Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7043
OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99 (https://dejure.org/1999,7043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.06.1999 - 22 W 13/99 (https://dejure.org/1999,7043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 22 W 13/99 (https://dejure.org/1999,7043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert: Wandelungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 587
  • MDR 1999, 1225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.06.1984 - 16 W 32/84

    Streitwert: Kaufvertrag - Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.06.1999 - 22 W 13/99
    Einer solchen Auffassung, die unter Hinweis auf die Entscheidungen OLG Koblenz, NJW 1953, 1918 und OLG Celle, AnwBl 1984, 448 vertreten wird, wonach als Streitwert bei einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages der ungeschmälerte Wert der Leistung als maßgeblich anzusehen ist, von der die klagende Partei freigestellt wird bzw. ihr diese im Fall der schon erbrachten Leistung zurückzugewähren ist, vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02

    Streitwertbemessung für ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Da die Klage auf Wandlung Parallelen zu einer positiven Feststellungsklage aufweist, erscheint es gerechtfertigt, wie bei dieser von einem Bruchteil des Wertes eines sich aus einer Wandlung ergebenden und letztlich erstrebten Rückzahlungsanspruchs auszugehen (OLG Hamm, MDR 1999, 1225).
  • LG Köln, 09.06.2010 - 20 S 38/09

    Streitwertbemessung bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. einer Wandlung nach

    Für die Wandlung nach alter Rechtslage war insoweit ein Abschlag in Höhe von 75%, entsprechend einem Streitwert von 25% des vereinbarten Kaufpreises, anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 587 [OLG Hamm 10.06.1999 - 22 W 13/99] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5124
OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00 (https://dejure.org/2000,5124)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2000 - 4 U 14/00 (https://dejure.org/2000,5124)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 4 U 14/00 (https://dejure.org/2000,5124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsklage; Sozialklauselgesetz; Herausgabeanspruch; Wohnung; Mietvertrag; Kündigung; Eigenbedarf; Vermieter; Wohnungseigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlicher Anwendungsbereich des Sozialklauselgesetzes

  • Judicialis

    ZPO § 541; ; BGB § 556 a; ; BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 556a
    Zeitliche Anwendbarkeit des Hamburgischen Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 653
  • NZM 2001, 208 (Ls.)
  • ZMR 2000, 670
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Auch dies war eines der Beispiele, dass "der Bürger gerade im sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des sozialen Mietrechts ohnehin mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen muß und nicht ohne weiteres auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm derzeit günstigen Rechtslage vertrauen kann" (BVerfGE 71, 230, 252).
  • OLG Hamm, 20.10.1997 - 30 REMiet 7/97

    Begründung von Wohnungseigentum an einer vermieteten Wohnung; Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Zwar lag jener Entscheidung ein Erwerb des Wohnungseigentums aus der Zeit vor dem 1.8.1990 zugrunde, jedoch hat das OLG Stuttgart eine diesbezügliche Differenzierung, wie sie später vom Kammergericht (RE 9.5.1996, WuM 1996, 395 = ZMR 1996 428), vom Senat (RE 22.11.1996, WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136) und vom OLG Hamm (RE 20.10.1997, WuM 1997, 664 = ZMR 1998, 31) vorgenommen wurde, weder im Tenor noch in den Gründen seines Rechtsentscheids getroffen.
  • OLG Frankfurt, 04.04.1985 - 20 REMiet 3/85

    Bedrohung des Forderns, des sich Versprechenlassens oder der Annahme unangemessen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Das reicht für eine Divergenzvorlage aus (vgl. BGH WuM 1986, 209 ; Fischer bei Bub/Treier VIII Rdn. 183), wie auch die Bindungswirkung sich auf den Tenor im Zusammenhang mit den Gründen erstreckt, unabhängig von der zugrundeliegenden Vorlagefrage (OLG Frankfurt WuM 1985, 139; Fischer a.a.O. Rdn. 185).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85

    Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Das reicht für eine Divergenzvorlage aus (vgl. BGH WuM 1986, 209 ; Fischer bei Bub/Treier VIII Rdn. 183), wie auch die Bindungswirkung sich auf den Tenor im Zusammenhang mit den Gründen erstreckt, unabhängig von der zugrundeliegenden Vorlagefrage (OLG Frankfurt WuM 1985, 139; Fischer a.a.O. Rdn. 185).
  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Anlaß der Neuregelung war die starke Zunahme von Umwandlungsanträgen im Anschluß an die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. Juni 1992 (NJW 1992, 3290), mit der Umwandlungen erleichertet wurden (BT-Drucksache 12/4340 S. 19).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Die Rückbezüglichkeit eines gesetzlichen Tatbestands ist grundsätzlich zulässig, kann aber ausnahmsweise unzulässig sein, wenn die Betroffenen bei ihren Dispositionen mit dem späteren Eingriff nicht zu rechnen brauchten ("Vertrauensinvestition") und eine Abwägung zwischen dem Ausmaß des durch die Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl ergibt, dass das Vertrauen schutzwürdiger ist (BVerfGE 75, 246, 280).
  • KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96

    Divergenzvorlage zur Auslegung des Sozialklauselgesetzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Zwar lag jener Entscheidung ein Erwerb des Wohnungseigentums aus der Zeit vor dem 1.8.1990 zugrunde, jedoch hat das OLG Stuttgart eine diesbezügliche Differenzierung, wie sie später vom Kammergericht (RE 9.5.1996, WuM 1996, 395 = ZMR 1996 428), vom Senat (RE 22.11.1996, WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136) und vom OLG Hamm (RE 20.10.1997, WuM 1997, 664 = ZMR 1998, 31) vorgenommen wurde, weder im Tenor noch in den Gründen seines Rechtsentscheids getroffen.
  • OLG Stuttgart, 22.02.1995 - 8 REMiet 1/94

    Kündigungssperrfrist für den Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Das Landgericht möchte die Berufung der Klägerin mit derselben Begründung zurückweisen, sieht sich daran aber durch den Rechtsentscheid des OLG Stuttgart - 8 RE Miet 1/99 - vom 2.2.1995 (DWW 1995, 143 = WuM 1995, 262 = ZMR 1995, 200) gehindert, wonach das Sozialklauselgesetz nicht anwendbar ist auf Fälle, in denen das Wohnungseigentum vor dem 1.5.1993 veräußert worden ist.
  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2000 - 4 U 14/00
    Zwar lag jener Entscheidung ein Erwerb des Wohnungseigentums aus der Zeit vor dem 1.8.1990 zugrunde, jedoch hat das OLG Stuttgart eine diesbezügliche Differenzierung, wie sie später vom Kammergericht (RE 9.5.1996, WuM 1996, 395 = ZMR 1996 428), vom Senat (RE 22.11.1996, WuM 1997, 29 = ZMR 1997, 136) und vom OLG Hamm (RE 20.10.1997, WuM 1997, 664 = ZMR 1998, 31) vorgenommen wurde, weder im Tenor noch in den Gründen seines Rechtsentscheids getroffen.
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ARZ 2/00

    Begründung von Wohnungseigentum nach der Überlassung von Wohnraum an den Mieter

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat deshalb mit Beschluß vom 3. Mai 2000 (WuM 2000, 350) dem Bundesgerichtshof folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:.
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.1999 - 15 U 5902/98   

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https://dejure.org/1999,10445
OLG München, 07.07.1999 - 15 U 5902/98 (https://dejure.org/1999,10445)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.1999 - 15 U 5902/98 (https://dejure.org/1999,10445)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 15 U 5902/98 (https://dejure.org/1999,10445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einem Gruppenunfallversicherungsvertrag auf Übergangsleistung; Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit zu mehr als 50 Prozent; Verschlucken eines Zahnstochers als Unfall im Sinne des § 1 Nr. III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 II; AGBG § 3
    Übergangsleistung gem. § 7 II AUB 88 bei mehraktigem Unfallereignis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 408
  • VersR 2000, 93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2009 - 4 U 96/09

    Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers bei Ausbesserung eines

    So müssen Fahrzeugführer auch ohne Zusatzschilder im Baustellenbereich etwa mit tiefen Schlaglöchern rechnen (OLG Rostock, NZV 2000, 333; NJW-RR 2000, 408; Bamberger/Roth/Spindler, aaO., § 823 Rdnr. 327).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.1999 - 7 UF 145/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13821
OLG Düsseldorf, 16.08.1999 - 7 UF 145/99 (https://dejure.org/1999,13821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.1999 - 7 UF 145/99 (https://dejure.org/1999,13821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 1999 - 7 UF 145/99 (https://dejure.org/1999,13821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1643; ZPO § 621e; FGG § 18 § 19
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Versagung einer familiengerichtlichen Genehmigung; Abhilfe durch das Familiengericht

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 51 F 342/98
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1999 - 7 UF 145/99
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 20.08.2002 - 17 WF 1191/02

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtspflegers über eine familiengerichtliche

    Es ist damit weiterhin die einfache Beschwerde nach § 19 FGG und nicht die befristete Beschwerde nach § 621 e Abs. 1 ZPO gegeben (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 17; anderer Ansicht OLG Dresden, FamRZ 2001, 1307 ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 31/98 VA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13946
OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 31/98 VA (https://dejure.org/1999,13946)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.04.1999 - 9 UF 31/98 VA (https://dejure.org/1999,13946)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. April 1999 - 9 UF 31/98 VA (https://dejure.org/1999,13946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Saarbrücken - 41 F 312/96
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 31/98 VA
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 04.02.1993 - 17 UF 50/92

    Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 31/98
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob hiervon ausnahmsweise abzuweichen ist, wenn die teilweise öffentlich-rechtlich und teilweise schuldrechtlich auszugleichende Versorgung etwa aufgrund einer gesetzlichen Änderung insgesamt eine nachträgliche Wertänderung erfahren hat (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 1587 g BGB , Rz. 26; Wick in BGB -RGRK, 12. Aufl., § 1587 g , Rz. 14; MünchKomm/Glockner, 3. Aufl., § 1587 g, Rz. 27) oder wenn im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erstmals ein an sich dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegendes, für die Anwendung von § 10 a VAHRG jedoch nicht ausreichendes Anrecht des Berechtigten gegenzurechnen ist (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 1328, 1331).

    Da es sich vorliegend um eine Beamtenversorgung handelt, ist der ehezeitliche Wert entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Anpassungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge (§§ 57 Abs. 2, 58 Abs. 2 BeamtVG i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999, BGBl I S. 322) zu erhöhen (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 1328, 1330; Johannsen/Henrich/Hahne, a.a.O., § 1587 g BGB , Rz. 17; Wick, a.a.O., § 1587 g , Rz. 21; Palandt-Diederichsen, BGB , 58. Aufl., § 1587 g , Rz. 12; Borth, Versorgungsausgleich, 2. Aufl., 5. Kap., Rz. 29, S. 245).

    Mithin ist die vom Ehemann schuldrechtlich auszugleichende Versorgung von - bezogen auf das Ehezeitende - monatlich 280, 52 DM in der Weise zu aktualisieren, dass sie mit dem Verhältnis der zwischenzeitlich maßgebenden Versorgungsbezüge des Ehemannes zu den am Ende der Ehezeit maßgebenden Versorgungsbezügen multipliziert wird (OLG Celle, FamRZ 1993, 1328, 1331).

    Zwar hat das Familiengericht von einer Zustellung des Antrags auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs verfahrensfehlerhaft abgesehen, so dass keine Rechtshängigkeit entsprechend §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO eintreten konnte (vgl. OLG Celle, FamRZ 1993, 1328, 1331; Wick in BGB -RGRK, a.a.O., § 1587 k, Rz. 8).

  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 114/91

    Keine Fehlerkorrektur durch schuldrechtlichen Vorsorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 31/98
    Nach Einführung von § 10 a VAHRG - dessen Anwendung hier unzweifelhaft an § 10 a Abs. 2 Satz 2 VAHRG scheitert - verbietet sich jede auch nur mittelbare Korrektur des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs auf anderem Weg als dem des § 10 a VAHRG , also auch mit Hilfe der schuldrechtlichen Ausgleichsrente (BGH, FamRZ 1993, 304, 305).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 9 UF 31/98
    Denn nach § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt der Schuldner nur durch eine Mahnung in Verzug, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt ist (vgl. BGH, FamRZ 1992, 920, 921).
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