Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 446/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5558
OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 446/99 (https://dejure.org/2000,5558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2000 - 3 Wx 446/99 (https://dejure.org/2000,5558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 3 Wx 446/99 (https://dejure.org/2000,5558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 2, 3; BGB § 426 Abs. 2; ZPO § 727

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notar; Kostenschuldner; Gesamtschuldner; Kostenerstattung; Erstattungsanspruch; Notarkosten; Rechtsnachfolger; Vollstreckungsklausel; Umschreibung

  • Judicialis

    KostO § 2; ; KostO § 3; ; BGB § 426 Abs. 2; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 2; KostO § 2 § 3; ZPO § 727
    Umschreibung der Vollstreckungsklausel zu Gunsten eines Kostenschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1596
  • Rpfleger 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 3 Wx 168/95

    Vollstreckbare Ausfertigung für einen Miteigentümer als Rechtsnachfolger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 446/99
    Wie der Senat bereits in einer Entscheidung vom 3.7.1995 ( 3 Wx 168/95; veröffentlicht im Rpfl 1996, 75) ausgeführt hat, ist der gesamtschuldnerisch haftende Vollstreckungsschuldner, der einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 BGB erworben hat, nicht Rechtsnachfolger im engeren Sinne von § 727 ZPO.
  • LG Dortmund, 17.03.1983 - 9 T 131/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2000 - 3 Wx 446/99
    Vielmehr steht das Beitreibungsrecht nach § 154 KostO dem Notar nur persönlich zu, so daß eine Umschreibung des Titels auf einen neuen Berechtigten nicht in Betracht kommt (so Korintenberg/ Lappe/ Bengel/ Reimann, a.a.O., Rz. 7; Rohs/ Wedewer, KostO, § 155 Rz. 4, 6; a.A. LG Dortmund DNotZ 1984, 454, 455, das allerdings über eine Rechtsnachfolge auf der Schuldnerseite durch Erbgang zu entscheiden hatte).
  • BGH, 10.04.2002 - XII ZR 256/99

    Titelumschreibung nach Befriedigung des Gläubigers durch einen Gesamtschuldner

    Es erscheint zweifelhaft, ob der mit der Befriedigung des Gläubigers durch einen Gesamtschuldner einhergehende Forderungsübergang auf den Gesamtschuldner eine Rechtsnachfolge im Sinne des § 727 (i.V. mit § 731) ZPO begründet, die dem Gesamtschuldner die Möglichkeit einer Titelumschreibung nach Maßgabe dieser Vorschriften eröffnet (verneinend: OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 210 und NJW-RR 2000, 1596; im Grundsatz - z.T. unter Hinweis auf die Schwierigkeit, die Höhe des Ausgleichsanspruchs und damit des Forderungsübergangs in der Form des § 727 Abs. 1 ZPO nachzuweisen - bejahend: KG NJW 1955, 913; Zöller/Stöber ZPO 23. Aufl. § 727 Rdn. 7; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 727 Rdn. 12; Musielak/Lackmann ZPO 2. Aufl., § 727 Rdn. 8; MünchKomm/Wolfsteiner ZPO 2. Aufl., § 727 Rdn. 19; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. § 727 Fn. 70; vgl. auch BayObLG …
  • OLG München, 23.08.2007 - 19 U 2703/07

    Zur Herausgabe eines durch vollständige Zahlung erledigten Vollstreckungstitels

    Die Voraussetzungen für eine Umschreibung des Titels bei einer gesamtschuldnerischen Haftung von Vollstreckungsschuldnern sind daher regelmäßig nicht gegeben (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1596; a.A. allerdings die wohl h.L, z.B. Zöller/Stöber, ZPO, 26. A. 2007, § 727 Rnr. 7, Musielak, ZPO, 5. A. 2007, § 727 Rnr. 8).

    Selbst wenn man dem nicht folgen wollte, wäre nicht ersichtlich, wie der Nebenintervenient den von § 727 ZPO verlangten Nachweis des Umfangs der Rechtsnachfolge in die Grundschuld - also nicht nur in die persönlichen Titel -durch öffentliche Urkunden führen können sollte (vgl.z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1596; Musielak, ZPO, 5. A. 2007, § 727 Rnr. 8; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 727 Rnr. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1801
OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99 (https://dejure.org/2000,1801)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.2000 - 2 W 214/99 (https://dejure.org/2000,1801)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - 2 W 214/99 (https://dejure.org/2000,1801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO §§ 4, 7, 10, 14; ZPO §§ 51 ff, 224 Abs. 2, 233 ff, 577
    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) als zusätzlicher Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels; Antrag auf Zulassung der weiteren Beschwerde als Fristwahrung i.S.v. § 7 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Versäumnis der Rechtsmittelfrist ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 280
  • NZI 2000, 134
  • DB 2000, 813
  • NZG 2000, 999
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 W 147/99

    Einlegung der weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    der weiteren Beschwerde erst am 6. Oktober 1999, somit nach dem Ablauf der Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts (§§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO, vgl. Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494; Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht, 1998, § 7, Rdn. 8; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7, Rdn. 8; Prütting in Kübler/Prütting, InsO 1998, § 7, Rdn. 6; Nerlich/Römermann/.

    Die Bestimmungen der §§ 233 bis 238 ZPO über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren anzuwenden (vgl. Senat, NZI 1999, 458; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 4, Rdn. 10; Nerlich/Römermann/Becker, a.a.O., § 4, Rdn. 23; Smid, InsO, 1999, § 4, Rdn. 9).

    Zwar ist die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig deshalb kein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne von § 233 ZPO, weil es dem Verfahrensbeteiligten möglich und zuzumuten ist, sich über die für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs maßgeblichen, bei seiner Einlegung zu beachtenden Bestimmungen zu erkundigen (vgl. BGH NJW 1992, 1700 [1701]; BGH NJW 1997, 1989; Senat, NZI 1999, 458; Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Aufl. 1999, § 6, Rdn. 1 [S. 67]; Zöller/Greger, a.a.O., § 233, Rdn. 23, Stichwort "Rechtsirrtum").

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    der weiteren Beschwerde erst am 6. Oktober 1999, somit nach dem Ablauf der Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts (§§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO, vgl. Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494; Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht, 1998, § 7, Rdn. 8; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7, Rdn. 8; Prütting in Kübler/Prütting, InsO 1998, § 7, Rdn. 6; Nerlich/Römermann/.

    Die Bitte des Antragstellers, ihm eine weitere Frist zur Begründung des Rechtsmittels zu gewähren, vermag die fehlende fristgerechte Erklärung, daß - und in welchem Sinne - das Rechtsmittel auf eine Verletzung des Gesetzes gestützt werden solle, schon deshalb nicht zu ersetzen, weil die Frist der §§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO eine Notfrist ist (vgl. Senat, NZI 1999, 494) und deshalb - gemäß § 224 Abs. 2 ZPO - nicht verlängert werden kann (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000, § 224, Rdn. 6; Zöller/Stöber, a.a.O., § 224, Rdn. 5).

  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    Auch ist regelmäßig darin, daß die weitere Beschwerde eingelegt wird, zugleich konkludent der Antrag zu erblicken, dieses Rechtsmittel zuzulassen (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 12.10.1999 - 7 W 1754/99 -).

    Im Insolvenzverfahren sind indes - wie das Landgericht zutreffend weiter ausgeführt hat - gemäß § 4 InsO auch die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die Prozeßfähigkeit (§§ 51 ff ZPO) entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 12. Oktober 1997 - 7 W 1754/99 - Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 4, Rdn. 7 und § 27, Rdn. 5; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 4, Rdn. 8; Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO, 1998, § 4, Rdn. 7 und § 14, Rdn. 15).

  • BayObLG, 10.02.1995 - 2Z BR 104/94

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen formunwirksamer Beschwerde durch

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    Kann ein Rechtsmittel wirksam zu Protokoll eingelegt oder ein Antrag wirksam zu Protokoll angebracht werden, so versäumt der Rechtsmittelführer oder Antragsteller die Rechtsmittelfrist unverschuldet, wenn der fristgerecht zu Protokoll angebrachte und von dem Urkundsbeamten aufgenommene Antrag inhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht, ohne daß der Antragsteller von dem Urkundsbeamten auf den Mangel hingewiesen wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 342; KG NJW-RR 1996, 526; Büttner, a.a.O., § 9, Rdn. 23 [S. 168]).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZB 18/91

    Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil bei widersprüchlichen Angaben über

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    Zwar ist die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig deshalb kein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne von § 233 ZPO, weil es dem Verfahrensbeteiligten möglich und zuzumuten ist, sich über die für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs maßgeblichen, bei seiner Einlegung zu beachtenden Bestimmungen zu erkundigen (vgl. BGH NJW 1992, 1700 [1701]; BGH NJW 1997, 1989; Senat, NZI 1999, 458; Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Aufl. 1999, § 6, Rdn. 1 [S. 67]; Zöller/Greger, a.a.O., § 233, Rdn. 23, Stichwort "Rechtsirrtum").
  • OLG Stuttgart, 31.05.1995 - 8 W 127/95
    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    Die Frage, ob in einem Vollstreckungsverfahren neben der Prozeßfähigkeit des Antragstellers (Gläubigers) stets oder nur unter bestimmten Voraussetzungen auch die Prozeßfähigkeit des Antragsgegners (Schuldners) gegeben sein muß, wird allerdings nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Stuttgart, Rpfleger 1996, 36; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., Grundzüge vor § 704, Rdn. 40 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZB 139/96

    Verantwortung für die ordnungsgemäße Einlegung eines Rechtsmittels einer nicht

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    Zwar ist die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig deshalb kein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne von § 233 ZPO, weil es dem Verfahrensbeteiligten möglich und zuzumuten ist, sich über die für die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs maßgeblichen, bei seiner Einlegung zu beachtenden Bestimmungen zu erkundigen (vgl. BGH NJW 1992, 1700 [1701]; BGH NJW 1997, 1989; Senat, NZI 1999, 458; Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Aufl. 1999, § 6, Rdn. 1 [S. 67]; Zöller/Greger, a.a.O., § 233, Rdn. 23, Stichwort "Rechtsirrtum").
  • KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95

    Wiedereinsetzung in weitere Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99
    Kann ein Rechtsmittel wirksam zu Protokoll eingelegt oder ein Antrag wirksam zu Protokoll angebracht werden, so versäumt der Rechtsmittelführer oder Antragsteller die Rechtsmittelfrist unverschuldet, wenn der fristgerecht zu Protokoll angebrachte und von dem Urkundsbeamten aufgenommene Antrag inhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht, ohne daß der Antragsteller von dem Urkundsbeamten auf den Mangel hingewiesen wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 342; KG NJW-RR 1996, 526; Büttner, a.a.O., § 9, Rdn. 23 [S. 168]).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben der Insolvenzfähigkeit des Schuldners (§ 11 Abs. 1 InsO) auch die Prozessfähigkeit als die Fähigkeit, selbst oder durch bestellte Vertreter Prozesshandlungen wirksam vor- und entgegen zu nehmen (OLG Dresden NJW-RR 2000, 579, 580; OLG Köln ZIP 2000, 280, 282 f).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    Bereits diese Aufzählung verdeutlicht, dass der Schuldner auch im Insolvenzverfahren eines vertretungsberechtigten und handlungsfähigen Organs bedarf (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.04.2001, Az. 3 W 23/01, zitiert nach juris, Rn. 7), gerade auch wegen der das Insolvenzverfahren kennzeichnenden vielfältigen Anhörungspflichten des Schuldners (so im Zusammenhang mit der Frage des Erfordernisses der Prozessfähigkeit des Schuldners: OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2000, Az. 2 W 214/99, ZIP 2000, 280 ff., 283).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Da gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO die weitere Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO nur gegeben ist, wenn sie von dem Oberlandesgericht zugelassen wird, ist das eingelegte Rechtsmittel dahin zu verstehen, daß zugleich die Zulassung dieses Rechtsmittels beantragt wird (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 78; HK-Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 164/09

    Insolvenzrecht: Befugnis zur Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung;

    Gerade wegen letztgenannter Möglichkeit, die üblicherweise durch die Geschäftsstellen des jeweiligen Spruchkörpers und durch die Rechtsantragsstellen der Amts- oder Landgerichte geboten wird, können Verfahrensbeteiligte die Versäumung einer Rechtsmittelfrist regelmäßig nicht mit Unkenntnis von den förmlichen Voraussetzungen entschuldigen (BGH, Beschl. v. 14. November 1990 - XII ZB 131/90, BGHR ZPO § 233 Verschulden 7; v. 30. September 1992 - XII ZB 92/92, FamRZ 1993, 310; v. 19. März 1997 - XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; OLG Köln ZIP 1999, 1850, 1851; ZIP 2000, 280, 282; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 392).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 3 Wx 5/21

    Bestellung eines einzelvertretungsberechtigten Notgeschäftsführers für eine

    Das können neben Gesellschaftern und Organmitgliedern auch Gläubiger sein, das heißt alle, denen gegenüber die GmbH Verpflichtungen hat, wobei allerdings nicht einheitlich beantwortet wird, ob der Antragsteller diese Voraussetzungen glaubhaft oder lediglich plausibel machen muss (BGH WM 1985, 52 f - juris-Version Tz. 8; OLG Köln NZG 2000, 999 f - juris-Version Tz. 17; eingehend: OLG Frankfurt NZG 2014, 391 ff - juris-Version Tz. 22 f und 29 f; Baumbach/Hueck-Beurskens, GmbHG, 22. Aufl. 2019, § 6 Rdnr. 39; Michalski u.a. - Tebben, GmbHG, 3. Aufl. 2017, § 6 Rdnr. 77; Lutter/Hommelhoff-Kleindiek, GmbHG, 20. Aufl. 2020, vor § 35 Rdnr. 18; Scholz-Schneider/Schneider, GmbHG, 12. Aufl. 2018, § 6 Rdnr. 99; alle m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 79/00

    Weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Notfrist ;

    Der Zulassungsantrag und mit ihm die weitere Beschwerde selbst sind deshalb gemäß § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts anzubringen (vgl. Senat, NZI 1999, 458; Senat, NJW 2000, 223 = NZI 1999, 494; Senat, NZI 2000, 134; Senat, NZI 2000, 173; Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht, Band 1, 1998, § 7, Rdn. 8; Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 7, Rdn. 8; Nerlich/Römermann/ Becker, InsO, 1999, § 7, Rdn. 33; Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 1999, § 7 Rdn. 4).

    Zwar sind im Insolvenzverfahren gemäß § 4 InsO die §§ 233 ff ZPO entsprechend anzuwenden, so daß auch hier Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn eine Notfrist ohne ein dem Beteiligten zuzurechnendes Verschulden versäumt worden ist (vgl. Senat NZI 1999, 458; Senat, NZI 2000, 134 [135]; Senat, NZI 2000, 169 [170]; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 4, Rdn. 10; Nerlich/Römermann/Becker, a.a.O., § 4, Rdn. 23; Smid, InsO, 1999, § 4, Rdn. 9).

  • BGH, 11.03.2002 - II ZR 5/00

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Versorgungszusage

    Nach der gefestigten Senatsrechtsprechung sind Versorgungszusagen nur dann dem Rechtsmißbrauchseinwand ausgesetzt, wenn der Pensionsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, daß sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (Sen.Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452; Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 280).
  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

    Die überwiegende Meinung hat sich auf den Rechtsstandpunkt gestellt, dass nach Einstellung der aktiven Betriebstätigkeit bzw. Eintritt der Insolvenzreife eine wirksame Verlegung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen ist mit der Folge, dass allein zuständiges Insolvenzgericht das Gericht am Satzungssitz (§ 3 Abs. 1 S.1 InsO) ist (OLG Stuttgart ZinsO 2009, 350; BayObLG ZIP 1999, 1714 = NJW-RR 2000, 349; ZinsO 2001, 517; ZIP 2003, 676; OLG Düsseldorf NZI 2000, 601; OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Hamm ZinsO 1999, 533; NZI 2000, 220; OLG Braunschweig OLGRep 2000, 105; NZI 2000, 266; OLG Naumburg InVo 2000, 12; ZIP 2001, 753; OLG Zweibrücken, InVo 2002, 367).

    Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeitggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass jedenfalls eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).

  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Zwar sind die Bestimmungen der §§ 233 ff ZPO gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren anzuwenden (vgl. Senat NZI 1999, 458; Senat, NZI 2000, 134 [135]; Senat, NZI 2000, 169 [170]; Senat, NZI 2000, 435; OLG Celle, InVo 2000, 271; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 4, Rdn. 10; Nerlich/Römermann/Becker, a.a.O., § 4, Rdn. 23).
  • OLG Köln, 16.10.2000 - 2 W 189/00

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen im Insolvenzverfahren - Zuständigkeit des

    Im Zweifel ist davon auszugehen, daß ein Rechtsmittelführer den zulässigen Rechtsbehelf gegen eine von ihm angegriffene Entscheidung einlegen will (Senat, NZI 2000, 134; Senat, ZIP 2000, 462 [463]).
  • OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01

    Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts im Schuldenbereinigungsverfahren

  • AG Göttingen, 27.11.2009 - 74 IN 271/09

    Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit gem. § 3 Insolvenzordnung (InsO)

  • OLG Köln, 05.01.2001 - 2 W 228/00

    Voraussetzungen der Zustimmung zum Insolvenzplan

  • LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 569 Abs. 1 ZPO für eine sofortige

  • AG Hamburg, 11.09.2006 - 67g IN 58/06

    Konsequenzen des Todes des einzigen Geschäftsführers einer GmbH für die

  • OLG Köln, 22.01.2001 - 2 W 244/00
  • OLG Köln, 13.10.2000 - 2 W 199/00
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 2 W 8/00
  • LG Berlin, 11.12.2001 - 86 T 645/01

    Anwendung des § 57 Strafprozessordnung (ZPO) auf das Insolvenzverfahren;

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.04.1999 - 20 U 222/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5566
OLG Hamm, 16.04.1999 - 20 U 222/98 (https://dejure.org/1999,5566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.1999 - 20 U 222/98 (https://dejure.org/1999,5566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 1999 - 20 U 222/98 (https://dejure.org/1999,5566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFB 87 § 5
    Höhe des Ersatzes bei Schadensbehebung durch Eigenleistung

  • rechtsportal.de

    AFB (87) § 5
    Wert von durch den Versicherungsnehmer erbrachten Eigenleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 845
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5286
OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98 (https://dejure.org/1999,5286)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.08.1999 - 17 U 108/98 (https://dejure.org/1999,5286)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. August 1999 - 17 U 108/98 (https://dejure.org/1999,5286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitverkündung Nebenintervention Streithilfe Zulässigkeit Wechsel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 66 I, 71 I
    Streitverkündung Nebenintervention Streithilfe Zulässigkeit Wechsel

  • Wolters Kluwer

    Beitritt eines Streithelfers als Nebenintervenient zu einer Partei in der Berufungsinstanz als konkludente Rücknahme des in erster Instanz erfolgten Beitritts zur anderen Partei; Erstattung seiner Kosten durch Obsiegen der unterstützten Partei als rechtliches Interesse ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1971 - VII ZR 297/69

    Teilurteil bei eventueller Klagenhäufung

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin nunmehr in der Berufungsinstanz hilfsweise zum Klageantrag zu 1) verschiedene Eventualanträge gestellt hat (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1316; NJW-RR 1986, 579; NJW 1992, 2080).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH NJW-RR 1998, 835, 837 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1985 - II ZR 276/84

    Voraussetzungen einer Konkursanfechtung - Anspruch auf Ersatz der Personalkosten

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin nunmehr in der Berufungsinstanz hilfsweise zum Klageantrag zu 1) verschiedene Eventualanträge gestellt hat (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1316; NJW-RR 1986, 579; NJW 1992, 2080).
  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 178/53

    Parteiwechsel des Streitgehilfen

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98
    Grundsätzlich kann zwar der Streithelfer einer Partei die Beistandschaft aufgeben und der Gegenpartei als Streithelfer beitreten, wozu er nicht der Einwilligung der bisher unterstützten Partei bedarf (BGHZ 18, 110, 112; Bischoff MDR 1999, 787, 790).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Auszug aus OLG Köln, 11.08.1999 - 17 U 108/98
    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin nunmehr in der Berufungsinstanz hilfsweise zum Klageantrag zu 1) verschiedene Eventualanträge gestellt hat (vgl. dazu BGH NJW 1971, 1316; NJW-RR 1986, 579; NJW 1992, 2080).
  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    Ob ein Beitritt zu diesem Zweck daher sogar unzulässig ist (so OLG München, BauR 2003, 1438; OLG Köln, BauR 2000, 447, 448; LG München, BauR 2010, 261), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OLG Dresden, 09.02.2005 - 8 U 2037/04

    Anwendung der Grundsätze zum unternehmensbezogenen Geschäft

    Zwar kann der Streithelfer einer Partei, ohne auf die Einwilligung der bislang unterstützten Partei angewiesen zu sein, die Beistandschaft aufgeben und der Gegenpartei als Streithelfer beitreten (BGHZ 18, 110; OLG Köln, OLGR 2000, 205, Volltext in juris).
  • OLG München, 18.09.2008 - 1 U 5118/06

    Arzthaftung: Behandlungsfehler wegen des Absetzens von Medikamenten bei

    Ein solcher Beitritt steht aber unter der Voraussetzung des § 66 Abs. 1 ZPO und des danach erforderlichen rechtlichen Interesses(vgl. OLG Köln, BauR 2000, 447), welches vorliegend zu bejahen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 244/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4367
OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 244/00 (https://dejure.org/2000,4367)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.02.2000 - 11 UF 244/00 (https://dejure.org/2000,4367)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 11 UF 244/00 (https://dejure.org/2000,4367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1626 a Abs. 1 Nr. 2; § 1666; § 1680 Abs. 2
    Elterliches Sorgerecht

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3220
  • FamRZ 2000, 1035
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 28/05

    Erlangung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater

    Überwiegend wird hingegen die Auffassung vertreten, daß der Vater nach einem (teilweisen) Entzug des Sorgerechts der Mutter weder durch spätere Sorgeerklärung noch durch Heirat mit der Mutter ein unbeschränktes Sorgerecht erlangen kann (Johannsen/Henrich/Jäger Eherecht 4. Aufl. § 1626 a BGB Rdn. 7 [zur Sorgeerklärung] und Rdn. 8 [zur Heirat]; MünchKomm/Huber BGB 4. Aufl. § 1626 a Rdn. 22 [zur Heirat]; Palandt/Diederichsen BGB 64. Aufl. § 1626 a Rdn. 8 [zur Sorgeerklärung]; Bamberger/Roth/Veit BGB § 1626 a Rdn. 13 [zur Sorgeerklärung] und Rdn. 12 [zur Heirat]; DIJuF-Rechtsgutachten JAmt 2001, 231 [zur Sorgeerklärung]; Juris PK-BGB/Schwer, 2. Aufl. 2003, § 1626 a Rdn. 10 [zur Sorgeerklärung]; Juris PK-BGB/Bauer aaO § 1680 Rdn. 16 ff.; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 1035, 1036 [zur Heirat]; KG JAmt 2003, 606 [zur Sorgeerklärung]; zweifelnd Ollmann, JAmt [DAVorm] 2001, 515; Staudinger/Coester aaO Rdn. 46, 73 [zur Sorgeerklärung]).
  • OLG Koblenz, 14.02.2005 - 13 UF 785/04

    Elterliche Sorge: Sorgerecht und Beschwerdebefugnis des nichtehelichen Vaters bei

    Wird hingegen die gemeinsame Sorge der Eltern nachträglich durch beiderseitige Sorgeerklärungen gemäß § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB begründet, so soll nach insoweit einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, der auch der Senat zustimmt, nur der bei der Mutter verbliebene Sorgerechtsrest fortan zur gemeinsamen Sorge werden (vgl. KG, Jugendamt 2003, 606; OLG Nürnberg, NJW 2000, 3220; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1626 a Rdnr. 8; Johannsen/Henrich/Jaeger, aaO, § 1626 a Rdnr. 7; Bamberger/Roth/Veit, § 1626 a Rdnr. 13; Staudinger/Coester, § 1626 a Rdnr. 73).
  • KG, 08.08.2003 - 13 UF 55/03

    Gemeinsame Sorgeerklärung der nichtehelichen Kindesmutter und des Kindesvaters:

    Durch die gemeinsame Sorgeerklärung wurde der Vater insoweit Inhaber der elterlichen Sorge, wie diese der Mutter zuvor nicht entzogen worden war (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2000, S. 3220 f).
  • VG Berlin, 23.11.2009 - 9 V 13.09

    Einreisebefugnis für teilsorgeberechtigten ausländischen Vater

    Die Mutter kann in einer solchen Situation das Sorgerecht nur insoweit (mit-)übertragen, als es ihr tatsächlich zusteht (vgl. KG, Beschluss vom 8. August 2003 - 13 UF 55/03 - JAmt 2003, 606; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.  Februar 2000 - 11 UF 244/00 -, NJW 2000, 3220; Staudinger-Coester, BGB, Neubearbeitung 2007, § 1626a, Rdnr. 66).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2000 - 24 U 41/2000, 24 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14923
OLG Frankfurt, 10.03.2000 - 24 U 41/2000, 24 U 41/00 (https://dejure.org/2000,14923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2000 - 24 U 41/2000, 24 U 41/00 (https://dejure.org/2000,14923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000, 24 U 41/00 (https://dejure.org/2000,14923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 157 § 631
    Kündigung eines auf die Abnahme und Verteilung einer werbefinanzierten Zeitschrift gerichteten Vertrages

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 18 O 6/00
  • OLG Frankfurt, 10.03.2000 - 24 U 41/2000, 24 U 41/00
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 21 S 53/08

    Vorleistungspflicht des Auftragnehmers bei Erstellung einer Internetepräsenz

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler a..a.O.).
  • AG Düsseldorf, 23.12.2009 - 32 C 3951/09

    Kein Abschluss eines Vertrags bei mangelnder hinreichender Bestimmtheit des

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler a.a.O. S. 537).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 16 A 3819/99

    Schonung von Vermögensansprüchen aus einem Grabpflegevertrag nach § 88 Abs. 3 S.

    Zur Unanwendbarkeit von § 649 BGB bei werkvertraglichen Verhältnissen der vorliegenden Art OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/00 -, Juris; vgl. auch Urteil vom 15. Dezember 2000 - 24 U 240/98 -, Juris.
  • AG Düsseldorf, 30.12.2009 - 51 C 1207/10

    Zahlungsanspruch aus einem sog. Internet-System-Vertrag ist wegen erklärter

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler a.a.O. S. 537).
  • AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09

    Auf einen Internet-System-Vertrag finden die Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler a.a.O. S. 537).
  • AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 53 C 13020/09

    Internetsystemvertrag zur Gestalltung und Pflege einer Homepage kann wegen

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler, a.a.O.).
  • AG Düsseldorf, 09.12.2009 - 53 C 11867/09

    Internetsystemvertrag kann wegen mangelnder Vollmacht der Außendienstmitarbeiter

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. März 2000 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (Schmidt in Spindler, a.a.O.).
  • AG Düsseldorf, 07.05.2009 - 50 C 11814/08

    Vergütung für das Herstellen einer fertigen Internetpräsentation i.R.e.

    Denn ebenso wie bei der Herstellung einer Kundenzeitschrift als Werbebeilage (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.200 - 24 U 41/2000) oder der Erstellung von Anzeigen durch Werbeagenturen ist als Vertragsziel bei der Erstellung einer Internetpräsenz die fertige Präsentation als Erfolg der Leistung geschuldet (vgl. Spindler-Schmidt, aaO.).".
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.05.1999 - 6 U 143/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16852
OLG Naumburg, 05.05.1999 - 6 U 143/98 (https://dejure.org/1999,16852)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.05.1999 - 6 U 143/98 (https://dejure.org/1999,16852)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 6 U 143/98 (https://dejure.org/1999,16852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Verwertung eines im Strafverfahren abgelegten Geständnisses im Zivilprozeß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg - 6 O 1138/96
  • OLG Naumburg, 05.05.1999 - 6 U 143/98
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