Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 182/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7451
OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 182/99 (https://dejure.org/2000,7451)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.06.2000 - 9 U 182/99 (https://dejure.org/2000,7451)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 9 U 182/99 (https://dejure.org/2000,7451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung eines Schützenvereinsvorstandes aus Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schwerer Brandunfall infolge im Schießstandbereich als Wandverkleidung benutzter und möglicherweise pulverrestkontaminierter Teppichbodenreste; vertraglicher Haftungsausschluß für ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 31 BGB ; § 31 Abs. 1 WaffV
    Verkehrspflichten eines Betreibers einer Schießanlage; Vertragliche und deliktische Verkehrspflichtverletzung bei der Einrichtung eines Raumschießsportstandes; Bauliche Gestaltung und Erhaltung eines Schießstandes; Berücksichtigung aktuellen Gefahrwissens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrspflichten eines Betreibers einer Schießanlage; Vertragliche und deliktische Verkehrspflichtverletzung bei der Einrichtung eines Raumschießsportstandes; Bauliche Gestaltung und Erhaltung eines Schießstandes; Berücksichtigung aktuellen Gefahrwissens

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8561
OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 31/00 (https://dejure.org/2000,8561)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.07.2000 - 9 U 31/00 (https://dejure.org/2000,8561)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 9 U 31/00 (https://dejure.org/2000,8561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung eines Gerüstbauers für Bauhandwerkerunfall: Durchbrechen eines nachträglich unsachgemäß veränderten Gerüstbodens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen eines Arbeitsunfalls; Verantwortlichkeit eines Unternehmers für Gerüstaufbauarbeiten bei Veränderung eines Baugerüsts; Sorgfaltspflichten eines Bauträgerunternehmens

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen eines Arbeitsunfalls; Verantwortlichkeit eines Unternehmers für Gerüstaufbauarbeiten bei Veränderung eines Baugerüsts; Sorgfaltspflichten eines Bauträgerunternehmens

  • Judicialis

    BGB § 823

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 301
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Celle, 12.07.2000 - 9 U 31/00
    Auch wenn es sich bei den DIN-Normen nicht um mit Drittwirkung versehene Normen im Sinne hoheitlicher Rechtssetzung, sondern um auf freiwillige Anwendung ausgerichtete Empfehlungen des 'DIN Deutschen Instituts für Normung e.V.' handelt, so spiegeln sie doch den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet (BGHZ 103, 338, 341 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 31.08.2000 - 13 UF 166/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9305
OLG Schleswig, 31.08.2000 - 13 UF 166/99 (https://dejure.org/2000,9305)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.08.2000 - 13 UF 166/99 (https://dejure.org/2000,9305)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. August 2000 - 13 UF 166/99 (https://dejure.org/2000,9305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des nachehelichen Unterhaltsanspruchs; Verleumdung; Erwerbstätigkeit; Unfallsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1579 Nr. 2; ; BGB § 1579 Nr. 6; ; StGB § 186; ; StGB § 187

  • rechtsportal.de

    Wegfall nachehelicher Unterhaltspflicht - üble Verleumdung - gesteigerte Erwerbtätigkeit des Berechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.08.2000 - 13 UF 166/99
    Bei der nach § 1579 BGB vorzunehmenden Abwägung, ob die Inanspruchnahme des Klägers auf Unterhalt grob unbillig wäre, sind jedoch vorrangig die Belange des der Beklagten zur Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes N zu wahren (BVerfGE 57/361, §§ 383 ff. = FamRZ 1981/745, 749 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2633
OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99 (https://dejure.org/1999,2633)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.1999 - 2 W 84/99 (https://dejure.org/1999,2633)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 1999 - 2 W 84/99 (https://dejure.org/1999,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 116
    Anforderungen an Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 51
  • VersR 2000, 645
  • BB 2000, 16
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Es ist diesen zwölf Gläubigern auch zuzumuten, die Kosten allein zu tragen und nicht alle Gläubiger an der Kostragungspflicht zu beteiligen; Gläubiger mit Minimalforderungen sind nicht an der Kostenaufbringung zu beteiligen (OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller/Philippi, aaO, § 116 Rdn. 7; vgl. OLG Köln, MDR 2000, 51, wonach bei vollständiger Befreidigung nur die beiden Großgläubiger die Kosten aufbringen müssen).

    Ein solches Mißverhältnis nimmt das Oberlandesgericht Köln (MDR 2000, 51) noch nicht bei vorzustreckenden Kosten an, die etwa 12, 7 % der von den Großgläubigern angemeldeten Forderungen ausmachen.

    Da der antragstellende Insolvenzverwalter nicht dargelegt hat, daß diesen zwölf wirtschaftlich Beteiligten die Mittel fehlen, kann der Senat auch davon ausgehen, daß ihnen die Bezahlung der Kosten möglich ist Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kommt es nicht darauf an, ob die wirtschaftlich Beteiligten auch bereit sind, die Kosten vorzuschießen (BGH, MDR 2000, 51).

  • OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

    Unabhängig davon, dass der Begriff des Großgläubigers nicht nur vage, sondern auch relativ zum Gesamtvolumen des Insolvenzverfahrens zu sehen ist, sind auch Fallgestaltungen denkbar, in denen einer übersichtlichen Anzahl von Gläubigern zugemutet werden kann, die Vorschussleistung und das Prozessrisiko gemeinsam zu tragen (OLG Köln, MDR 2000, 51 f.).

    Dabei kann es nicht von Bedeutung sein, dass dem Insolvenzverwalter in solchen Fällen ein erhöhter Aufwand entsteht und das Risiko des Scheiterns seiner Bemühungen mit der Folge des Unterbleibens der Prozessführung möglicherweise mit der Anzahl der heranzuziehenden Gläubiger steigt (so aber OLG Celle, OLGR 2001, 141; vgl. dagegen OLG Köln, MDR 2000, 51, 52).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 5 W 3947/04

    Zur Zumutbarkeit der Finanzierung der Prozesskosten durch alle Insolvenzgläubiger

    Ob die wirtschaftlich Beteiligten auch leistungsbereit sind, ist unerheblich (BGH MDR 98, 737; OLG Köln MDR 2000, 51; OLG Düsseldorf MDR 2002, 846, Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 116 Rdnr. 15 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98 - 157   

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https://dejure.org/1999,8759
OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98 - 157 (https://dejure.org/1999,8759)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.08.1999 - 1 U 867/98 - 157 (https://dejure.org/1999,8759)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. August 1999 - 1 U 867/98 - 157 (https://dejure.org/1999,8759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterschied einer Haftung beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache einerseits und der Haftung eines Verkäufers eines nicht bestehenden Rechts auf das Erfüllungsinteresse andererseits; Haftung nach kaufrechtlichen Vorschriften als Verkäufer von Patenten und ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Herausgabeanspruch aus § 812 Abs.1 S.1 Alt.1 ein Surrogat gem. § 818 Abs.1 sein?

  • Universität des Saarlandes
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 845
  • ZIP 1999, 2054
  • WM 1999, 2503
  • DB 1999, 2506
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    44 bb) Davon abweichend hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass sich der Bereicherungsanspruch eines Grundstückskäufers, der sich im notariellen Vertrag mit dem Verkäufer zur Zahlung einer Maklergebühr zugunsten eines Dritten verpflichtet, bei Fehlerhaftigkeit des Vertrages nicht gegen den Verkäufer, sondern den Dritten richtet, wenn den Rechtsgrund für die Zahlungen ausschließlich der Kaufvertrag darstellt (BGHZ 87, 232,235 mit Hinweis auf BGHZ 58, 184).

    Der Leistung kann eine auf den Dritten bezogene Zweckrichtung innewohnen, welche die Zuwendung als eine allein vom Bestand des Deckungsverhältnisses abhängige Leistung an den Dritten im bereicherungsrechtlichen Sinne erscheinen lässt (BGHZ 58, 184,188).

    Dies gilt insbesondere für Konstellationen, in denen sich das Valutaverhältnis in der Zuwendung erschöpft (BGHZ 58, 184,189).

  • RG, 16.05.1917 - V 30/17

    Haftung beim Verkauf einer Forderung als Hypothekenforderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Anders als beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache haftet der Verkäufer eines nicht bestehenden Rechts auf das Erfüllungsinteresse (RGZ 90, 240, 244).

    In diesem Fall rechtlicher Unmöglichkeit ist § 306 BGB mit der Nichtigkeitsfolge des Vertrages einschlägig (RGZ 128, 241, 246; 90, 240, 244; 68, 292, 293 f.; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 7; Münchner Kommentar/Westermann § 437 Rdnr. 1).

    Ausnahmsweise ist Unmöglichkeit gegeben, sofern die Erfindung ihrem Wesen nach einem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich ist und das Recht daher niemals entstehen kann (RGZ 68, 293 f.; 78, 10, 12; 90, 240, 244; Benkard/Ullmann a.a.O. § 15 Rdnr. 92; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 8).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Es kommt stets auf die Besonderheiten des Einzelfalles an, die für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung derartiger Vorgänge zu beachten sind (BGHZ 88, 232, 235).

    Der Bundesgerichtshof bejaht bei fehlerhaftem Deckungsverhältnis zwischen Angewiesenem und Anweisendem einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch des Angewiesenen gegen den Leistungsempfänger, wenn der Empfänger nach der mit dem Anweisenden im Valutaverhältnis getroffenen Regelung die Leistung unentgeltlich erhalten hat und in der Person des Anweisenden die Voraussetzungen der §§ 818 Abs. 4, 819 BGB nicht vorliegen (BGHZ 88, 232,237).

  • RG, 18.11.1911 - I 79/11

    Patent; Lizenzvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Ausnahmsweise ist Unmöglichkeit gegeben, sofern die Erfindung ihrem Wesen nach einem Patent- oder Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich ist und das Recht daher niemals entstehen kann (RGZ 68, 293 f.; 78, 10, 12; 90, 240, 244; Benkard/Ullmann a.a.O. § 15 Rdnr. 92; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 8).

    42 a) Aus der Nichtigkeit des Vertrages vom 24. Mai 1995 ergibt sich, dass die Klägerin durch die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 100.000,00 DM eine Nichtschuld (§ 812 BGB) beglichen hat (RGZ 78, 10, 13).

  • BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Als Beispiel eines Rechts, dessen Entstehen seiner Art nach unmöglich ist, sind der Verkauf eines rechtlich unzulässigen Grundpfandrechts (RGZ 128, 241, 246; Münchner Kommentar/H.P. Westermann a.a.O. § 437 Rdnr. 8), eine vom Gesetz missbilligte Art der Rechtsübertragung (BGH NJW 1970, 556 f.; Soergel/Huber, BGB, 12. Auflage, § 437 Rdnr. 31) wie auch die Abtretung eines Kraft gesetzlicher Anordnung erloschenen Schornsteinfegerrealrechts (BGHR, GG Art. 14 Abs. 3, Rechtsposition 6) zu nennen.

    Die Beklagten sollten hier ihnen als Gesellschafter unmittelbar zustehende und nicht erst von der A GmbH zu erwerbende Lizenzen auf die Klägerin übertragen (vgl. BGH NJW 1970, 556 f.).

  • RG, 30.04.1930 - V 84/29

    1. Betrifft § 4 Abs. 2 Satz 2 der Aufwertungs-Novelle auch Einreden des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    In diesem Fall rechtlicher Unmöglichkeit ist § 306 BGB mit der Nichtigkeitsfolge des Vertrages einschlägig (RGZ 128, 241, 246; 90, 240, 244; 68, 292, 293 f.; Staudinger/Honsell a.a.O. § 437 Rdnr. 7; Münchner Kommentar/Westermann § 437 Rdnr. 1).

    Als Beispiel eines Rechts, dessen Entstehen seiner Art nach unmöglich ist, sind der Verkauf eines rechtlich unzulässigen Grundpfandrechts (RGZ 128, 241, 246; Münchner Kommentar/H.P. Westermann a.a.O. § 437 Rdnr. 8), eine vom Gesetz missbilligte Art der Rechtsübertragung (BGH NJW 1970, 556 f.; Soergel/Huber, BGB, 12. Auflage, § 437 Rdnr. 31) wie auch die Abtretung eines Kraft gesetzlicher Anordnung erloschenen Schornsteinfegerrealrechts (BGHR, GG Art. 14 Abs. 3, Rechtsposition 6) zu nennen.

  • BGH, 12.07.1962 - VII ZR 28/61

    Spielbank I - § 134 BGB; § 762 Abs. 1 BGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    48 bb) Im übrigen dürfte hier von einer unentgeltlichen Zuwendung der Beklagten an die A GmbH auszugehen sein, weil die Beklagte von der A GmbH keinen Gegenwert erlangt hat (vgl. BGHZ 37, 363, 369).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Die Abtretung dieses Bereicherungsanspruchs bildet indes nicht den Gegenstand des Klagebegehrens (ebenso BGH NJW 1978, 1970,1972).
  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 261/87

    Zurechnung von Kenntnissen des Filialleiters einer Bank; Rechtsfolgen arglistiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Denn die Beklagten haben allenfalls diesen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Kaufpreis oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber der A GmbH (BGH NJW 1989, 2879, 2881 mwN; BGH ZIP 1990, 915, 918).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98
    Denn die Beklagten haben allenfalls diesen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Kaufpreis oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber der A GmbH (BGH NJW 1989, 2879, 2881 mwN; BGH ZIP 1990, 915, 918).
  • RG, 05.02.1915 - II 380/14

    Sacheinlagen bei Gesellschaften m.b.H.

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 44/91

    Realrechte bayerischer Schornsteinfeger

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 8/03

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten

    Meist wird nicht auf den konkret geltend gemachten Anspruch, sondern darauf abgestellt, wo der Schwerpunkt der Vereinbarung liegt (GmS-OGB BGHZ 97, 312, 3131 f.; 102, 280, 283; BGH, BGHZ 56, 365, 371 f.; 76, 16, 20; Urt. v. 7. Februar 1985, III ZR 179/83, NJW 1985, 1892, 1893; Senatsurt. v. 12. November 1986, V ZR 273/84, NJW 1987, 773; Urt. v. 12. November 1991, KZR 22/90, NJW 1992, 1237, 1238; Senatsbeschl. v. 6. Juli 2000, V ZB 50/99, NJW-RR 2000, 845; BVerwGE 22, 138, 140; 92, 56, 59; BSG SozR § 51 SGG Nr. 24 S. 56, 59).

    Den Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren bemißt der Bundesgerichtshof bei der Rechtswegbestimmung bislang mit 1/5 des Hauptsachewerts (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1996, III ZB 105/96, WM 1997, 1077; Beschl. v. 4. März 1998, VIII ZB 25/97, BGHR GVG § 17a Abs. 4 Satz 1, Beschlußform 1; Senatsbeschl. v. 6. Juli 2000, V ZB 50/99, NJW-RR 2000, 845, 846).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Die Rechtsbeschwerde hat - vor der Erledigungserklärung - der Sache grundsätzliche Bedeutung insoweit beigemessen, als höchstrichterlich noch nicht geklärt sei, ob die von der Rechtsprechung zum "Doppelmangel in der Bereicherungskette" entwickelten Grundsätze auch dann anwendbar seien, wenn das Tilgungsverhältnis unwirksam sei und ein Valutaverhältnis nicht bestehe (offen gelassen von BGH, Urt. v. 1. Juni 1989 - III ZR 261/87, NJW 1989, 2879, 2881; bejahend OLG Saarbrücken NJW-RR 2000, 845; MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl. § 812 Rn. 47; Palandt/Sprau, BGB 63. Aufl. § 812 Rn. 65 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2004 - 17 U 301/03

    Rückabwicklung unwirksamer Darlehensverträge: Rechtsschein einer Bevollmächtigung

    Die Kläger haben allenfalls einen Bereicherungsanspruch erlangt, nicht aber den Darlehensbetrag oder die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber den Zahlungsempfängern (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02

    Finanzierter Wohnungskauf: Haftung der kreditgebenden Bank bei sittenwidriger

    Gegenstand einer Bereicherung kann daher bei den Klägern lediglich der durch die Überweisungen selbst entstandene, gegen die Veräußerin gerichtete Anspruch auf Rückzahlung gewesen sein (BGH, NJW-RR 1990, 750, 751; NJW 1978, 1970, 1972; NJW 1989, 2879, 2881; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 845, 848).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.1999 - 20 U 124/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10726
OLG Düsseldorf, 19.01.1999 - 20 U 124/98 (https://dejure.org/1999,10726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1999 - 20 U 124/98 (https://dejure.org/1999,10726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - 20 U 124/98 (https://dejure.org/1999,10726)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 7 § 8; KO § 111 § 117 Abs. 1
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Räumungsverkäufen durch den Konkursverwalter

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 12 O 79/98
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1999 - 20 U 124/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 424
  • NZI 1999, 364
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 21.10.2002 - 14 W 1257/02

    Zulässigkeit der Ankündigung eines "Konkurs-Waren-Verkaufs"

    Derartige Veranstaltungen sind im Hinblick auf die Aufgabe des Insolvenzverwalters zur beschleunigten Verwertung der Masse nicht generell als verbotene Sonderveranstaltungen nach § 7 UWG oder Räumungsverkäufe nach § 8 UWG zu werten (Tappmeier, ZIP 92, 679 - 683; OLG Stuttgart ZIP 92, 712 - 714; OLG Stuttgart NJW-RR 99, 997, 998; OLG Düsseldorf OLG-Report 2000, 19 - 21).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 197/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,34054
OLG Celle, 08.07.1999 - 14 U 197/98 (https://dejure.org/1999,34054)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.1999 - 14 U 197/98 (https://dejure.org/1999,34054)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 14 U 197/98 (https://dejure.org/1999,34054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 24.02.2010 - 7 O 363/09
    Hierbei sei genannt, dass die Wahrnehmung von "notwendigem" behandlungsbedingten Beeinträchtigungen und Schmerzen einem insoweit in aller Regel verständigen Erwachsenen besser vermittelbar ist und daher von diesem auch "gelassener" in der Erwartung der Genesung ertragen werden kann, ferner, dass das kindliche Zeitempfinden eine so langwierige Behandlung wie die hier vorliegende mit anderer Intensität wahrnimmt als es ein Erwachsener täte, zuletzt, dass ein Kind, welches in seinem dem klägerischen Alter innewohnenden natürlichen und altersgerechten Bewegungsdrang beeinträchtigt ist, schwerer eingeschränkt ist als es ein Erwachsener sein mag (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08.07.1999 - 14 U 197/98 - OGLR 2000, 19; OLG Hamm, Urt. vom 17.02.2002 - 3 U 238/00).
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