Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99   

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https://dejure.org/1999,2944
OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99 (https://dejure.org/1999,2944)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.11.1999 - 13 W 2637/99 (https://dejure.org/1999,2944)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. November 1999 - 13 W 2637/99 (https://dejure.org/1999,2944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristsetzung; Klageerhebung; Sachliche Identität; Beweisgegenstand; Selbständiges Beweisverfahren; Hauptsacheverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 494a; ; ZPO § 91; ; ZPO § 96; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 493 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Fristsetzung nach § 494 a ZPO unzulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 494a; § 91; § 96
    Selbstständiges Beweisverfahren - Frist zur Klageerhebung - Beweiskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO §§ 494a, 91, 96
    Fristsetzung zur Klageerhebung

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 6 OH 3349/97
  • OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 442
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96

    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99
    Einer solchen Klage stehen Einwendungen aufgrund des Ergebnisses des Beweisverfahrens, wie vorliegend infolge von Mängeln der Werkleistung das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts, nicht gleich (OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; Stein-Jonas/Leipold, a.a.O. Rn. 15 m.w.N.; Musielak/Huber, ZPO § 494 a).
  • BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04

    Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren

    Andere gehen zwar davon aus, dass die Aufrechnung der Klageerhebung nicht gleichstehe, sehen aber den Zugang zu § 494 a ZPO hierdurch zeitweilig als gesperrt an (Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 494 a, Rdn. 2) oder verneinen ein Rechtsschutzinteresse des Antragsgegners an den Anträgen nach § 494 a ZPO bis zum Abschluss des Werklohnprozesses (OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. November 1999 - 13 W 2637/99, BauR 2000, 442 zum Zurückbehaltungsrecht).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2003 - 19 W 29/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Rücknahme der nach Beendigung der

    Zwar mag es dann an einem Rechtsschutzinteresse des Antragsgegners für die gerichtliche Fristsetzung zur Klageerhebung fehlen, wenn feststeht, daß das Beweisverfahren aufgrund von Einwendungen Streitstoff eines anderen Prozesses ist (so OLG Nürnberg BauR 2000, 442, 443 und Herget a.a.O. § 494 a RZ 2).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines

    Zum einen wird darauf abgestellt, dass es einer Klageerhebung durch den Antragsteller dann nicht mehr bedarf, wenn feststeht, dass die im selbständigen Beweisverfahren zu klärende Streitfrage (ganz oder teilweise) vom Streitstoff eines bereits rechtshängigen Verfahrens erfasst wird und die Kosten des Beweisverfahrens deshalb in diesem "Hauptverfahren" ganz oder teilweise mit festzusetzen sind (vgl. z.B. OLG Braunschweig, BauR 2001, 990; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361; OLG Nürnberg, BauR 2000, 442; Landgericht Aachen BauR 01, 1292; OLG Hamm OLGR 97, 299).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2007 - 1 W 63/06

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsschutzinteresse für Antrag auf

    Das durch § 494 a Abs. 1 ZPO geschützte Kosteninteresse des Antragsgegners des selbständigen Beweisverfahrens wird dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt (vgl. BGH aaO. zur Aufrechnung; OLG Nürnberg BauR 2000, 442 zum Zurückbehaltungsrecht).
  • OLG Hamburg, 20.02.2002 - 11 W 2/02

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme in der Hauptsache

    Richtiger wäre es bei dieser Sachlage nach Auffassung des Senats allerdings gewesen, wenn der Beschwerdeführer sich bereits gegen die im Beweisverfahren beantragte und angeordnete Fristsetzung nach § 494 a Abs. 1 ZPO gewandt hätte (vgl. OLG Nürnberg BauR 2000, 442 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 89/98   

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https://dejure.org/1999,4566
OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 89/98 (https://dejure.org/1999,4566)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.1999 - 6 U 89/98 (https://dejure.org/1999,4566)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 1999 - 6 U 89/98 (https://dejure.org/1999,4566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG §§ 14 51; UWG § 1
    Markenerwerb, Behinderungswettbewerb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 89/98
    Zuzugestehen ist den Beklagten allerdings, daß nach den Grundsätzen der Analgin-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.1997 (BGH GRUR 1998, 412) ein markenrechtlicher Unterlassungs- und Löschungsanspruch der Klägerin gemäß § 1 UWG ausgeschlossen wäre, wenn in tatsächlicher Hinsicht davon ausgegangen werden könnte, die Klägerin als Inhaberin der Marke "DIARSTOP" habe die Markenanmeldung ohne hinreichenden sachlichen Grund in der Absicht getätigt, der Beklagten zu 1) eine weitere Benutzung des bereits verwendeten Zeichens mittels des erworbenen formalen Rechts zu sperren und diese wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen.
  • BGH, 27.10.2011 - I ZB 23/11

    Simca

    Davon kann auch bei einer Markenanmeldung zu Spekulationszwecken auszugehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2001, 160 - Classe E; OLG Köln, NJWE-WettbR 2000, 38, 39; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 44 f.; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 8 Rn. 668 f.; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8 Rn. 694 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99   

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https://dejure.org/1999,4062
OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99 (https://dejure.org/1999,4062)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.1999 - 6 U 18/99 (https://dejure.org/1999,4062)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 1999 - 6 U 18/99 (https://dejure.org/1999,4062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 823; MarkenG §§ 14 15; UWG § 1
    Verwechslungsgefahr im Markenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Ein "Ausnutzen" im vorbezeichneten Sinne erfordert, daß das bekannte Zeichen Originalität genießt und der Ruf der bekannten Marke auf die unter dem ähnlichen Zeichen angebotenen Waren übertragbar ist (sog. "Imagetransfer"; vgl. BGH GRUR 1991, 465/466 - "Salomon" -).

    Die erwähnte Gefahr der Markenverwässerung, bei welcher der Verletzer die Bekanntheit der Marke als solche verwendet, um die Aufmerksamkeit des angesprochenen Verkehrs auf das eigene Produkt zu lenken, setzt voraus, daß die Werbewirkung der bekannten Marke auf das Warengebiet des angegriffenen Kennzeichens ausstrahlt (vgl. BGH GRUR 1991, 465 f - "Salomon" -).

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Für einen solchen auf wettbewerbsrechtliche oder deliktrechtliche Grundlagen gestützen außerkennzeichenrechtlichen Markenschutz bleibt im Anwendungsbereich der §§ 9 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3, 15 Abs. 3, 51, 55 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kein Raum, da sich der Schutz der bekannten Marke im Markengesetz als eine umfassende spezialgesetzliche Regelung darstellt (vgl. BGH WRP 1998, 1181/1182 - MAC Dog).
  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Jedenfalls aber ist zum anderen entscheidend, daß das Schriftbild im Erinnerungsbild des Publikums hinter dem Klang eines Wortes regelmäßig zurücktritt, was selbst im rein schriftlichen Verkehr gilt (vgl. BGH GRUR 1961, 535/536 - "Arko" - OLG Hamburg GRUR 1997, 375/376 - "Crunchips/ran chips" -).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92

    Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Die in der Rechtsprechung hierzu entwickelten, die Gefahr der Beeinträchtigung der Wertschätzung bzw. Rufschädigung einer Marke indizierenden Kriterien (vgl. BGH GRUR 1995, 57 - "Markenverunglimpfung II" - BGH GRUR 1994, 808 - "Markenverunglimpfung I" - BGH GRUR 1995, 550/553 - "DIMPLE" -) greifen im Streitfall allesamt nicht.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Daß - wie dies der Tatbestand der Ausnutzung der Wertschätzung eines Zeichens erfordert ("Rufausbeutung") die Klagemarken in den insoweit maßgeblichen Verkehrskreisen, nämlich den Abnehmerkreisen der Beklagten, Wertschätzung genießen (vgl. BGH GRUR 1991, 609/611 - "SL" -), kann dabei von vornherein unterstellt werden.
  • OLG Hamburg, 09.01.1997 - 3 U 113/96
    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Jedenfalls aber ist zum anderen entscheidend, daß das Schriftbild im Erinnerungsbild des Publikums hinter dem Klang eines Wortes regelmäßig zurücktritt, was selbst im rein schriftlichen Verkehr gilt (vgl. BGH GRUR 1961, 535/536 - "Arko" - OLG Hamburg GRUR 1997, 375/376 - "Crunchips/ran chips" -).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Diese Ermächtigung zur Geltendmachung von Markenrechten vermag auch unter dem Gesichtspunkt der gewillkürten Prozeßstandschaft nicht die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin zu 3) zu begründen, da eine gewillkürte Prozeßstandschaft zu Gunsten eines weiteren Klägers nicht in Betracht kommt, wenn der Rechtsinhaber seine Ansprüche - so wie hier die Klägerin zu 1) in Bezug auf die Marken 252976 - selbst geltend macht (vgl. BGH GRUR 1989, 350/353 - Abbo/Abo).
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Hierzu gehören konkrete Gütevorstellungen bezüglich der Produktqualität sowie allgemeinere Vorstellungen von Größe, Alter, Tradition, Erfolg und Leistungsfähigkeit des herstellenden bzw. vertreibenden Unternehmens, aber auch Luxus-, Exklusivitäts- und Prestigevorstellungen (vgl. BGH GRUR 1985, 550/552 - "DIMPLE" - BGH GRUR 1983, 247/248 - "Rolls Royce" - BGH GRUR 1966, 623 - "Kupferberg" -).
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog.

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Hierzu gehören konkrete Gütevorstellungen bezüglich der Produktqualität sowie allgemeinere Vorstellungen von Größe, Alter, Tradition, Erfolg und Leistungsfähigkeit des herstellenden bzw. vertreibenden Unternehmens, aber auch Luxus-, Exklusivitäts- und Prestigevorstellungen (vgl. BGH GRUR 1985, 550/552 - "DIMPLE" - BGH GRUR 1983, 247/248 - "Rolls Royce" - BGH GRUR 1966, 623 - "Kupferberg" -).
  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 18/99
    Denn sie sind zweifelsohne geeignet, als kennzeichenmäßiger Hinweis auf die damit bezeichneten Gegenstände im Verkehr aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 1995, 193 - "PROTECH" - BGH GRUR 1964, 454 - "Palmolive" -).
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92

    Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • LSG Niedersachsen, 26.01.2001 - L 9/3 U 395/99
    Wenn die Krankheitsanlage, hier die Vorschädigung des linken Knies der Klägerin, so gewesen ist, daß ein Riß wahrscheinlich zu dem selben Zeitpunkt auch ohne äußere Einwirkungen oder durch jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu der selben Zeit aufgetreten wäre, wird das Unfallereignis vom 17. Juli 1995 nämlich als rechtlich unerhebliche sogenannte Gelegenheitsursache gewertet (vgl hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 1999, Az.: L 6 U 18/99; BSG Urteil vom 18. März 1997, Az.: 2 RU 23/96 in SozR 3-2200 § 539 Nr. 39 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12881
OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99 (https://dejure.org/1999,12881)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.06.1999 - 2 U 56/99 (https://dejure.org/1999,12881)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 2 U 56/99 (https://dejure.org/1999,12881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B; § 13 Nr. 5 VOB/B; § 251 Abs. 2 BGB; § 633 Abs. 2 S. 3 BGB; § 13 Nr. 6 VOB/B
    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines mangelhaften Werks; Vorliegen einer Anspruchskonkurrenz; Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz anstatt der Geltendmachung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung; Erhebliche Beeinträchtigung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines mangelhaften Werks; Vorliegen einer Anspruchskonkurrenz; Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz anstatt der Geltendmachung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung; Erhebliche Beeinträchtigung einer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig: auch bei wesentlichen Mängeln? (IBR 2000, 320)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Allerdings braucht ein Auftragnehmer entsprechend § 251 Abs. 2 BGB solche Aufwendungen nicht zu erstatten, die sich als unverhältnismäßig darstellen (BGH NJW 1973, 138, 139 [BGH 26.10.1972 - VII ZR 181/71] ; Werner/Pastor Rn. 1684; Heiermann/Riedl/Rusam B § 13.7 Rn. 179; Beckscher VOB-Kommentar-Kohler, § 13 Nr. 7 Rn. 29 und 86; Kleine-Möller-Merl, Handbuch des privaten Baurechts, § 12 Rn. 630).

    Hat der Auftraggeber dagegen ein objektiv berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, liegt regelmäßig keine Unverhältnismäßigkeit vor (BGH NJW 1973, 138, 139 [BGH 26.10.1972 - VII ZR 181/71] ; BGH BauR 1996, 858, 859 [BGH 04.07.1996 - VII ZR 24/95] ; BGH BauR 1997, 638, 639) [BGH 24.04.1997 - VII ZR 110/96] .

  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Es handelt sich dabei um eine unvermeidliche Nutzung, die gerade nicht den vertraglich geschuldeten, unbeeinträchtigten Gebrauch ermöglicht und deshalb keinen Abzug rechtfertigt (BGH BauR 1984, 510; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 [OLG Hamm 29.06.1994 - 12 U 169/93] ; Palandt-Heinrichs, BGB , 58. Aufl., vor § 249 Rn. 146; Heiermann/Riedl/Rusam B § 13.5 Rn. 135).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Dem Auftraggeber steht es frei, anstatt eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B gemäß § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B die Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz zu verlangen, wenn nur die Voraussetzungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B erfüllt sind (BGH BauR 1980, 460, 461; BGH BauR 1982, 277, 279; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 13.7 Rn. 179; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1721; Beckscher VOB-Kommentar-Kohler, § 13 Nr. 7 Rn. 32 und 35).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Hat der Auftraggeber dagegen ein objektiv berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, liegt regelmäßig keine Unverhältnismäßigkeit vor (BGH NJW 1973, 138, 139 [BGH 26.10.1972 - VII ZR 181/71] ; BGH BauR 1996, 858, 859 [BGH 04.07.1996 - VII ZR 24/95] ; BGH BauR 1997, 638, 639) [BGH 24.04.1997 - VII ZR 110/96] .
  • BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80

    Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Dem Auftraggeber steht es frei, anstatt eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B gemäß § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B die Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz zu verlangen, wenn nur die Voraussetzungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B erfüllt sind (BGH BauR 1980, 460, 461; BGH BauR 1982, 277, 279; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 8. Aufl., B § 13.7 Rn. 179; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1721; Beckscher VOB-Kommentar-Kohler, § 13 Nr. 7 Rn. 32 und 35).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Es handelt sich dabei um eine unvermeidliche Nutzung, die gerade nicht den vertraglich geschuldeten, unbeeinträchtigten Gebrauch ermöglicht und deshalb keinen Abzug rechtfertigt (BGH BauR 1984, 510; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 [OLG Hamm 29.06.1994 - 12 U 169/93] ; Palandt-Heinrichs, BGB , 58. Aufl., vor § 249 Rn. 146; Heiermann/Riedl/Rusam B § 13.5 Rn. 135).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Eine Erheblichkeit der Beeinträchtigung liegt vor, wenn nach der allgemeinen Verkehrsauffassung im Hinblick auf das vertragliche Ziel des Auftraggebers der Mangel derart beachtlich ist, dass ein Ausgleich in Geld gerechtfertigt erscheint (BGH NJW 1962, 1569; BGH BauR 1970, 237, Heiermann/Riedl/Rusam B § 13.7 Rn. 187).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Hat der Auftraggeber dagegen ein objektiv berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, liegt regelmäßig keine Unverhältnismäßigkeit vor (BGH NJW 1973, 138, 139 [BGH 26.10.1972 - VII ZR 181/71] ; BGH BauR 1996, 858, 859 [BGH 04.07.1996 - VII ZR 24/95] ; BGH BauR 1997, 638, 639) [BGH 24.04.1997 - VII ZR 110/96] .
  • BGH, 24.05.1962 - VII ZR 23/61

    Abweichung von der vereinbarten Ausführungsart; Verwendung einer anderen Holzart;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 56/99
    Eine Erheblichkeit der Beeinträchtigung liegt vor, wenn nach der allgemeinen Verkehrsauffassung im Hinblick auf das vertragliche Ziel des Auftraggebers der Mangel derart beachtlich ist, dass ein Ausgleich in Geld gerechtfertigt erscheint (BGH NJW 1962, 1569; BGH BauR 1970, 237, Heiermann/Riedl/Rusam B § 13.7 Rn. 187).
  • OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16

    Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners;

    Gegenstand des werkvertraglichen Gewährleistungsanspruches ist mithin, dass der Auftragnehmer die Werkleistung mangelfrei zu erbringen hat (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 16. Juni 1999 - 2 U 56/99 -, juris Rn.18).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.11.1999 - SA-F-31/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16775
OLG Bamberg, 11.11.1999 - SA-F-31/99 (https://dejure.org/1999,16775)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.11.1999 - SA-F-31/99 (https://dejure.org/1999,16775)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. November 1999 - SA-F-31/99 (https://dejure.org/1999,16775)
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