Rentenwerts) aktualisierten dynamischen Wert von der ungekürzten schuldrechtlichen Ausgleichsrente abzuziehen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 235, 238; Kemnade FamRZ 2000, 827, 828; Gutdeutsch FamRZ 2000, 1201, 1203; vgl. auch Bergner in Kommentar zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB Anhang Nebengesetze-Rechtsverordnungen, Bd. 3, Versorgungsausgleich [Anhang 9.1], § 1587 g BGB Rdnr. 4.4).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 107/02

    Ausgleich eines unter Geltung der alten BarwertVO durchgeführten

    In Übereinstimmung mit einer bereits zuvor vom Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2000, 235) vertretenen Rechtsansicht seien beim öffentlich-rechtlichen Teilausgleich lediglich die Wertveränderungen zu berücksichtigen, die sich aus der Änderung des aktuellen Rentenwertes zwischen dem Ehezeitende und dem Zeitpunkt der jetzigen Entscheidung ergäben.
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 11 UF 184/05

    Zur Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn eine der

    Die Gegenmeinung (OLG Oldenburg, NJW-RR. 2002, 151 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 235 ff mit zustimmender Anmerkung von Kemnade, FamRZ 2000, 827 f; Gutdeutsch, FamRZ 2000, 1201 ff, 1203) hält dem entgegen, dass der Ausgleichberechtigte ohne den bereits durchgeführten öffentlich-rechtlichen Teilausgleich eine deutlich höhere Ausgleichsrente erhalten würde, weil in diesem Fall die Wertdifferenz insgesamt - und nun ohne Dynamisierung - ermittelt würde und damit deutlich höher ausfallen würde als bei Abzug eines "rückdynamisierten" und damit höher bewerteten Teilbetrags aus dem öffentlichrechtlichen Teilausgleich.
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 16 UF 198/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

  • OLG Nürnberg, 13.09.2004 - 11 UF 4240/03

    Zur Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege des Supersplittings

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen

  • OLG Hamm, 08.06.2004 - 2 UF 151/04
  • OLG Koblenz, 08.01.2001 - 13 UF 660/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.02.2000 - 14 U 36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5179
OLG Celle, 10.02.2000 - 14 U 36/99 (https://dejure.org/2000,5179)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.02.2000 - 14 U 36/99 (https://dejure.org/2000,5179)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 14 U 36/99 (https://dejure.org/2000,5179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Recht auf Abschlagszahlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 2 HOAI; Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG
    Voraussetzungen für den Anspruch eines Architekten auf Abschlagszahlungen; Vereinbarkeit des § 8 Abs. 2 Honararordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem Grundgesetz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Architekten auf Abschlagszahlungen; Vereinbarkeit des § 8 Abs. 2 Honararordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem Grundgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HOAI § 8
    Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Architektenvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Architekt ohne entsprechende Vereinbarung Abschlagszahlungen verlangen? (IBR 2000, 129)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 899
  • NZBau 2000, 296
  • BauR 2000, 763
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang;

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2000 - 14 U 36/99
    Ob in dieser Ermächtigung auch die Abänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (das für Architekten ebenfalls geltende Werkvertragsrecht sieht keine Abschlagszahlungen vor, vielmehr ist der gesamte Werklohn bei Abnahme fällig) ohne besondere Verlautbarung enthalten war (bejahend BGH Baurecht 1981, 582 ff. und wohl auch Baurecht 1999, 267, 268; u. a. ebenfalls Jochem, HOAI, 4. Aufl., Rdnr. 1 zu § 8 und Neuenfeld, Handbuch des Architektenrechts, 3. Aufl.,.
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2000 - 14 U 36/99
    Es ist nämlich anerkannt (vgl. BGH BauR 1999, 63 = ZfBR 1999, 37) und auch zutreffend, dass der Architekt jedenfalls dann gemäß § 8 Abs. 2 HOAI eine Abschlagszahlung vom Besteller verlangen kann, wenn die Parteien die Anwendung der Abrechnungsregeln der HOAI vereinbart hatten.
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2000 - 14 U 36/99
    Ob in dieser Ermächtigung auch die Abänderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (das für Architekten ebenfalls geltende Werkvertragsrecht sieht keine Abschlagszahlungen vor, vielmehr ist der gesamte Werklohn bei Abnahme fällig) ohne besondere Verlautbarung enthalten war (bejahend BGH Baurecht 1981, 582 ff. und wohl auch Baurecht 1999, 267, 268; u. a. ebenfalls Jochem, HOAI, 4. Aufl., Rdnr. 1 zu § 8 und Neuenfeld, Handbuch des Architektenrechts, 3. Aufl.,.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.08.1999 - 6 U 118/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23140
OLG Hamburg, 18.08.1999 - 6 U 118/98 (https://dejure.org/1999,23140)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.1999 - 6 U 118/98 (https://dejure.org/1999,23140)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 1999 - 6 U 118/98 (https://dejure.org/1999,23140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Pflicht eines Frachtführers zur Überprüfung des äußeren Zustands eines Frachtgutes bei der Übernahme; Grundlagen der Haftung eines Frachtführers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB bei Lieferung von Eisenschrott anstelle ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1979 - I ZR 67/77

    Schadensersatz nach den Vorschriften des Übereinkommens über den

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.1999 - 6 U 118/98
    Diese Verpflichtung stellt nämlich rechtlich lediglich eine Obliegenheit dar und keine vertragliche Nebenpflicht oder Schuldnerpflicht gegenüber dem Absender oder dem Verfügungsberechtigten (vgl. BGH in NJW 1979, Seite 2471, 2472; Teutsch in Thume, Kommentar zur CMR, Art. 8 Rn. 3, Koller, Transportrecht, 3. Aufl., Art. 8 CMR Rn. 1).
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