Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99   

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https://dejure.org/2000,3109
OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99 (https://dejure.org/2000,3109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2000 - 15 W 426/99 (https://dejure.org/2000,3109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 15 W 426/99 (https://dejure.org/2000,3109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15, § 22 Abs. 1
    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 75 (Leitsatz)

    WEG §§ 15, 22 Abs. 1
    Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1401
  • NZM 2000, 910
  • BauR 2000, 1787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99
    Diese Regelung geht, wie das Landgericht richtig erkennt, über die Einräumung eines reinen Sondernutzungsrechtes an der Gartenfläche hinaus, welches allerdings den Berechtigten nur das Recht zur üblichen Gartenpflege, nicht aber zu baulichen Veränderungen gewährt (vgl. Senat FG-Prax 1996, 47, 48 = NJWE-MietR 1996, 85; BayObLG WuM 1998, 563, 564).
  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99
    Aus der von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidung des BayObLG (NZM 1998, 980, ' 981) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06

    Errichtung einer Pergola als bauliche Veränderung - Beseitigungsanspruch des

    Die bei den Akten befindlichen Lichtbilder geben die örtlichen Verhältnisse hinreichend anschaulich wieder (OLG Düsseldorf aaO; OLG Hamm NZM 2000, 910; Niedenführ/Schulze § 22 Rn. 19).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, kann anhand der zahlreichen bei den Akten befindlichen Lichtbilder abschließend beurteilt werden; die Einnahme eines Augenscheins ist dazu nicht zwingend erforderlich (vgl. BayObLG NZM 1998, 980 f.; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1401).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - 3 Wx 97/03

    Anforderungen an Beschluss der Wohnungseigentümer zum Fällen von Bäumen in

    Eine Augenscheinnahme wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn durch bei den Akten befindliche Fotos, Skizzen o.a. das Gesamterscheinungsbild der Wohnanlage hinreichend klar vermittelt würde (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 910, 911).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    Grundsätzlich verleiht ein Sondernutzungsrecht an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche nicht die Befugnis, auf dieser Flache bauliche Veränderungen vorzunehmen; es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung (BayObLG DNotZ 1990, 381, 383; KG WE 1994, 336; OLG Köln Wohnungseigentümer 1995, 156; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1401, 1402; Barmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 17).
  • LG München I, 03.08.2005 - 1 T 10251/05

    Anlegen eines japanischen Steingartens

    Die von Antragsteller- und Antragsgegnerseite vorgelegten Lichtbilder vermitteln insoweit einen hinreichend anschaulichen und aussagekräftigen Eindruck vom Erscheinungsbild der Wohnanlage nebst Umgebung und der Optik des Steingartens, so dass die Einnahme eines Augenscheins entbehrlich war (OLG Hamm, NZM 2000, 910, 911).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2005 - 20 W 36/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung;

    Nur ergänzend ist auf die Möglichkeit einer Abbedingung des § 22 Abs. 1 WEG durch die Teilungserklärung bezüglich der Gartengestaltung hinzuweisen, wie sie das OLG Hamm in einem Beschluss vom 15.02.2000 -15 W 426/99- (NZM 2000, 910) bei einer vergleichbaren Formulierung zur Gartengestaltung in der Teilungserklärung angenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04

    Nachträgliche Montage eines Fenstergitters durch Inhaber der Erdgeschoßwohnung

    Das Landgericht hat zwar eine Ortsbesichtigung nicht durchgeführt; eine solche ist indes auch nicht zwingend erforderlich (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 910; MK-Engelhardt a.a.O.).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Dies zu beurteilen ist Sache des Tatrichters, der sich dazu im Rahmen von § 12 FGG einen ausreichenden Gesamteindruck verschaffen muss, sei es durch einen Augenschein, sei es durch geeignete Lichtbilder (dazu BayObLG Beschluss vom 23.12.2003, 2Z BR 239/03; Beschluss vom 3.7.2003, 2Z BR 34/03; auch BayObLG WuM 2004, 48; BayObLG NZM 1998, 980/981; OLG Hamm NZM 2000, 910).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 239/03

    Lichtbildkopien zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch

    Die Einnahme eines Augenscheins ist hierzu geeignet, aber nicht erforderlich, wenn Lichtbilder das Erscheinungsbild hinreichend klar erkennen lassen (OLG Hamm NZM 2000, 910).
  • AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2015 - 539 C 4/15

    WEG - Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auch das OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2000, (15 W 426/99) hat entschieden: "Die grundlegende Umgestaltung einer Sondernutzungsfläche durch den Sondernutzungsberechtigten stellt eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.
  • OLG Hamm, 15.07.2004 - 15 W 212/04

    Einzelner Wohnungseigentümer kann keine Ansprüche gegen den Verwalter geltend

  • LG Köln, 21.05.2015 - 29 S 165/14

    Anspruch auf Beseitigung der Pflasterfläche ?

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2996
OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99 (https://dejure.org/2000,2996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2000 - 15 W 349/99 (https://dejure.org/2000,2996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 15 W 349/99 (https://dejure.org/2000,2996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilungserklärung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Kostenverteilungsschlüssel; Eigentümerversammlung; Mehrheitsbeschluß; Kostenverteilung; Mehraufwand; Gebühr; Wohngeld; Lastschrift

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 23
    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Verfahrensgang

  • AG Brilon - 5 II 23/98
  • LG Arnsberg - 6 T 91/99
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1181
  • NZM 2000, 505
  • FGPrax 2000, 100
  • ZMR 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99
    1) Läßt die Teilungserklärung eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch mehrheitliche Beschlußfassung der Eigentümerversammlung zu, so werden die von der Rechtsprechung (BGHZ 95, 137) gezogenen Grenzen für eine solche Beschlußfassung überschritten, wenn der Verteilungsschlüssel für die Müllgebühren zugunsten derjenigen Miteigentümer geändert wird, die ihr Wohnungseigentum nur selten nutzen.

    In Bezug auf den Kostenverteilungsschlüssel ist dies insbesondere dann der Fall, wenn sich die Verhältnisse gegenüber früher in wesentlichen Punkten geändert haben oder die ursprünglich vorgesehene Verteilung weil den tatsächlichen Verhältnissen nicht angemessen - sich nicht bewährt hat (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, daß es im Hinblick auf die Kostenvorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens, denen für den Zahlungspflichtigen keine beachtliche Nachteile gegenüberstehen, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung liegt, die Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß zur Teilname an diesem Verfahren zu verpflichten (OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1163; OLG Düsseldorf NZM 1999, 267; BayObLG NZM 1999, 453).
  • OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97

    Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Abgabe einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, daß es im Hinblick auf die Kostenvorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens, denen für den Zahlungspflichtigen keine beachtliche Nachteile gegenüberstehen, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung liegt, die Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß zur Teilname an diesem Verfahren zu verpflichten (OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1163; OLG Düsseldorf NZM 1999, 267; BayObLG NZM 1999, 453).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem weiteren Versammlungsprotokoll ergeben (NJW 1998, 3713 = FGPrax 1999, 7).
  • FG Hamburg, 18.06.1998 - II 23/98

    Lohnsteuer; Ausbildungskosten für Ingenieur-Abendstudium

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99
    15 W 349/99 OLG Hamm 6 T 91-92/99/99 LG Arnsberg 5 II 23/98 WEG AG Brilon.
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Der Senat hat bereits in seinem dieselbe Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Beschluß vom 28.02.2000 (15 W 349/99) zu der Regelung in Ziff. 5.2.5 des Verwaltervertrages (Mehraufwandsgebühr für nicht im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgte Wohngeldzahlungen) entschieden, daß Regelungen des Gemeinschaftsverhältnisses der Wohnungseigentümer eines Beschlusses der Eigentümerversammlung bedürfen und deshalb im Verwaltervertrag wirksam nur getroffen werden können, wenn ihm ein entsprechender ausdrücklicher Beschluß der Eigentümerversammlung zugrundeliegt.
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren -

    Gegenstand der Beschlussfassung ist hier nicht die Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens für Wohngelder (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2002, 1665; OLG Hamm FGPrax 2000, 100; OLG Hamburg ZMR 2002, 961; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 116 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.07.2006 - 15 W 440/05

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auch wenn der in einer Gemeinschaftsordnung festgesetzte Verteilungsschlüssel bei Vorliegen einer Öffnungsklausel grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss abgeändert werden kann, ist eine solche Abänderung ist jedoch nur zulässig, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2832; Senat FGPrax 2000, 100/102; Beschl. v. 20.12.2004, 15 W 367 - 369/04 = OLGReport 2005, 262 (Ls.)).
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03

    Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses

    Vielmehr geht es in dem vorliegenden Zusammenhang nur darum, privaten Sonderinteressen einzelner Wohnungseigentümer Rechnung zu tragen (Senat FGPrax 2000, 100 = NZM 2000, 505).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 15 W 367/04

    Gemeinschaftsordnungsdurchbrechende Kostenverteilung im Einzelfall

    Allerdings unterliegt eine im Einzelfall vorgenommene Abweichung von dem Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung denselben inhaltlichen Schranken wie eine inhaltlich entsprechende abstrakte Regelung für die Zukunft: Eine Änderung ist nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen und einzelne Wohnungseigentümer aufgrund der Neuregelung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137 = NJW 1985, 2382; Senat FGPrax 2000, 100).
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

    Ein sachlicher Grund für eine Änderung sei insbesondere gegeben, wenn sich die Verhältnisse gegenüber früher in wesentlichen Punkten geändert hätten oder die ursprünglich vorgesehene Verteilung sich nicht bewährt habe (vgl. auch OLG Hamm, ZWE 2000, 424, 426).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.05.1999 - 6 U 5497/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4444
OLG München, 27.05.1999 - 6 U 5497/98 (https://dejure.org/1999,4444)
OLG München, Entscheidung vom 27.05.1999 - 6 U 5497/98 (https://dejure.org/1999,4444)
OLG München, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 6 U 5497/98 (https://dejure.org/1999,4444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69 a, 69 c Ziffer 1, 101 a Abs. 1
    Urheberschutz von Software

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Urheberschutz von Software

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines individuellen Werkes bei einem entwickelten Softwareprogramm; Verstoß gegen das Urheberrecht bei Verkauf von Raubkopien schutzfähiger Software; Anerkennung der Schutzfähigkeit einer "kleinen Münze" bei einem Softwareprogramm

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    IDE-Fix

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 69a Abs. 3, 69c Nr. 1, 101a Abs. 1 UrhG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UrhG § 69a Abs. 3
    Umfang des Urheberrechtsschutzes von Computer-Programmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 1999, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 20.08.1998 - 7 O 3114/98

    "IDE-Fix"

    Auszug aus OLG München, 27.05.1999 - 6 U 5497/98
    Das Urteil des Landgerichts München I vom 20.08.1998, AZ: 7 O 3114/98 (= JurPC Web-Dok. 111/1999, Red..) wird aufgehoben.
  • KG, 23.05.2000 - 5 U 9674/98

    Urheberschutz; Lizenznehmer; Software; Demoversion; Nutzung wie Vollversion

    Es bestehen keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass das Programm nur ganz einfach strukturiert ist und nicht wenigstens die Anforderungen der "kleinen Münze" erreicht (vgl. OLG München, ZUM-RD 1999, 445/447; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 2. Aufl., § 69 a Rdn. 21).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.12.1999 - 12 WF 174/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5473
OLG Schleswig, 20.12.1999 - 12 WF 174/99 (https://dejure.org/1999,5473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.12.1999 - 12 WF 174/99 (https://dejure.org/1999,5473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 12 WF 174/99 (https://dejure.org/1999,5473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsbedürftiger; Unterhaltsanspruch; Prozeßkostenhilfe; Sozialhilfeträger; Prozeßkostenvorschuß

  • Judicialis

    BSHG § 91 S. 2; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    BSHG § 91 S. 2; ZPO § 114
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Sozialhilfeempfänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Flensburg - 94 F 67/99
  • OLG Schleswig, 20.12.1999 - 12 WF 174/99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 03.04.1997 - 15 UF 1327/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.1999 - 12 WF 174/99
    Mit dem OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 und dem OLG Karlsruhe, FamRZ 1999 S. 1508 ff. ist der Senat deshalb der Auffassung, daß im vorliegenden Fall, in dem auch nur ein Teilbetrag von 90,-- DM, der mit monatlich 405,-- DM gewährten Sozialhilfe geltend gemacht werden soll, eine Bedürftigkeit der Antragstellerin für die beantragte Prozeßkostenhilfe nicht besteht.
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1998 - 2 WF 81/98

    Prozeßkostenvorschuß - Vermögen - Freistellungsanspruch Sozialhilfe -

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.12.1999 - 12 WF 174/99
    Mit dem OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 und dem OLG Karlsruhe, FamRZ 1999 S. 1508 ff. ist der Senat deshalb der Auffassung, daß im vorliegenden Fall, in dem auch nur ein Teilbetrag von 90,-- DM, der mit monatlich 405,-- DM gewährten Sozialhilfe geltend gemacht werden soll, eine Bedürftigkeit der Antragstellerin für die beantragte Prozeßkostenhilfe nicht besteht.
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    Der Vorschussanspruch gegen die öffentliche Hand gehöre zum Vermögen der Partei und müsse nach § 115 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zur Deckung der Prozesskosten eingesetzt werden (i.d.S. OLG Oldenburg FamRZ 2003, 1761, 1762; 1998, 435; KG FamRZ 2003, 99, 100; OLG Schleswig OLGR 2000, 163; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1283, 1284; OLG Celle FamRZ 1999, 1284; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1509 f.; OLG Koblenz FamRZ 1997, 1086; FA-FamR/Geißler 6. Aufl. Kap. 16 Rdn. 70; Schoreit/Groß Prozesskostenhilfe Beratungshilfe 9. Aufl. § 114 Rdn. 100; Hk-ZPO/ Rathmann/Pukall 2. Aufl. § 114 Rdn. 21; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 28. Aufl. § 114 Rdn. 7a; Johannsen/Henrich/Thalmann Eherecht 4. Aufl. § 114 ZPO Rdn. 4a; Wax FPR 2002, 471, 475; Zimmermann ZPO 8. Aufl. § 114 Rdn. 12 b; ders. Prozesskostenhilfe in Familiensachen 3. Aufl. Rdn. 159; Zöller/Philippi ZPO 26. Aufl. § 114 Rdn. 10; Göppinger/Wax/Vogel Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2658).

    Soweit das OLG Karlsruhe (FamRZ 1999, 1508, 1509 ff.) und das OLG Schleswig (OLGR 2000, 163) auch für die Geltendmachung künftiger Unterhaltsansprüche bei fortdauerndem Leistungsbezug grundsätzlich von einem Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Sozialhilfeträger ausgehen, befürworten sie gleichwohl die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die gesamte Klage, wenn der Leistungsempfänger laufenden Unterhalt ab Rechtshängigkeit beansprucht, der die Höhe der Sozialhilfe wesentlich und damit den Streitwert erhöhend übersteigt.

    Der Unterhaltsgläubiger kann deshalb für eine beabsichtigte Klage auf laufenden Unterhalt ab Rechtshängigkeit nicht darauf verwiesen werden, im Interesse des Sozialhilfeträges zu handeln und gegen diesen einen Prozesskostenvorschuss geltend zu machen (a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1509 f.; OLG Schleswig OLGR 2000, 163; jeweils für die Geltendmachung von künftigen Unterhaltsansprüchen bis zur Höhe der bisherigen Aufwendungen des Sozialhilfeträgers).

  • OLG Oldenburg, 06.02.2003 - 12 WF 22/03

    Übernahme von Kosten der Rechtsverfolgung durch das Sozialamt bei der

    Er hält vielmehr an seiner Auffassung fest, dass die Verpflichtung des Sozialamtes zur Kostenübernahme bereits während des laufenden Verfahrens besteht und damit eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausschließt (OLG Oldenburg 12. Zivilsenat FamRZ 1998, 435; ebenso OLG Koblenz FamRZ 1997, 1086; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1444; OLG Celle FamRZ 1999, 1284; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508; FamRZ 2001, 926; OLG Schleswig OLGR 2000, 163; Zöller/Philippi § 114 ZPO Rn. 10; Oestreicher/Schelter/Kunz Bundessozialhilfegesetz § 91 BSHG Rn. 173 b).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2003 - 12 WF 22/03
    Er hält vielmehr an seiner Auffassung fest, dass die Verpflichtung des Sozialamtes zur Kostenübernahme bereits während des laufenden Verfahrens besteht und damit eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausschließt (OLG Oldenburg 12. Zivilsenat FamRZ 1998, 435 ; ebenso OLG Koblenz FamRZ 1997, 1086 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1444 ; OLG Celle FamRZ 1999, 1284 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508 ; FamRZ 2001, 926 ; OLG Schleswig OLGR 2000, 163; Zöller/Philippi § 114 ZPO Rn. 10; Oestreicher/Schelter/Kunz Bundessozialhilfegesetz § 91 BSHG Rn. 173 b).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11149
OLG Brandenburg, 23.02.2000 - 13 U 209/99 (https://dejure.org/2000,11149)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2000 - 13 U 209/99 (https://dejure.org/2000,11149)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 13 U 209/99 (https://dejure.org/2000,11149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem wirksamen Leasingvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 535
    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vorzeitiger Beendigung; Verwertung des Leasingguts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 24 U 193/03

    Zur Wirksamkeit einer den Leasingnehmer benachteiligenden Klausel in den AGBs

    Wie lang die Frist bemessen sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Marktgängigkeit der Leasingsache, Marktkundigkeit des Leasingnehmers, Jahreszeit u.ä. Umstände; vgl. dazu Senat OLGR Düsseldorf 1999, 333; OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2000, 163; Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rn. 1079, 1083).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Kommt dann noch eine allgemeine Urlaubszeit hinzu, so kann bezweifelt werden, dass der von der Klägerin anfänglich vorgegebene Zeitraum im Normalfall genügt hätte (verneinend in einem ähnlichen Fall wie hier: OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 277).
  • LG Düsseldorf, 24.03.2006 - 22 S 309/05

    Zur vertragstypologischen Einordnung eines Internet-System-Vertrages

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich aus den Ausführungen in dem Urteil Amtsgericht Frankfurt(Oder) vom 14.07.2000 - 2.2 C 307/00 (NJW-RR 2001, 277) kein Argument, das für ein Recht zu einer fristlosen Kündigung im vorliegenden Verfahren streitet.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 4 U 42/22

    Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug; Annahme der

    (bb) Sie hat allerdings ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung des Fahrzeugs verletzt, indem sie es unterlassen hat, dem Beklagten vor der Verwertung durch Mitteilung des Ergebnisses der von ihr eingeholten Verkehrswertschätzung die Gelegenheit zu geben, eine zahlungsfähige Person zu benennen, die zu einem Ankauf des Leasinggutes zu diesem oder gar einem darüber liegenden Preis bereit gewesen wäre beziehungsweise selbst das Leasinggut zu diesem Preis anzukaufen (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1997, Az. VIII ZR 312/96, juris Rdn. 23; so auch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.02.2000, Az. 13 U 209/99, juris Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.03.2000 - 9 U 114/99   

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https://dejure.org/2000,42257
OLG Frankfurt, 29.03.2000 - 9 U 114/99 (https://dejure.org/2000,42257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2000 - 9 U 114/99 (https://dejure.org/2000,42257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2000 - 9 U 114/99 (https://dejure.org/2000,42257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Bemessung des Schmerzensgeldes für eine durch einen Verkehrsunfall verursachte Distorsion der Halswirbelsäule und einer mit dieser einhergehenden Instabilität eines Bewegungssegments der Halswirbelsäule; Anforderungen an die Substantiierung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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